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   VG Arnsberg, 06.08.2010 - 3 K 1109/09   

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VG Arnsberg, 06.08.2010 - 3 K 1109/09 (https://dejure.org/2010,17500)
VG Arnsberg, Entscheidung vom 06.08.2010 - 3 K 1109/09 (https://dejure.org/2010,17500)
VG Arnsberg, Entscheidung vom 06. August 2010 - 3 K 1109/09 (https://dejure.org/2010,17500)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenersatzforderung für die Beseitigung einer Betriebsmittelspur entgegen dem Grundsatz der Unentgeltlichkeit bei Unglücksfällen; Ölspur oder Betriebsmittelspur auf öffentlicher Straße als Unglücksfall; Voraussetzung für eine entsprechende öffentlich-rechtliche ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Unfall - Ölspurenbeseitigung und Kostentragung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.07.1987 - 20 A 1439/85
    Auszug aus VG Arnsberg, 06.08.2010 - 3 K 1109/09
    vgl. OVG NRW, Urteil vom 2. Juli 1987 - 20 A 1439/85 - (juris) zu § 36 FSHG a.F. Fehlt es deshalb im Hinblick auf die hier interessierenden Kosten der Inanspruchnahme der Fa. N1.
  • VG Braunschweig, 23.09.2002 - 5 A 149/00

    Ersatzvornahme; Feuerwehr; Kostenersatz; Pflichtaufgabe; Unglücksfall; Ölspur;

    Auszug aus VG Arnsberg, 06.08.2010 - 3 K 1109/09
    vgl. in diesem Zusammenhang - zum jeweiligen Landesrecht -: VGH München, Urteil vom 28. Februar 1996 - 4 B 94/2229 - hinsichtlich des Fehlens von feuerwehreigenen Spezialgeräten zum Absaugen eines Wasser-Öl-Gemisches von mehreren tausend Litern; vgl. ferner VG Braunschweig, Urteil vom 23. September 2002 - 5 A 149/00 -, zitiert nach juris.
  • BGH, 25.09.2007 - KZR 48/05

    Rettungsleitstelle

    Auszug aus VG Arnsberg, 06.08.2010 - 3 K 1109/09
    vgl. in diesem Zusammenhang: Bundesgerichtshof (BGH), Urteile vom 25. September 2007 - KZR 48/05 - und - KZR 14/06 -, zitiert nach juris, im Hinblick auf die Wahrnehmung von Aufgaben des Rettungsdienstes.
  • VG Koblenz, 10.08.2009 - 4 K 122/09

    Straßenreinigungsgebühren für die Beseitigung von Ölspuren

    Auszug aus VG Arnsberg, 06.08.2010 - 3 K 1109/09
    vgl. DWA-M 715 Nr. 5.2.5, a.a.O.; ferner: Erlasse des Innenministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen vom 14. Januar 2010, a.a.O., und vom 6. Juni 2007 - 72 -52.01.03 - schließlich: VG Koblenz, Urteil vom 10. August - 4 K 122/09.KO -.
  • BayObLG, 25.02.2002 - 1Z RR 331/99

    Aufwendungsersatzanspruch der bayerischen Feuerwehr für Pflichteinsätze -

    Auszug aus VG Arnsberg, 06.08.2010 - 3 K 1109/09
    1999, 67 VG Braunschweig, a.a.O., BayObLG, Urteil vom 25. Februar 2002 - 1Z RR 331/99 -, BayVBl. 2002, 502, und Kamp, Eine rutschige Angelegenheit: Ölspurbeseitigung durch die Feuerwehren, NWVBl.
  • BGH, 25.09.2007 - KZR 14/06

    Baden-Württembergs Rettungsleitstellen handeln öffentlich-rechtlich

    Auszug aus VG Arnsberg, 06.08.2010 - 3 K 1109/09
    vgl. in diesem Zusammenhang: Bundesgerichtshof (BGH), Urteile vom 25. September 2007 - KZR 48/05 - und - KZR 14/06 -, zitiert nach juris, im Hinblick auf die Wahrnehmung von Aufgaben des Rettungsdienstes.
  • BFH, 03.02.2010 - IV R 45/07

