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   FG Berlin-Brandenburg, 23.05.2007 - 3 K 1407/03 B   

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https://dejure.org/2007,19066
FG Berlin-Brandenburg, 23.05.2007 - 3 K 1407/03 B (https://dejure.org/2007,19066)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23.05.2007 - 3 K 1407/03 B (https://dejure.org/2007,19066)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23. Mai 2007 - 3 K 1407/03 B (https://dejure.org/2007,19066)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit eines Rückforderungsbescheides; Unzulässigkeit der Klage bei fehlender Prozessführungsbefugnis des Klägers; Verlust der Verfügungsbefugnis und Prozessführungsbefugnis des Insolvenzverwalters mit Wirksamkeit des Einstellungsbeschlusses; Zulässigkeit einer ...

  • Judicialis

    FGO § 40 Abs. 2; ; FGO § 100 Abs. 1 S. 4; ; InsO § 215 Abs. 2; ; InsO § 211

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verlust der Prozessführungsbefugnis des Insolvenzverwalters zwischen Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung und Erhebung der Klage

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verlust der Prozessführungsbefugnis des Insolvenzverwalters zwischen Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung und Erhebung der Klage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2007, 1344
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 26.07.2004 - X R 30/04

    Insolvenzverfahren: Prozessführungsbefugnis

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 23.05.2007 - 3 K 1407/03
    Zwar hat der Insolvenzverwalter nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens im Prozess kraft gesetzlicher Prozessstandschaft die uneingeschränkte Prozessführungsbefugnis unter Ausschluss des Insolvenzschuldners (Urteil des Bundesfinanzhofes -BFH -vom26. Juli 2004, X R 30/04 (NV), Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des -BFH/NV-2004, 1547).
  • FG München, 23.11.2005 - 10 K 4333/03

    Rechtmäßigkeit einer Aufhebung der Kindergeldfestsetzung ; Anforderungen an die

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 23.05.2007 - 3 K 1407/03
    Danach werden vom Anwendungsbereich des § 240 ZPO nur diejenigen Rechtsstreitigkeiten umfasst, die bereits zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens anhängig waren (vgl. FG München, Urteil vom 23. November 2005, 10 K 4333/03, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG -2006, 589 m.w.N.).
  • BFH, 23.08.1993 - V B 135/91

    Anfechtbarkeit einer prozeßleitenden Verfügung mit der Beschwerde

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 23.05.2007 - 3 K 1407/03
    Ausnahmsweise besteht die Prozessführungsbefugnis des Insolvenzverwalters fort, wenn die Möglichkeit einer Nachtragsverteilung i. S. des § 211 Abs. 3 InsO in Betracht zu ziehen ist (vgl. zur früheren Rechtslage nach der Konkursordnung -KO -, BFH, Urteil vom 23. August 1993, V B 135/91, BFH/NV 1994, 186 mit weiteren Nachweisen -m.w.N. sowie zur Rechtslage nach der InsO MünchenerKommentarInsO-Hefermehl, § 215 Rd.Nr. 11).
  • BFH, 26.02.2014 - I R 12/14

    Bilanzierung einer Forderung - Wertbegründende Wirkung rechtskräftiger Urteile -

    Ein Insolvenzverwalter kann aber, wenn es um einen sog. Aktivprozess geht, einen Rechtsstreit mit Blick auf eine mögliche Nachtragsverteilung (§ 203 Abs. 1 der Insolvenzordnung --InsO--) für die durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöste GmbH auch nach einer Schlussverteilung (§ 196 InsO) und der sich daran anschließenden Aufhebung des Insolvenzverfahrens (§ 200 Abs. 1 InsO) fortführen (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 6. Juli 2011 II R 34/10, BFH/NV 2012, 10; BFH-Beschluss vom 23. August 1993 V B 135/91, BFH/NV 1994, 186; s.a. Urteil des FG Berlin-Brandenburg vom 23. Mai 2007  3 K 1407/03 B, Entscheidungen der Finanzgerichte 2007, 1344; Klopp/Kluth in Gottwald, Insolvenzrechts-Handbuch, 3. Aufl., § 75 Rz 11; Füchsl/Weishäupl/Kebekus/Schwarzer in MünchKomm zur InsO, 3. Aufl., § 196 Rz 4 f., 7).
  • FG Berlin-Brandenburg, 17.06.2009 - 2 K 925/06

    Umsatzsteuerfestsetzung zum Massekonto im Insolvenzverfahren: Massevermögen oder

    Aufgrund des Beschlusses des Amtsgerichts M ist der Bevollmächtigte zur Nachtragsverteilung eines sich möglicherweise aus dem Rechtsstreit ergebenden Guthabens berechtigt und damit weiterhin klagebefugt (vgl. auch FG Berlin-Brandenburg , Urteil vom 23.05.2007 3 K 1407/03 B, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2007, 1344).
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