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   FG Hamburg, 11.09.2009 - 3 K 163/08   

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FG Hamburg, 11.09.2009 - 3 K 163/08 (https://dejure.org/2009,10424)
FG Hamburg, Entscheidung vom 11.09.2009 - 3 K 163/08 (https://dejure.org/2009,10424)
FG Hamburg, Entscheidung vom 11. September 2009 - 3 K 163/08 (https://dejure.org/2009,10424)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    EStG § 5a; ; EStG § 6 Abs. 3; ; EStG § 6 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Unterschiedsbetrag für Schiffbauverträge

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kein Unterschiedsbetrag für Schiffbauverträge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2010, 404
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (17)

  • BFH, 26.08.1992 - I R 24/91

    Transferentschädigungen sind Anschaffungskosten der Spielerlaubnis

    Auszug aus FG Hamburg, 11.09.2009 - 3 K 163/08
    b) Ansprüche und Verbindlichkeiten aus einem schwebenden Geschäft dürfen in der Bilanz aber grundsätzlich nicht berücksichtigt werden (BFH Beschluss vom 23. Juni 1997, GrS 2/93, BFHE 183, 199, BStBl II 1997, 735, [...] Rn. 37; Urteil vom 26. August 1992, I R 24/91, BFHE 169, 163, BStBl II 1992, 977, [...] Rn. 27; Weber-Grellet in Schmidt, EStG, 28. Aufl. 2009, § 5 Rn. 76 und 167; vgl. bereits Lion, Das Bilanzsteuerrecht, 2. Aufl. 1923, Tz. 93, S. 166; Bauer, Schwebende Geschäfte im Steuerrecht, 1981, S. 29).

    Dies gilt nicht nur für das Eintrittsrecht in schwebende Absatzgeschäfte (BFH Urteil vom 15. Dezember 1993, X R 102/92, BFH/NV 1994, 543, [...] Rn. 25 f.), sondern auch für den Beschaffungsmarkt (BFH Urteil vom 26. August 1992, I R 24/91, BFHE 169, 163, BStBl II 1992, 977, [...] Rn. 28).

  • FG Hamburg, 27.10.2004 - VII 265/02

    Gewerbesteuerpflicht des aus dem Verkauf des einzigen Seeschiffs einer

    Auszug aus FG Hamburg, 11.09.2009 - 3 K 163/08
    Im Subventionsbereich hat der Gesetzgeber aber eine weit reichende Gestaltungsfreiheit, die durch die Ausgestaltung von § 5a EStG nicht überschritten ist (zur Vermeidung von Wiederholungen siehe FG Hamburg Urteil vom 27. Oktober 2004, VII 265/02, EFG 2005, 466, [...] Rn. 34 ; Urteil vom 15. April 2005, VII 247/02, EFG 2005, 1264, [...] Rn. 20; Urteil vom 2. November 2005, VII 130/03, [...] Rn. 21).

    Auch die Frage der Verfassungsmäßigkeit von § 5a EStG hat grundsätzliche Bedeutung (so schon FG Hamburg, Urteil vom 27. Oktober 2004, VII 265/02, EFG 2005, 466, [...] Rn. 36; die damals eingelegte Revision war jedoch verfristet und daher unzulässig, BFH, Beschluss vom 25. April 2005, VIII R 83/04, [...] Rn. 4).

  • BFH, 13.12.2007 - IV R 92/05

    Die Auflösung des bei Übergang zur Tonnagebesteuerung gebildeten

    Auszug aus FG Hamburg, 11.09.2009 - 3 K 163/08
    Der Wechsel der Gewinnermittlungsart ist der eigentliche Grund für die Aufdeckung der stillen Reserven; entsprechend wird der Unterschiedsbetrag für diesen Zeitpunkt ermittelt und festgestellt (BFH Urteil vom 13. Dezember 2007, IV R 92/05, BFHE 220, 482, BStBl II 2008, 583, [...] Rn. 19; Hofmeister in Blümich, EStG, § 5a Rn. 80).
  • FG Schleswig-Holstein, 25.06.2008 - 1 K 50018/05