    Nach der 1 %-Regelung ermittelte Entnahme für die private PKW-Nutzung bei

    Auszug aus VG Arnsberg, 06.08.2010 - 3 K 1109/09
    vgl. auch in diesem Zusammenhang den vorgenannten Erlass des Innenministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen vom 14. Januar 2010 sowie denjenigen zum selben Aktenzeichen vom 6. Juni 2007 und eine im Internet (http://www.ralf-fischer-fredeburg.de/Ablaufplanoel.pdf) zugängliche - undatierte - Stellungnahme des Vizepräsidenten des Feuerwehrverbandes NRW zum "Vorgehen bei Ölspuren"; ferner: Schwab, Ölspurbeseitigung - die rechtliche und wirtschaftliche Seite bei der Schadensabwicklung, DAR 2010, 347 ff.
  • VG Köln, 12.04.2013 - 9 K 6650/10

    Anspruch von Gemeinden auf durch Einsätze der Feuerwehr i.R.d. ihnen nach dem

    A.A. VG Arnsberg, Urteile vom 06.08.2010 - 3 K 1109/09 - sowie vom 21.02.2011 - 7 K 866/10 -, wohl auch BGH, Urteil vom 28.06.2011 - VI ZR 184/10 -, jeweils in juris; offen OVG NRW, Beschluss vom 28.11.2012 - 9 E 1117/12 - (n.v.) und VG Düsseldorf, Urteil vom 10.12.2010 - 26 K 1603/09 -, juris.

    A.A. VG Arnsberg, Urteile vom 06.08.2010 - 3 K 1109/09 - sowie vom 21.02.2011 - 7 K 866/10 - vgl. auch VG Düsseldorf, Urteil vom 10.12.2010 - 26 K 1603/09 -, juris.

    - so VG Arnsberg, Urteil vom 06.08.2010 - 3 K 1109/09 -, juris -, kann aus Sicht der Kammer jedenfalls einer kleinen Gemeinde wie der Beklagten, deren Feuerwehr in ihrem Zuständigkeitsbereich durchschnittlich sechs maschinelle Nassreinigungen pro Jahr veranlasst und die übrigen Verschmutzungen mit eigenen Mitteln beseitigt, nicht abverlangt werden, dass sie - ggfs. noch unterschiedliche, je nach den Erfordernissen des einzelnen Unglücksfalls einsetzbare - Reinigungsmaschinen mit den erforderlichen Transportgeräten vorhält.

  • VG Aachen, 04.06.2012 - 6 K 237/11

    Zur Kostentragungspflicht des Verursachers eines Verkehrsunfalls für die

    2008, 14; ebenso Verwaltungsgericht (VG) Arnsberg, Urteile vom 21. Februar 2011 - 7 K 866/10 -, vom 6. August 2010 - 3 K 1109/09 - und - 3 K 1112/09 -, sowie vom 2. August 2010 - 7 K 2390/09 - VG Düsseldorf, Urteile vom 10. Dezember 2010 - 26 K 1603/09 - und vom 9. Oktober 2009 - 26 K 8825/08 - a.A.: VG Köln, Urteile vom 13. Mai 2011 - 18 K 7475/10 - und - 18 K 7476/10 -, alle ; vgl. u.a. auch: Schneider, Kommentar zum FSHG NRW, 8. Auflage 2008, § 1 Anm. 13.2.3; Hengst/Majcherek, Kommentar zum Straßen- und Wegegesetz NRW, Loseblatt-Sammlung (Stand: Juni 2011), § 17 Rdnr. 4.9.5.

    Der Einsatz von Ölbindemitteln ist dabei genauso wenig immer ungeeignet und eine Nassreinigung immer erforderlich wie es auch einen grundsätzlichen Vorrang der (klassischen) Methode des Aufbringens und Einarbeitens von Ölbindemittel gegenüber der maschinellen Nassreinigung nicht gibt, vgl. VG Koblenz, Urteil vom 10. August 2009 - 4 K 122/09.KO - VG Arnsberg, Urteile vom 21. Februar 2011 - 7 K 866/10 -, und vom 6. August 2010 - 3 K 1109/09 - und - 3 K 1112/09 - VG Gießen, Urteil vom 31. Januar 2011 - 4 K 5402/10.GI -, alle ; Borchardt, a.a.O., Kapitel 7 Rdnr. 291 f.; Hengst/Majcherek, a.a.O., § 17 Rdnr. 2.2.1; Schwab, a.a.O., DAR 2010, 349, 352; ders., Anmerkung zum Urteil des AG Idar-Oberstein vom 13. April 2010 - 312 C 873/09 -, DAR 2010, 587 f.; vgl. ebenso das vom Kläger vorgelegte Gutachten des Sachverständigen S. vom 11. März 2011 (BA III, dort Bl. 4).

    Die Umstände des vorliegenden Falles dürften auch unter Berücksichtigung der entgegenstehenden Rechtsprechung, die einen grundsätzlichen Vorrang der (klassischen) Methode der Verwendung von Ölbindemittel annimmt, vgl. VG Arnsberg, Urteile vom 21. Februar 2011 - 7 K 866/10 -, und vom 6. August 2010 - 3 K 1109/09 - und - 3 K 1112/09 - VG Gießen, Urteil vom 31. Januar 2011 - 4 K 5402/10.GI -, alle , die Voraussetzungen für den in den zitierten Entscheidungen für den ausnahmsweise gebotenen Einsatz des maschinellen Nassreinigungsverfahrens geforderten Ausnahmefall ohne weiteres erfüllen.

  • VG Hannover, 19.09.2019 - 7 A 6661/17

    Abrechnung nach Fläche; Anscheinsbeweis; Auswahlermessen; Beweislast;

    Eine bindende technische Vorgabe oder einen sonstigen generellen Vorrang der einen oder anderen Reinigungsmethode gibt es - wie oben unter (aaa) angedeutet - nicht (VG Aachen, Urt. v. 03.12.2014 - 6 K 2804/12 -, juris Rn. 37 f.; Urt. v. 04.06.2012 - 6 K 237/11 -, juris Rn. 46 f.; VG Karlsruhe, Urt. v. 14.12.2017 - 2 K 5666/16 -, juris Rn. 54; a.A. VG Arnsberg, Urt. v. 21.02.2011 - 7 K 866/10 -, juris Rn. 42-47, und Urt. v. 06.08.2010 - 3 K 1109/09 -, juris Rn. 40-46 -, wonach Öl- oder Betriebsmittelspuren nach dem anerkannten Stand der Technik im Regelfall mit Bindemitteln beseitigt werden können und der Einsatz eines Wasch-/Saugfahrzeuges nur in ganz speziellen - in den Akten nachvollziehbar dokumentierten - Gefahrensituationen notwendig werden kann).
  • VG Gießen, 31.01.2011 - 4 K 5402/10

    Teure Straßenreinigung

    Unabhängig davon bedürfte es auch im Falle einer ganz speziellen Gefahrensituation für die Annahme der Notwendigkeit des Einsatzes eines Wasch-/Saugfahrzeuges zur Nassreinigung zumindest einer nachvollziehbar begründeten und in den Akten dokumentierten Einzelfallentscheidung des Einsatzleiters der Feuerwehr gerade für das Nassreinigungsverfahren (vgl. VG Arnsberg, Urteil vom 6. August 2010, 3 K 1109/09 zum Nordrhein-Westfälischen Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung und den hier in § 1 Abs. 1 definierten Begriff des "Unglücksfalls").

    Handelte es sich mithin bei dem Austritt von Dieselkraftstoff aus dem klägerischen Fahrzeug auf dem Straßengrund um einen Unglücksfall, der technische Unfallhilfe erforderte, oder eine andere Notlage im Sinne des Hessischen Gesetzes über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz, der bei ordnungsgemäßer Ausrüstung der Feuerwehr mit eigenen Anlagen, Mitteln und Geräten erfolgreich hätte durchgeführt werden müssen und auch können, tatsächlich aber im Auftrag der Beklagten eine Privatfirma vertragsgemäß tätig wurde, kann eine Erstattung der durch die Tätigkeit der Privatfirma verursachten Kosten nicht auf der Grundlage von § 15 Abs. 1 HStrG verlangt werden (vgl. VG Arnsberg, Urteil vom 6. August 2010, 3 K 1109/09; VG Koblenz, Urteil vom 10. August 2009, 4 K 122/09).

  • VG Düsseldorf, 10.12.2010 - 26 K 1603/09

    Feuerwehr Ölspur Unglücksfall Verwaltungshelfer Kostenersatz Auslagen

    Insbesondere kann anlässlich des vorliegenden Falles dahingestellt bleiben, ob der Begriff des Feuerwehreinsatzes nur die Feuerwehr und die im Gesetz (§ 18 FSHG) ausdrücklich erwähnten ggf. mitwirkenden Organisationen umfasst und deshalb die Beteiligung/Heranziehung privater Dritter grundsätzlich nicht vom Begriff des Einsatzes im Sinne des § 41 Abs. 2 FSHG umfasst ist, bzw. ob die durch eine Tätigkeit des privaten Dritten verursachten Kosten - wenn man das Tätigwerden eines privaten Dritten im Rahmen eines Feuerwehreinsatzes nicht grundsätzlich aus dem Anwendungsbereich der Vorschrift ausschließen wollte - nur dann erstattungsfähig sind, wenn die betreffende Person durch oder aufgrund eines Gesetzes mit öffentlich-rechtlichen Handlungs- und/oder Entscheidungsbefugnissen als Verwaltungshelfer oder Beliehener ausgestattet ist, in diesem Sinne: VG Arnsberg, Urteile vom 06.08.2010 - 3 K 1109/09 und 1112/09 - Juris.
  • VG Aachen, 03.12.2014 - 6 K 2804/12

    Ölspur; Beseitigung; Kosten; Nassreinigung

    Der Einsatz von Ölbindemitteln ist dabei genauso wenig immer ungeeignet und eine Nassreinigung immer erforderlich wie es auch einen grundsätzlichen Vorrang der herkömmlichen Methode des Aufbringens und Einarbeitens von Ölbindemittel gegenüber der maschinellen Nassreinigung nicht gibt, vgl. VG Koblenz, Urteil vom 10. August 2009 - 4 K 122/09.KO - VG Arnsberg, Urteile vom 21. Februar 2011 - 7 K 866/10 -, und vom 6. August 2010 - 3 K 1109/09 - und - 3 K 1112/09 - VG Gießen, Urteil vom 31. Januar 2011 - 4 K 5402/10.GI -, alle in juris; Borchardt in: Himmelreich/Halm, Handbuch des Fachanwalts Verkehrsrecht, 4. Auflage 2012, Kapitel 7 Rdnr. 291 f.; Hengst/Majcherek, STrWG NRW, Kom., § 17 Rdnr. 2.2.1.
  • VG Kassel, 22.02.2017 - 2 K 1468/16

    Beseitigung der Verunreinigung einer Straße auf Kosten des Verursachers als

    Bei der hier zu treffenden Auswahl hat die Verwaltungsbehörde mit Blick auf die Wahrung der Verhältnismäßigkeit - d.h. der Erforderlichkeit und Angemessenheit der Maßnahme - in den Blick zu nehmen, dass es für die Annahme der Notwendigkeit des regelmäßig mit hohen Kosten verbundenen Einsatzes eines Wasch- bzw. Saugfahrzeuges zur Nassreinigung - auch im Falle einer ganz speziellen Gefahrensituation - zumindest einer nachvollziehbar begründeten und in den Akten dokumentierten Einzelfallentscheidung des Einsatzleiters der Feuerwehr bedarf (vgl. dazu auch VG Arnsberg, Urteil vom 6. August 2010 - 3 K 1109/09 -, juris).
  • VG Arnsberg, 21.02.2011 - 7 K 866/10

    Beseitigung einer Ölspur als Erfüllung einer den Gemeinden obliegenden

    Vgl. zum Folgenden: Verwaltungsgericht Arnsberg, Urteile vom 6. August 2010 - 3 K 1109/09 und 3 K 2661/09 -.
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