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   VG Berlin, 11.05.2010 - 3 K 1219.09   

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https://dejure.org/2010,37523
VG Berlin, 11.05.2010 - 3 K 1219.09 (https://dejure.org/2010,37523)
VG Berlin, Entscheidung vom 11.05.2010 - 3 K 1219.09 (https://dejure.org/2010,37523)
VG Berlin, Entscheidung vom 11. Mai 2010 - 3 K 1219.09 (https://dejure.org/2010,37523)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 13 Abs 3 ÄApprO, § 42 ÄApprO, § 43 Abs 1 ÄApprO, § 2 Abs 3 Nr 2 VwVfG, §§ 54 ff VwVfG
    Prüfungsrecht - Anrechnung nicht bestandener Vorprüfung auf Widerholungsmöglichkeiten; zahlreiche krankheitsbedingte Rücktritte; Vergleich; öffentlich-rechtlicher Vertrag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ärztliche Vorprüfung; Erster Abschnitt der Ärztlichen Prüfung; Anrechnung nicht bestandener Vorprüfung auf Widerholungsmöglichkeiten; schriftlicher Teil der Prüfung; Rücktritt; Prüfungsunfähigkeit; Übergangsregelung; ärztliche Bescheinigungen; Aussagegehalt; zahlreiche ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • VG Aachen, 01.03.2010 - 5 K 845/09

    Anspruch auf Zulasssung zu einem weiteren Prüfungsversuch i.R.d. medizinischen

    Auszug aus VG Berlin, 11.05.2010 - 3 K 1219.09
    Dabei geht die Kammer mit dem Verwaltungsgericht Aachen (Urteil vom 1. März 2010 - 5 K 845/09 -, zitiert nach juris) davon aus, dass gemäß §§ 42, 43 Abs. 1 ÄAppO n.F. die nicht bestandene Ärztliche Vorprüfung auf die Zahl der Wiederholungsmöglichkeiten des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung anzurechnen ist.
  • VG Magdeburg, 21.02.2006 - 7 A 216/05
    Auszug aus VG Berlin, 11.05.2010 - 3 K 1219.09
    Hieraus kann für den vorliegenden Fall weder hergeleitet werden, dass der hier in Rede stehende Vergleich als Handlungsform unzulässig wäre (Vertragsformverbot), noch dass der Inhalt der getroffenen Vereinbarung gegen die Rechtsordnung verstieße (u.a. wohl VG Magdeburg, Urteil vom 21. Februar 2006 - 7 A 216/05 -, zitiert nach Juris).
  • FG Sachsen-Anhalt, 25.01.2012 - 3 K 617/10

    Rechtmäßigkeit einer Prüfungsanordnung wegen Umsatzsteuer: Bestimmung des örtlich

    Das Finanzamt M. I erließ unter dem Datum 08. Dezember 2008 eine Prüfungsanordnung für die Veranlagungszeiträume 2001 bis 2003, die die Klägerin mit der unter dem Aktenzeichen 3 K 1219/09 anhängigen Klage angefochten hat.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.04.2014 - 10 N 90.11

    Erster Abschnitt der Ärztlichen Prüfung; endgültiges Nichtbestehen; fehlende

    Außerhalb der spezifischen Prüfungssituation, wenn es nicht um die Leistungsbewertung selbst, sondern um allgemeine Verfahrensfragen geht, besteht dagegen die Möglichkeit des Abschlusses eines Vergleichs nach den allgemeinen Grundsätzen fort, so dass beispielsweise im Falle von Streitigkeiten über den äußeren Verfahrensablauf, den Rücktritt von einer Prüfung wegen Prüfungsunfähigkeit oder die Gestaltung einer Wiederholungsprüfung Vereinbarungen getroffen werden dürfen (vgl. Beschluss des Senats vom 16. Oktober 2013 - OVG 10 S 34.12 -, juris Rn. 15; Beschluss vom 11. Juni 2012 - OVG 10 M 4.12 -, BA S. 3 f; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 13. Auflage 2012, § 2 Rn. 42; Schliesky in: Knack/Henneke, VwVfG, 9. Aufl. 2010, § 2 Rn. 35; Ziekow, VwVfG, 2. Aufl. 2010, § 2 Rn. 26; Schmitz in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 7. Aufl. 2008, § 2 Rn. 125; Niehues/Fischer, Prüfungsrecht, 5. Aufl. 2010, Rn. 918; VG Berlin, Beschluss vom 11. Mai 2010 - VG 3 K 1219.09 -, juris Rn. 5).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.10.2013 - 10 S 34.12

    Erster Abschnitt Ärztliche Prüfung; endgültiges Nichtbestehen; Antrag auf

    Außerhalb der spezifischen Prüfungssituation, wenn es nicht um die Leistungsbewertung selbst, sondern um allgemeine Verfahrensfragen geht, besteht die Möglichkeit des Abschlusses eines Vergleichs nach den allgemeinen Grundsätzen fort, so dass beispielsweise im Falle von Streitigkeiten über den äußeren Verfahrensablauf, den Rücktritt von einer Prüfung wegen Prüfungsunfähigkeit oder die Gestaltung einer Wiederholungsprüfung Vereinbarungen getroffen werden dürfen (vgl. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 11. Juni 2012 - OVG 10 M 4.12 -, BA S. 3 f. ; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 13. Auflage 2012, § 2 Rn. 42; Schliesky in: Knack/Henneke, VwVfG, 9. Aufl. 2010, § 2 Rn. 35; Ziekow, VwVfG, 2. Aufl. 2010, § 2 Rn. 26; Schmitz in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 7. Aufl. 2008, § 2 Rn. 125; Niehues/Fischer, Prüfungsrecht, 5. Aufl. 2010, Rn. 918; VG Berlin, Beschluss vom 11. Mai 2010 - VG 3 K 1219.09 -, juris Rn. 5).
  • VG Berlin, 06.08.2013 - 3 K 260.12

    Vergleich über die Anzahl weiterer Prüfungsversuche und ihren zeitlichen Rahmen

    Die Kammer hat bereits wiederholt entschieden (vgl. Beschluss vom 11. Mai 2010 - VG 3 K 1219.09 - und Urteil vom 16. Mai 2012 - VG 3 K 327.11 -), dass ein Vergleich dieser Art durch Umstände, wie sie hier vorliegen, nicht unwirksam wird.
  • VG Berlin, 02.04.2013 - 3 K 260.12

    Endgültiges Nichtbestehen des zweiten Abschnitts der tierärztlichen Prüfung;

    Die Kammer hat bereits wiederholt entschieden (vgl. Beschluss vom 11. Mai 2010 - VG 3 K 1219.09 - und Urteil vom 16. Mai 2012 - VG 3 K 327.11 -), dass ein Vergleich dieser Art durch Umstände, wie sie hier vorliegen, nicht unwirksam wird.
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