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   VG Neustadt, 02.06.2010 - 3 K 1415/09.NW   

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https://dejure.org/2010,23856
VG Neustadt, 02.06.2010 - 3 K 1415/09.NW (https://dejure.org/2010,23856)
VG Neustadt, Entscheidung vom 02.06.2010 - 3 K 1415/09.NW (https://dejure.org/2010,23856)
VG Neustadt, Entscheidung vom 02. Juni 2010 - 3 K 1415/09.NW (https://dejure.org/2010,23856)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 31 SG, § 44 SG, § 55 Abs 2 SG, § 55 Abs 4 SG
    Entlassung eines Soldaten wegen Dienstunfähigkeit und/oder Ungeeignetheit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Dienstunfähigkeit eines Sanitätsoffizier-Anwärters aufgrund der Nichterfüllung der körperlichen oder gesundheitlichen Anforderungen an einen Sanitätsoffizier; Entscheidung über eine Entlassung wegen Dienstunfähigkeit oder Entlassung wegen Ungeeignetheit; Fürsorgepflicht ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 11.02.1999 - 2 C 28.98

    Dienstliche Beurteilung der Beamten, die der Deutschen Bahn AG zugewiesen sind;

    Auszug aus VG Neustadt, 02.06.2010 - 3 K 1415/09
    Vielmehr muss sie auch von der ihr zustehenden Beurteilungsermächtigung Gebrauch machen (BVerwG, Urteil vom 11. Februar 1999 - 2 C 28/98 -, juris, Rn. 29 f.).
  • BVerwG, 26.06.1969 - VIII C 63.66

    Ist ein ehebrechender Offizier für die Bundeswehr tragbar?

    Auszug aus VG Neustadt, 02.06.2010 - 3 K 1415/09
    Infolge dessen darf das Gericht die Beurteilung der Beklagten, ob sich der Kläger zum Sanitätsoffizier eignen wird, nur darauf überprüfen, ob der Begriff der Eignung und die gesetzliche Grenze des Beurteilungsspielraums verkannt worden sind, ob der Beurteilung ein unrichtiger Sachverhalt zugrunde gelegt und ob allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachwidrige Erwägungen angestellt worden sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1969 - BVerwG VIII C 63.66 -, BVerwGE 32, 237 [238 f.]; Vogelsang, in: Fürst, GKÖD, Band I, Yk § 55 Rn. 8).
  • VG Würzburg, 09.03.2005 - W 1 S 04.1552
    Auszug aus VG Neustadt, 02.06.2010 - 3 K 1415/09
    Liegen sowohl die Voraussetzungen für eine Entlassung nach § 55 Abs. 2 SG als auch die für eine Entlassung nach § 55 Abs. 4 SG vor, kann es die Fürsorgepflicht des Dienstherrn aus § 31 SG wegen der für den Soldaten günstigeren Rechtsfolgen gebieten, ihn wegen Dienstunfähigkeit anstatt wegen Ungeeignetheit aus dem Dienst zu entlassen (offen gelassen von VG Würzburg, Beschluss vom 9. März 2005 - W 1 S 04.1552 -, juris, Rn. 25).
  • VG Greifswald, 20.07.2017 - 6 B 1496/17

    Einstweiliger Antrag gegen Entlassung eines Soldaten

    VG Neustadt (Weinstraße), U.v. 2.6.2010, 3 K 1415/09.

    Ein genereller Vorrang der Entlassung wegen Dienstunfähigkeit gemäß § 55 Abs. 2 SG gegenüber der Entlassung wegen Nichteignung nach § 55 Abs. 4 SG besteht nicht (a.A. VG Neustadt (Weinstraße) Urteil vom 2. Juni 2010, 3 K 1415/09.NW, juris; offen gelassen: VG Würzburg, Beschluss vom 9. März 2005, W 1 S 04.1552, juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.07.2012 - 1 A 1775/10

    Soldat auf Zeit; Entlassung; Kriegsdienstverweigerung; Kriegsdienstverweigerer;

    vgl. insoweit auch das Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 15. April 2011 - 10 A 11233/10 -, a.a.O. = juris, Rn. 40 ff., mit welchem das OVG das vom Kläger des vorliegenden Verfahrens unter Punkt 1.3.1 der Zulassungsbegründungsschrift zitierte Urteil des VG Neustadt (Weinstraße) vom 2. Juni 2010 - 3 K 1415/09.NW -, NZWehrr 2011, 81 = juris, abgeändert und hierbei erkannt hat, dass die in Rede stehende Dienstunfähigkeit des dort zu entlassenden Soldaten nicht im Rahmen der (intendierten) Ermessensentscheidung nach § 55 Abs. 4 Satz 2 SG habe bedeutsam werden können, weil die Frage der Dienstunfähigkeit keineswegs geklärt gewesen sei, während die Voraussetzungen einer Entlassung nach § 55 Abs. 4 Satz 2 SG zum Entlassungszeitpunkt eindeutig und nachvollziehbar vorgelegen hätten.
  • VG Saarlouis, 02.05.2012 - 2 K 64/11

    Ablehnung der Übernahme einer Soldatin auf die volle Dienstzeit wegen mangelnder

    dazu u. a. VG Koblenz, Urteil vom 21.09.2011 a. a. O., m. w. N.; VG Lüneburg, Beschluss vom 01.10.2003 - 1 B 42/03 - juris und OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.04.2011 - 10 A 11233/10 - (Vorinstanz VG Neustadt/ Weinstraße, Urteil vom 02.06.2010 - 3 K 1415/09.NW) juris.
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