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   FG Rheinland-Pfalz, 27.03.2007 - 3 K 1036/03   

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FG Rheinland-Pfalz, 27.03.2007 - 3 K 1036/03 (https://dejure.org/2007,16008)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27.03.2007 - 3 K 1036/03 (https://dejure.org/2007,16008)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27. März 2007 - 3 K 1036/03 (https://dejure.org/2007,16008)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Steuerfreiheit einer Abfindungszahlung seitens des Arbeitgebers; Ausnahme von der grundsätzlichen Steuerpflicht der aus einem Dienstverhältnis zufließenden Einnahmen; Wechsel eines Steuerpflichtigen aus einem Arbeitsverhältnis in ein Dienstverhältnis als Geschäftsführer ...

  • Judicialis

    EStG § 3 Nr. 9 S. 1; ; EStG § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; ; LStDV § 2 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 3 Abs. 9
    Steuerfreiheit einer Abfindungszahlung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Steuerfreiheit einer Abfindungszahlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2007, 1230
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 14.06.2006 - 5 AZR 592/05

    GmbH-Geschäftsführer - Ruhendes Arbeitsverhältnis

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 27.03.2007 - 3 K 1036/03
    Diesem Gesamtplan entsprechend wurde zunächst die GmbH gegründet und u.a. der Kläger zu ihrem Geschäftsführer bestellt, und in unmittelbarem Zusammenhang mit der Gründung - nur drei Wochen später - wurden, zudem am gleichen Tag, der Aufhebungsvertrag und der neue Anstellungsvertrag des Klägers geschlossen (vgl. auch BAG, Urteil vom 14.6.2006 5 AZR 592/05, NJW 2007, 396).

    Als Geschäftsführer war er aber kein Arbeitnehmer mehr; er verlor seinen Status als Arbeitnehmer und die damit zusammenhängenden Rechte (vgl. auch BAG, Urteil vom 14.6.2006 Az 5 AZR 592/05, NJW 2007, 396).

  • FG Brandenburg, 24.08.2005 - 4 K 1754/03

    Anwendung des § 3 Nr. 9 EStG bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses im Rahmen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 27.03.2007 - 3 K 1036/03
    Auch wirkt sich der Umstand, dass der Kläger als Geschäftsführer einer GmbH nicht mehr bzw. nicht in gleichem Umfang dem Kündigungsschutzgesetz unterfällt wie als Arbeitnehmer der UMT, angesichts der Tatsache, dass der Kläger als an der GmbH zu 50% beteiligter Mitgesellschafter-Geschäftsführer eine Kündigung durch die GmbH nicht fürchten muss, ggf. nicht zu seinen Lasten aus (vgl. hierzu auch FG des Landes Brandenburg, Urteil vom 24.8.2005 Az. 4 K 1754/03, EFG 2005, 1667).
  • BFH, 24.04.2002 - I R 18/01

    Pensionszusage an Gesellschafter-Geschäftsführer

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 27.03.2007 - 3 K 1036/03
    Der erkennende Senat teilt auch nicht die Ansicht des FG des Landes Brandenburg (a.a.O.), das eine weitgehende Identität zwischen einer bisherigen leitenden und einer neuen Geschäftsführertätigkeit dem Urteil des BFH vom 24.4.2002 (I R 18/01, BStBl II 2002, 670) entnimmt.
  • BFH, 10.11.2004 - XI R 14/04

    Abfindung; Steuerfreiheit gemäß § 3 Nr. 9 EStG; Kündigung des ArbG wegen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 27.03.2007 - 3 K 1036/03
    Im Regelfall kann vielmehr davon ausgegangen werden, dass bei Zahlung einer Abfindung der Arbeitgeber die Auflösung des Dienstverhältnisses gewollt und damit auch veranlasst hat, denn andernfalls wäre er kaum bereit gewesen, eine Abfindung zu zahlen (z.B. BFH, Urteil vom 10.11.2004 XI R 14/04, BFH/NV 2005, 1247).
  • BFH, 10.11.2004 - XI R 51/03

    Zumutbarkeit einer weiteren Zusammenarbeit ist keine Voraussetzung für die

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 27.03.2007 - 3 K 1036/03
    Letzteres wurde durch den Aufhebungsvertrag vom 20.4.1995 vielmehr beendet (im Ergebnis wohl ebenso FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 5.12.2000 4 K 10881/98, bestätigt durch BFH, Urteil vom 10.11.2004 XI R 51/03, BStBl II 2005, 441):.
  • BFH, 12.04.2000 - XI R 1/99

