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   FG Köln, 21.06.1996 - 3 K 1001/91   

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https://dejure.org/1996,7640
FG Köln, 21.06.1996 - 3 K 1001/91 (https://dejure.org/1996,7640)
FG Köln, Entscheidung vom 21.06.1996 - 3 K 1001/91 (https://dejure.org/1996,7640)
FG Köln, Entscheidung vom 21. Juni 1996 - 3 K 1001/91 (https://dejure.org/1996,7640)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 162 Abs. 2; FGO § 100
    Einkünfte aus Kapitalvermögen: Schätzung der Erträge

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kapitaleinkünfte - Zum Nachweis der Treuhänderschaft für Kapitalvermögen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1997, 537
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 08.09.1994 - IV R 6/93

    Anforderungen an die Feststellung einer Steuerhinterziehung - Widersprüchliche

    Auszug aus FG Köln, 21.06.1996 - 3 K 1001/91
    Die in dem Verfahren wegen Gewinnfeststellung 1971 bis 1982 zu entscheidende Frage (Erhöhung der Gewinnanteile des Klägers im Schätzungswege, vgl. BFH-Urteil vom 08.09.1994 - IV R 6/93 -) ist kein vorgreifliches Rechtsverhältnis im Sinne des § 74 FGO , weil es vorliegend nicht um die gewerblichen Einkünfte des Klägers aus dem Frisörsalon, sondern um seine Kapitalerträge geht.
  • FG Saarland, 16.11.2005 - 1 K 333/01

    Einkommensteuer; Vercharterung eines registrierten Schiffes als ausländische

    Zur Vermeidung von Beweisschwierigkeiten und der sich daraus ergebenden nachteiligen Folgen für den Fiskus ist die Lösung des Gesetzes angemessen, von dem das Treuhandverhältnis behauptenden Steuerpflichtigen, der die Möglichkeit eines leichteren Nachweises der in seiner Sphäre wurzelnden Vorgänge hat, den Nachweis der Treuhandschaft zu fordern (Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 5. April 2001, 6 K 475/98, juris; zur Schätzung von Kapitaleinkünften s. auch Finanzgericht Köln, Urteil vom 21. Juni 1996, 3 K 1001/91, EFG 1997, 537; Finanzgericht Niedersachsen, Urteil vom 27. Mai 2003, 1 K 252/01, EFG 2003, 1439; Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 4. November 2004, 11 K 2702/02 E, EFG 2005, 246).
  • FG Saarland, 17.03.2005 - 1 V 53/05

    Zurechnung von Einkünften bei angeblich treuhänderischer Stiftung in

    Zur Vermeidung von Beweisschwierigkeiten und der sich daraus ergebenden nachteiligen Folgen für den Fiskus ist die Lösung des Gesetzes angemessen, von dem das Treuhandverhältnis behauptenden Steuerpflichtigen, der die Möglichkeit eines leichteren Nachweises der in seiner Sphäre wurzelnden Vorgänge hat, den Nachweis der Treuhandschaft zu fordern (Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 5. April 2001, 6 K 475/98, juris; zur Schätzung von Kapitaleinkünften s. auch Finanzgericht Köln, Urteil vom 21. Juni 1996, 3 K 1001/91, EFG 1997, 537; Finanzgericht Niedersachsen, Urteil vom 27. Mai 2003, 1 K 252/01, EFG 2003; Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 4. November 2004, 11 K 2702/02 E, EFG 2005, 246).
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