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   FG Rheinland-Pfalz, 17.12.2020 - 3 K 1145/20   

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https://dejure.org/2020,53042
FG Rheinland-Pfalz, 17.12.2020 - 3 K 1145/20 (https://dejure.org/2020,53042)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17.12.2020 - 3 K 1145/20 (https://dejure.org/2020,53042)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17. Dezember 2020 - 3 K 1145/20 (https://dejure.org/2020,53042)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 EStG 2009 vom 20.02.2013, § 9 Abs 4 EStG 2009 vom 20.02.2013, EStG VZ 2014
    Erste Tätigkeitsstätte eines Zeitsoldaten

  • IWW

    EStG § 9 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 4
    Bundeswehr; einfach Fahrt; Entfernungspauschale; Erste Tätigkeitsstätte; Hinfahrt; Pendlerpauschale; Rückfahrt; Zeitsoldat; Erste Tätigkeitsstätte eines Zeitsoldaten bei Abordnung an einen anderen als dem in der Versetzungsverfügung genannten Standort

  • rechtsportal.de

    EStG § 9 Abs. 4
    Steuerrechtliche Berücksichtigung von Aufwendungen eines Berufssoldaten für den Arbeitsweg

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Erste Tätigkeitsstätte eines Zeitsoldaten der Bundeswehr

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 04.04.2019 - VI R 27/17

    BFH bestätigt neues Reisekostenrecht

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 17.12.2020 - 3 K 1145/20
    aa) Ortsfeste betriebliche Einrichtungen sind räumlich zusammengefasste Sachmittel, die der Tätigkeit des Arbeitgebers, eines verbundenen Unternehmens oder eines vom Arbeitgeber bestimmten Dritten dienen und mit dem Erdboden verbunden oder dazu bestimmt sind, überwiegend standortgebunden genutzt zu werden (BFH, Urteil vom 4. April 2019 - VI R 27/17 -, BFHE 264, 271, BStBl II 2019, 536; BFH, Urteil vom 11. April 2019 - VI R 40/16 -, BFHE 264, 248, BStBl II 2019, 546).

    Die arbeitsrechtliche Zuordnungsentscheidung des Arbeitgebers als solche muss für ihre steuerliche Wirksamkeit nicht dokumentiert werden; eine Dokumentationspflicht ist § 9 Abs. 4 Satz 2 EStG nicht zu entnehmen (BFH, Urteil vom 4. April 2019 - VI R 27/17 -, BFHE 264, 271, BStBl II 2019, 536; BT-Drucks 17/10774, S. 15).

    Erforderlich, aber auch ausreichend ist, dass der Arbeitnehmer am Ort der ersten Tätigkeitsstätte zumindest in geringem Umfang Tätigkeiten zu erbringen hat, die er arbeitsvertraglich oder dienstrechtlich schuldet und die zu dem von ihm ausgeübten Berufsbild gehören (BFH, Urteil vom 4. April 2019 - VI R 27/17 -, BFHE 264, 271, BStBl II 2019, 536 mit weiteren Nachweisen; BFH, Urteil vom 11. April 2019 - VI R 40/16 -, BFHE 264, 248, BStBl II 2019, 546).

    Eine Zuordnung ist "unbefristet" im Sinne des § 9 Abs. 4 Satz 3 Alternative 1 EStG, wenn die Dauer der Zuordnung zu einer Tätigkeitsstätte aus der maßgeblichen Sicht ex ante nicht kalendermäßig bestimmt ist und sich auch nicht aus Art, Zweck oder Beschaffenheit der Arbeitsleistung ergibt (BFH, Urteil vom 4. April 2019 - VI R 27/17 -, BFHE 264, 271, BStBl II 2019, 536).

    Dies kann insbesondere angenommen werden, wenn die Zuordnung im Rahmen des Arbeits- oder Dienstverhältnisses unbefristet oder (ausdrücklich) für dessen gesamte Dauer erfolgt (BFH, Urteil vom 4. April 2019 - VI R 27/17 -, BFHE 264, 271, BStBl II 2019, 536).

  • BFH, 11.04.2019 - VI R 40/16

    Erste Tätigkeitsstätte einer Flugzeugführerin nach neuem Reisekostenrecht

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 17.12.2020 - 3 K 1145/20
    aa) Ortsfeste betriebliche Einrichtungen sind räumlich zusammengefasste Sachmittel, die der Tätigkeit des Arbeitgebers, eines verbundenen Unternehmens oder eines vom Arbeitgeber bestimmten Dritten dienen und mit dem Erdboden verbunden oder dazu bestimmt sind, überwiegend standortgebunden genutzt zu werden (BFH, Urteil vom 4. April 2019 - VI R 27/17 -, BFHE 264, 271, BStBl II 2019, 536; BFH, Urteil vom 11. April 2019 - VI R 40/16 -, BFHE 264, 248, BStBl II 2019, 546).

    Erforderlich, aber auch ausreichend ist, dass der Arbeitnehmer am Ort der ersten Tätigkeitsstätte zumindest in geringem Umfang Tätigkeiten zu erbringen hat, die er arbeitsvertraglich oder dienstrechtlich schuldet und die zu dem von ihm ausgeübten Berufsbild gehören (BFH, Urteil vom 4. April 2019 - VI R 27/17 -, BFHE 264, 271, BStBl II 2019, 536 mit weiteren Nachweisen; BFH, Urteil vom 11. April 2019 - VI R 40/16 -, BFHE 264, 248, BStBl II 2019, 546).

  • BFH, 08.08.2013 - VI R 72/12

    Keine regelmäßige Arbeitsstätte bei vorübergehender Abordnung oder Versetzung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 17.12.2020 - 3 K 1145/20
    Nach einer zur Rechtlage vor dem Streitjahr ergangenen Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH, Urteil vom 08.08.2013 - VI R 72/12) begründe eine zeitweise Versetzung für Beamte keine regelmäßige Arbeitsstätte.
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