Weitere Entscheidung unten: VG Leipzig, 25.10.2007

Rechtsprechung
   FG Hessen, 23.04.2008 - 3 K 1342/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,17603
FG Hessen, 23.04.2008 - 3 K 1342/06 (https://dejure.org/2008,17603)
FG Hessen, Entscheidung vom 23.04.2008 - 3 K 1342/06 (https://dejure.org/2008,17603)
FG Hessen, Entscheidung vom 23. April 2008 - 3 K 1342/06 (https://dejure.org/2008,17603)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,17603) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 70 Abs 4 EStG, § 32 Abs 4 S 2 EStG, § 68 Abs 1 S 1 EStG
    Keine Änderung einer bestandskräftigen Ablehnung der Kindergeldfestsetzung aufgrund geänderter Rechtsauffassung zur Ermittlung des Jahresgrenzbetrags - Bindungswirkung des Ablehnungsbescheides

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachweispflicht des Berechtigten zum Vorliegen der tatsächlichen Voraussetzungen bei der Änderung einer Kindergeldfestsetzung; Änderung eines bestandskräftigen Bescheides bei nachträglicher Änderung der dem Bescheid zu Grunde liegenden Rechtsauffassung; Möglichkeit der ...

  • Judicialis

    EStG § 70 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kindergeld; Nachweispflicht; Beweislast; Berechtigter; Tatsächliche Verhältnisse; Änderungsbescheid - Nachweispflicht bei Änderung der tatsächlichen Verhältnisse zum Bezug von Kindergeld

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Nachweispflicht bei Änderung der tatsächlichen Verhältnisse zum Bezug von Kindergeld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 28.11.2006 - III R 6/06

    Keine Änderung einer bestandskräftigen Aufhebung des Kindergeldes für das

    Auszug aus FG Hessen, 23.04.2008 - 3 K 1342/06
    Einer solchen Neufestsetzung stehe das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 28.11.2006 III R 6/06 (BStBl II 2007, 717) nicht entgegen.

    § 70 Abs. 4 EStG rechtfertigt eine Aufhebung oder Änderung des Kindergeldbescheids aber nur, wenn nachträglich bekannt wird, dass sich die Einkünfte und Bezüge entgegen der ursprünglichen Prognose im Laufe des Kalenderjahrs bzw. der betreffenden Monate erhöht oder vermindert haben, nicht aber, wenn sich einer von der Prognose abweichender Betrag ergibt, weil sich nach Erlass des Kindergeldbescheids - wie hier aufgrund einer Entscheidung des BVerfG - die Rechtsauffassung zur Auslegung des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG geändert hat (vgl. BFH-Urteil in BStBl II 2007, 717).

  • BFH, 10.05.2007 - III R 103/06

    Korrektur eines Kindergeldbescheids nach § 70 Abs. 4 EStG - Abweichen der

    Auszug aus FG Hessen, 23.04.2008 - 3 K 1342/06
    Die tatsächlichen Verhältnisse sind insofern von den rechtlichen Verhältnissen zu unterscheiden (vgl. BFH-Urteil vom 10.05.2007 III R 103/06, BFH/NV 2007, 1581).
  • FG Rheinland-Pfalz, 18.12.2007 - 2 K 2211/06

    Anspruch auf Aufnahme eines Vorbehaltes der Nachprüfung in einem

    Auszug aus FG Hessen, 23.04.2008 - 3 K 1342/06
    Es gilt insofern grundsätzlich ein Rückabwicklungsverbot für bestandskräftige bzw. rechtskräftige Entscheidungen der staatlichen Organe (vgl. Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 18.12.2007 2 K 2211/06, EFG 2008, 350).
  • BVerfG, 11.01.2005 - 2 BvR 167/02

    Einbeziehung von Sozialversicherungsbeiträgen des Kindes in den Grenzbetrag des §

    Auszug aus FG Hessen, 23.04.2008 - 3 K 1342/06
    Demgegenüber war der Grenzbetrag unterschritten nach der Rechtsauffassung, die die Familienkasse im Anschluss an die Entscheidung des BVerfG vom 11.01.2005 2 BvR 167/02 (BFH/NV 2005, Beilage 3, 260) nunmehr vertritt.
  • BFH, 28.06.2006 - III R 13/06

    Keine Änderung einer bestandskräftigen Ablehnung des Kindergeldes für das

    Auszug aus FG Hessen, 23.04.2008 - 3 K 1342/06
    Dies gilt analog, wenn das BVerfG - wie im Streitfall - lediglich die Auslegung einer Norm für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt hat (vgl. BFH-Urteil vom 28.06.2006 III R 13/06, BFH/NV 2006, 2204).
  • BFH, 25.07.2001 - VI R 78/98

    Kindergeld: Bindungswirkung von Ablehnungsentscheidungen

    Auszug aus FG Hessen, 23.04.2008 - 3 K 1342/06
    Diese Bindungswirkung gilt bis zum Ende des Monats, in dem der Bescheid der Klägerin bekannt gegeben worden ist, hier also bis zum Ende des Monats November 2004 (vgl. zur Bindungswirkung von Ablehnungsbescheiden zum Kindergeld: BFH-Urteil vom 25.07.2001 VI R 78/98, BStBl II 2002, 88).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   VG Leipzig, 25.10.2007 - 3 K 1342/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,74286
VG Leipzig, 25.10.2007 - 3 K 1342/06 (https://dejure.org/2007,74286)
VG Leipzig, Entscheidung vom 25.10.2007 - 3 K 1342/06 (https://dejure.org/2007,74286)
VG Leipzig, Entscheidung vom 25. Oktober 2007 - 3 K 1342/06 (https://dejure.org/2007,74286)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,74286) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht