Weitere Entscheidung unten: FG Hamburg, 26.09.2013

Rechtsprechung
   VG Aachen, 19.06.2012 - 3 K 181/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,13546
VG Aachen, 19.06.2012 - 3 K 181/11 (https://dejure.org/2012,13546)
VG Aachen, Entscheidung vom 19.06.2012 - 3 K 181/11 (https://dejure.org/2012,13546)
VG Aachen, Entscheidung vom 19. Juni 2012 - 3 K 181/11 (https://dejure.org/2012,13546)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,13546) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    "Heatballs" bleiben endgültig verboten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Heatballs - Satire mit Glühlampen

  • taz.de (Pressebericht, 19.06.2012)

    Glühbirnen-Satire bleibt verboten: Niemand heizt mit "Heatballs"

  • Telepolis (Pressemeldung)

    "Heatballs" verboten: Glühlampen dürfen nicht als Heizung vertrieben werden

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    "Heatballs" bleiben endgültig verboten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    "Heatballs" bleiben endgültig verboten - Keine Verletzung des Grundrechts auf Kunstfreiheit

Besprechungen u.ä.

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    "Heatball"-Aktion: Kein Mensch heizt mit Glühbirnen

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 17.07.1984 - 1 BvR 816/82

    Anachronistischer Zug: Politisches Straßentheater; Beleidigung; Kunstfreiheit

    Auszug aus VG Aachen, 19.06.2012 - 3 K 181/11
    BVerfG, Beschluss vom 17. Juli 1984 - 1 BvR 816/82 -, BVerfGE 67, 213, 224. Die Unmöglichkeit, Kunst generell zu definieren, entbindet indes nicht von der grundgesetzlichen Verpflichtung, die Freiheit des Lebensbereichs Kunst zu schützen, also bei der konkreten Rechtsanwendung zu entscheiden, ob die Voraussetzungen des Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG vorliegen.

    BVerfG, Beschluss vom 24. Februar 1971 - 1 BvR 435/68 -, BVerfGE 30, 173; Beschluss vom 17. Juli 1984 - 1 BvR 816/82 - BVerfGE 67, 213, 226. An diesen Merkmalen fehlt es der hier zu beurteilenden Aktion.

    Sieht man das Wesentliche eines Kunstwerks hingegen darin, dass bei formaler, typologischer Betrachtung die Gattungsanforderungen eines bestimmten Werktyps erfüllt sind und legt man insofern einen eher formalen Kunstbegriff zugrunde, BVerfG, Beschluss vom 17. Juli 1984 - 1 BvR 816/82 -, BVerfGE 67, 213, 226f., führte auch dies nicht zur Eröffnung des Schutzbereiches des Art. 5 Abs. 3 GG.

    Betrachtet man schließlich mit dem offenen Kunstbegriff als kennzeichnendes Merkmal einer künstlerischen Äußerung den Umstand, dass sie wegen der Mannigfaltigkeit ihres Aussagegehaltes die Möglichkeit eröffnet, der Darstellung im Wege einer fortgesetzten Interpretation immer weitreichendere Bedeutungen zu entnehmen, so dass sich eine praktisch unerschöpfliche, vielstufige Informationsvermittlung ergibt, BVerfG, Beschluss vom 17. Juli 1984 - 1 BvR 16/82 -, BVerfGE 67, 213, 227, ist auch eine solche künstlerisch begründete Rezeptionsvielfalt hier nicht zu erkennen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2012 - 4 B 978/11

    "Heatballs" bleiben vorläufig verboten

    Auszug aus VG Aachen, 19.06.2012 - 3 K 181/11
    Die dagegen erhobene Beschwerde der Klägerin hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen durch Beschluss vom 24. Februar 2012 - 4 B 978/11 - zurückgewiesen.

    vgl. Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 24. Februar 2012 - 4 B 978/11 -, S. 2 im zugehörigen Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes; Dietrich, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ) 2012, 598, 599; zur entsprechenden Regelungstechnik des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG) Klindt, GPSG Kommentar, 1. Auflage 2007, § 8 Rn. 39; im Ergebnis ebenso Scheel, in: Landmann/Rohmer, Gewerberecht, Stand: 59. Ergänzungslieferung 2011, § 8 GPSG Rn. 39 f., der regelmäßig von einer Ermessensreduktion auf Null ausgeht.

    Diese Hilfserwägung hat das Oberverwaltungsgericht NRW im zugehörigen Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes mit Beschwerdebeschluss vom 24. Februar 2012 - 4 B 978/11 -, S. 8 ff. (Ziffer 4.2) mit folgenden Ausführungen, die sich die angerufene Kammer zu Eigen macht, begründet:.

  • VG Aachen, 26.07.2011 - 3 L 43/11

    "Heatballs" bleiben vorläufig verboten

    Auszug aus VG Aachen, 19.06.2012 - 3 K 181/11
    Mit Beschluss vom 26. Juli 2011 - 3 L 43/11 - hat die angerufene Kammer den Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes abgelehnt.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten im vorliegenden Verfahren und im zugehörigen Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - 3 L 43/11 - sowie der beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten verwiesen.

