Rechtsprechung
   FG Sachsen, 05.09.2017 - 3 K 1098/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,47202
FG Sachsen, 05.09.2017 - 3 K 1098/16 (https://dejure.org/2017,47202)
FG Sachsen, Entscheidung vom 05.09.2017 - 3 K 1098/16 (https://dejure.org/2017,47202)
FG Sachsen, Entscheidung vom 05. September 2017 - 3 K 1098/16 (https://dejure.org/2017,47202)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,47202) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine Kürzung der abzugsfähigen Unterhaltsleistungen an das studierende Kind bei Unterhaltsleistungen von dessen nichtehelichem Lebensgefährten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2018, 127
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • FG Düsseldorf, 26.03.2014 - 7 K 3168/13

    Abzug von Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung - Aufteilung bei

    Auszug aus FG Sachsen, 05.09.2017 - 3 K 1098/16
    Eine Aufteilung nach § 33a Abs. 1 Satz 7 EStG ist nur vorzunehmen, wenn der andere Unterhaltsleistende hierzu nach § 33a Abs. 1 Satz 1 EStG zivilrechtlich verpflichtet ist oder wenn er nach § 33a Abs. 1 Satz 3 EStG einem zivilrechtlich Unterhaltsverpflichteten gleichgestellt ist (vgl. mwN FG Düsseldorf, Urteil vom 26. März 2014 7 K 3168/13 E, EFG 2014, S. 1487 ).

    Der Senat folgt insoweit nicht der vom FG Düsseldorf im Urteil vom 26. März 2014 (aaO) vertretenen Auffassung, das eine Anwendung des § 33a Abs. 1 Satz 7 EStG - ohne weitere Begründung - auch für anwendbar hält, wenn sich die unterhaltene Person in Berufsausbildung befindet.

  • BFH, 29.05.2008 - III R 23/07

    Keine Opfergrenze bei Unterhalt an Lebensgefährtin - Gleichstellung der

    Auszug aus FG Sachsen, 05.09.2017 - 3 K 1098/16
    Denn die gleichmäßige Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel wird von der Rechtsprechung - der sich der Senat anschließt - als Erfahrungssatz angesehen (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 29. Mai 2008 III R 23/07 BStBl. II 2009, S. 363).

    Es ist dabei nicht erforderlich, dass die Mittel tatsächlich gekürzt werden; es reicht aus, dass die unterhaltene Person wegen der Unterhaltsleistungen keinen Anspruch auf Sozialleistungen hat (vgl. BFH-Urteil vom 29. Mai 2008 III R 23/07, BStBl. II 2009, S. 363).

  • BFH, 23.10.2002 - III R 57/99

    Unterhaltsleistungen an Geschwister

    Auszug aus FG Sachsen, 05.09.2017 - 3 K 1098/16
    Weder für die Anwendung des § 33a Abs. 1 Satz 3 EStG noch für die Anwendung des § 33a Abs. 1 Satz 7 EStG reicht eine sittliche Unterhaltsverpflichtung aus (vgl. zu § 33a Abs. 1 Satz 3 EStG vgl. BFH-Urteil vom 23. Oktober 2002 III R 57/99, BStBl. II 2003, S. 187).
  • BFH, 28.04.2020 - VI R 43/17

    Keine Kürzung des Unterhaltshöchstbetrags bei Unterhaltsleistungen an ein mit dem

    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 05.09.2017 - 3 K 1098/16 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Der nach erfolglosem Einspruchsverfahren erhobenen Klage, mit der die Kläger die vollständige Berücksichtigung der von ihnen geleisteten Unterhaltszahlungen begehrten, gab das Finanzgericht (FG) mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2018, 127 veröffentlichten Gründen statt.

    Es beantragt, das Urteil des Sächsischen FG vom 05.09.2017 - 3 K 1098/16 aufzuheben und die Klage abzuweisen.

  • BFH, 03.09.2020 - VI R 43/17

    Keine Kürzung des Unterhaltshöchstbetrags, weil das von den Eltern unterstützte

    FG Leipzig, Urt. v. 05.09.2017 - 3 K 1098/16.
  • FG Sachsen, 19.11.2018 - 6 K 1082/17

    Abzugsfähigkeit von Unterhaltszahlungen als außergewöhnliche Belastungen eines

    Sofern dem Unterhaltsempfänger die öffentlichen Mittel aus anderen Gründen als den Unterhaltsleistungen des Steuerpflichtigen versagt werden, scheidet die Anwendung des § 33a Abs. 1 Satz 3 EStG aus (vgl. Sächsisches FG, Urteil vom 5. September 2017 - 3 K 1098/16 -, EFG 2018, 127 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht