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   VG Sigmaringen, 15.10.2001 - 3 K 1451/01   

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https://dejure.org/2001,15239
VG Sigmaringen, 15.10.2001 - 3 K 1451/01 (https://dejure.org/2001,15239)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 15.10.2001 - 3 K 1451/01 (https://dejure.org/2001,15239)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 15. Oktober 2001 - 3 K 1451/01 (https://dejure.org/2001,15239)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Sicherheitsleistung für Abschiebungskosten - Sofortvollzug

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtliche Qualifizierung der Anordnung einer Sicherheitsleistung gem. § 82 Abs. 5 Ausländergesetz (AuslG); Feststellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen eine Verfügung zur Anordnung einer Sicherheitsleistung in Höhe von 2.500 Euro

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Baden-Württemberg, 05.02.1996 - 5 S 334/96

    Kosten der Ersatzvornahme keine Maßnahme der Verwaltungsvollstreckung -

    Auszug aus VG Sigmaringen, 15.10.2001 - 3 K 1451/01
    Der Erstattungsanspruch von Auslagen der Verwaltung gehört nach fast einhelliger Rechtsauffassung nicht zu den öffentlichen Kosten im Sinne dieser Norm (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 05.02.1996 aaO. m. w. N. und Funke-Kaiser in GK-AuslG, Rdnr. 29 zu § 82), weil er nicht der Finanzierung der eigentlichen Aufgaben der Behörde dient, sondern nur entstandene Aufwendungen ausgleichen soll.

    Auch in diesem Fall ist erst die Ersatzvornahme selbst  - wie die Abschiebung -  eine (kostenauslösende) Maßnahme der Zwangsvollstreckung (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 05.02.1996 - 5 S 334/96 -, VBlBW 1996, 262).

    Die vom Antragsgegner genannte Kommentarstelle beruft sich zu Unrecht auf den Beschluss des VGH Baden-Württemberg vom 05.02.1996 - 5 S 334/96 -, VBlBW 1996, 262; denn in dieser Entscheidung wird im Gegenteil festgestellt, dass es sich bei der Anforderung von Vorauszahlungen auf die Vollstreckungskosten gerade nicht um eine Maßnahme der Verwaltungsvollstreckung handelt.

  • BVerfG, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Begründung des Sofortvollzugs einer

    Auszug aus VG Sigmaringen, 15.10.2001 - 3 K 1451/01
    Ob das dafür erforderliche besondere öffentliche Interesse gegeben ist, das über das Interesse hinausgehen muss, das die Anordnung einer Sicherheitsleistung rechtfertigt (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats / 3. Kammer vom 12.09.1995, DVBl. 1995, 1297/1298 und VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 13.03.1997 - 13 S 1132/96 -), lässt sich derzeit noch nicht beurteilen.
  • BVerwG, 25.09.1997 - 1 C 6.97

    Klagen erfolgloser Asylbewerber auf Duldung oder Aufenthaltsbefugnis begründen

    Auszug aus VG Sigmaringen, 15.10.2001 - 3 K 1451/01
    Zwar ist der Antragsteller Asylbewerber, die Frage, ob eine Entscheidung nach dem Asylverfahrensgesetz vorliegt, beantwortet sich jedoch danach, auf welche Rechtsgrundlage die Behörde die Maßnahme tatsächlich gestützt hat ( vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 25.09.1997 - 1 C 6.97 - , DVBl. 1998, 234 und VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 16.04.1996 - 11 S 676/96 zur Anwendung des § 80 AsylVfG, in dem es auch darauf ankommt, ob eine Rechtsstreitigkeit nach dem Asylverfahrensgesetz vorliegt).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.03.1997 - 13 S 1132/96

    Behördlich angeordnete sofortige Vollziehung - besonderes Vollziehungsinteresse

    Auszug aus VG Sigmaringen, 15.10.2001 - 3 K 1451/01
    Ob das dafür erforderliche besondere öffentliche Interesse gegeben ist, das über das Interesse hinausgehen muss, das die Anordnung einer Sicherheitsleistung rechtfertigt (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats / 3. Kammer vom 12.09.1995, DVBl. 1995, 1297/1298 und VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 13.03.1997 - 13 S 1132/96 -), lässt sich derzeit noch nicht beurteilen.
  • VGH Baden-Württemberg, 16.04.1996 - 11 S 676/96

    Zum Umfang des Beschwerdeausschlusses nach AsylVfG 1992 § 80; Zuständigkeit der

    Auszug aus VG Sigmaringen, 15.10.2001 - 3 K 1451/01
    Zwar ist der Antragsteller Asylbewerber, die Frage, ob eine Entscheidung nach dem Asylverfahrensgesetz vorliegt, beantwortet sich jedoch danach, auf welche Rechtsgrundlage die Behörde die Maßnahme tatsächlich gestützt hat ( vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 25.09.1997 - 1 C 6.97 - , DVBl. 1998, 234 und VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 16.04.1996 - 11 S 676/96 zur Anwendung des § 80 AsylVfG, in dem es auch darauf ankommt, ob eine Rechtsstreitigkeit nach dem Asylverfahrensgesetz vorliegt).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.02.2002 - 11 S 2443/01

    Abschiebungskosten - aufschiebende Wirkung gegen Anordnung einer

    Der Antrag des Antragsgegners auf Zulassung der Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 15. Oktober 2001 - 3 K 1451/01 - wird abgelehnt.
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