  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 514/90

    TITANIC/'geb. Mörder'

    Auszug aus VG Aachen, 19.06.2012 - 3 K 181/11
    Vgl. in diesem Zusammenhang BVerfG, Beschluss vom 25. März 1992 - 1 BvR 514/90 -, BVerfGE 86, 1, 9 ("Satire kann Kunst sein; nicht jede Satire ist jedoch Kunst").
  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68

    Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht

    Auszug aus VG Aachen, 19.06.2012 - 3 K 181/11
    BVerfG, Beschluss vom 24. Februar 1971 - 1 BvR 435/68 -, BVerfGE 30, 173; Beschluss vom 17. Juli 1984 - 1 BvR 816/82 - BVerfGE 67, 213, 226. An diesen Merkmalen fehlt es der hier zu beurteilenden Aktion.
  • BVerfG, 04.10.2011 - 1 BvL 3/08

    Zur Zulässigkeit der konkreten Normenkontrolle betreffend ein Gesetz, das Recht

    Auszug aus VG Aachen, 19.06.2012 - 3 K 181/11
    vgl. zur Unanwendbarkeit deutscher Grundrechte in diesem Fall: Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 4. Oktober 2011 - 1 BvL 3/08 -, Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 2012, 45 ff.
  • EuGH, 17.03.1993 - C-155/91

    Kommission / Rat

    Auszug aus VG Aachen, 19.06.2012 - 3 K 181/11
    vgl. EuGH, Urteil vom 17. März 1993, C-155/91 - Kommission/Rat (Abfallrichtlinie), juris.
  • VG Aachen, 26.07.2011 - 3 L 43/11
    Die Antragstellerin hat am 1. Februar 2011 um einstweiligen Rechtsschutz nachgesucht und im zugehörigen Verfahren - 3 K 181/11 - Klage erhoben.

    Die Antragstellerin beantragt, die aufschiebende Wirkung der Klage gleichen Rubrums - 3 K 181/11 - gegen die Ordnungsverfügung des Antragsgegners vom 6. Januar 2011 wiederherzustellen bzw. anzuordnen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten im vorliegenden Verfahren und im zugehörigen Klageverfahren - 3 K 181/11 - und der beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Antragsgegners verwiesen.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   FG Hamburg, 26.09.2013 - 3 K 181/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,35992
FG Hamburg, 26.09.2013 - 3 K 181/11 (https://dejure.org/2013,35992)
FG Hamburg, Entscheidung vom 26.09.2013 - 3 K 181/11 (https://dejure.org/2013,35992)
FG Hamburg, Entscheidung vom 26. September 2013 - 3 K 181/11 (https://dejure.org/2013,35992)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,35992) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; EStG § 21 Abs. 2
    Einkommensteuer: Keine Einkünfteerzielungsabsicht bei kurzfristiger Vermietung nicht abgeschlossener Wohnungen im selbstgenutzten Haus an Angehörige

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Einkommensteuer: Keine Einkünfteerzielungsabsicht bei kurzfristiger Vermietung nicht abgeschlossener Wohnungen im selbstgenutzten Haus an Angehörige

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Kurzfristige Vermietung nicht abgeschlossener Wohnungen an Angehörige

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (22)

  • BFH, 22.01.2013 - IX R 13/12

    Einkünfteerzielung bei Mietvertragsübernahme - Keine Zurechnung der

    Auszug aus FG Hamburg, 26.09.2013 - 3 K 181/11
    Einer derartigen Veräußerung ist eine Eigennutzung im Anschluss an eine kurzfristige Vermietung gleichzustellen (BFH-Urteile vom 22.01.2013 IX R 13/12, BFHE 240, 294, BStBl II 2013, 533; vom 29.03.2007 IX R 7/06, BFH/NV 2007, 1847).

    Im Streitfall kann offen bleiben, ob diese Prognose für den Zeitraum der tatsächlichen Vermögensnutzung (BFH-Urteil vom 22.01.2013 IX R 13/12, BFHE 240, 294, BStBl II 2013, 533) oder für den Zeitraum von 30 Jahren (vgl. BFH-Urteil vom 06.11.2001 IX R 97/00, BFHE 197, 151, BStBl II 2002, 726) zu erstellen ist.

  • BFH, 10.05.2006 - IX R 35/05

    VuV; Totalüberschussprognose

    Auszug aus FG Hamburg, 26.09.2013 - 3 K 181/11
    Jedoch gelten Ausnahmen von diesem Grundsatz, wenn besondere Umstände gegen das Vorliegen der Einkünfteerzielungsabsicht sprechen (BFH-Urteile vom 02.04.2008 IX R 63/07, BFH/NV 2008, 1323; vom 10.05.2007 IX R 7/07, BFHE 218, 160, BStBl II 2007, 873; vom 10.05.2006 IX R 35/05, BFH/NV 2006, 1648).

    Allerdings folgt aus Mietverträgen, die auf eine bestimmte Zeit eingegangen sind, noch nicht eine steuerlich bedeutsame Befristung der Vermietungstätigkeit (BFH-Beschluss vom 24.02.2010 IX B 53/09, BFH/NV 2010, 1098; BFH-Urteil vom 10.05.2006 IX R 35/05, BFH/NV 2006, 1648).