    Auflösung eines aus Anlass des Übergangs zur Tonnagebesteuerung gemäß § 5a Abs. 4

    Auszug aus FG Hamburg, 11.09.2009 - 3 K 163/08
    Die Feststellung der stillen Reserven und die daran später anschließenden Gewinnhinzurechnungen gemäß § 5a Abs. 4 EStG sind somit integrale Bestandteile des besonderen Systems der Tonnagebesteuerung und damit Teil eines geschlossenen Begünstigungstatbestandes (Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil vom 25. Juni 2008, 1 K 50018/05, EFG 2008, 1868, [...] Rn. 26).
  • FG Niedersachsen, 07.12.2006 - 16 K 10427/05

    Anwendbarkeit des Einkommensteuerfreibetrags bei Veräußerung eines Betriebes auf

    Auszug aus FG Hamburg, 11.09.2009 - 3 K 163/08
    Die Versteuerung der stillen Reserven wird dabei auf einen häufig sehr viel später liegenden Zeitpunkt hinausgeschoben, die stillen Reserven werden bei Übergang zur Tonnagebesteuerung quasi "eingefroren" (Niedersächsisches Finanzgericht Urteil vom 7. Dezember 2006, 16 K 10427/05, EFG 2007, 998, [...] Rn. 28).
  • BFH, 26.02.1975 - I R 72/73

    Aktivierung von Bierlieferungsrechten

    Auszug aus FG Hamburg, 11.09.2009 - 3 K 163/08
    b) Lediglich ergänzend wäre ferner zu bedenken, dass der Erwerb der Rechte aus einem schwebenden Geschäft überhaupt nur dann als entgeltlich angesehen wird, wenn er Gegenstand eines gegenseitigen Vertrags war oder ist, bei dem Leistung und Gegenleistung nach kaufmännischen Gesichtspunkten abgewogen sind, d.h. bei dem sich nach den Vorstellungen beider Vertragsteile (subjektive Geschäftsgrundlage) das Entgelt als Gegenleistung für den Vorteil des Eintritts in den schwebenden Vertrag darstellt (BFH Urteil vom 12. August 1982, IV R 184/79, BFHE 136, 280, BStBl II 1982, 696, [...] Rn. 29; Urteil vom 26. Februar 1975, I R 72/73, BFHE 115, 342, BStBl II 1976, 13, [...] Rn. 36).
  • BFH, 25.04.2005 - VIII R 83/04

    Wahrung der Frist zur Einlegung der Revision; Sinn des

    Auszug aus FG Hamburg, 11.09.2009 - 3 K 163/08
    Auch die Frage der Verfassungsmäßigkeit von § 5a EStG hat grundsätzliche Bedeutung (so schon FG Hamburg, Urteil vom 27. Oktober 2004, VII 265/02, EFG 2005, 466, [...] Rn. 36; die damals eingelegte Revision war jedoch verfristet und daher unzulässig, BFH, Beschluss vom 25. April 2005, VIII R 83/04, [...] Rn. 4).
  • BFH, 24.07.1996 - X R 139/93

    Veräußerung von Aktien-Optionsrechten

    Auszug aus FG Hamburg, 11.09.2009 - 3 K 163/08
    Der entgeltliche Eintritt in schwebende Geschäfte begründet jedoch ein Einzelwirtschaftsgut neben dem schwebenden Geschäft (vgl. BFH Urteil vom 24. Juli 1996, X R 139/93, BFH/NV 1997, 105, [...] Rn. 17).
  • BFH, 12.08.1982 - IV R 184/79

