Weitere Entscheidung unten: FG Sachsen, 15.01.2019

Rechtsprechung
   FG Münster, 13.09.2018 - 3 K 1285/18 Erb   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,39631
FG Münster, 13.09.2018 - 3 K 1285/18 Erb (https://dejure.org/2018,39631)
FG Münster, Entscheidung vom 13.09.2018 - 3 K 1285/18 Erb (https://dejure.org/2018,39631)
FG Münster, Entscheidung vom 13. September 2018 - 3 K 1285/18 Erb (https://dejure.org/2018,39631)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,39631) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Erbschaft- und Schenkungsteuer/Verfahren - Begünstigung des Betriebsvermögens, Vollverschonung, Vorläufigkeitsvermerk, rückwirkendes Ereignis

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BFH, 27.11.1996 - X R 20/95

    Vorläufigkeit wegen anhängiger Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus FG Münster, 13.09.2018 - 3 K 1285/18
    Im Zweifel ist das den Betroffenen weniger belastende Auslegungsergebnis vorzuziehen, da er als Empfänger einer auslegungsbedürftigen Willenserklärung der Verwaltung durch etwaige Unklarheiten aus ihrer Sphäre nicht benachteiligt werden darf (BFH, Urteil vom 27.11.1996 X R 20/95, BStBl II 1997, 791, Rn. 14).

    Ist ungewiss, ob eine Norm verfassungsgemäß ist, hat der hierauf abhebende Vorläufigkeitsvermerk im Zweifel zur Folge, dass alle sachlich zusammenhängenden ("kohärenten"), d. h. zu einem bestimmten Regelungskomplex gehörenden Rechtsfolgen offengehalten werden sollen (BFH, Urteil vom 27.11.1996 X R 20/95, BStBl. II 1997, 791, Rn. 17).

  • BFH, 22.09.2010 - II R 54/09

    Anrechnung ausländischer Schenkungsteuer nach § 21 ErbStG - Zahlung festgesetzter

    Auszug aus FG Münster, 13.09.2018 - 3 K 1285/18
    § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO ist im Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer nur dann anwendbar, wenn der Gesetzgeber vorsieht, dass einem nach der Entstehung der Steuer eintretenden Ereignis Wirkung für die Vergangenheit zukommt (BFH-Urteile vom 18.10.2000 II R 46/98, BFH/NV 2001, 420; vom 22.09.2010 II R 54/09, BStBl II 2011, 219).

    Soweit sich der Kläger für seine Auffassung auf das Urteil des BFH vom 22.09.2010 (II R 54/09, BStBl II 2011, 219) beruft, folgt dem der Senat nicht.

  • FG Münster, 14.02.2018 - 3 K 565/17

    Bestimmung der Frist für die Stellung eines Antrags auf Vollverschonung nach §

    Auszug aus FG Münster, 13.09.2018 - 3 K 1285/18
    Der hier zu entscheidende Sachverhalt unterscheide sich von dem Sachverhalt, der dem Urteil des FG Münster vom 14.02.2018 (3 K 565/17 Erb, EFG 2018, 756) zugrunde gelegen habe.

    Außerdem verweist er auf die Ausführungen im Urteil des FG Münster vom 14.02.2018 (3 K 565/17 Erb).

  • BFH, 17.02.2009 - IX B 168/08

    NZB: Anschaffung i.S.d. § 2 Abs. 1 EigZulG - Darlegung der grundsätzlichen

    Auszug aus FG Münster, 13.09.2018 - 3 K 1285/18
    Dass Finanzbehörden unterschiedliche Rechtsauffassungen vertreten, reicht nicht aus (vgl. BFH-Beschluss vom 17.02.2009 IX B 168/08, BFH/NV 2009, 896.
  • BFH, 06.03.2003 - XI R 13/02

    Spendenbescheinigung als rückwirkendes Ereignis

    Auszug aus FG Münster, 13.09.2018 - 3 K 1285/18
    Demgegenüber ist für ein Ereignis, das im Sinne von § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO steuerliche Wirkung für die Vergangenheit hat, kennzeichnend, dass der in Frage stehende rechtlich bedeutsame Vorgang (einschließlich tatsächlicher Lebensvorgänge) erst nach Erlass des zu ändernden Bescheids eingetreten ist und ihm nach dem einschlägigen materiellen Recht eine rückwirkende steuerliche Bedeutung zukommt (vgl. u. a. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 19.07.1993 GrS 2/92, BStBl II 1993, 897; BFH-Urteile vom 06.03.2003 XI R 13/02, BStBl II 2003, 554; vom 21.04.1988 IV R 215/85, BStBl II 1988, 863; vom 19.03.2009 IV R 20/08, BStBl II 2010, 528).
  • BFH, 06.03.1992 - III R 47/91

    Änderungen eines bestandskräftigen Einkommensteuerbescheids (§ 165 Abs. 2 S. 1 AO

    Auszug aus FG Münster, 13.09.2018 - 3 K 1285/18
    Im Zweifelsfall ist der Umfang der Vorläufigkeit durch Auslegung zu ermitteln (BFH, Urteil vom 06.03.1992 III R 47/91, BFHE 167, 290, BStBl II 1992, 588, Rn. 24).
  • BFH, 18.10.2000 - II R 46/98

    Nachträglicher Forderungsausfall: Rückwirkendes Ereignis?

    Auszug aus FG Münster, 13.09.2018 - 3 K 1285/18
    § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO ist im Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer nur dann anwendbar, wenn der Gesetzgeber vorsieht, dass einem nach der Entstehung der Steuer eintretenden Ereignis Wirkung für die Vergangenheit zukommt (BFH-Urteile vom 18.10.2000 II R 46/98, BFH/NV 2001, 420; vom 22.09.2010 II R 54/09, BStBl II 2011, 219).
  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 620/78

    Ehegattensplitting

    Auszug aus FG Münster, 13.09.2018 - 3 K 1285/18
    Nach dem Urteil des BFH vom 12.07.1991 (III R 23/88, BFH/NV 1992, 172, Rn. 28 ff.) ist ein Vorläufigkeitsvermerk in einem Einkommensteuerbescheid eines Alleinerziehenden, welcher mit Blick auf eine Entscheidung des BVerfG zur Verfassungswidrigkeit der Besteuerung von Alleinstehenden mit Kindern (Urteil vom 03.11.1982 1 BvR 620/78 u.a., BStBl. II 1982, 717) aufgenommen wurde (Wortlaut des Vermerks: "Der Bescheid ist aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 3. November 1982 vorläufig, soweit es sich um die Berücksichtigung von Kindern unter 18 [...] Jahren handelt") nicht auf Tatsachen betreffend einen bestimmten Rechtsgrund, wie z. B. den Grundfreibetrag oder Kinderfreibeträge, beschränkt, sondern so weit gefasst, dass die Bestandskraft hinsichtlich aller Minderungen der steuerlichen Leistungsfähigkeit durchbrochen ist, die im weitesten Sinne mit dem Kind des Steuerpflichtigen zusammenhängen.
  • BFH, 19.07.1993 - GrS 2/92

    Nachträgliche Änderungen des Veräußerungspreises für die Veräußerung eines

    Auszug aus FG Münster, 13.09.2018 - 3 K 1285/18
    Demgegenüber ist für ein Ereignis, das im Sinne von § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO steuerliche Wirkung für die Vergangenheit hat, kennzeichnend, dass der in Frage stehende rechtlich bedeutsame Vorgang (einschließlich tatsächlicher Lebensvorgänge) erst nach Erlass des zu ändernden Bescheids eingetreten ist und ihm nach dem einschlägigen materiellen Recht eine rückwirkende steuerliche Bedeutung zukommt (vgl. u. a. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 19.07.1993 GrS 2/92, BStBl II 1993, 897; BFH-Urteile vom 06.03.2003 XI R 13/02, BStBl II 2003, 554; vom 21.04.1988 IV R 215/85, BStBl II 1988, 863; vom 19.03.2009 IV R 20/08, BStBl II 2010, 528).
  • BFH, 21.04.1988 - IV R 215/85

    Steuerbescheid - Änderung wegen neuer Tatsachen - Änderung wegen neuer

    Auszug aus FG Münster, 13.09.2018 - 3 K 1285/18
    Demgegenüber ist für ein Ereignis, das im Sinne von § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO steuerliche Wirkung für die Vergangenheit hat, kennzeichnend, dass der in Frage stehende rechtlich bedeutsame Vorgang (einschließlich tatsächlicher Lebensvorgänge) erst nach Erlass des zu ändernden Bescheids eingetreten ist und ihm nach dem einschlägigen materiellen Recht eine rückwirkende steuerliche Bedeutung zukommt (vgl. u. a. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 19.07.1993 GrS 2/92, BStBl II 1993, 897; BFH-Urteile vom 06.03.2003 XI R 13/02, BStBl II 2003, 554; vom 21.04.1988 IV R 215/85, BStBl II 1988, 863; vom 19.03.2009 IV R 20/08, BStBl II 2010, 528).
  • BFH, 19.03.2009 - IV R 20/08

    Verfahrensrechtliche Grundlagen für den Erlass eines Änderungsbescheids als

  • BFH, 06.11.1995 - III B 78/95

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Sache

  • BFH, 12.07.1991 - III R 23/88

    Außergewöhnlichen Belastung durch enstandene Fahrtkosten für die Erbringung einer

  • BFH, 20.11.2012 - IX R 7/11

    Abgrenzung der Änderungsbefugnisse nach § 165 Abs. 2 Satz 1 und 2 AO -

  • BVerfG, 17.12.2014 - 1 BvL 21/12

    Erbschaftsteuer

  • BFH, 27.10.2015 - X R 44/13

    Zeitliche Grenzen für die Ausübung oder Änderung von Antrags- oder Wahlrechten

  • BFH, 09.12.2015 - X R 56/13

    Änderung von Antrags- und Wahlrechten

  • BFH, 26.04.2018 - III R 12/17

    Änderung von Antrags- und Wahlrechten

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   FG Sachsen, 15.01.2019 - 3 K 1285/18 (Kg)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,5486
FG Sachsen, 15.01.2019 - 3 K 1285/18 (Kg) (https://dejure.org/2019,5486)
FG Sachsen, Entscheidung vom 15.01.2019 - 3 K 1285/18 (Kg) (https://dejure.org/2019,5486)
FG Sachsen, Entscheidung vom 15. Januar 2019 - 3 K 1285/18 (Kg) (https://dejure.org/2019,5486)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,5486) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Streit von getrennt lebenden Eltern über die Kindergeldanspruchsberechtigung: Kostentragung der Familienkasse für ein finanzgerichtliches Verfahren bei infolge einer Entscheidung des Familiengerichts erforderlicher Anrufung des FG, letztendlicher Beteiligtenbestimmung ...

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht