Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 17.03.1983 - 3 HEs 77/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,1031
OLG Karlsruhe, 17.03.1983 - 3 HEs 77/83 (https://dejure.org/1983,1031)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17.03.1983 - 3 HEs 77/83 (https://dejure.org/1983,1031)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17. März 1983 - 3 HEs 77/83 (https://dejure.org/1983,1031)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,1031) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NStZ 1983, 377
  • NStZ 1984, 137 (Ls.)
  • StV 1984, 9
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)

  • BGH, 14.04.2011 - 4 StR 501/10

    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Beweiswert der Wiederkennungsleistung des

    Das Landgericht stützt seine Annahme, der Nebenkläger sei suggestiv beeinflusst worden, allein auf die ihm von dem Vernehmungsbeamten gegebene Information, in jeder Bildserie befinde sich das Bild eines der Verdächtigen (ebenso wohl OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17. März 1983 - 3 HEs 77/83, NStZ 1983, 377).
  • BGH, 24.02.1994 - 4 StR 317/93

    Wiedererkennen einer Stimme

    Für die Gegenüberstellung zum Zwecke der Identifizierung eines Tatverdächtigen durch einen Augenzeugen ist allgemein anerkannt, daß dem Zeugen nicht nur der Beschuldigte, sondern zugleich auch eine Reihe anderer Personen gleichen Geschlechts, ähnlichen Alters und ähnlichen Erscheinungsbildes gegenüberzustellen sind (BGH StV 1993, 627; NStZ 1982, 342; OLG Köln StV 1986, 12; im einzelnen näher OLG Karlsruhe NStZ 1983, 377, 378; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 41. Aufl. § 58 Rdn. 12; Pelchen in KK-StPO 3. Aufl. § 58 Rdn. 9; Odenthal aaO S. 18; Schweling MDR 1969, 177; vgl. auch RiStBV Nr. 18; einschränkend Nöldeke NStZ 1982, 193).
  • BGH, 27.02.1996 - 4 StR 6/96

    Zweite Lichtbildvorlage - Beweiswert des Wiedererkennens - Wiedererkennen nach

    Es kann dahinstehen, ob in den Urteilsgründen bei jeder Lichtbildvorlage dargestellt werden muß, wie diese im einzelnen durchgeführt wurde (vgl. OLG Celle StV 1987, 429; OLG Düsseldorf NStZ 1990, 506, 507 [OLG Düsseldorf 10.05.1990 - 2 Ss 71/90 19/90 III]; OLG Frankfurt NStZ 1988, 41, 42; OLG Karlsruhe NStZ 1983, 377, 378; OLG Köln StV 1986, 12; 1992, 412, 413).
  • OLG Koblenz, 05.02.2007 - 2 Ss 312/06

    Beweiswert einer Einzellichtbildvorlage im Rahmen der gemeinsamen Vernehmung

    Einen Beweiswert hat jeweils nur das erste Wiedererkennen; jedes weitere Wiedererkennen ist für die Überführung eines Tatverdächtigen ohne Bedeutung (BGHSt 16, 204, 206; OLG Karlsruhe NStZ 1983, 377, 378; Odenthal NStZ 1985, 433, 435).
  • BGH, 12.04.1994 - 4 StR 142/94

    Wiederholtes Wiedererkennen - Beweiswert - Stimmenvergleich - Zeuge -

    aa) Wie der Senat im Urteil vom 24. Februar 1994 - 4 StR 317/93 (zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt) - näher dargelegt hat, müssen für die Identifizierung eines Tatverdächtigen aufgrund eines Stimmenvergleichs die für die Gegenüberstellung mit einem Augenzeugen anerkannten Grundsätze (vgl. BGH StV 1993, 627; NStZ 1982, 342; OLG Köln StV 1986, 12; OLG Karlsruhe NStZ 1983, 377, 378; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 41. Aufl. § 58 Rdn. 12) entsprechend gelten.
  • OLG Köln, 13.12.1991 - Ss 379/91

    Tatverdächtiger; Zeuge; Wahlbildvorlage; Wahlgegenüberstellung; Auswahlpersonen;

    Dem Zeugen dürfen daher nicht nur der Tatverdächtige oder sein Bild präsentiert werden (vgl. BGH NStZ 1982, 342 = StV 1983, 343; OLG Köln a.a.O.; OLG Karlsruhe NStZ 1983, 377, 378).
  • OLG Köln, 11.06.1996 - Ss 194/96

    Ausgestaltung der Anfechtung eines freisprechenden Urteils durch die

    Geben sämtliche der in einen Stimmenvergleich einbezogenen Personen - entsprechend den Angaben des Ohrenzeugen - die Äußerungen des Täters bei der Tat wieder, kann von einer suggestiven Wirkung des Sprechtextes jedenfalls dann keine Rede sein, wenn - wie hier von der Strafkammer festgestellt - die Vergleichsstimmen "ähnlich und vergleichbar" sind (vgl. auch OLG Karlsruhe NStZ 1983, 377, 378).
  • OLG Frankfurt, 11.09.1987 - 1 Ss 292/87
    »Wenn dem wiederholten Wiedererkennen kein hinreichender Beweiswert zukommt, muß die vorhergehende Beweiserhebung zur Identifizierung (hier: Wahllichtbildvorlage) im einzelnen nachvollzogen werden (vgl. Dahs, aaO. Rn 15; OLG Köln, aaO.; Odenthal, NStZ 1985, 433, 436; OLG Karlsruhe, NStZ 1983, 377 f. mit Anm. Odenthal).
  • OLG Stuttgart, 24.03.1997 - 4 Ss 52/97
    Dabei ist das Gericht nur in Kenntnis der näheren Umstände der Gegenüberstellung auch in der Lage, den Hergang des bekundeten Wiedererkennens nachzuvollziehen und seinen Beweiswert für die eigene Überzeugung einzuschätzen (vgl. OLG Karlsruhe, NStZ 83, 377 f.).
  • LG Gera, 31.08.1995 - 5 KLs 330 Js 12393/95

    Die richterliche Überzeugung; Persönliche Gewissheit des Richters auf objektiver

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • LG Berlin, 03.02.1994 - 53 Js 337/92
  • LG Berlin, 03.02.1994 - 503 KLs 18/93
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht