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   VG Stuttgart, 01.04.2009 - 3 K 1366/08   

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https://dejure.org/2009,12361
VG Stuttgart, 01.04.2009 - 3 K 1366/08 (https://dejure.org/2009,12361)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 01.04.2009 - 3 K 1366/08 (https://dejure.org/2009,12361)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 01. April 2009 - 3 K 1366/08 (https://dejure.org/2009,12361)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Bemessung der Besoldung eines begrenzt dienstfähigen Beamten entsprechend der Reduzierung der Dienstleistung

  • openjur.de

    Bemessung der Besoldung eines begrenzt dienstfähigen Beamten entsprechend der Reduzierung der Dienstleistung

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Bemessung der Besoldung eines begrenzt dienstfähigen Beamten entsprechend der reduzierten Dienstleistung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bemessung der Besoldung einer begrenzt dienstfähigen Studiendirektorin entsprechend der Reduzierung der Dienstleistung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Recht des öffentlichen Dienstes; Besoldung - Besoldungszuschlag; Besoldung bei begrenzter Dienstfähigkeit; fiktive Versorgungsbezüge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 28.04.2005 - 2 C 1.04

    Begrenzte Dienstfähigkeit; Dienstbezüge; Dienstunfähigkeit; Ruhegehalt;

    Auszug aus VG Stuttgart, 01.04.2009 - 3 K 1366/08
    Sie hält ihre zeitanteilige Besoldung für verfassungswidrig zu niedrig und verweist auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28.04.2005 - 2 C 1.04 -, dessen Überlegungen auch auf ihren Fall zuträfen.

    20 Das Bundesverwaltungsgericht hat in dem Urteil vom 28.04.2005 - 2 C 1.04 - (BVerwGE 123, 308) entschieden, dass die Besoldung nach § 72 a Abs. 1 Satz 2 BBesG ohne einen Zuschlag nach Absatz 2 gleichheitswidrig zu niedrig bemessen ist.

  • VG München, 10.02.2009 - M 5 K 08.687

    Besoldung bei begrenzter Dienstfähigkeit

    Auszug aus VG Stuttgart, 01.04.2009 - 3 K 1366/08
    Eine am Gerechtigkeitsgedanken orientierte Betrachtungsweise gebietet nicht, die Einbringung der vollen Arbeitskraft durch die begrenzt dienstfähigen Beamten demgegenüber als so bedeutsam anzusehen, dass zwingend eine höhere Alimentation gewährt werden muss (so auch das den Beteiligten bekannte Urteil des VG München vom 10.02.2009 - M 5 K 08.687 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.05.2011 - 4 S 1003/09

    Kein Gleichheitsverstoß bei Besoldung von nur begrenzt dienstfähigen Beamten

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 01. April 2009 - 3 K 1366/08 - wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 01. April 2009 - 3 K 1366/08 - zu ändern und den Beklagten unter Aufhebung des Widerspruchsbescheids des Landesamts vom 07.03.2008 zu verurteilen, ihr 1.588,73 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank seit dem 07.04.2008 zu zahlen,.

  • VG Düsseldorf, 15.04.2011 - 26 K 8463/10

    Kürzung von Versorgungsbezügen einer begrenzt dienstfähigen Lehrerin ist

    vgl. Verwaltungsgericht (VG) Stuttgart, Urteil vom 1. April 2009 - 3 K 1366/08 -, juris, Rn. 22.

    vgl. VG München, Urteil vom 10. Februar 2009 - M 5 K 08.687 -, Rn. 21; VG Stuttgart, Urteil vom 1. April 2009 - 3 K 1366/08 -, juris, Rn. 25.

  • OVG Niedersachsen, 05.11.2013 - 5 LC 107/12

    Besoldung von begrenzt dienstfähigen Beamten im Verhältnis zu

    25 ff.; VG Düsseldorf, Urteil vom 15.4.2011 - 26 K 8463/10 -, juris Rn. 46; VG Stuttgart, Urteil vom 1.4.2009 - 3 K 1366/08 -, juris Rn. 25; VG München, Urteil vom 10.2.2009 - M 5 K 08.687 -, juris Rn. 21; VG Göttingen Urteil vom 20.6.2013 - 4 A 30/12 -).
  • VG Minden, 26.05.2008 - 3 L 231/08

    Hüllhorst kann Schadensersatzforderungen nicht grundsätzlich ablehnen -

    Die aufschiebende Wirkung der unter dem Aktenzeichen 3 K 1366/08 anhängigen Klage wird hinsichtlich Ziffer 2 des Bescheides vom 14. April 2008 wiederhergestellt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2017 - 13 D 75/15

    Anspruch auf Ausgleich des immateriellen Nachteils wegen unangemessener Dauer des

    Hätte der 3. Senat die Einschätzung der Klägerin - und des erkennenden Senats - geteilt, dass es um eine schwierige Rechtsfrage geht, oder wäre er, wie das Verwaltungsgericht Stuttgart und der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in einem vergleichbaren Fall, von der grundsätzlichen Bedeutung ausgegangen, vgl. VG Stuttgart, Urteil vom 1. April 2009 - 3 K 1366/08 -, juris, Rn. 27, nachgehend VGH Bad.-Württ., Urteil vom 16. Mai 2011 - 4 S 1003/09 -, juris, Rn. 32, nachgehend BVerwG, Urteil vom 27. März 2014 - 2 C 50.11 -, BVerwGE 149, 244, hätte er ohne vertiefte Prüfung die Berufung zulassen können.
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