Rechtsprechung
   FG Baden-Württemberg, 05.06.2008 - 3 K 2565/08   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Grenzgängereigenschaft eines leitenden Angestellten einer schweizerischen Kapitalgesellschaft mit regelmäßiger Arbeitsstätte in der Schweiz bei zeitweiser Tätigkeitsausübung in einem Drittstaat

  • Justiz Baden-Württemberg

    Grenzgängereigenschaft eines leitenden Angestellten einer schweizerischen Kapitalgesellschaft mit regelmäßiger Arbeitsstätte in der Schweiz bei zeitweiser Tätigkeitsausübung in einem Drittstaat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grenzgängereigenschaft eines in Deutschland ansässigen leitenden Angestellten einer Schweizer Aktiengesellschaft bei zeitweiser Tätigkeit in einem Drittstaat; Kollektivprokurist als leitender Angestellter

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Besteuerung von aus unselbstständiger Arbeit bezogenen Gehältern, Löhnen und ähnlichen Vergütungen eines Grenzgängers; Begriff des Grenzgängers; Zulässigkeit der Berücksichtigung von Einkünften eines Klägers aus unselbstständiger Arbeit in voller Höhe bei der Berechnung des Steuersatzes; Zuständigkeit für eine Besteuerung von Arbeitseinkünften eines in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Arbeitnehmers mit Arbeitsort in der Schweiz; Voraussetzungen des Entfallens der Grenzgängereigenschaft; Auslegung von Bestimmungen eines Doppelbesteuerungsabkommens; Begriff der "Arbeit im Ausland" i.S.d. Art. 15 Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) - Schweiz; Auslegung der Vorschrift des Art. 15 Abs. 4 DBA-Schweiz i.S. einer Fiktion des Tätigkeitsortes von bestimmten leitenden Angestellten am Sitz der Kapitalgesellschaft; Tatbestandliche Voraussetzungen dieser Fiktion; Art. 15 Abs. 5 DBA-Schweiz als Konkretisierung des Art. 15 Abs. 1 DBA-Schweiz; Besteuerung von an über 100 Arbeitstagen in China ausgeübten Tätigkeiten; Sichergeben eines ausschließlich deutschen Besteuerungsrechtes aus Art. 15 Abs. 2 DBA-China

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ... (14)  

  • FG Baden-Württemberg, 12.03.2009 - 3 K 4105/08  

    Grenzgängereigenschaft eines leitenden Angestellten einer schweizerischen

    Denn die für die ganzjährige Grenzgängereigenschaft zunächst erforderliche Voraussetzung des regelmäßigen Pendelns über die Grenze zur Schweiz an Arbeitstagen im Sinne der Nr. 11. 2 des Verhandlungsprotokolls zum Änderungsprotokoll vom 18. Dezember 1991 (BStBl I 1993, 929) -Änderungsprotokoll- kann auch unter Berücksichtigung von Arbeitstagen in Drittstaaten und in der Bundesrepublik Deutschland vorliegen (Hinweis auf das Senatsurteil vom 5. Juni 2008 3 K 2565/08, nicht rechtskräftig -Revision eingelegt, BFH-Az.: I R 68/08- juris, unter 1. a und b der Entscheidungsgründe).

    Der erkennende Senat ist sich bewusst, dass durch das Miteinbeziehen von Drittstaatentagen (bzw. von Arbeitstagen im Ansässigkeitsstaat), an denen das Grenzgängerkriterium des Pendels über die Grenze zur Schweiz nicht vorliegt, die Bundesrepublik Deutschland gerade für jene Zeit, in der Arbeitnehmer tatsächlich (täglich) von seinem Wohnsitz aus in den Tätigkeitsstaat (die Schweiz) pendelt, das Besteuerungsrecht verlieren kann (unter Berücksichtigung der 60-Tage-Regelung nach Art. 15a Abs. 2 Satz 2 DBA-Schweiz 1971/1992), wobei gerade in dieser Zeit des täglichen Pendelns eine engere Beziehung zum Wohnsitzstaat besteht und damit auch die Anwendung der Grenzgängerregelung des Art. 15a DBA-Schweiz 1971/1992 eher gerechtfertigt werden könnte, andererseits aber durch die Tätigkeit in Drittstaaten oder im Ansässigkeitsstaat eine besonders intensive Eingliederung in die Arbeitsorganisation der Schweiz, die den Wegfall des Grenzgängerstatus rechtfertigen könnte, jedenfalls nicht auf den ersten Blick unterstellt werden kann (s. Senatsurteil vom 5. Juni 2008 3 K 2565/08, nicht rechtskräftig, Revision eingelegt BFH-Az.: I R 68/08, juris, Entscheidungsgründe zu 1. c).

    Der erkennende Senat hält neben den im Urteil vom 5. Juni 2008 3 K 2565/08 unter Entscheidungsgründe zu 1. b und c dargelegten Erwägungen auch aus Vereinfachungsgründen an dieser Auffassung fest.

    Bei einer Fortdauer des Beschäftigungsverhältnisses ist jedoch die Grenzgängereigenschaft grundsätzlich für das ganze Kalenderjahr einheitlich zu beurteilen ist (s. Art. 15a Abs. 2 Satz 2 DBA-Schweiz 1971/1992 in Verbindung mit Nr. 11. 3. des Änderungsprotokolls; Hinweis auf das Senatsurteil vom 5. Juni 2008 3 K 2565/08, nicht rechtskräftig, Revision eingelegt -BFH-Az.: I R 68/08, juris, zu 1. b cc der Entscheidungsgründe; Hinweis auf die rechtliche Würdigung der Schweizer Steuerverwaltung [durch die kantonalen Steuerverwaltungen Y/Schweiz und F, Bl. 64 ff. der Rb-Akten]).

    c) Das inländische Besteuerungsrecht hinsichtlich der Einkünfte des Klägers aus unselbständiger Arbeit, soweit diese in Drittstaaten ausgeübt wurde (in Japan, in Indien uns insbesondere in den USA), ergibt sich nur im Verhältnis zur Schweizerischen Eidgenossenschaft aus den Regelungen des DBA Deutschland-Schweiz zur Arbeitnehmerbesteuerung (Art. 15, 15a DBA-Schweiz 1971/1992; BFH-Beschluss vom 19. Mai 1995 I B 189/94, BFH/NV 1995, 1048), letztlich jedoch nur unter Berücksichtigung der von der Bundesrepublik Deutschland mit den Staaten, in denen der Kläger seine Arbeit ausgeübt hat, abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen (im Streitfall also nach Art. 15 DBA-USA 1989, Art. 15 DBA-Japan und Art. 15 DBA-Indien [s. nachfolgend zu aa und bb]; Hinweis auf das Senatsurteil vom 3. Juni 2008 3 K 2565/08, nicht rechtkräftig, Revision eingelegt -BFH-Az.: I R 68/08- juris, zu 3 der Entscheidungsgründe).

    Der erkennende Senat hat sich in seinen Urteilen vom 5. Juni 2008 3 K 2564/08 und 3 K 2565/08 mit den (übrigen) Einwendungen des BMF im Schreiben vom 6. Juli 2007 zu dem BFH-Urteil in BFH/NV 2007, 593, BFHE 215, 237 auseinandergesetzt, und er ist ihnen nicht gefolgt.

  • FG Baden-Württemberg, 03.02.2009 - 3 K 755/09  

    Grenzgängereigenschaft im Sinne des DBA-Schweiz - Arbeitstage im Wohnsitzstaat

    a) Grenzgänger im Sinne des Art. 15a DBA-Schweiz 1971/1992 ist, wer als Arbeitnehmer regelmäßig die Grenze zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweiz in beide Richtungen überquert (BFH-Urteil vom 21. August 1996 I R 80/96, BStBl II 1997, 31, zur [insoweit noch heute maßgeblichen] Rechtslage vor 1. Januar 1994 im Anwendungsbereich des Art. 15 Abs. 4 DBA-Schweiz 1971; Hinweis auf das Senatsurteil vom 5. Juni 2008 3 K 2565/08, nicht rechtskräftig -BFH-Az.: I R 68/08-, juris zu 1.; Züger in: Die abkommensrechtlichen Grenzgängerbestimmungen in: Gassner/Lang/ Lechner/Schuch/Staringer [Hrsg.], Arbeitnehmer im Recht der Doppelbesteuerung, Wien, 2003, zu II. 4. Abs. 3, jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Insoweit verweist der Senat auf sein Urteil vom 5. Juni 2008 3 K 2565/08 (juris, zu 2. a bb und cc der Entscheidungsgründe, nicht rechtskräftig BFH-Az.: I R 68/08; ebenso: Gerichtsbescheid des erkennenden Senats vom 16. Januar 2009 3 K 115/07 vorläufig nicht rechtskräftig, zu II. der Entscheidungsgründe).

    ee) Der erkennende Senat ist den Einwendungen des BMF in dessen Schreiben vom 6. Juli 2007 gegen das BFH-Urteil in BFHE 215, 237, BFH/NV 2007, 593 nicht gefolgt (Hinweis u.a. auf das Senatsurteil vom 5. Juni 2008 3 K 2565/08 (juris, nicht rechtskräftig -BFH-Az.: I R 68/08).

  • FG Baden-Württemberg, 24.07.2008 - 3 K 110/07  

    Grenzgängereigenschaft i.S. des Art. 15a Abs. 2 Satz 2 DBA-Schweiz:

    a) Grenzgänger im Sinne des Art. 15a DBA-Schweiz 1971/1992 ist, wer als Arbeitnehmer regelmäßig die Grenze zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweiz in beide Richtungen überquert (BFH-Urteil vom 21. August 1996 I R 80/96, BStBl II 1997, 31, zur [insoweit noch heute maßgeblichen] Rechtslage vor 1. Januar 1994 im Anwendungsbereich des Art. 15 Abs. 4 DBA-Schweiz 1971; Hinweis auf das Senatsurteil vom 5. Juni 2008 3 K 2565/08, nicht rechtskräftig -BFH-Az.: I R 68/08-, [...] zu 1.; Züger in: Die abkommensrechtlichen Grenzgängerbestimmungen in: Gassner/Lang/ Lechner/Schuch/Staringer [Hrsg.], Arbeitnehmer im Recht der Doppelbesteuerung, X 22, 2003, zu II. 4. Abs. 3, jeweils mit weiteren Nachweisen).

    ee) Der erkennende Senat ist den Einwendungen des BMF in dessen Schreiben vom 6. Juli 2007 gegen das BFH-Urteil in BFHE 215, 237, BFH/NV 2007, 593 nicht gefolgt (Hinweis u.a. auf das Senatsurteil vom 5. Juni 2008 3 K 2565/08 ([...], nicht rechtskräftig - BFH-Az.: I R 68/08).

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  • FG Baden-Württemberg, 12.03.2009 - 3 K 123/07  

    Ermittlung der Nichtrückkehrtage - Keine Gesetzeskraft eines

    c) Hiermit in Übereinstimmung -insbesondere auch unter Berücksichtigung der tatsächlichen Gegebenheiten- hat der erkennende Senat (Senatsurteil vom 5. Juni 2008 3 K 2565/08, nicht rechtskräftig, Revision eingelegt -BFH.Az.: I R 68/08-) im Falle eines in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Arbeitnehmers, der in einem Kalenderjahr an 21, 18, 10, 24 und 61 Arbeitstagen (jeweils ununterbrochen) in einem Drittstaat tätig war und in dieser Zeit nicht seinen Arbeitsort in der Schweiz aufgesucht hat und nicht an seinen Wohnsitz zurückgekehrt ist, angenommen, dass der Grenzgängerstatus nicht schon dieser tatsächlichen Verhältnisse wegen entfallen sei (anderer Auffassung: Erkenntnis des österreichischen Verwaltungsgerichtshofs [VwGH] vom 24. Juni 2006 2001/15/0113 ,http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage; UFSF-Berufungsentscheidungen vom 11. Jänner [gemeint wohl: Januar] 2008 RV/0200-F/06 und vom 11. Februar 2008 RV/0337-F/07, https://findok.bmf.gv.at/findok, jeweils zu Art. 15 Abs. 4 DBA Österreich-Schweiz a.F.; zur Rechtsprechung des UFSF: Kopf, Romuald in: Steuer und Wirtschaft International -SWI- 2008, 151 und 353, jeweils zu Art. 15 Abs. 4 DBA Österreich-Schweiz a.F.).

    Der erkennende Senat hat sich in seinen Urteilen vom 5. Juni 2008 3 K 2564/08 und 3 K 2565/08 mit den (übrigen) Einwendungen des BMF im Schreiben vom 6. Juli 2007 zu dem BFH-Urteil in BFH/NV 2007, 593, BFHE 215, 237 auseinandergesetzt, und er ist ihnen nicht gefolgt.

  • FG Baden-Württemberg, 17.07.2008 - 3 K 3008/08  

    Grenzgängereigenschaft i.S. des Art. 15a Abs. 2 Satz 2 DBA-Schweiz:

    a) Grenzgänger im Sinne des Art. 15a DBA-Schweiz 1971/1989 ist, wer als Arbeitnehmer regelmäßig die Grenze zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweiz in beide Richtungen überquert (BFH-Urteil vom 21. August 1996 I R 80/95, BStBl II 1997, 134 zur Rechtslage vor dem 1. Januar 1994; Art. 15 Abs. 4 DBA-Schweiz 1971; Hinweis auf das Senatsurteil vom 5. Juni 2008 3 K 2565/08, nicht rechtskräftig, [...] zu 1.; Züger, Die abkommensrechtlichen Grenzgängerbestimmungen in: Gassner/Lang/Lechner/Schuch/Staringer [Hrsg.], Arbeitnehmer im Recht der Doppelbesteuerung, Wien, 2003, zu II. 4. Abs. 3, jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Der erkennende Senat hat sich in seinen Urteilen vom 5. Juni 2008 3 K 2564/08 und 3 K 2565/08 mit den Einwendungen des BMF im Schreiben vom 6. Juli 2007 zu dem BFH-Urteil in BFH/NV 2007, 593, BFHE 215, 237 auseinandergesetzt, und er ist ihnen nicht gefolgt.

  • FG Baden-Württemberg, 11.12.2008 - 3 K 62/07  

    Grenzgängereigenschaft i.S. des Art. 15a Abs. 2 Satz 2 DBA CHE:

    a) Grenzgänger im Sinne des Art. 15a DBA-Schweiz 1971/1992 ist, wer als Arbeitnehmer regelmäßig die Grenze zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweiz in beide Richtungen überquert (BFHUrteil vom 21. August 1996 I R 80/95, BStBl II 1997, 134 zur Rechtslage vor dem 1. Januar 1994; Art. 15 Abs. 4 DBA-Schweiz 1971; Hinweis auf das Senatsurteil vom 5. Juni 2008 3 K 2565/08, nicht rechtskräftig, [...] zu 1.; Züger, Die abkommensrechtlichen Grenzgängerbestimmungen in: Gassner/Lang/ Lechner/Schuch/Staringer [Hrsg.], Arbeitnehmer im Recht der Doppelbesteuerung, Wien, 2003, zu II. 4. Abs. 3; BMF-Schreiben in BStBl I 1994, 683, zu Tz. 10, jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Der erkennende Senat hat sich in seinen Urteilen vom 5. Juni 2008 3 K 2564/08 und 3 K 2565/08 mit den (übrigen) Einwendungen des BMF im Schreiben vom 6. Juli 2007 zu dem BFH-Urteil in BFH/NV 2007, 593, BFHE 215, 237 auseinandergesetzt, und er ist ihnen nicht gefolgt.

  • FG Baden-Württemberg, 16.01.2009 - 3 K 115/07  

    Grenzgängereigenschaft - eintägige Dienstreisen in Drittstaaten, Tage der

    a) Grenzgänger im Sinne des Art. 15a DBA-Schweiz 1971/1992 ist, wer als Arbeitnehmer regelmäßig die Grenze zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweiz in beide Richtungen überquert (BFHUrteil vom 21. August 1996 I R 80/95, BStBl II 1997, 134 zur Rechtslage vor dem 1. Januar 1994; Art. 15 Abs. 4 DBA-Schweiz 1971; Hinweis auf das Senatsurteil vom 5. Juni 2008 3 K 2565/08, nicht rechtskräftig, [...] zu 1.; Züger, Die abkommensrechtlichen Grenzgängerbestimmungen in: Gassner/Lang/ Lechner/Schuch/Staringer [Hrsg.], Arbeitnehmer im Recht der Doppelbesteuerung, Wien, 2003, zu II. 4. Abs. 3; BMF-Schreiben in BStBl I 1994, 683, zu Tz. 10, jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Insoweit verweist der Senat auf sein Urteil vom 5. Juni 2008 3 K 2565/08 (zu 2. a bb und cc der Entscheidungsgründe, nicht rechtskräftig, Revision eingelegt, Az. BFH: I R 68/08).

  • FG Baden-Württemberg, 12.03.2009 - 3 K 129/07  

    Ermittlung der Nichtrückkehrtage - Leitender Angestellter im Sinne von Art. 15

    Hiermit in Übereinstimmung -insbesondere auch unter Berücksichtigung der tatsächlichen Gegebenheiten (bzw. des tatsächlichen Erscheinungsbildes: s. die UFSF-Berufungsentscheidung vom 27. Februar 2007 RV/0161-F/06 zu Art. 15 Abs. 4 DBA Österreich-Schweiz, https://findok.bmf.gv.at)- hat der erkennende Senat (Senatsurteil vom 5. Juni 2008 3 K 2565/08, nicht rechtskräftig, Revision eingelegt -BFH-Az.: I R 68/08-) im Falle eines in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Arbeitnehmers, der in einem Kalenderjahr an 21, 18, 10, 24 und 61 Arbeitstagen (jeweils ununterbrochen) in einem Drittstaat tätig war und in dieser Zeit nicht seinen Arbeitsort in der Schweiz aufgesucht hat und nicht an seinen Wohnsitz zurückgekehrt ist, angenommen, dass der Grenzgängerstatus nicht schon dieser tatsächlichen Verhältnisse wegen entfallen sei (anderer Auffassung: Erkenntnis des österreichischen Verwaltungsgerichtshofs [VwGH] vom 24. Juni 2004 2001/15/0113, http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage; UFSF-Berufungsentscheidungen vom 11. Jänner 2008 RV/0200-F/06 und vom 11. Februar 2008 RV/0337-F/07, https://findok.bmf.gv.at/findok, jeweils zu Art. 15 Abs. 4 DBA Österreich-Schweiz a.F.; zur Rechtsprechung der UFSF: Kopf, Romuald in: Steuer und Wirtschaft International -SWI- 2008, 151 und 353).

    Der erkennende Senat hat sich in seinen Urteilen vom 5. Juni 2008 3 K 2564/08 und 3 K 2565/08 mit den (übrigen) Einwendungen des BMF im Schreiben vom 6. Juli 2007 zu dem BFH-Urteil in BFH/NV 2007, 593, BFHE 215, 237 auseinandergesetzt, und er ist ihnen nicht gefolgt.

  • FG Baden-Württemberg, 28.08.2008 - 3 K 3005/08  

    Besteuerung der Einkünfte eines in Deutschland ansässigen leitenden Angestellten

    Hiervon unabhängig ist darauf hinzuweisen, dass sich der erkennende Senat in seinen Urteilen vom 5. Juni 2008 3 K 2564/08 ([...]) und 3 K 2565/08 ([...]) mit den Einwendungen des BMF in dessen Schreiben vom 6. Juli 2007 zu dem BFH-Urteil in BFH/NV 2007, 593, BFHE 215, 237 auseinandergesetzt hat und ihnen nicht gefolgt ist.
  • FG Baden-Württemberg, 28.08.2008 - 3 K 122/07  

    Grenzgänger in die Schweiz - Dienstreisen im Ansässigkeitsstaat als

    Hiervon unabhängig ist darauf hinzuweisen, dass sich der erkennende Senat in seinen Urteilen vom 5. Juni 2008 3 K 2564/08 und 3 K 2565/08 mit den Einwendungen des BMF in dessen Schreiben vom 6. Juli 2007 zu dem BFH-Urteil in BFH/NV 2007, 593, BFHE 215, 237 auseinandergesetzt hat und ihnen nicht gefolgt ist.
  • FG Baden-Württemberg, 28.08.2008 - 3 K 119/07  

    Besteuerung der Einkünfte eines in Deutschland ansässigen leitenden Angestellten

  • FG Baden-Württemberg, 05.06.2008 - 3 K 2564/08  

    Abgrenzung des Besteuerungsrechts zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der

  • FG Baden-Württemberg, 31.07.2008 - 3 K 99/07  

    Grenzgängereigenschaft i.S. des Art. 15a Abs. 2 Satz 2 DBA-Schweiz:

  • FG Baden-Württemberg, 07.01.2009 - 3 K 116/07  

    Grenzgängereigenschaft i.S. des Art. 15a Abs. 2 Satz 2 DBA CHE:

Rechtsprechung
   FG Baden-Württemberg, 05.06.2008 - 3 K 2564/08   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Abgrenzung des Besteuerungsrechts zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweiz: Kollektivprokurist ist leitender Angestellter im Sinne des Art. 15 Abs. 4 Satz 1 DBA-Schweiz - Grenzgänger - Berücksichtigung der Arbeitstage in Drittstaaten als Nichtrückkehrtage im Sinne des Art. 15a Abs.

  • Justiz Baden-Württemberg

    Abgrenzung des Besteuerungsrechts zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweiz: Kollektivprokurist ist leitender Angestellter im Sinne des Art. 15 Abs. 4 Satz 1 DBA-Schweiz - Grenzgänger - Berücksichtigung der Arbeitstage in Drittstaaten als Nichtrückkehrtage im Sinne des Art. 15a Abs. 2 Satz 2 DBA-Schweiz - Erteilung der Prokura durch Konstituierungsbeschluss - Tatsächliche Übung der Finanzämter - Maßgebendes DBA für Besteuerungsrecht für Tätigkeit im Drittstaat

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)

    Besteuerungsrecht der Schweiz für Einkünfte eines in Deutschland ansässigen Prokuristen, der für eine schweizerische Gesellschaft in der Schweiz und in China tätig ist

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ... (12)  

mehr
  • FG Baden-Württemberg, 28.08.2008 - 3 K 122/07  

    Grenzgänger in die Schweiz - Dienstreisen im Ansässigkeitsstaat als

    Hiervon unabhängig ist darauf hinzuweisen, dass sich der erkennende Senat in seinen Urteilen vom 5. Juni 2008 3 K 2564/08 und 3 K 2565/08 mit den Einwendungen des BMF in dessen Schreiben vom 6. Juli 2007 zu dem BFH-Urteil in BFH/NV 2007, 593, BFHE 215, 237 auseinandergesetzt hat und ihnen nicht gefolgt ist.
  • FG Baden-Württemberg, 12.03.2009 - 3 K 4105/08  

    Grenzgängereigenschaft eines leitenden Angestellten einer schweizerischen

    Der erkennende Senat hat sich in seinen Urteilen vom 5. Juni 2008 3 K 2564/08 und 3 K 2565/08 mit den (übrigen) Einwendungen des BMF im Schreiben vom 6. Juli 2007 zu dem BFH-Urteil in BFH/NV 2007, 593, BFHE 215, 237 auseinandergesetzt, und er ist ihnen nicht gefolgt.
  • FG Baden-Württemberg, 28.08.2008 - 3 K 119/07  

    Besteuerung der Einkünfte eines in Deutschland ansässigen leitenden Angestellten

    Hiervon unabhängig ist darauf hinzuweisen, dass sich der erkennende Senat in seinen Urteilen vom 5. Juni 2008 3 K 2564/08 ([...]) und 3 K 2565/08 ([...]) mit den Einwendungen des BMF in dessen Schreiben vom 6. Juli 2007 zu dem BFH-Urteil in BFH/NV 2007, 593, BFHE 215, 237 auseinandergesetzt hat und ihnen nicht gefolgt ist.
  • FG Baden-Württemberg, 11.12.2008 - 3 K 62/07  

    Grenzgängereigenschaft i.S. des Art. 15a Abs. 2 Satz 2 DBA CHE:

    Der erkennende Senat hat sich in seinen Urteilen vom 5. Juni 2008 3 K 2564/08 und 3 K 2565/08 mit den (übrigen) Einwendungen des BMF im Schreiben vom 6. Juli 2007 zu dem BFH-Urteil in BFH/NV 2007, 593, BFHE 215, 237 auseinandergesetzt, und er ist ihnen nicht gefolgt.
  • FG Baden-Württemberg, 03.02.2009 - 3 K 755/09  

    Grenzgängereigenschaft im Sinne des DBA-Schweiz - Arbeitstage im Wohnsitzstaat

    Die Entscheidung beruht insoweit auf in ständiger Rechtsprechung vom BFH vertretenen Rechtsgrundsätzen (Hinweis auf das Senatsurteil vom 5. Juni 2008 3 K 2564/08 [zuvor: 3 K 121/07] -nicht rechtskräftig, Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt-).
  • BFH, 20.05.2010 - I B 146/08  

    Nichtzulassungsbeschwerde - Keine klärungsbedürftige Rechtsfrage betreffend

    Die Klage der Kläger, die darauf gerichtet war, auf der Grundlage des Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d DBA-Schweiz 1992 sämtliche aus der Schweiz bezogenen Einkünfte von der Bemessungsgrundlage der deutschen Steuer auszunehmen, war erfolgreich (Finanzgericht - FG - Baden-Württemberg, Außensenate Freiburg, Urteil vom 5. Juni 2008 3 K 2564/08).
  • FG Baden-Württemberg, 12.03.2009 - 3 K 129/07  

    Ermittlung der Nichtrückkehrtage - Leitender Angestellter im Sinne von Art. 15

    Der erkennende Senat hat sich in seinen Urteilen vom 5. Juni 2008 3 K 2564/08 und 3 K 2565/08 mit den (übrigen) Einwendungen des BMF im Schreiben vom 6. Juli 2007 zu dem BFH-Urteil in BFH/NV 2007, 593, BFHE 215, 237 auseinandergesetzt, und er ist ihnen nicht gefolgt.
  • FG Baden-Württemberg, 12.03.2009 - 3 K 123/07  

    Ermittlung der Nichtrückkehrtage - Keine Gesetzeskraft eines

  • FG Baden-Württemberg, 16.01.2009 - 3 K 115/07  

    Grenzgängereigenschaft - eintägige Dienstreisen in Drittstaaten, Tage der

Rechtsprechung
   FG Baden-Württemberg, 05.06.2008 - 3 K 121/07   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Kein Wegfall der Grenzgängereigenschaft bei eintägigen Geschäftsreisen in Drittstaaten

  • Justiz Baden-Württemberg

    Kein Wegfall der Grenzgängereigenschaft bei eintägigen Geschäftsreisen in Drittstaaten

  • Judicialis

    Besteuerung von Gehältern, Löhnen und ähnlichen Vergütungen aus unselbstständiger Arbeit eines Grenzgängers; Definition des Begriffes "Grenzgänger" in Art. 15a Abs. 2 S. 1 Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz (DBA-Schweiz); Wegfall eines Besteuerungsrechts des Wohnsitzstaates bei mangelnder Verhaftung des Arbeitnehmers in demselben; Intensivere Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Tätigkeitsstaates bei einer (eintägigen) Geschäftsreise in einen Drittstaat

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ... (11)  

  • FG Baden-Württemberg, 24.07.2008 - 3 K 110/07  

    Grenzgängereigenschaft i.S. des Art. 15a Abs. 2 Satz 2 DBA-Schweiz:

    a) Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 5. Juni 2008 3 K 121/07 (nicht rechtskräftig BFH-Az.: I R 65/08, [...]) entschieden, dass eintägige Geschäftsreisen in Drittstaaten bei der Berechnung der für die Grenzgängereigenschaft "schädlichen" (Nr. 11. 3. des Änderungsprotokolls) Nichtrückkehrtage im Sinne des Art. 15a Abs. 2 Satz 2 DBA-Schweiz 1971/1992 nicht zu berücksichtigen sind (anderer Auffassung: die Finanzverwaltung und die Eidgenössische Steuerverwaltung [ESTV] in der generellen Verständigungsvereinbarung vom 19. September 1994, s. das gleichlautende BMF-Schreiben in BStBl I 1994, 683 zu Tz. 14 Satz 2; s. auch das Einführungsschreiben der ESTV, Abteilung für internationales Steuerecht und Doppelbesteuerung zu Art. 15a BRD vom 6. September 1994, abgedruckt in: Locher/Meier/von Siebenthal/Kolb, Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz-Deutschland, Band 1 , A. 3.3.10).

    b) Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 5. Juni 2008 3 K 121/07 ([...], zu 6.) offen gelassen, ob er der Auffassung der Finanzverwaltung folgen könnte, nach der -im Anschluss an die Anweisung im BMF-Schreiben in BStBl I 1994, 683 zu Tz. 14 Satz 2, wonach eintägige Geschäftsreisen in Drittstaaten stets zu den Nichtrückkehrtagen zählen- bei mehrtägigen Geschäftsreisen in Drittstaaten "auch die Rückreisetage als Nichtrückkehrtage" anzusehen seien (Fach A Teil 2 Nummer 7 des Grenzgängerhandbuches).

    Er verweist zunächst auf seine Ausführungen im Senatsurteil vom 5. Juni 2008 3 K 121/07 ([...]).

  • FG Baden-Württemberg, 17.07.2008 - 3 K 3008/08  

    Grenzgängereigenschaft i.S. des Art. 15a Abs. 2 Satz 2 DBA-Schweiz:

    a) Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 5. Juni 2008 3 K 121/07 ([...]) entschieden, dass eintägige Geschäftsreisen in Drittstaaten bei der Berechnung der Nichtrückkehrtage im Sinne des Art. 15a Abs. 2 Satz 2 DBA-Schweiz 1971/1989 nicht zu berücksichtigen sind (anderer Auffassung: die Finanzverwaltung und die Eidgenössische Steuerverwaltung -ESTV- in der generellen Verständigungsvereinbarung vom 19. September 1994, s. BMF-Schreiben vom 19. September 1994 IV C 6 - S 1301 Schz - 60/94, BStBl I 1994, 683 zu Tz. 14 Satz 2; s. auch das Einführungsschreiben der ESTV, Abteilung für internationales Steuerrecht und Doppelbesteuerung zu Art. 15a BRD vom 6. September 1994, abgedruckt in: Locher/Meier/von Siebenthal/Kolb, Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz-Deutschland, Band 1 , A. 3.3.10).

    b) Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 5. Juni 2008 3 K 121/07 ([...] zu 6.) offen gelassen, ob er der Auffassung der Finanzverwaltung folgen könnte, nach der -im Anschluss an die Anweisung in BMF-Schreiben in BStBl I 1994, 683 zu Tz. 14 Satz 2- bei mehrtätigen Geschäftsreisen in Drittstaaten "auch die Rückreisetage als Nichtrückkehrtage" anzusehen seien (Fach A Teil 2 Nummer 7 des Grenzgängerhandbuches).

    Er verweist insoweit zunächst auf seine Ausführungen im Senatsurteil vom 5. Juni 2008 3 K 121/07 ([...] zu 2.).

  • FG Baden-Württemberg, 07.01.2009 - 3 K 116/07  

    Grenzgängereigenschaft i.S. des Art. 15a Abs. 2 Satz 2 DBA CHE:

    a) aa) Der erkennende Senat hat in den Urteilen vom 5. Juni 2008 3 K 121/07 (-nicht rechtskräftig- [...] ), vom 28. August 2008 3 K 122/07, 3 K 3005/08 und vom 24. Juli 2008 3 K 119/07 (jeweils nicht rechtskräftig) entschieden, dass eintägige Geschäftsreisen in Drittstaaten bei der Berechnung der Nichtrückkehrtage im Sinne des Art. 15a Abs. 2 Satz 2 DBA-Schweiz 1971/1992 nicht zu berücksichtigen sind (anderer Auffassung: die Finanzverwaltung und die Eidgenössische Steuerverwaltung -ESTV- in der generellen Verständigungsvereinbarung vom 19. September 1994, s. BMF-Schreiben in BStBl I 1994, 683 zu Tz. 14 Satz 2; s. auch das Einführungsschreiben der ESTV, Abteilung für internationales Steuerrecht und Doppelbesteuerung zu Art. 15a BRD vom 6. September 1994, abgedruckt in: Locher/Meier/von Siebenthal/Kolb, Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz-Deutschland, Band 1 , A. 3.3.10).

    b) Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 5. Juni 2008 3 K 121/07 ([...], zu 6.) offen gelassen, ob er der Auffassung der Finanzverwaltung folgen könnte, nach der -im Anschluss an die Anweisung in BMF- Schreiben in BStBl I 1994, 683 zu Tz. 14 Satz 2 bezüglich der eintägigen Geschäftsreisen in Drittstaatenbei mehrtätigen Geschäftsreisen in Drittstaaten "auch die Rückreisetage als Nichtrückkehrtage" zu beurteilen seien (in diesem Sinne die Anweisung in: Fach A Teil 2 Nummer 7 des Grenzgängerhandbuches).

