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VG Minden, 11.07.1984 - 3 K 1444/83 |
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Kraftfahreignung; Trunkenheit am Steuer; Rückfall; Straßenverkehr
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.01.1977 - XIII A 1112/76
Auszug aus VG Minden, 11.07.1984 - 3 K 1444/83
Es bleibt daher dabei, daß sich die Prognose des künftigen Verkehrsverhaltens eines Menschen einer wissenschaftlich exakten zahlenmäßigen Erfassung entzieht (so schon OVG Münster NJW 1977, 1503). - OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.1983 - 19 A 1110/82
Alkohol; Trunkenheit im Verkehr; Fahrerlaubnis; Führerschein
Auszug aus VG Minden, 11.07.1984 - 3 K 1444/83
Das OVG [Münster] vertritt hierzu die Auffassung, es könne nur eine solche individuelle Rückfallwahrscheinlichkeit hingenommen werden, die im wesentlichen der statistischen Auffallenswahrscheinlichkeit von bisher nicht wegen Trunkenheit im Straßenverkehr auffällig gewordenen Durchschnittskraftfahrern entspreche ... (OVG Münster VRS 66, 389 [hier: II (294) 209 a]).
- OVG Saarland, 27.07.2006 - 1 W 33/06
Zur Erforderlichkeit einer medizinisch-psychologischen Begutachtung für die …
Dies allein begründet jedoch nach dem Dafürhalten des Senats jedenfalls inzwischen keine Zweifel an der Kraftfahreignung der Antragstellerin in einem Maß, das die Forderung einer medizinisch-psychologischen Begutachtung vor der Neuerteilung der Fahrerlaubnis rechtfertigt ebenso im Falle eines einmaligem Trunkenheitsdelikt, bei dem die Voraussetzungen des § 13 FeV nicht vorliegen, Hentschel, a.a.O., FeV § 20 Rz. 1, S. 1350, unter Hinweis auf VG Minden, Urteil vom 11.7.1984 - 3 K 1444/83 -.