Rechtsprechung
VG Berlin, 08.05.2013 - 3 K 1044.12 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Fortführung des Verfahrens nach übereinstimmender Erledigungserklärung; sonderpädagogischer Förderbedarf
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- VG Berlin, 15.11.2010 - 3 K 251.10
Kein Elternrecht auf Aberkennung von sonderpädagogischem Förderbedarf
Auszug aus VG Berlin, 08.05.2013 - 3 K 1044.12
Der Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule, der in Art. 7 Abs. 1 GG angelegt und der im Schulgesetz im Einzelnen ausgestaltet ist, verpflichtet die Schulen, diejenigen Schülerinnen und Schüler durch geeignete Maßnahmen zu fördern, bei denen ein solcher Förderungsbedarf besteht, damit sie unabhängig von ihren Lernausgangslagen an ihrer Schule das Ziel der jeweiligen Schulart oder des jeweiligen Bildungsgangs erreichen können (vgl. zum Vorgesagten u.a. Urteil der Kammer vom 15. November 2010, VG 3 K 251.10).Die gerichtliche Überprüfung muss sich deshalb, wie allgemein bei behördlichen Entscheidungen, bei denen der Verwaltung ein Beurteilungsspielraum eingeräumt ist, darauf beschränken, ob der anzuwendende Begriff oder der rechtliche Rahmen, in dem sich die Behörde bewegen darf, verkannt wurde oder ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder Verfahrensvorschriften verletzt hat (st. Rspr. der Kammer, vgl. u.a. Urteil vom 15. November 2010, VG 3 K 251.10).
- BGH, 19.07.1984 - X ZB 20/83
Schweißpistolendüse II
Auszug aus VG Berlin, 08.05.2013 - 3 K 1044.12
Wird - wie hier durch den Vater des Klägers - eine einzelne Prozesshandlung von der Genehmigung ausgenommen, ist die so eingeschränkte Genehmigung insgesamt unwirksam (BGH, Beschluss vom 19. Juli 1984, X ZB 20/83, zit. n. juris, Rn. 12, unter Bezugnahme auf RGZ 110, 228). - BVerwG, 13.04.1978 - II C 5.74
Fortführung eines Verwaltungsstreitverfahrens - Zwangspensionierungsbescheid - …
Auszug aus VG Berlin, 08.05.2013 - 3 K 1044.12
Die damit mangels wirksamer Vertretung unwirksame Erledigungserklärung des Klägers ist auch nicht durch eine - grundsätzlich mögliche (st. Rspr. des BVerwG, vgl. z.B. Urteil vom 13. April 1978, II C 5.74, zit. n. juris, Rn. 37 f., m.w.N.) - nachträgliche Genehmigung seines Vaters rückwirkend geheilt worden; vielmehr hat der Vater des Klägers ausdrücklich erklärt, dass er mit der Verfahrensbeendigung nicht einverstanden sei. - BVerwG, 12.11.1993 - 2 B 151.93
Streit über Wirksamkeit von Erledigungserklärungen - Antrag auf Fortsetzung des …
Auszug aus VG Berlin, 08.05.2013 - 3 K 1044.12
In der Sache ist hingegen dann zu entscheiden, wenn sich die Beendigung des Verfahrens und dessen Einstellung als fehlerhaft darstellt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. November 1993, 2 B 151/93, zit. n. juris). - RG, 23.02.1925 - IV 495/24
Prozessunfähigkeit
Auszug aus VG Berlin, 08.05.2013 - 3 K 1044.12
Wird - wie hier durch den Vater des Klägers - eine einzelne Prozesshandlung von der Genehmigung ausgenommen, ist die so eingeschränkte Genehmigung insgesamt unwirksam (BGH, Beschluss vom 19. Juli 1984, X ZB 20/83, zit. n. juris, Rn. 12, unter Bezugnahme auf RGZ 110, 228).
- FG Münster, 19.03.2015 - 3 K 735/14
Wertfeststellung eines bereits von der Erblasserin gekündigten Kommanditanteils, …
Hiergegen ist die Klage 3 K 1044/12 F anhängig, über die noch nicht entschieden ist.Am 30.08.2012 stellte der Beklagte auf Antrag der Klägerin die Nichtigkeit des Bescheids über die gesonderte Feststellung des Werts des Anteils am Betriebsvermögen auf den 29.03.2008 vom 19.07.2010, der Änderungsbescheide vom 23.02.2011 und 18.04.2011 sowie der Einspruchsentscheidung vom 06.03.2012 fest (Akte 3 K 1044/12 Blatt 74).
In dem Verfahren 3 K 1044/12 F wurde ein Erörterungstermin durchgeführt.
Auf das Protokoll wird Bezug genommen (Blatt 128 in der Gerichtsakte 3 K 1044/12 F).