    Zur bilanzsteuerrechtlichen Beurteilung eines Immobilien-Leasingvertrags mit

    Auszug aus FG Hamburg, 11.09.2009 - 3 K 163/08
    b) Lediglich ergänzend wäre ferner zu bedenken, dass der Erwerb der Rechte aus einem schwebenden Geschäft überhaupt nur dann als entgeltlich angesehen wird, wenn er Gegenstand eines gegenseitigen Vertrags war oder ist, bei dem Leistung und Gegenleistung nach kaufmännischen Gesichtspunkten abgewogen sind, d.h. bei dem sich nach den Vorstellungen beider Vertragsteile (subjektive Geschäftsgrundlage) das Entgelt als Gegenleistung für den Vorteil des Eintritts in den schwebenden Vertrag darstellt (BFH Urteil vom 12. August 1982, IV R 184/79, BFHE 136, 280, BStBl II 1982, 696, [...] Rn. 29; Urteil vom 26. Februar 1975, I R 72/73, BFHE 115, 342, BStBl II 1976, 13, [...] Rn. 36).
  • BFH, 20.11.2006 - VIII R 33/05

    Saldierung des "Schattengewinns" mit verrechenbaren Verlusten aus der Zeit vor

    Auszug aus FG Hamburg, 11.09.2009 - 3 K 163/08
    d) Dementsprechend hat sich der BFH - wenn auch in anderem Zusammenhang, nämlich zur Frage der Saldierung des Schattengewinns aus der neben der Tonnagegewinnberechnung weiterzuführenden Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs. 1 oder § 5 EStG mit verrechenbaren Verlusten aus § 15a EStG - auf Dahm in Lademann, EStG, § 5a Rn. 99, berufen und diesen dahingehend wiedergegeben, dass die für den Unterschiedsbetrag zu ermittelnde Differenz zwischen Buch- und Teilwert nur für bilanzierte Wirtschaftsgüter gebildet werden könne (BFH Urteil vom 20. November 2006, VIII R 33/05, BFHE 216, 89, BStBl II 2007, 261, [...] Rn. 40).
  • BFH, 09.08.2000 - I R 69/98

    Anfangs- und Schlussbilanz bei Beginn/Ende der Steuerpflicht

  • BFH, 24.03.1992 - VII R 39/91

    Höhe des verwirkten Säumniszuschlags bei Änderung des rückständigen Steuerbetrags

  • BFH, 15.12.1993 - X R 102/92

    Teilwertabschreibung für Liniengenehmigung (Konzession des

  • BFH, 28.02.1975 - VI R 28/73

    Steuerliche Behandlung der freien Unterkunft und Verpflegung bei ehrenamtlichen

  • BFH, 23.06.1997 - GrS 2/93

    Wirtschaftliche Vorteile aus Weitervermietung stehen dem Ausweis von

  • FG Hamburg, 15.04.2005 - VII 247/02

    Einkommensteuergesetz: Zugrundelegung des ermittelten Gewinns, nicht des

  • FG Hamburg, 02.11.2005 - VII 130/03

    Erfassung von Ausschüttungen als Vergütungen und Hinzurechnung bei dem nach

  • BFH, 29.11.2012 - IV R 47/09

    Keine Feststellung eines Unterschiedsbetrags für nicht bilanzierbare

    Im Einzelnen wird auf die Gründe der Vorentscheidung verwiesen, die in Entscheidungen der Finanzgerichte 2010, 404 veröffentlicht sind.
  • FG Hamburg, 12.12.2011 - 6 K 150/10

    Gewerbesteuer: Gewerbesteuerpflicht bzgl. des Gewinns aus der Veräußerung eines

    Die im Bauvertrag liegenden stillen Reserven wären auch nicht in den Unterschiedsbetrag nach § 5a Abs. 4 Satz 1 EStG aufzunehmen gewesen (Urteil des FG Hamburg 3 K 163/08, EFG 2010, 404; Revision anhängig, Az. des BFH: IV R 47/09).
  • FG Schleswig-Holstein, 04.12.2013 - 2 K 100/13

