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   FG Rheinland-Pfalz, 21.10.2005 - 3 K 1593/04   

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https://dejure.org/2005,16995
FG Rheinland-Pfalz, 21.10.2005 - 3 K 1593/04 (https://dejure.org/2005,16995)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 21.10.2005 - 3 K 1593/04 (https://dejure.org/2005,16995)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 21. Oktober 2005 - 3 K 1593/04 (https://dejure.org/2005,16995)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1, 2
    Bemühen um einen Ausbildungsplatz in der Zeit des Mutterschutzes

  • rechtsportal.de

    EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1, 2
    Bemühen um einen Ausbildungsplatz in der Zeit des Mutterschutzes

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Bemühen um einen Ausbildungsplatz in der Zeit des Mutterschutzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf Kindergeld bei Bestehen eines Beschäftigungsverbotes nach den Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes; Zumutbarkeit der Bemühung um eine Ausbildungsstelle für das Kind

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • FG Brandenburg, 25.03.2003 - 6 K 1630/02

    Kein Kindergeld bei nur zwei Bewerbungen und ohne Rückmeldung der arbeitslosen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 21.10.2005 - 3 K 1593/04
    Allein die Tatsache des Vorliegens einer Schwangerschaft macht ernsthafte Bemühungen um einen Ausbildungsplatz nicht entbehrlich (so auch FG Brandenburg, Urteil vom 25. März 2003 6 K 1630/02, EFG 2004, 210 , bestätigt durch Beschluss des BFH vom 18. Mai 2004 VIII B 242/03, BFH/NV 2004, 1403 und FG Köln, Urteil vom 5. Dezember 2001 15 K 5616/98, EFG 2002, 412 ).
  • FG Köln, 05.12.2001 - 15 K 5616/98

    Kindergeldanspruch nur bei Ausbildungswilligkeit

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 21.10.2005 - 3 K 1593/04
    Allein die Tatsache des Vorliegens einer Schwangerschaft macht ernsthafte Bemühungen um einen Ausbildungsplatz nicht entbehrlich (so auch FG Brandenburg, Urteil vom 25. März 2003 6 K 1630/02, EFG 2004, 210 , bestätigt durch Beschluss des BFH vom 18. Mai 2004 VIII B 242/03, BFH/NV 2004, 1403 und FG Köln, Urteil vom 5. Dezember 2001 15 K 5616/98, EFG 2002, 412 ).
  • BFH, 18.05.2004 - VIII B 242/03

    Übergangszeit i.S. von § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2b EStG

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 21.10.2005 - 3 K 1593/04
    Allein die Tatsache des Vorliegens einer Schwangerschaft macht ernsthafte Bemühungen um einen Ausbildungsplatz nicht entbehrlich (so auch FG Brandenburg, Urteil vom 25. März 2003 6 K 1630/02, EFG 2004, 210 , bestätigt durch Beschluss des BFH vom 18. Mai 2004 VIII B 242/03, BFH/NV 2004, 1403 und FG Köln, Urteil vom 5. Dezember 2001 15 K 5616/98, EFG 2002, 412 ).
  • BFH, 15.07.2003 - VIII R 78/99

    Kein Kindergeldabspruch in Übergangszeit von mehr als vier Monaten zwischen einem

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 21.10.2005 - 3 K 1593/04
    Nichts anderes gilt für den Fall, dass das Kind nicht mit einem Überschreiten der Übergangszeit von vier Monaten rechnen musste (vgl. dazu BFH-Urteil vom 15. Juli 2003 VIII R 78/99, BStBl II 2003, 841).
  • BFH, 15.07.2003 - VIII R 47/02

    Kindergeld - Zur Auslegung des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 21.10.2005 - 3 K 1593/04
    Solche Unterbrechungszeiten sind grundsätzlich unschädlich (vgl. DA-FamEStG 63.3.2.7 Abs. 3, BStBl I 2004, 742 ff. >766<; vgl. auch BFH-Urteil vom 15. Juli 2003 VIII R 47/02, BStBl II 2003, 848).
  • FG Köln, 25.09.2008 - 10 K 64/08

    Kindergeldanspruch für schwangere Kinder während des Mutterschutzes

    aa) Nach Auffassung des FG Rheinland-Pfalz im Urteil vom 21. Oktober 2005 3 K 1593/04 (DStRE 2006, 663) liegt ein Berücksichtigungstatbestand für eine junge Mutter als Kind nach Buchst. c EStG nicht vor, wenn diese sich wegen Betreuung eines eigenen Kindes nicht um einen Ausbildungsplatz bemüht, ohne dass es auf die Frage der Zumutbarkeit des Beginns einer Berufsausbildung im Hinblick auf die Kinderbetreuung ankäme.
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