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   VG Koblenz, 16.11.2009 - 3 K 1436/08.KO   

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VG Koblenz, 16.11.2009 - 3 K 1436/08.KO (https://dejure.org/2009,29636)
VG Koblenz, Entscheidung vom 16.11.2009 - 3 K 1436/08.KO (https://dejure.org/2009,29636)
VG Koblenz, Entscheidung vom 16. November 2009 - 3 K 1436/08.KO (https://dejure.org/2009,29636)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notwendigkeit einer Billigkeitsentscheidung nach § 163 Abs. 1 S. 1 Abgabenordnung (AO) im Rahmen der Festsetzung einer Abwasserabgabe bei Vorliegen eines Störfalles in einer Kläranlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZM 2011, 271
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2007 - 9 A 1403/05

    Verlangen nach einem teilweisen Erlass einer wegen einer einmaligen

    Auszug aus VG Koblenz, 16.11.2009 - 3 K 1436/08
    Angesichts dessen und der Möglichkeit, dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz im Rahmen des behördlichen Ermessens bei der wasserrechtlichen Überwachung in der Weise Geltung zu verschaffen, dass anlässlich eines Störfalles in der Regel nicht mehr als ein Messergebnis einbezogen wird, brauchte der Gesetzgeber über die bereits anderweitig geregelten Vorschriften über Erlass und Stundung hinaus keine spezielle Höchstgrenze in § 4 Abs. 4 AbwAG vorzusehen (BVerwG, B.v. 20. August 1997 - 8 B 170/97 - m.w.N., juris; OVG Rheinland-Pfalz, B.v. 25. November 2003 - 12 A 11302/03.OVG - BayVGH, B.v. 23. April 2009 - 22 ZB 07.819 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, U.v. 19. Dezember 2007 - 9 A 1403/05 -, juris).
  • VGH Bayern, 23.04.2009 - 22 ZB 07.819

    Nacherhebung von Abwasserabgaben

    Auszug aus VG Koblenz, 16.11.2009 - 3 K 1436/08
    Angesichts dessen und der Möglichkeit, dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz im Rahmen des behördlichen Ermessens bei der wasserrechtlichen Überwachung in der Weise Geltung zu verschaffen, dass anlässlich eines Störfalles in der Regel nicht mehr als ein Messergebnis einbezogen wird, brauchte der Gesetzgeber über die bereits anderweitig geregelten Vorschriften über Erlass und Stundung hinaus keine spezielle Höchstgrenze in § 4 Abs. 4 AbwAG vorzusehen (BVerwG, B.v. 20. August 1997 - 8 B 170/97 - m.w.N., juris; OVG Rheinland-Pfalz, B.v. 25. November 2003 - 12 A 11302/03.OVG - BayVGH, B.v. 23. April 2009 - 22 ZB 07.819 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, U.v. 19. Dezember 2007 - 9 A 1403/05 -, juris).
  • VG Arnsberg, 11.11.2003 - 8 K 4925/02

    Ausgestaltung der Höhe einer Abwasserabgabe für die Einleitung von Schmutzwasser

    Auszug aus VG Koblenz, 16.11.2009 - 3 K 1436/08
    Ob in derartigen Fällen das Vorliegen höherer Gewalt bereits von vornherein mangels eines Einwirkens von außen zu verneinen ist (so z.B. VG Ansberg, U.v. 11. November 2003 - 8 K 4925/02 -, juris), kann vorliegend dahinstehen.
  • VG Koblenz, 09.02.1999 - 2 K 1351/98
    Auszug aus VG Koblenz, 16.11.2009 - 3 K 1436/08
    Ob ungeachtet des Vorliegens höherer Gewalt in bestimmten Fällen allein wegen der Höhe der Abgabenerhöhung eine Billigkeitsentscheidung in verfassungskonformer Auslegung des § 4 Abs. 4 AbwAG erforderlich ist, ist entgegen der Rechtsauffassung der 2. Kammer des erkennenden Gerichts (Urteil vom 9. Februar 1999 - 2 K 1351/98.KO, juris) zu verneinen.
  • Drs-Bund, 12.05.1995 - BT-Drs 13/1348
    Auszug aus VG Koblenz, 16.11.2009 - 3 K 1436/08
    Die der genannten Entscheidung zugrunde liegende These, jede Erhöhung der Abwasserabgabe um mehr als das Fünffache sei von vornherein unverhältnismäßig, wird weder durch den oben bereits dargestellten gesetzgeberischen Willen betreffend § 4 Abs. 4 AbwAG, noch durch den Inhalt der von der 2. Kammer angeführten Stellungnahme des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Klinkert vom 5. Mai 1995 (BT-Drucks. 13/1348 Nr. 105, S. 61) gestützt.
  • VG Halle, 25.03.2014 - 4 A 16/11