    Er verweist insoweit zunächst auf seine Ausführungen im Senatsurteil vom 5. Juni 2008 3 K 121/07 (nicht rechtskräftig, BFH-Az.: I R 65/08, [...], zu 2.).

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  • FG Baden-Württemberg, 05.06.2008 - 3 K 2565/08  

    Grenzgängereigenschaft eines leitenden Angestellten einer schweizerischen

    Mit Beschluss des 3. (Voll-)Senats vom 25. Juni 2007 3 K 121/07 wurde der Rechtsstreit (u.a.) für das Streitjahr auf den Einzelrichter übertragen.

    Mit Beschluss des Einzelrichters vom 8. April 2008 3 K 121/07 wurde der Rechtsstreit (u.a.) für das Streitjahr auf den 3. (Voll-)Senat zurück übertragen.

    Mit Senatsbeschluss vom 5. Juni 2008 3 K 121/07 wurde (nach gemeinsamer Verhandlung mit den Verfahren 3 K 121/07 und 3 K 2564/07 das vorliegende Verfahren zur gesonderten Entscheidung abgetrennt.

  • FG Baden-Württemberg, 05.06.2008 - 3 K 2564/08  

    Abgrenzung des Besteuerungsrechts zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der

    Mit Beschluss des 3. (Voll-)Senats vom 25. Juni 2007 3 K 121/07 wurde der Rechtsstreit (u.a.) für die Streitjahre auf den Einzelrichter übertragen.

    Mit Beschluss des Einzelrichters vom 8. April 2008 3 K 121/07 wurde der Rechtsstreit (u.a.) für die Streitjahre auf den 3. (Voll-)Senat zurückübertragen.

    Mit Senatsbeschluss vom 5. Juni 2008 3 K 121/07 wurde (nach gemeinsamer Verhandlung mit den Verfahren 3 K 121/07 und 3 K 2565/08) das vorliegende Verfahren zur gesonderten Entscheidung getrennt.

  • FG Baden-Württemberg, 11.12.2008 - 3 K 62/07  

    Grenzgängereigenschaft i.S. des Art. 15a Abs. 2 Satz 2 DBA CHE:

    a) Der erkennende Senat hat in den Urteilen vom 5. Juni 2008 3 K 121/07 (-nicht rechtskräftig- [...]) und vom 28. August 2008 3 K 122/07, 3 K 3005/08 und 3 K 119/07 (nicht rechtskräftig, zur Veröffentlichung vorgesehen) entschieden, dass eintägige Geschäftsreisen in Drittstaaten bei der Berechnung der Nichtrückkehrtage im Sinne des Art. 15a Abs. 2 Satz 2 DBA-Schweiz 1971/1992 nicht zu berücksichtigen sind (anderer Auffassung: die Finanzverwaltung und die ESTV in der generellen Verständigungsvereinbarung vom 19. September 1994, s. BMF-Schreiben in BStBl I 1994, 683 zu Tz. 14 Satz 2; s. auch das Einführungsschreiben der ESTV, Abteilung für internationales Steuerrecht und Doppelbesteuerung zu Art. 15a BRD vom 6. September 1994, abgedruckt in: Locher/Meier/von Siebenthal/Kolb, Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz-Deutschland, Band 1 , A. 3.3.10).

    b) Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 5. Juni 2008 3 K 121/07 ([...] zu 6.) offen gelassen, ob er der Auffassung der Finanzverwaltung folgen könnte, nach der -im Anschluss an die Anweisung in BMFSchreiben in BStBl I 1994, 683 zu Tz. 14 Satz 2 bezüglich der eintägigen Geschäftsreisen in Drittstaatenbei mehrtätigen Geschäftsreisen in Drittstaaten "auch die Rückreisetage als Nichtrückkehrtage" anzusehen seien (in diesem Sinne die Anweisung in: Fach A Teil 2 Nummer 7 des Grenzgängerhandbuches).

    Der Senat verweist insoweit zunächst auf seine Ausführungen im Senatsurteil vom 5. Juni 2008 3 K 121/07 (nicht rechtskräftig, BFH-Az.: I R 65/08, [...], zu 2.).

  • FG Baden-Württemberg, 16.01.2009 - 3 K 115/07  

    Grenzgängereigenschaft - eintägige Dienstreisen in Drittstaaten, Tage der

    a) aa) Der erkennende Senat hat in den Urteilen vom 5. Juni 2008 3 K 121/07 (-nicht rechtskräftig- [...] ), vom 28. August 2008 3 K 122/07, 3 K 3005/08 und vom 24. Juli 2008 3 K 119/07 (jeweils nicht rechtskräftig,) entschieden, dass eintägige Geschäftsreisen in Drittstaaten bei der Berechnung der Nichtrückkehrtage im Sinne des Art. 15a Abs. 2 Satz 2 DBA-Schweiz 1971/1992 nicht zu berücksichtigen sind (anderer Auffassung: die Finanzverwaltung und die Eidgenössische Steuerverwaltung -ESTV- in der generellen Verständigungsvereinbarung vom 19. September 1994, s. BMF-Schreiben in BStBl I 1994, 683 zu Tz. 14 Satz 2; s. auch das Einführungsschreiben der ESTV, Abteilung für internationales Steuerrecht und Doppelbesteuerung zu Art. 15a BRD vom 6. September 1994, abgedruckt in: Locher/Meier/von Siebenthal/Kolb, Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz-Deutschland, Band 1 , A. 3.3.10).

    b) Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 5. Juni 2008 3 K 121/07 ([...], zu 6.) offen gelassen, ob er der Auffassung der Finanzverwaltung folgen könnte, nach der -im Anschluss an die Anweisung in BMF-Schreiben in BStBl I 1994, 683 zu Tz. 14 Satz 2 bezüglich der eintägigen Geschäftsreisen in Drittstaatenbei mehrtätigen Geschäftsreisen in Drittstaaten "auch die Rückreisetage als Nichtrückkehrtage" zu beurteilen seien (in diesem Sinne die Anweisung in: Fach A Teil 2 Nummer 7 des Grenzgängerhandbuches).

    Er verweist insoweit zunächst auf seine Ausführungen im Senatsurteil vom 5. Juni 2008 3 K 121/07 (nicht rechtskräftig, BFH-Az.: I R 65/08, [...], zu 2.).

  • FG Baden-Württemberg, 31.07.2008 - 3 K 99/07  

    Grenzgängereigenschaft i.S. des Art. 15a Abs. 2 Satz 2 DBA-Schweiz:

    a) Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 5. Juni 2008 3 K 121/07 (nicht rechtskräftig BFH-Az.: I R 65/08, [...]) entschieden, dass eintägige Geschäftsreisen in Drittstaaten bei der Berechnung der für die Grenzgängereigenschaft "schädlichen" (vgl. Nr. 11. 3. des Änderungsprotokolls) Nichtrückkehrtage im Sinne des Art. 15a Abs. 2 Satz 2 DBA-Schweiz 1971/1992 nicht zu berücksichtigen sind (anderer Auffassung: die Finanzverwaltung und die ESTV in der generellen Verständigungsvereinbarung vom 19. September 1994, s. das gleichlautende BMF-Schreiben in BStBl I 1994, 683 zu Tz. 14 Satz 2; s. auch das Einführungsschreiben der ESTV, Abteilung für internationales Steuerecht und Doppelbesteuerung zu Art. 15a BRD vom 6. September 1994, abgedruckt in: Locher/Meier/von Siebenthal/Kolb, Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz-Deutschland, Band 1 , A 3.3.10).

    e) Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 5. Juni 2008 3 K 121/07 (zu 6.; Revision eingelegt: BFH-Az.: I R 65/08) ausdrücklich offen gelassen, ob der Tag, an dem der Arbeitnehmer seinen Tätigkeitsort in einem Drittstaat (insbesondere in einem außereuropäischen Drittstaat) verlässt und sich auf die Rückreise begibt, auch dann nicht zu den für die Grenzgängereigenschaft schädlichen Nichtrückkehrtagen rechnet, wenn der Arbeitnehmer erst am darauffolgenden Tag an seinen Wohnsitz im Ansässigkeitsstaat zurückkehrt: Der erkennende Senat beurteilt nunmehr den Arbeitstag, an dem der Arbeitnehmer seine Tätigkeit beendet und sich auf die Rückreise begibt, als für die Grenzgängereigenschaft des Arbeitnehmers nicht schädlichen Rückkehrtag.

  • FG Baden-Württemberg, 12.03.2009 - 3 K 4105/08  

    Grenzgängereigenschaft eines leitenden Angestellten einer schweizerischen

    Schließlich berücksichtigt der erkennende Senat dabei auch, dass Arbeitnehmer mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland im Dreiländereck, in dem der Sprengel des Beklagten liegt, durchaus auch an Arbeitstagen, an denen sie in Drittstaaten tätig werden (im wesentlichen in Frankreich; bzw. Hinweis im übrigen auf die eintätigen Geschäftsreisen in Drittstaaten und in die Bundesrepublik Deutschland über den -auf französischem Staatsgebiet liegenden- Flughafen Basel -Mulhouse-Freiburg), über die Grenze zur Schweiz (an ihre Arbeitsstätte) pendeln (Hinweis auf das Senatsurteil vom 3. Juni 2008 3 K 121/07, nicht rechtskräftig, Revision eingelegt, BFH-Az.: I R 65/08, juris).
  • FG Baden-Württemberg, 12.03.2009 - 3 K 129/07  

    Ermittlung der Nichtrückkehrtage - Leitender Angestellter im Sinne von Art. 15

    1. Der erkennende Senat hat in mehreren Entscheidungen ausgeführt (Senatsurteil vom 5. Juni 2008 3 K 121/07, nicht rechtskräftig, Revision eingelegt [BFH-Az.: I R 65/08]), dass für die Annahme der Grenzgängereigenschaft im Sinne des Art. 15a DBA-Schweiz 1971/1992 zunächst Voraussetzung ist, dass ein -wie im Streitfall- in der Bundesrepublik Deutschland ansässiger Arbeitnehmer regelmäßig (an Arbeitstagen) die Grenze zur Schweiz, in der sein Arbeitsort ist (Hinweis auf das Senatsurteil vom 5. Juni 2008 3 K 147/07, nicht rechtskräftig, Revision eingelegt -BFH-Az.: I R 75/08- juris), überquert (Art. 15a Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Art. 15a Abs. 2 Satz 1 DBA-Schweiz 1971/1992; Berufungsentscheidungen des Unabhängigen Finanzsenates, Außenstelle Feldkirch [UFSF] vom 27. Februar 2007 RV/0161-F/06 und vom 11. Februar 2008 RV/0337-F/07, zu 1, https://findok.bmf.gv.at/findok, zum inzwischen außer Kraft getretenen Art. 15 Abs. 4 des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Österreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und Vermögen vom 30. Januar 1974 [DBA Österreich-Schweiz]; vgl. hierzu: Gottholmseder/Theurl, Österreichische Steuerzeitung -ÖStZ- 2006, 422).
  • FG Baden-Württemberg, 12.03.2009 - 3 K 123/07  

    Ermittlung der Nichtrückkehrtage - Keine Gesetzeskraft eines

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