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   FG Sachsen, 14.12.2010 - 3 K 1116/10   

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https://dejure.org/2010,37170
FG Sachsen, 14.12.2010 - 3 K 1116/10 (https://dejure.org/2010,37170)
FG Sachsen, Entscheidung vom 14.12.2010 - 3 K 1116/10 (https://dejure.org/2010,37170)
FG Sachsen, Entscheidung vom 14. Dezember 2010 - 3 K 1116/10 (https://dejure.org/2010,37170)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Frühstücksleistungen im Hotel unterliegen bei Individualübernachtungen dem Regelsteuersatz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Frühstücksleistungen bei Individualübernachtungen mit Frühstück in einem Hotel auch bei einheitlicher Inrechnungstellung als umsatzsteuerlich gegenüber der Beherbergung selbstständige Leistungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Frühstücksleistungen bei Individualübernachtungen mit Frühstück in einem Hotel auch bei einheitlicher Inrechnungstellung als umsatzsteuerlich gegenüber der Beherbergung selbstständige Leistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 27.10.2005 - C-41/04

    Levob Verzekeringen und OV Bank - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 2,

    Auszug aus FG Sachsen, 14.12.2010 - 3 K 1116/10
    a) Nach der Rechtsprechung des EuGH (vgl. z.B. Urteile des EuGH v. 25.02.1999 Rs. C-349/96, Card Protection Plan Ltd. -CPP-, Slg. 1999, I-973 Rdnrn. 28 ff.; v. 27.10.2005 Rs. C-41/04, Levob, Slg. 2005, I-9433 Randnrn.
  • BFH, 09.06.2005 - V R 50/02

    Richtlinienkonforme Auslegung des § 3 Abs. 4 Satz 1 UStG 1993 - kein ermäßigter

    Auszug aus FG Sachsen, 14.12.2010 - 3 K 1116/10
    17 f., und des BFH v. 09.06.2005 - V R 50/02, BStBl II 2006, 98 , m.w.N.) ist zwar jede Leistung in der Regel als eigene, selbständige Leistung zu betrachten, jedoch darf eine wirtschaftlich einheitliche Leistung im Interesse eines funktionierenden Mehrwertsteuersystems nicht künstlich aufgespalten werden.
  • EuGH, 25.02.1999 - C-349/96

    CPP

    Auszug aus FG Sachsen, 14.12.2010 - 3 K 1116/10
    a) Nach der Rechtsprechung des EuGH (vgl. z.B. Urteile des EuGH v. 25.02.1999 Rs. C-349/96, Card Protection Plan Ltd. -CPP-, Slg. 1999, I-973 Rdnrn. 28 ff.; v. 27.10.2005 Rs. C-41/04, Levob, Slg. 2005, I-9433 Randnrn.
  • EuGH, 21.06.2007 - C-453/05

    Ludwig - Sechste Richtlinie - Mehrwertsteuer - Begriff "Umsätze der Vermittlung

    Auszug aus FG Sachsen, 14.12.2010 - 3 K 1116/10
    19 ff., und v. 21.06.2007 Rs. C-453/05, Ludwig, BFH/NV Beilage 2007, 398 Randnrn.
  • EuGH, 22.10.1998 - C-308/96

    Madgett und Baldwin

    Auszug aus FG Sachsen, 14.12.2010 - 3 K 1116/10
    Anders als in dem dem EuGH-Urteil vom 22.10.1998 Rs. C-308/96 und C-94/97, Madgett und Baldwin (HFR 1999, 129) zugrunde liegenden Fall handelt es sich vorliegend nicht um ein pauschales Leistungspaket, bestehend aus einer Hotelunterbringung mit Halbpension und Busbeförderung, sondern lediglich um Individualübernachtungen mit Frühstück von Privaten.
  • BFH, 15.01.2009 - V R 9/06

    Besteuerung der von einem Reiseveranstalter im Rahmen von Pauschalreisepaketen

    Auszug aus FG Sachsen, 14.12.2010 - 3 K 1116/10
    Sie verweist insoweit auf das Urteil des BFH v. 15.01.2009 - V R 9/06.
  • FG Berlin-Brandenburg, 28.11.2018 - 7 K 7314/16

    Frühstücksleistungen als Nebenleistung zu Beherbergungsleistungen eines Hotels -

    Das hiesige Gericht folgt insoweit nicht der Auffassung des Sächsischen Finanzgerichts - FG - (Urteil vom 14.12.2010 3 K 1116/10, DStR Entscheidungsdienst - DStRE - 2011, 1408), welches den Nebenleistungscharakter von Frühstücksleistungen auch in dem Fall verneint hat, in dem ein Hotelier Übernachtungen nur mit Frühstück und ohne gesonderte Berechnung anbietet.

    In einem Fall, wo ein Hotelbetreiber ausschließlich Übernachtungsleistungen mit Frühstück erbracht hat, ein gesondertes Entgelt für das Frühstück nicht in den Rechnungen an die Gäste ausgewiesen hat und es auch keine Preisminderung bei Nichtinanspruchnahme des Frühstücks gab, hat das dort zuständige FA eine Aufteilung nach der (internen) Kalkulation der Klägerin vorgenommen, worauf weder das Sächsische FG (Urteil vom 14.12.2010 3 K 1116/10, DStRE 2011, 1408) noch der BFH (Urteil vom 24.04.2013 XI R 3/11, BStBl II 2014, 86) bei der Abweisung der dortigen Klage bzw. der dagegen eingelegten Revision der dortigen Klägerin eingegangen sind.

    Auch eine Aufteilung anhand der Kalkulationsdaten, wie sie das Sächsische FG (Urteil vom 14.12.2010 3 K 1116/10, DStRE 2011, 1408) und der BFH (Urteil vom 24.04.2013 XI R 3/11, BStBl II 2014, 86) jedenfalls nicht beanstandet haben, kommt vorliegend nicht in Betracht, weil die Klägerin eine solche Kalkulation weder vorgelegt hat noch ersichtlich ist, dass sie eine solche (Vorab-)Kalkulation erstellt und der Berechnung ihrer Preise für die Übernachtungen mit Frühstück in den Streitjahren zugrunde gelegt hat.

  • FG Berlin-Brandenburg, 14.02.2013 - 7 K 7079/09

    Umsatzbesteuerung von entgeltlichen, nicht bereits in den Flugticketpreis

    Auch Frühstücksleistungen an Hotelgäste auf der Grundlage von Pauschalpreisen, die die Übernachtung und das Frühstück umfassten, sind als selbständige Leistungen behandelt worden (Sächsisches FG, Urteil vom 14. Dezember 2010 - 3 K 1116/10 - DStRE 2011, 1408, Revision beim BFH anhängig zum Az. XI R 3/11).
  • FG München, 12.11.2012 - 2 V 2192/12

    Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Verpflegungsleistungen eines Hotels im

    Demgegenüber hat das Sächsische Finanzgericht mit Urteil vom 14. Dezember 2010 - 3 K 1116/10 (DStRE 2011, 1408) entschieden, dass Frühstücksleistungen an Hotelgäste im Rahmen von Individualübernachtungen an private Geschäftsreisende dem vollen Steuersatz zu unterwerfen seien, da es sich um selbstständige Leistungen handle, die nicht unmittelbar der Übernachtung dienten.
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