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   VG Cottbus, 28.03.2008 - 3 K 1242/05   

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VG Cottbus, 28.03.2008 - 3 K 1242/05 (https://dejure.org/2008,85478)
VG Cottbus, Entscheidung vom 28.03.2008 - 3 K 1242/05 (https://dejure.org/2008,85478)
VG Cottbus, Entscheidung vom 28. März 2008 - 3 K 1242/05 (https://dejure.org/2008,85478)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Brandenburg, 26.11.1998 - 4 A 27/97

    Rechtliche Behandlung der Zustellung einer Ausfertigung; Wald im Sinne des

    Auszug aus VG Cottbus, 28.03.2008 - 3 K 1242/05
    Solange der äußere Gesamteindruck eines entstehenden oder (noch) bestehenden Waldes anzunehmen ist und die betreffenden Waldbäume nicht als Einzelexemplare in freier Landschaft zu betrachten sind, liegt auch bei dichtem Bestand Wald im Sinne des § 2 Abs. 1 LWaldG vor (OVG für das Land Brandenburg, Urteil vom 26. November 1998 - 4 A 27/97 - NuR 1999, 403/404).

    Auf frühere Nutzungen kommt es nicht an (OVG für das Land Brandenburg, Urteil vom 26. November 1998 - 4 A 27/97 - NuR 1999, 403/404; OVG für das Land Brandenburg, Urteil vom 20. Januar 1999 - 4 A 41/97 - Seite 15 des Amtlichen Entscheidungsabdrucks; Koch a.a.O. Rdnr. 3.1.1).

    Lag eine solche gefestigte Rechtsposition nicht vor, genießt diese Nutzung auch keinen Bestandsschutz (vgl. zum Ganzen: OVG für das Land Brandenburg, Urteil vom 26. November 1998 - 4 A 27/97 - NuR 1999, 403/405 f.).

  • OVG Brandenburg, 18.08.1998 - 4 A 176/96

    Entschließungsermessen bei der Anordnung einer Waldsperrung

    Auszug aus VG Cottbus, 28.03.2008 - 3 K 1242/05
    Ohne Belang für die Waldeigenschaft sind dementsprechend auch Umstände, wie die Eigenschaft als früheres Bodenreformland (OVG für das Land Brandenburg, Urteil vom 18. August 1998 - 4 A 176/96 - NuR 1999, 519/520) oder der Umstand, dass das Grundstück vor der Herstellung der Einheit Deutschlands unter staatlicher Verwaltung stand (OVG für das Land Brandenburg, Beschluss vom 24. Oktober 2000 - 4 A 41/99.Z Seite 3 des Amtlichen Entscheidungsabdrucks).

    Unerheblich ist es ferner, ob die Bestockung von Menschenhand geschaffen oder durch natürliche Sukzession entstanden ist (OVG für das Land Brandenburg, Urteil vom 18. August 1998 - 4 A 176/96 - NuR 1999, 519/520; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20. Dezember 1993 - 3 S 2356/91 - NuR 1994, 354/355).

    Eine solche setzt jedenfalls eine überwiegend mit gartenbaulichen Mitteln gestaltete Fläche voraus, in der eine ausgewogene Wechselbeziehung zwischen Forstpflanzen, Rasen-, Blumen- und Strauchflächen (Rabatten) besteht (OVG für das Land Brandenburg, Urteil vom 18. August 1998 a.a.O. S. 520f.).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.12.1993 - 3 S 2356/91

    Fehlende Waldumwandlungserklärung führt zur Nichtigkeit des Bebauungsplans;

    Auszug aus VG Cottbus, 28.03.2008 - 3 K 1242/05
    Unerheblich ist es ferner, ob die Bestockung von Menschenhand geschaffen oder durch natürliche Sukzession entstanden ist (OVG für das Land Brandenburg, Urteil vom 18. August 1998 - 4 A 176/96 - NuR 1999, 519/520; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20. Dezember 1993 - 3 S 2356/91 - NuR 1994, 354/355).