    Zur Teilwertermittlung eines Seeschiffes bei der Feststellung eines

    Durch die nur noch sofort zulässige Option zur Tonnagesteuer werde sich auch regelmäßig kein Unterschiedsbetrag nach § 5a Abs. 4 EStG ergeben, womit Streitpotential vermieden und die Praxis entlastet werde (BR-Drs. 560/1/03 vom 16. September 2003 Seite 4, erneut BR-Drs 735/1/03 vom 24. Oktober 2003; zitiert nach Urteil des FG Hamburg vom 11. September 2009 EFG 2010, 404; vgl. hierzu auch Hofmeister in Blümich, EStG, § 5a RNr. 74).
  • FG Hamburg, 16.12.2009 - 3 K 38/09

    Einkommensteuerrecht: Duldungsvollmacht des Feststellungsbeteiligten,

    Der 3. Senat des Finanzgerichts Hamburg hat sich der Meinung angeschlossen, dass keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen (Urteil vom 11. September 2009, 3 K 163/08, juris).
  • FG Niedersachsen, 22.02.2011 - 8 K 35/08

    Bei der Ermittlung des Unterschiedesbetrages nach § 5a Abs. 4

    Die bis zum Umstellungszeitpunkt (Zeitpunkt des Wechsels von der Regelbesteuerung in die Tonnagesteuer) entstandenen stillen Reserven sollen so von der Abgeltungswirkung der pauschal (gewinnunabhängig) errechneten Tonnagesteuer ausgenommen werden (vgl. z.B. Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 11. September 2009 3 K 163/08, EFG 2010, 404; Bartsch, Die Besteuerung des Auflösungsgewinns eines bei Übergang zur Tonnagegewinnermittlung nach § 5a Abs. 4 EStG gebildeten Unterschiedsbetrages, BB 2009, 1049).
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Rechtsprechung
   FG Hamburg, 28.01.2010 - 3 K 163/08   

Zitiervorschläge
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FG Hamburg, 28.01.2010 - 3 K 163/08 (https://dejure.org/2010,31462)
FG Hamburg, Entscheidung vom 28.01.2010 - 3 K 163/08 (https://dejure.org/2010,31462)
FG Hamburg, Entscheidung vom 28. Januar 2010 - 3 K 163/08 (https://dejure.org/2010,31462)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Tonnagebesteuerung: Streitwert beim Unterschiedsbetrag gemäß § 5a EStG

  • Justiz Hamburg

    § 52 Abs 1 GKG, § 5a Abs 4 EStG
    Tonnagebesteuerung: Streitwert beim Unterschiedsbetrag gemäß § 5a EStG

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 26.01.2006 - VIII E 6/05

    Feststellung nach § 10d EStG - Streitwert

    Auszug aus FG Hamburg, 28.01.2010 - 3 K 163/08
    Hingegen ist bei gesonderten und einheitlichen Feststellungen, deren Auswirkung erst in der Zukunft eintritt und deren Wirkungszeitpunkt noch ungewiss ist, wie etwa Verlustfeststellungen, aufgrund der Ungewissheit eine Pauschalierung mit 10 % angemessen (so ausdrücklich BFH, Urteil vom 05.12.1996, IV R 2/95, BFH/NV 1997, 350, Juris Rn. 12; ähnlich BFH Beschluss vom 26.01.2006, VIII E 6/05, BFH/NV 2006, 1112, Juris Rn. 6).
  • BFH, 05.12.1996 - IV R 2/95

    Umwandlung von verrechenbaren Verlusten in ausgleichsfähige Verluste durch

    Auszug aus FG Hamburg, 28.01.2010 - 3 K 163/08
    Hingegen ist bei gesonderten und einheitlichen Feststellungen, deren Auswirkung erst in der Zukunft eintritt und deren Wirkungszeitpunkt noch ungewiss ist, wie etwa Verlustfeststellungen, aufgrund der Ungewissheit eine Pauschalierung mit 10 % angemessen (so ausdrücklich BFH, Urteil vom 05.12.1996, IV R 2/95, BFH/NV 1997, 350, Juris Rn. 12; ähnlich BFH Beschluss vom 26.01.2006, VIII E 6/05, BFH/NV 2006, 1112, Juris Rn. 6).
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