Weitere Entscheidung unten: FG Baden-Württemberg, 31.07.2009

Rechtsprechung
   FG Schleswig-Holstein, 04.07.2008 - 3 K 114/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,7162
FG Schleswig-Holstein, 04.07.2008 - 3 K 114/06 (https://dejure.org/2008,7162)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 04.07.2008 - 3 K 114/06 (https://dejure.org/2008,7162)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 04. Juli 2008 - 3 K 114/06 (https://dejure.org/2008,7162)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erbschaftsteuerrechtliche Einordnung eines ehemaligen Adoptivkindes; Erbschaftsteuerliche Begünstigung ehemaliger Adoptionsverhältnisse

  • Judicialis

    ErbStG § 15 Abs. 1; ; ErbStG § 15 Abs. 1a; ; ErbStG § 16 Abs. 1 Nr. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erbschaftsteuerrechtliche Einordnung eines ehemaligen Adoptivkindes.

  • rechtsportal.de

    Erbschaftsteuerrechtliche Einordnung eines ehemaligen Adoptivkindes.

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Erbschaftsteuerrechtliche Einordnung eines ehemaligen Adoptivkindes.

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Einordnung von ehemaligen Adoptivkindern in die Steuerklasse I

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2009, 540
  • EFG 2008, 1647
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 17.07.2002 - 1 BvF 1/01

    Lebenspartnerschaftsgesetz

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 04.07.2008 - 3 K 114/06
    Diese Vorschrift verbietet es, eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders zu behandeln, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. z.B. BVerfG, Urteil vom 17. Juli 2002, I BvF 1, 2/01, BVerfGE 105, 313).
  • BVerfG, 30.03.1993 - 1 BvR 1045/89

    Verfassungsmäßigkeit der Vergütung des Konkursverwalters

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 04.07.2008 - 3 K 114/06
    Eine bestimmte Auslegungsmethode (oder gar eine reine Wortinterpretation) schreibt die Verfassung nicht vor (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. März 1993, 1 BvR 1045/89, 1 BvR 1381/90, 1 BvR 11/90, BVerfGE 88, 145).
  • BFH, 29.05.2001 - VIII R 10/00

    Grundsatz der Akzessorietät - Unzulässiger Rechtsbehelf - Überprüfung einer

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 04.07.2008 - 3 K 114/06
    Der Einspruch vom 14. September 2005 gegen den Änderungsbescheid war unzulässig (vgl. BFH-Urteil vom 29. Mai 2001 VIII R 10/00, BFHE 195, 486, BStBl II 2001, 747).
  • BFH, 14.05.1986 - II R 37/84

    Geschwister des Erblassers - Abkömmling - Adoptivkind

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 04.07.2008 - 3 K 114/06
    Der Bundesfinanzhof vertritt die Auffassung, § 15 Abs. 1a ErbStG bestimme ausdrücklich, dass trotz Erlöschens der bürgerlich-rechtlichen Verwandtschaft mit den leiblichen Eltern die dort genannten Steuerklassen weiter gelten würden (vgl. BFH-Urteil vom 14. Mai 1986 II R 37/84, BFHE 146, 421, BStBl II 1986, 613).
  • BFH, 17.03.2010 - II R 46/08

    Maßgebende Steuerklassen bei ehemaligem Adoptionsverhältnis

    Zur Begründung führte das Finanzgericht (FG) in dem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 1647 veröffentlichten Urteil aus, der Kläger sei zum Zeitpunkt des Erbfalls nicht mehr Adoptivsohn der Erblasserin und damit kein Kind i.S. von § 15 Abs. 1 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes in der für den Streitfall maßgebenden Fassung (ErbStG) gewesen.
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Rechtsprechung
   FG Baden-Württemberg, 31.07.2009 - 3 K 114/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,24871
FG Baden-Württemberg, 31.07.2009 - 3 K 114/06 (https://dejure.org/2009,24871)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 31.07.2009 - 3 K 114/06 (https://dejure.org/2009,24871)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 31. Juli 2009 - 3 K 114/06 (https://dejure.org/2009,24871)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Begriff der Zugmaschine im Kraftfahrzeugsteuerrecht

  • rechtsportal.de

    Kraftfahrzeugsteuerrechtliche Qualifizierung eines Fahrzeugs (Suzuki Samurai) als Zugmaschine oder PKW

  • datenbank.nwb.de

    Kraftfahrzeugsteuerrechtliche Qualifizierung eines Fahrzeugs (Suzuki Samurai) als Zugmaschine oder PKW

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kraftfahrzeugsteuerrechtliche Einordnung eines Fahrzeugs; Gesamtwürdigung aller objektiven Beschaffenheitsmerkmale eines Fahrzeugs; Verkehrsrechtliche Bestimmung des Zugmaschinenbegriffs

Papierfundstellen

  • EFG 2010, 594
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 01.10.2008 - II R 63/07

    Geländewagen sind für Zwecke der Kraftfahrzeugsteuer unabhängig vom europäischen

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 31.07.2009 - 3 K 114/06
    1.) a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ist die - in der kraftfahrzeugsteuerrechtlichen Praxis vor allem für die Abgrenzung zwischen PKW und LKW relevante - Unterscheidung zwischen PKW und anderen Fahrzeugen anhand von Bauart, Ausstattung zur Personenbeförderung und sonstiger Einrichtung des Fahrzeuges, insbesondere zur Beförderung von Gütern, vorzunehmen (BFH, Urteil vom 01.10.2008 II R 63/07, BFHE 222, 100, BStBl II 2009, 20 mit weiteren Nachweisen).

    Für die Einstufung bedarf es einer umfassenden Gesamtwürdigung aller objektiven Beschaffenheitsmerkmale des Fahrzeugs; zu berücksichtigen sind hierbei z.B. die Zahl der Sitzplätze, die verkehrsrechtlich zulässige Zuladung, die Größe der Ladefläche, die Ausstattung mit Sitzbefestigungspunkten und Sicherheitsgurten, die Verblechung der Seitenfenster, die Beschaffenheit der Karosserie und des Fahrgestells, die Motorisierung und die damit erreichbare Höchstgeschwindigkeit, das äußere Erscheinungsbild und bei Serienfahrzeugen die Konzeption des Herstellers (BFH in BFHE 222, 100, BStBl II 2009, 20 und Urteil vom 09.04.2008 II R 62/07, BFHE 221, 252, BStBl II 2008, 691).

    b) Der für die Kraftfahrzeugbesteuerung maßgebliche PKW-Begriff ist nach der Rechtsprechung des BFH § 4 Abs. 4 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) zu entnehmen (vgl. nur BFH in BFHE 222, 100, BStBl II 2009, 20).

    c) Schließlich stand auch der Umstand, dass beim Bundesverfassungsgericht derzeit unter dem Aktenzeichen 1 BvR 3227/08 eine Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des BFH in BFHE 222, 100, BStBl II 2009, 20 anhängig ist, der vorliegenden Entscheidung nicht entgegen.

    Das gilt schon deshalb, weil das Bezugsverfahren II R 63/07 nicht die Abgrenzung von Zugmaschine und PKW betrifft.

  • BFH, 09.04.2008 - II R 62/07

    Besteuerung von Geländefahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 2,8

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 31.07.2009 - 3 K 114/06
    Für die Einstufung bedarf es einer umfassenden Gesamtwürdigung aller objektiven Beschaffenheitsmerkmale des Fahrzeugs; zu berücksichtigen sind hierbei z.B. die Zahl der Sitzplätze, die verkehrsrechtlich zulässige Zuladung, die Größe der Ladefläche, die Ausstattung mit Sitzbefestigungspunkten und Sicherheitsgurten, die Verblechung der Seitenfenster, die Beschaffenheit der Karosserie und des Fahrgestells, die Motorisierung und die damit erreichbare Höchstgeschwindigkeit, das äußere Erscheinungsbild und bei Serienfahrzeugen die Konzeption des Herstellers (BFH in BFHE 222, 100, BStBl II 2009, 20 und Urteil vom 09.04.2008 II R 62/07, BFHE 221, 252, BStBl II 2008, 691).

    Kein Merkmal von Bauart und Einrichtung kann dabei als von vornherein alleinentscheidend angesehen werden, mag auch einzelnen Merkmalen ein besonderes Gewicht zukommen und eine Zuordnung als PKW oder LKW bzw. anderes Fahrzeug nahelegen (vgl. BFH in BFHE 221, 252, BStBl II 2008, 691 mit weiteren Nachweisen).

    Für die Einstufung des Fahrzeuges als PKW oder als anderes Fahrzeug - wie z.B. auch als Zugmaschine - kommt es nicht auf dessen tatsächliche Verwendung an, sondern auf dessen Eignung und Bestimmung (vgl. insoweit auch BFH in BFHE 221, 252, BStBl II 2008, 691).

    e) Die verkehrsrechtliche Einstufung eines Kraftfahrzeugs durch die Verkehrsbehörde - z.B. als Zugmaschine - hat keine kraftfahrzeugsteuerrechtliche Bindungswirkung (BFH in BFHE 221, 252, BStBl II 2008, 691 mit weiteren Nachweisen, konkret zur Einstufung als Zugmaschine BFH in BFHE 194, 477, BStBl II 2001, 451 und Beschluss vom 03.02.2003 VII B 266/02, BFH/NV 2003, 658).

  • BFH, 30.11.1993 - VII R 49/93

    Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer für Zugmaschinen

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 31.07.2009 - 3 K 114/06
    c) Nach der herkömmlichen ständigen Rechtsprechung des BFH ist eine Zugmaschine im Sinne des Kraftfahrzeugsteuerrechts (vgl. § 3 Nr. 7 KraftStG) ein Fahrzeug, dessen wirtschaftlicher Wert im Wesentlichen in der Zugleistung liegt und das nach seiner Bauart und Ausstattung ausschließlich oder überwiegend zur Fortbewegung von Lasten durch Ziehen von Anhängern zu dienen geeignet und bestimmt ist (näher zur Begriffsbestimmung und zu den allgemeinen Rechtsgrundsätzen BFH, Urteil vom 03.04.2001 VII R 7/00, BFHE 194, 477, BStBl II 2001, 451 mit weiteren Nachweisen; vgl. auch Urteile vom 18.11.2003 VII R 42/02, BFH/NV 2004, 822 und vom 30.11.1993 VII R 49/93, BFH/NV 1994, 741).

    Das Gericht sieht sich im Punkt der Anhängerkupplung sowie hinsichtlich der PKW-Qualifizierung insgesamt nicht zuletzt auch durch das Urteil des BFH in BFH/NV 1994, 741 bestätigt.

  • BFH, 03.04.2001 - VII R 7/00

    Kfz-Steuer für Ultraleichttraktor

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 31.07.2009 - 3 K 114/06
    c) Nach der herkömmlichen ständigen Rechtsprechung des BFH ist eine Zugmaschine im Sinne des Kraftfahrzeugsteuerrechts (vgl. § 3 Nr. 7 KraftStG) ein Fahrzeug, dessen wirtschaftlicher Wert im Wesentlichen in der Zugleistung liegt und das nach seiner Bauart und Ausstattung ausschließlich oder überwiegend zur Fortbewegung von Lasten durch Ziehen von Anhängern zu dienen geeignet und bestimmt ist (näher zur Begriffsbestimmung und zu den allgemeinen Rechtsgrundsätzen BFH, Urteil vom 03.04.2001 VII R 7/00, BFHE 194, 477, BStBl II 2001, 451 mit weiteren Nachweisen; vgl. auch Urteile vom 18.11.2003 VII R 42/02, BFH/NV 2004, 822 und vom 30.11.1993 VII R 49/93, BFH/NV 1994, 741).

    e) Die verkehrsrechtliche Einstufung eines Kraftfahrzeugs durch die Verkehrsbehörde - z.B. als Zugmaschine - hat keine kraftfahrzeugsteuerrechtliche Bindungswirkung (BFH in BFHE 221, 252, BStBl II 2008, 691 mit weiteren Nachweisen, konkret zur Einstufung als Zugmaschine BFH in BFHE 194, 477, BStBl II 2001, 451 und Beschluss vom 03.02.2003 VII B 266/02, BFH/NV 2003, 658).

  • BFH, 25.02.2002 - VII B 95/01

    Kfz-Steuer; Zugmaschinen in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 31.07.2009 - 3 K 114/06
    Der Begriff der Zugmaschine und die hierfür maßgeblichen Abgrenzungskriterien sind durch den BFH - auch nach dessen eigener Einschätzung - rechtsgrundsätzlich bereits geklärt (vgl. nur BFH, Beschluss 25.02.2002 VII B 95/01, BFH/NV 2002, 954).
  • BVerfG, 31.08.2009 - 1 BvR 3227/08

    Keine Grundrechtsverletzung durch Zugrundelegung eines

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 31.07.2009 - 3 K 114/06
    c) Schließlich stand auch der Umstand, dass beim Bundesverfassungsgericht derzeit unter dem Aktenzeichen 1 BvR 3227/08 eine Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des BFH in BFHE 222, 100, BStBl II 2009, 20 anhängig ist, der vorliegenden Entscheidung nicht entgegen.
  • BFH, 03.02.2003 - VII B 266/02

    Kfz-Steuer; Einstufung eines Kfz als Zugmaschine

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 31.07.2009 - 3 K 114/06
    e) Die verkehrsrechtliche Einstufung eines Kraftfahrzeugs durch die Verkehrsbehörde - z.B. als Zugmaschine - hat keine kraftfahrzeugsteuerrechtliche Bindungswirkung (BFH in BFHE 221, 252, BStBl II 2008, 691 mit weiteren Nachweisen, konkret zur Einstufung als Zugmaschine BFH in BFHE 194, 477, BStBl II 2001, 451 und Beschluss vom 03.02.2003 VII B 266/02, BFH/NV 2003, 658).
  • BFH, 26.10.2006 - VII B 120/06

    Kfz-Steuer: Umrüstung Pkw in Lkw

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 31.07.2009 - 3 K 114/06
    Dieses für die Qualifizierung als PKW oder anderes Fahrzeug nicht allein aussagekräftige technische Fahrzeugmerkmal steht der Qualifizierung als PKW vorliegend nicht entgegen (vgl. beispielhaft nur BFH, Beschluss vom 26.10.2006 VII B 120/06, BFH/NV 2007, 503 mit Qualifizierung als PKW bei Höchstgeschwindigkeit von 122 km/h), sondern spricht - zumal im Verhältnis zur Zugmaschine - sogar eher für die Qualifizierung des zu beurteilenden Fahrzeuges als PKW.
  • BFH, 31.03.1998 - VII R 116/97

    Kombinationskraftwagen als Lkw

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 31.07.2009 - 3 K 114/06
    b) Nach der Rechtsprechung des BFH ist die tatsächliche Zahl der Sitzplätze steuerrechtlich ohne Belang, solange sie nicht von der Zulassungsstelle festgestellt ist (BFH, Beschluss vom 18.03.2008 II B 94/07, BFH/NV 2008, 1204 unter Hinweis auf die Rechtsprechung zum zulässigen Gesamtgewicht im Urteil vom 31.03.1998 VII R 116/97, BFHE 185, 511, BStBl II 1998, 487).
  • BFH, 18.03.2008 - II B 94/07

    Abgrenzung eines PKW von anderen Fahrzeugen - Kraftomnibus - LKW - Anzahl der

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 31.07.2009 - 3 K 114/06
    b) Nach der Rechtsprechung des BFH ist die tatsächliche Zahl der Sitzplätze steuerrechtlich ohne Belang, solange sie nicht von der Zulassungsstelle festgestellt ist (BFH, Beschluss vom 18.03.2008 II B 94/07, BFH/NV 2008, 1204 unter Hinweis auf die Rechtsprechung zum zulässigen Gesamtgewicht im Urteil vom 31.03.1998 VII R 116/97, BFHE 185, 511, BStBl II 1998, 487).
  • BFH, 18.11.2003 - VII R 42/02

    Kfz-Steuer; Ultraleichttraktor (sog. Quad) als Lkw?

  • FG Münster, 13.12.2011 - 15 K 1041/08

    Umsatzsteuer: Befreiung oder ermäßigter Steuersatz für Schwimm- und

    Es ist daher Sache der jeweiligen nationalen Behörden, nach dem Gemeinschaftsrecht und unter der Kontrolle der nationalen Gerichte, insbesondere unter Berücksichtigung der Praxis der zuständigen Verwaltung in ähnlichen Fällen zu bestimmen, welche Einrichtungen als Einrichtungen mit sozialem Charakter i.S. von Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchstabe g oder h der Richtlinie 77/388/EWG anzuerkennen sind (vgl. dazu EuGH-Urteil vom 26.05.2005, C-498/03, "Kingscrest Associates und Montecello", a.a.O., Rn. 53 ff. m.w.N.; BFH-Urteile vom 22.04.2004, V R 1/98, BFHE 205, 514, BStBl II 2004, 849; vom 08.11.2007, V R 2/06, a.a.O.; Urteil des erkennenden Senats vom 09.10.2010, 15 K 4439/06 U, EFG 2010, 594).
  • FG Baden-Württemberg, 22.10.2009 - 3 K 2172/09

    Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 7 KraftStG: Einstufung eines umgebauten Jeeps des

    Im Hinblick auf das in finanzgerichtlichen Verfahren zum Kraftfahrzeugsteuerrecht (bzw. konkret zur Zugmaschinen-Eigenschaft eines Fahrzeugs) häufig wiederkehrende Argument, die Finanzverwaltung erkenne Fahrzeuge des Typs Unimog in wertungswidersprüchlicher Weise generell als Zugmaschine an, weist der Senat lediglich darauf hin, dass hieraus kein rechtliches Argument für die notwendigerweise einzelfallbezogene Qualifizierung eines konkreten anderen Fahrzeugs ableitbar ist (vgl. z.B. auch das zur Veröffentlichung bestimmte klagabweisende Einzelrichter-Urteil vom 31.07.2009 3 K 114/06, Nichtzulassungsbeschwerde anhängig unter BFH-Aktenzeichen II B 110/09).
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