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   VG Trier, 24.06.2010 - 3 K 101/10.TR   

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https://dejure.org/2010,22277
VG Trier, 24.06.2010 - 3 K 101/10.TR (https://dejure.org/2010,22277)
VG Trier, Entscheidung vom 24.06.2010 - 3 K 101/10.TR (https://dejure.org/2010,22277)
VG Trier, Entscheidung vom 24. Juni 2010 - 3 K 101/10.TR (https://dejure.org/2010,22277)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 85 Abs 1 BG RP, § 47 Abs 1 BeamtStG, § 64 S 3 BG RP, § 34 S 3 BeamtStG, § 214 BG RP
    Disziplinarrechtliche Ahndung von dienstlich begangenen Urkundenfälschungen und Betruges durch einen Polizisten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entfernung eines Polizeikommissars aus dem Dienst wegen Begehung strafrechtlicher Handlungen; Erfordernis eines vorangehenden Disziplinarverfahrens im Falle der Entfernung eines Beamten aus dem Dienst; Bindung der Disziplinarkammer im Disziplinarverfahren an die ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Dienstentfernung wegen gefälschter Gebührenquittungen

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Polizeibeamter stellte eigene Quittungen aus

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Polizist mit den gefälschten Knöllchen

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Dienstentfernung eines Polizeibeamten wegen gefälschter Gebührenquittungen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Dienstentfernung eines Polizeibeamten wegen gefälschter Gebührenquittungen bestätigt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Dienstentfernung eines Polizeibeamten wegen gefälschter Gebührenquittungen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Dienst wegen gefälschter Gebührenquittungen rechtmäßig - Vertrauensverhältnis zu dem Beamten unwiderruflich zerstört

  • 123recht.net (Pressemeldung, 6.8.2010)

    Polizist kassiert bei Verkehrskontrollen mit gefälschten Quittungen // Gericht bestätigt Entlassung aus dem Staatsdienst

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 9.06

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt;

    Auszug aus VG Trier, 24.06.2010 - 3 K 101/10
    In diesem Zusammenhang sei die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 03. Mai 2007, Az. 2 C 9/06 zu berücksichtigen.

    Das hierin begründete innerdienstliche Dienstvergehen nach § 85 Abs. 1 LDG macht nach § 11 Abs. 2 LDG auch unter Berücksichtigung der erinnerten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 03. Mai 2007 (Az.: 2 C 9/06) die Entfernung des Beklagten aus dem Beamtenverhältnis unausweichlich.

    Darüber hinaus ist vorliegend darauf zu verweisen, dass der vom Beklagten in Bezug genommene Fall, der der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 03. Mai 2007 (a.a.O.) zugrunde lag, mit dem vorliegenden Verfahren nicht zu vergleichen ist.

  • BVerwG, 09.05.2001 - 1 D 22.00

    Zustellbeamtin der Post; Durchführung der Hauptverhandlung trotz Nichterscheinens

    Auszug aus VG Trier, 24.06.2010 - 3 K 101/10
    Eine solche Situation wird in aller Regel hervorgerufen durch den plötzlichen unvorhergesehenen Eintritt eines Ereignisses, das gemäß seiner Bedeutung für die besonderen Lebensumstände des Betroffenen bei diesem einen seelischen Schock auslöst, der seinerseits zur Begehung eines Dienstvergehens führt (BVerwG, Urteil vom 09. Mai 2001, Az.: 1 D 22.00 - JURIS -).

    Auch verkennt das Gericht nicht, dass das im Zusammenhang mit dem Schock gezeigte Fehlverhalten kein schocktypisches Verhalten sein muss, und dass sich ein Schockzustand auch über einen längeren Zeitraum erstrecken kann (vgl. BVerwG vom 09. Mai 2001, Az.: 1 D 22/00 - JURIS).

  • VGH Baden-Württemberg, 30.07.2009 - DB 16 S 2045/08

    Entfernung eines Zollbeamten aus dem Dienst bei erheblich verminderter

    Auszug aus VG Trier, 24.06.2010 - 3 K 101/10
    Eine prognostische Gesamtwürdigung, ob der Beamte auch künftig in erheblicher Weise gegen Dienstpflichten verstoßen wird, ist jedoch grundsätzlich dann nicht mehr anzustellen, wenn die durch das Fehlverhalten des Beamten herbeigeführte Schädigung des Ansehens des Berufsbeamtentums auch bei einer Fortsetzung des Beamtenverhältnisses nicht wiedergutzumachen ist (vgl. ebenfalls BVerwG a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 30. Juli 2009, Az.: DB 16 S 2045/08 - JURIS).
  • BVerwG, 13.05.1997 - 1 D 44.96

    Disziplinarrechtliche Folgen bei unbefugter Verwendung amtlich anvertrauten

    Auszug aus VG Trier, 24.06.2010 - 3 K 101/10
    Dem Beamten kommt auch nicht der Milderungsgrund der unverschuldeten unausweichlichen finanziellen Notlage zugute (vgl. BVerwG, Urteil vom 06. Juni 2007, Az.: 1 D 2.06, Urteil vom 13. Mai 1997, Az.: 1 D 44.96 - JURIS).
  • BVerwG, 24.02.1999 - 1 D 72.97

    Außerdienstliches Dienstvergehen eines Beamten; Ansehensverlust eines Beamten

    Auszug aus VG Trier, 24.06.2010 - 3 K 101/10
    Hier aber schlägt die strafrechtliche Bedeutung auf die disziplinarrechtliche Wertung durch, weil Ansehensschädigung und Vertrauensbeeinträchtigung von der Straftat und ihren einzelnen Umständen abhängen, so dass die Einstufung des Falles und das Strafmaß auch präjudizielle Bedeutung für die Bemessung der Disziplinarmaßnahme haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Februar 1999, Az.: 1 D 72/97 - JURIS).
  • BVerwG, 06.06.2007 - 1 D 2.06

    Telekombeamter des gehobenen Dienstes (Rechtsabteilung); erstinstanzliche

    Auszug aus VG Trier, 24.06.2010 - 3 K 101/10
    Dem Beamten kommt auch nicht der Milderungsgrund der unverschuldeten unausweichlichen finanziellen Notlage zugute (vgl. BVerwG, Urteil vom 06. Juni 2007, Az.: 1 D 2.06, Urteil vom 13. Mai 1997, Az.: 1 D 44.96 - JURIS).
  • BVerwG, 26.11.1991 - 1 D 19.91

    Verurteilung eines Beamten wegen eines Vergehens der Unterschlagung -

    Auszug aus VG Trier, 24.06.2010 - 3 K 101/10
    Die bloße Möglichkeit, dass das Geschehen auch anders gewesen sein könnte, reicht zu einem Lösungsbeschluss nicht aus (vgl. ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, Urteil vom 26. November 1991 - Az.: 1 D 19.91 - JURIS).
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