Rechtsprechung
VG Mainz, 12.07.2017 - 3 K 1167/16.MZ |
Volltextveröffentlichung
- Justiz Rheinland-Pfalz
Verspätete Zahlung von Semesterbeiträgen führt zur Exmatrikulation
Kurzfassungen/Presse (7)
- Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)
Verspätete Zahlung von Semesterbeiträgen führt zur Exmatrikulation
- beck-blog (Kurzinformation)
Wer den Semesterbeitrag zu spät zahlt, den bestraft die Exmatrikulation - und die Gerichtskostenrechnung
- lto.de (Kurzinformation)
Zwangsexmatrikulation: Auch Studenten haben Geld zu haben
- rabüro.de (Pressemitteilung)
Exmatrikulation bei verspäteter Zahlung von Semesterbeiträgen
- Jurion (Kurzinformation)
Verspätete Zahlung von Semesterbeiträgen führt zur Exmatrikulation
- anwaltauskunft.de (Kurzinformation)
Studienplatz einklagen
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Exmatrikulation bei verspäteter Zahlung von Semesterbeiträgen - Rechtzeitige Zahlung oder Rückmeldung im Verantwortungsbereich des Studierenden
Verfahrensgang
- VG Mainz, 10.05.2016 - 3 L 501/16
- OVG Rheinland-Pfalz, 27.05.2016 - 2 B 10476/16
- VG Mainz, 06.06.2016 - 3 L 576/16
- VG Mainz, 29.06.2016 - 3 L 623/16
- VG Mainz, 12.07.2017 - 3 K 1167/16.MZ
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- VG Mainz, 06.06.2016 - 3 L 576/16
Zahlung des Studentenbeitrags und Exmatrikulation
Auszug aus VG Mainz, 12.07.2017 - 3 K 1167/16
17 Weitere, auf Erlass von einstweiligen Anordnungen gleichen Inhalts gerichtete Anträge wurden durch unanfechtbare Beschlüsse der Kammer vom 6. Juni 2016 (3 L 576/16.MZ) und vom 29. Juni 2016 (3 L 623/16.MZ) abgelehnt.18 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf die Schriftsätze der Beteiligten in den Gerichtsakten, auf die beigezogene Verwaltungsakte der Beklagten sowie auf die Gerichtsakten 3 L 501/16.MZ, 3 L 576/16.MZ und 3 L 623/16.MZ Bezug genommen.
Zur Begründung und zur Vermeidung von Wiederholungen bezieht sich die Kammer auf die Ausführungen und Feststellungen in ihren den Beteiligten bekannten Beschlüssen vom 10. Mai 2016 (3 L 501/16.MZ), 6. Juni 2016 (3 L 576/16.MZ) und 29. Juni 2016 (3 L 623/16.MZ) sowie in dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Rheinland- Pfalz vom 27. Mai 2016 (…a.a.O.), die sie sich nach nochmaliger Sach- und Rechtsprüfung im vorliegenden Verfahren zu Eigen macht.
- VG Mainz, 29.06.2016 - 3 L 623/16
Zahlung des Studentenbeitrags und Exmatrikulation
Auszug aus VG Mainz, 12.07.2017 - 3 K 1167/16
17 Weitere, auf Erlass von einstweiligen Anordnungen gleichen Inhalts gerichtete Anträge wurden durch unanfechtbare Beschlüsse der Kammer vom 6. Juni 2016 (3 L 576/16.MZ) und vom 29. Juni 2016 (3 L 623/16.MZ) abgelehnt.18 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf die Schriftsätze der Beteiligten in den Gerichtsakten, auf die beigezogene Verwaltungsakte der Beklagten sowie auf die Gerichtsakten 3 L 501/16.MZ, 3 L 576/16.MZ und 3 L 623/16.MZ Bezug genommen.
Zur Begründung und zur Vermeidung von Wiederholungen bezieht sich die Kammer auf die Ausführungen und Feststellungen in ihren den Beteiligten bekannten Beschlüssen vom 10. Mai 2016 (3 L 501/16.MZ), 6. Juni 2016 (3 L 576/16.MZ) und 29. Juni 2016 (3 L 623/16.MZ) sowie in dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Rheinland- Pfalz vom 27. Mai 2016 (…a.a.O.), die sie sich nach nochmaliger Sach- und Rechtsprüfung im vorliegenden Verfahren zu Eigen macht.