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VG Augsburg, 15.09.2009 - Au 3 K 08.707 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
KULAP; Widerruf; Rückforderung; ökologischer Landbau; Mindesttierbesatz; Verhältnismäßigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- VGH Bayern, 11.10.2002 - 19 B 00.2401
Anfechtungsklage gegen die Teilrücknahme bzw. Rücknahme von Bescheiden über die …
Auszug aus VG Augsburg, 15.09.2009 - Au 3 K 08.707
Daraus folgt, dass der Vertrauensschutz bereits dann ausscheidet, wenn der Leistungsempfänger seinerseits nicht alle gültigen Bestimmungen des einschlägigen Gemeinschaftsrechts eingehalten hat (vgl. BayVGH vom 11.10.2002, Az. 19 B 00.2401, BayVBl 2003, 688). - BVerwG, 10.12.2003 - 3 C 22.02
Landwirtschaftsrecht; Subvention nach Gemeinschaftsrecht; öffentlich-rechtlicher …
Auszug aus VG Augsburg, 15.09.2009 - Au 3 K 08.707
Mangels vorrangiger bundesrechtlicher Regelungen können somit Verwaltungsakte, die Zuwendungen nach dem Kulturlandschaftsprogramm gewähren, (nur) nach Art. 48, 49 BayVwVfG zurück genommen oder widerrufen werden (vgl. BVerwG vom 10.12.2003, NVwZ-RR 2004, 413). - BVerwG, 27.03.1992 - 7 C 21.90
Jugendsekte II - Art. 4 GG, Religionsfreiheit, faktischer Grundrechtseingriff, …
Auszug aus VG Augsburg, 15.09.2009 - Au 3 K 08.707
Die Gewährung von Subventionen, durch die nicht gleichzeitig in Rechtspositionen eingegriffen wird, ist ausschließlich Teil leistender Verwaltung (vgl. BVerwG vom 27.3.1992; BVerwGE 90, 112). - BVerwG, 08.04.1997 - 3 C 6.95
Verfassungsrecht - Gleichbehandlung bei Vertrauensschutz in das Fortbestehen von …
Auszug aus VG Augsburg, 15.09.2009 - Au 3 K 08.707
Allerdings entfalten diese in Form der Selbstbindung der Verwaltung Auswirkungen über den Gleichheitssatz in Art. 3 des Grundgesetzes (GG) und das im Rechtsstaatsprinzip in Art. 20 Abs. 3 GG verankerte Gebot des Vertrauensschutzes (vgl. BVerwG vom 8.4.1997 - BVerwGE 104, 220).
- VGH Bayern, 10.03.2009 - 7 CE 08.3022
Verwertbarkeit von Erkenntnissen aus einem Disziplinarverfahren
Hiergegen ließ der Antragsteller ebenso wie gegen die von der Regierung von Oberfranken mit Schreiben vom 3. April 2008 und Widerspruchsbescheid vom 10. April 2008 abgelehnte Prüfung der Eignung zur Unterrichtung an Privatschulen Klagen beim Verwaltungsgericht Bayreuth einreichen, die unter den Aktenzeichen B 3 K 08.459 (Feststellung der Lehrbefähigung als Sonderschullehrer an einer privaten Schule) und B 3 K 08.707 (Einstellung in den staatlichen Förderschuldienst) geführt werden und über die noch nicht entschieden ist.