    Auflösung des Dienstverhältnisses i.S.d. § 3 Nr. 9 EStG

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 27.03.2007 - 3 K 1036/03
    Hierbei ist auf die wirtschaftlich maßgeblichen Teile eines Dienstverhältnisses, nämlich den Arbeitsbereich, die Entlohnung und den wesentlichen sozialen Besitzstand abzustellen (stRspr, z.B. BFH, Urteile vom 16.7.1997 XI R 85/96, BStBl II 1997, 666 , vom 12.4.2000 XI R 1/99, BFH/NV 2000, 1195, und vom 13.12.2005 XI R 8/05, BFH/NV 2006, 1071; Beschluss vom 8.7.2005 XI B 32/03, BFH/NV 2005, 1859).
  • BFH, 16.07.1997 - XI R 85/96

    Keine Auflösung des Dienstverhältnisses bei Arbeitgeberwechsel durch

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 27.03.2007 - 3 K 1036/03
    Hierbei ist auf die wirtschaftlich maßgeblichen Teile eines Dienstverhältnisses, nämlich den Arbeitsbereich, die Entlohnung und den wesentlichen sozialen Besitzstand abzustellen (stRspr, z.B. BFH, Urteile vom 16.7.1997 XI R 85/96, BStBl II 1997, 666 , vom 12.4.2000 XI R 1/99, BFH/NV 2000, 1195, und vom 13.12.2005 XI R 8/05, BFH/NV 2006, 1071; Beschluss vom 8.7.2005 XI B 32/03, BFH/NV 2005, 1859).
  • BFH, 13.12.2005 - XI R 8/05

    Zur Anwendung des § 3 Nr. 9 EStG bei nur formalem Arbeitgeberwechsel

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 27.03.2007 - 3 K 1036/03
    Hierbei ist auf die wirtschaftlich maßgeblichen Teile eines Dienstverhältnisses, nämlich den Arbeitsbereich, die Entlohnung und den wesentlichen sozialen Besitzstand abzustellen (stRspr, z.B. BFH, Urteile vom 16.7.1997 XI R 85/96, BStBl II 1997, 666 , vom 12.4.2000 XI R 1/99, BFH/NV 2000, 1195, und vom 13.12.2005 XI R 8/05, BFH/NV 2006, 1071; Beschluss vom 8.7.2005 XI B 32/03, BFH/NV 2005, 1859).
  • BFH, 08.07.2005 - XI B 32/03

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 27.03.2007 - 3 K 1036/03
    Hierbei ist auf die wirtschaftlich maßgeblichen Teile eines Dienstverhältnisses, nämlich den Arbeitsbereich, die Entlohnung und den wesentlichen sozialen Besitzstand abzustellen (stRspr, z.B. BFH, Urteile vom 16.7.1997 XI R 85/96, BStBl II 1997, 666 , vom 12.4.2000 XI R 1/99, BFH/NV 2000, 1195, und vom 13.12.2005 XI R 8/05, BFH/NV 2006, 1071; Beschluss vom 8.7.2005 XI B 32/03, BFH/NV 2005, 1859).
  • FG Sachsen-Anhalt, 05.12.2000 - 4 K 10881/98

    Steuerbegünstige Entlassungsabfindung bei sofortiger Neuanstellung bei einer

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 27.03.2007 - 3 K 1036/03
    Letzteres wurde durch den Aufhebungsvertrag vom 20.4.1995 vielmehr beendet (im Ergebnis wohl ebenso FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 5.12.2000 4 K 10881/98, bestätigt durch BFH, Urteil vom 10.11.2004 XI R 51/03, BStBl II 2005, 441):.
  • BFH, 02.04.2008 - IX R 82/07

    Abfindung, Auflösung des Arbeitsverhältnisses, Gesellschafter-Geschäftsführer

    Nach erfolglosem Einspruch gab das Finanzgericht (FG) der Klage statt (Urteil in Entscheidungen der Finanzgerichte 2007, 1230).
  • AG Kerpen, 23.01.2004 - 68 XIV 3/04

    Betreten und Durchsuchung einer Wohnung bzw. eines Zimmers einer

    Die hiergegen eingereichte Klage ist unter dem Aktenzeichen 3 K 1036/03.A beim Verwaltungsgericht Köln anhängig; diese entfaltet jedoch keine aufschiebende Wirkung.
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