    Zudem ist diese Fläche von Brombeeren, Rotem Hartriegel und Hundsrosen teilweise bewachsen, die mit den umgebenden Bäumen so stark vergesellschaftet sind, dass sich das Gebiet bei natürlicher Betrachtungsweise als einheitliches Waldgebiet ausnimmt (vgl. zur Bedeutung einer waldtypischen Krautgesellschaft für die Waldeigenschaft einer nach zwei Seiten offenen Fläche VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20. Dezember 1993 - 3 S 2356/91 - NuR 1994, 354/355).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.1988 - 10 A 1299/87
    Auszug aus VG Cottbus, 28.03.2008 - 3 K 1242/05
    Ein waldtypischer Haushalt kann sich bereits bei Flächen von 400 - 900 m² entwickeln (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22. Januar 1988, NVwZ 1988, 1048).
  • BVerwG, 03.07.2002 - 6 CN 8.01

    Hunderassen; Rasselisten; Generalermächtigung; Gefahr; Gefahrenabwehr;

    Auszug aus VG Cottbus, 28.03.2008 - 3 K 1242/05
    Eine konkrete Gefahr liegt vor, wenn in dem zu beurteilenden konkreten Einzelfall in überschaubarer Zukunft mit dem Schadenseintritt hinreichend wahrscheinlich gerechnet werden kann (BVerwG, Urteil vom 3. Juli 2002 - 6 CM 8.01 - BVerwGE 116, 347ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.11.2006 - 8 S 1269/04

    Zum Anspruch eines Naturschutzverbandes auf Ergänzung eines

    Auszug aus VG Cottbus, 28.03.2008 - 3 K 1242/05
    Dies gilt jedenfalls dann, wenn - wie hier - diese Feststellung nicht auf Antrag des Betroffenen, sondern entgegen seinem Willen getroffen wird, und sich bereits deshalb als ein belastender Verwaltungsakt darstellt (vgl. zur belastenden Wirkung eines feststellenden Bescheides VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 2. November 2006 - 8 S 1269/04 - NuR 2007, 420 f.).
  • VG Potsdam, 11.11.2021 - 13 K 4208/16
    Danach hat die Klägerin auf ihren Antrag hin einen Anspruch auf die Feststellung, wenn die Flurstücke und nicht Wald im Sinne von § 2 LWaldG und sie ein berechtigtes Interesse an der Feststellung hat (ausführlich dazu VG Cottbus, Urteil vom 28. März 2008 - 3 K 1242/05 -, juris Rn. 13 ff.; Koch, Waldgesetz des Landes Brandenburg, 13. Nachlieferung Februar 2021, § 2, Ziff 3.4).

    Indizien für einen Wald im Sinne des § 2 Abs. 1 LWaldG können die Dichte des Baumbestandes (Eindruck der "Undurchdringlichkeit" vgl. VG Cottbus, Urteil vom 28. März 2008 - 3 K 1242/05 -, juris, Rn. 18), das Vorhandensein von Unterbewuchs (Unterholz) sowie eine geschlossene Kronendecke sein (vgl. OVG für das Land Brandenburg, Urteil vom.

    § 42 Rn. 31 m. w. N. aus der Rspr.) und den ursprünglich gestellten Anfechtungsantrag auch die isolierte Aufhebung der Feststellungsentscheidung begehrt sein (§ 88 VwGO), so wäre dies ebenfalls ohne Erfolg, da die getroffene Feststellung auch im Falle einer Tätigwerdens des Beklagten zur Gefahrenabwehr auf der Grundlage von § 34 Abs. 2 Satz 1 LWaldG in Verbindung mit § 11 und § 13 Abs. 1 des Gesetzes über den Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz - OBG) (vgl. dazu nur VG Cottbus, Urteil vom 28. März 2008 - 3 K 1242/05 -, juris Rn. 13 ff.) nicht zu beanstanden wäre.

    Somit ist bereits eine Störung der öffentlichen Sicherheit eingetreten - und es ist eine weitere Störung zu befürchten -, weil es sich bei den betroffenen Flächen nach dem oben dargestellten um Wald im Sinne des § 2 Abs. 1 LWaldG handelt (vgl. insoweit für das Flurstück ... die Entscheidung der erkennenden Kammer vom 11. November 2021 in dem Verfahren VG 13 K 4138/16), dessen Umwandlung in eine andere Nutzungsart nur mit einer nach § 8 Abs. 1 Satz 1 LWaldG erforderlichen Waldumwandlungsgenehmigung zulässig ist, über die die Klägerin nicht verfügt (vgl. VG Cottbus, Urteil vom 28. März 2008 - 3 K 1242/05 -, juris Rn. 16).