    Klage gegen erhöhte Abwasserabgabe wegen Grenzwertüberschreitung bleibt erfolglos

    Sachliche Unbilligkeit verlangt demnach das Vorliegen eines Überhangs des gesetzlichen Tatbestands über die mit Sinn und Zweck des Gesetzes zu vereinbarende Regelung hinaus, der deshalb auf das vom Gesetzgeber Gewollte zurückzuführen ist (VG Koblenz, Urteil vom 16. November 2009 - 3 K 1436/08.KO - Juris Rn. 28).

    dargelegten gesetzgeberischen Zielsetzung im Rahmen des § 4 Abs. 4 , die Betreiber von Abwasserbehandlungsanlagen anzuhalten, weitgehende Vorsorge zur Verhinderung von Störfällen zu treffen, ist ein Überhang des gesetzlichen Tatbestands im dargelegten Sinne grundsätzlich nur dann anzunehmen, wenn ein Störfall auf höherer Gewalt beruht (OVG Münster, Urteil vom 19. Dezember 2007 - 9 A 1403/05 - Juris Rn. 33; VG Koblenz, Urteil vom 16. November 2009 - 3 K 1436/08.KO - Juris Rn. 30 f.).

  • VG Ansbach, 14.10.2015 - AN 1 S 15.00877

    Die Befreiung der Einleitung von Niederschlagswasser von der Abgabepflicht

    Habe der Gesetzgeber auch Härtefälle in Betracht gezogen und die Abgabenerhebung trotzdem angeordnet, liege ein Fall sachlicher Unbilligkeit nicht vor (VG Koblenz vom 16.11.2009 - 3 K 1436/08 mit Verweis auf: Klein, Abgabenordnung, 8. Aufl., § 163 Rn. 32 f.).

    Sachliche Unbilligkeit verlangt demnach das Vorliegen eines Überhanges des gesetzlichen Tatbestandes über die mit Sinn und Zweck des Gesetzes zu vereinbarende Regelung hinaus, der deshalb auf das vom Gesetzgeber gewollte Maß zurückzuführen ist (vgl. VG Koblenz, Urteil vom 16.11.2009 - 3 K 1436/08.KO; Klein, Abgabenordnung, Rn. 32 f. zu § 163).

  • VG Ansbach, 29.02.2016 - AN 1 K 15.00836

    Befreiung der Einleitung von Niederschlagswasser von der Abgabepflicht

    Habe der Gesetzgeber auch Härtefälle in Betracht gezogen und die Abgabenerhebung trotzdem angeordnet, liege ein Fall sachlicher Unbilligkeit nicht vor (VG Koblenz vom 16.11.2009 - 3 K 1436/08 mit Verweis auf: Klein, Abgabenordnung, 8. Aufl., § 163 Rn. 32 f.).

    Sachliche Unbilligkeit verlangt demnach das Vorliegen eines Überhanges des gesetzlichen Tatbestandes über die mit Sinn und Zweck des Gesetzes zu vereinbarende Regelung hinaus, der deshalb auf das vom Gesetzgeber gewollte Maß zurückzuführen ist (vgl. VG Koblenz, U.v. 16.11.2009 - 3 K 1436/08.KO; Klein, Abgabenordnung, Rn. 32 f. zu § 163).

  • VG Halle, 31.05.2018 - 4 A 528/16

    Abwasserabgabe; Zueigenmachung einer Schadstofferklärung eines Dritten;

    Sachliche Unbilligkeit verlangt demnach das Vorliegen eines Überhangs des gesetzlichen Tatbestands über die mit Sinn und Zweck des Gesetzes zu vereinbarende Regelung hinaus, der deshalb auf das vom Gesetzgeber Gewollte zurückzuführen ist (VG Koblenz, Urteil vom 16. November 2009 - 3 K 1436/08.KO - Juris Rn. 28).
  • VG Magdeburg, 28.03.2018 - 3 A 10/17

    Verzicht auf die Abwasserabgabe bei Verwendung eines behördlich nicht

    Ein Fall höherer Gewalt, der etwa die Erhebung der Abgabe unbillig erscheinen ließe (vgl. VG Koblenz, Urt. v. 16.11.2009 - 3 K 1436/08.KO -, zit. nach juris, Rn. 31), lag nicht vor.
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