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FG Hessen, 10.10.1995 - 3 K 166/89 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Hessen, 10.10.1995 - 3 K 166/89
- BFH, 21.10.1997 - VIII R 20/96
Papierfundstellen
- EFG 1997, 169
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 21.10.1997 - VIII R 65/96
Sanierungsgewinn einer KG bei negativen Kapitalkonten
Das ist jedoch entgegen einer verbreiteten Ansicht (vgl. u.a. Hessisches FG, Urteil vom 10. Oktober 1995 3 K 166/89, EFG 1997, 169;… Bitz in Littmann/Bitz/Hellwig, Das Einkommensteuerrecht, 15. Aufl., § 15a EStG Rdnr. 2b am Ende, m.w.N., Schmidt, a.a.O., § 15a Rz. 21; Verfügung der Oberfinanzdirektion Münster vom 27. Juli 1983, Steuererlasse in Karteiform, Einkommensteuergesetz, § 15 Nr. 115; offengelassen im BFH-Urteil in BFHE 181, 447, BStBl II 1997, 234, unter 3. c der Gründe) kein Grund, den Sanierungsgewinn nunmehr dem persönlich haftenden Gesellschafter zuzurechnen.Ebensowenig wie es nach den bisherigen Ausführungen für die Anwendung des § 3 Nr. 66 EStG erforderlich ist, daß die Gesellschafter ihr Engagement als Mitunternehmer fortsetzen, ist es erforderlich, daß sie sich mit dem Einsatz eigener Mittel an der Sanierung beteiligen (anderer Ansicht z.B. Hessisches FG in EFG 1997, 169).
- BFH, 21.10.1997 - VIII R 20/96
Kommanditist: Zurechnung des Sanierungsgewinns
Das ist jedoch entgegen einer verbreiteten Ansicht (vgl. u. a. Hessisches FG, Urteil vom 10. Oktober 1995 3 K 166/89, EFG 1997, 169;… Bitz in Littmann/Bitz/Hellwig, Das Einkommensteuerrecht, 15. Aufl., § 15 a EStG Rdnr. 2 b am Ende, m. w. N.;… Schmidt, a.a.O., § 15 a Rz. 21; Verfügung der OFD Münster vom 27. Juli 1983, Steuererlasse in Karteiform -- StEK --, Einkommensteuergesetz, § 15 Nr. 115; offengelassen im BFH-Urteil in BFHE 181, 477, BStBl II 1997, 234, [BFH 12.09.1996 - IV R 19/95] unter 3. c der Gründe) kein Grund, den Sanierungsgewinn nunmehr dem persönlich haftenden Gesellschafter zuzurechnen.Ebensowenig wie es nach den bisherigen Ausführungen für die Anwendung des § 3 Nr. 66 EStG erforderlich ist, daß die Gesellschafter ihr Engagement als Mitunternehmer fortsetzen, ist es erforderlich, daß sie sich mit dem Einsatz eigener Mittel an der Sanierung beteiligen (anderer Ansicht z. B. Hessisches FG in EFG 1997, 169).