  • VG Frankfurt/Oder, 05.03.2019 - 5 K 632/17

    Feststellung der Waldeigenschaft

    In diesem Fall bedarf es außerhalb der Zuständigkeitsregelung des § 32 Abs. 1 Nr. 6 LWaldG keiner gesonderten Befugnisnorm zum Erlass des Feststellungsbescheids (vgl. VG Cottbus, Urteil vom 28. März 2008 - 3 K 1242/05 -, juris, Rn. 14, 15; Koch, Waldgesetz des Landes Brandenburg, § 2, Anmerkung 3.4).

    Weitere - allerdings nicht unerlässliche - Indizien für einen Wald im Sinne des § 2 Abs. 1 LWaldG können die Dichte des Baumbestandes (Eindruck der "Undurchdringlichkeit" vgl. VG Cottbus, Urteil vom 28. März 2008 - 3 K 1242/05 -, juris, Rn. 18), das Vorhandensein von Unterbewuchs (Unterholz) sowie eine geschlossene Kronendecke (vgl. OVG Brandenburg, Urteil vom 18. August 1998 - 4 A 176/96 -, juris, Rn. 29) sein.

    Denn zum einen lässt die Errichtung von Gebäuden die Waldeigenschaft des Bauplatzes unberührt, solange hierfür keine Waldumwandlungsgenehmigung vorliegt (vgl. VG Cottbus, Urteil vom 28. März 2008 - 3 K 1242/05 -, juris, Rn. 21 m.w.N; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23. Mai 2017 - OVG 11 B 19.16 -, juris, Rn. 19; Koch, Waldgesetz des Landes Brandenburg, § 2, Anmerkung 3.1.2.2).

  • VG Potsdam, 11.11.2021 - 13 K 4138/16
    - 3 K 1242/05 -, juris Rn. 13 ff.).

    Somit ist bereits eine Störung der öffentlichen Sicherheit eingetreten - und es ist eine weitere Störung zu befürchten -, weil es sich bei der betroffenen Fläche um Wald im Sinne des § 2 Abs. 1 LWaldG handelt, dessen Umwandlung in eine andere Nutzungsart nur mit einer nach § 8 Abs. 1 Satz 1 LWaldG erforderlichen Waldumwandlungsgenehmigung zulässig ist, über die die Klägerin nicht verfügt (vgl. VG Cottbus, Urteil vom 28. März 2008 - 3 K 1242/05 -, juris Rn. 16).

    Indizien für einen Wald im Sinne des § 2 Abs. 1 LWaldG können die Dichte des Baumbestandes (Eindruck der "Undurchdringlichkeit" vgl. VG Cottbus, Urteil vom 28. März 2008 - 3 K 1242/05 -, juris, Rn. 18), das Vorhandensein von Unterbewuchs (Unterholz) sowie eine geschlossene Kronendecke sein (vgl. OVG für das Land Brandenburg, Urteil vom 18. August 1998 - 4 A 176/96 -, juris, Rn. 29).

  • VG Frankfurt/Oder, 01.11.2023 - 5 K 792/21
    bb) Weitere - allerdings nicht unerlässliche - Indizien für einen Wald im Sinne des § 2 Abs. 1 LWaldG können die Dichte des Baumbestandes (Eindruck der "Undurchdringlichkeit" vgl. VG Cottbus, Urteil vom 28. März 2008 - 3 K 1242/05 -, juris, Rn. 18), das Vorhandensein von Unterbewuchs (Unterholz) sowie eine geschlossene Kronendecke sein (vgl. OVG für das Land Brandenburg, Urteil vom 18. August 1998 - 4 A 176/96 -, juris, Rn. 29).

    Maßgebend ist allein, ob die Ansammlung von Waldbäumen und Waldsträuchern einen flächenhaften Eindruck vermittelt (vgl. VG Cottbus, Urteil vom 28. März 2008 - 3 K 1242/05 -, Rn. 18, juris).

  • VG Trier, 02.09.2021 - 2 K 685/21

    "Adenauer-Haus": Umwandlungsgenehmigung erforderlich

    Geht man davon aus, dass die Errichtung von Gebäuden die Waldeigenschaft eines Bauplatzes unberührt lässt, solange hierfür keine Waldumwandlungsgenehmigung vorliegt (VG Potsdam, Urteil vom 11. Mai 2020 - 13 K 5251/17 - VG Frankfurt (Oder), Urteil vom 5. März 2019 - 5 K 632/17 - VG Cottbus, Urteil vom 28. März 2008 - 3 K 1242/05 -, alle juris) bzw. eine Fläche erst dann ihre rechtliche Eigenschaft als Waldfläche verliert, wenn sie zulässigerweise in eine Fläche mit einer anderen Nutzungsart umgewandelt worden ist (OVG Nds, Urteil vom 1. April 2008 - 4 LC 59/07 -, juris, Rn. 44; VG Lüneburg, Urteil vom 9. Juni 2020 - 2 A 11/18 -, juris Rn. 40), bei tatsächlich durchgeführter Nutzungsänderung erst mit (nachträglich) erteilter Genehmigung (VG Köln, Urteil vom 3. Juli 2012 - 14 K 7343/09 -, juris), weil andernfalls das Erfordernis einer Waldumwandlungsgenehmigung durch eigenmächtiges Handeln obsolet werden.
  • VG Lüneburg, 30.04.2021 - 2 A 219/19

    Baugebiet; Bebauungsplan; unbeplanter Innenbereich; Waldumwanlung

    In der Rechtsprechung wurde sogar ausgeführt, ein waldtypischer Haushalt könne sich bereits bei Flächen von 400-900 m² entwickeln (VG Cottbus, Urt. v. 28.3.2008 - 3 K 1242/05 -, juris Rn. 18; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 22.1.1988 - 10 A 1299/87 -, NVwZ 1988, 1048).
  • VG Greifswald, 12.08.2020 - 6 A 1074/18

    Vorliegen einer Parkanlage i.S.v. § 2 Abs. 3 Spiegelstrich 2 Var. 3 WaldG MV;

    Eine solche setzt grundsätzlich eine überwiegend mit gartenbaulichen Mitteln gestaltete Fläche voraus, in der eine ausgewogene Wechselbeziehung zwischen Forstpflanzen, Rasen-, Blumen- und Strauchflächen (Rabatten) besteht (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 20.2.2014 - OVG 11 A 1.11 -, Rn. 52, juris; ehemaliges OVG Frankfurt/Oder, Urt. v. 18.8.1998 - 4 A 176/96 -, Rn. 31, juris; VG Frankfurt/Oder, Urt. v. 17.1.2018 - 5 K 726/11 -, Rn. 33, juris; VG Cottbus, Urt. v. 28.3.2008 - 3 K 1242/05 -, Rn. 19, juris).
  • VG Frankfurt/Oder, 12.12.2022 - 5 K 36/20
    Indizien für einen Wald im Sinne des § 2 Abs. 1 LWaldG können die Dichte des Baumbestandes (Eindruck der "Undurchdringlichkeit" vgl. VG Cottbus, Urteil vom 28. März 2008 - 3 K 1242/05 -, juris, Rn. 18), das Vorhandensein von Unterbewuchs (Unterholz) sowie eine geschlossene Kronendecke sein (vgl. OVG für das Land B... , Urteil vom 18. August 1998 - 4 A 176/96 -, juris, Rn. 29).
  • VG Cottbus, 17.11.2023 - 3 K 1016/21
    In diesem Fall bedarf es außerhalb der Zuständigkeitsregelung des § 32 Abs. 1 Nr. 6 LWaldG keiner gesonderten Befugnisnorm zum Erlass des Feststellungsbescheids (vgl. VG Cottbus, Urteil vom 28. März 2008 - 3 K 1242/05 -, juris, Rn. 14, 15; Koch, Waldgesetz des Landes Brandenburg, Kommentar, Stand April 2022, § 2, Anmerkung 3.4).
  • VG Cottbus, 07.05.2021 - 3 K 745/20
    Weitere Indizien für einen Wald im Sinne des § 2 Abs. 1 LWaldG können die Dichte des Baumbestandes (Eindruck der "Undurchdringlichkeit" vgl. VG Cottbus, Urteil vom 28. März 2008 - 3 K 1242/05 -, juris, Rn. 18), das Vorhandensein von Unterbewuchs (Unterholz) sowie eine geschlossene Kronendecke (vgl. OVG Brandenburg, Urteil vom 18. August 1998 - 4 A 176/96 -, juris, Rn. 29) sein.
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