  • BFH, 02.04.2008 - IX R 63/07

    Keine befristete Vermietungstätigkeit bei bloß indifferenten Überlegungen einer

    Auszug aus FG Hamburg, 26.09.2013 - 3 K 181/11
    Jedoch gelten Ausnahmen von diesem Grundsatz, wenn besondere Umstände gegen das Vorliegen der Einkünfteerzielungsabsicht sprechen (BFH-Urteile vom 02.04.2008 IX R 63/07, BFH/NV 2008, 1323; vom 10.05.2007 IX R 7/07, BFHE 218, 160, BStBl II 2007, 873; vom 10.05.2006 IX R 35/05, BFH/NV 2006, 1648).

    b) Eine Vermietungstätigkeit ist auf Dauer angelegt, wenn sie nach den bei Beginn der Vermietung ersichtlichen Umständen keiner Befristung unterliegt (BFH-Urteil vom 02.04.2008 IX R 63/07, BFH/NV 2008, 1323).

  • BFH, 15.02.2005 - IX R 16/04

    Gestaltungsmissbrauch? - Mietvertrag mit Angehörigen

    Auszug aus FG Hamburg, 26.09.2013 - 3 K 181/11
    Vollzieht sich die Nutzungsüberlassung im Rahmen der familiären Haushaltsgemeinschaft, so ist sie grundsätzlich der nicht steuerbaren Privatsphäre zuzuordnen (§ 12 EStG) und kann auch nicht durch einen Mietvertrag in den Bereich der Einkünfteerzielung (§ 2 EStG) verlagert werden: Nicht der zivilrechtliche Vertrag, sondern die persönliche Beziehung der Partner ist Grundlage des gemeinsamen Wohnens (BFH-Urteil vom 15.02.2005 IX R 16/04, BFH/NV 2005, 1008).
  • BFH, 22.01.2013 - IX R 19/11

    Vorübergehender Leerstand von zur Untervermietung bereit gehaltener Räume in der

    Auszug aus FG Hamburg, 26.09.2013 - 3 K 181/11
    Entsprechend ist Objekt der Vermietung i. S. von § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG nicht zwingend ein Grundstück oder eine Wohnung, es kann auch ein bestimmter Teil eines Grundstücks oder Gebäudes sein, z. B. einzelne (auch möblierte) Zimmer oder Räumlichkeiten (BFH-Urteil vom 22.01.2013 IX R 19/11, BFHE 240, 136, BStBl II 2013, 376; BFH-Beschluss vom 12.12.2011 IX B 132/11, BFH/NV 2012, 727).
  • BFH, 04.12.2001 - IX R 70/98

    Mietwohngrundstück; Überschuss-Erzielungsabsicht; auf Dauer angelegte Vermietung

    Auszug aus FG Hamburg, 26.09.2013 - 3 K 181/11
    Deshalb hat der BFH als Indiz gegen die Absicht einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit nicht allein auf die Befristung des Vertrags abgestellt, sondern entscheidend auf den Umstand, dass bereits im Mietvertrag die Befristung mit einer ausdrücklich erklärten Selbstnutzungsabsicht (BFH-Urteil vom 09.07.2002 IX R 57/00, BFHE 199, 422, BStBl II 2003, 695) oder Verkaufsabsicht (BFH-Urteil vom 04.12.2001 IX R 70/98, BFH/NV 2002, 635) verknüpft wird.
  • BFH, 27.10.2005 - IX R 3/05

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Gebäude unter Denkmalschutz

    Auszug aus FG Hamburg, 26.09.2013 - 3 K 181/11
    c) Die historische Bausubstanz des vermieteten Gebäudes spricht ebenso wenig gegen die typisierende Annahme der Einkünfteerzielungsabsicht wie die denkmalschutzbedingte Unabgeschlossenheit der Wohnungen (BFH-Urteil vom 27.10.2005 IX R 3/05, BFH/NV 2006, 525).
  • BGH, 26.10.1998 - 5 StR 746/97

    Begünstigung durch Verschleierung von Vermögen durch einen Rechtsanwalt;

    Auszug aus FG Hamburg, 26.09.2013 - 3 K 181/11
    Deshalb muss auch nicht entschieden werden, ob die tatsächliche Verständigung der Beteiligten darüber, dass die Söhne während der Streitjahre im Souterrain gewohnt hätten, wirksam und bindend ist oder nicht (vgl. zur fehlenden Bindungswirkung einer tatsächlichen Verständigung bei einer offensichtlich unzutreffenden Besteuerung BFH-Beschluss vom 11.07.2012 X B 136/11, BFH/NV 2012, 1815, m. w. N., und bei Zurückhaltung entscheidungserheblicher Tatsachen durch den Steuerpflichtigen BGH-Urteil vom 26.10.1998 5 StR 746/97, HFR 1999, 578; FG Münster, Urteil vom 20.04.2012 14 K 4222/11 AO, EFG 2012, 1516; Seer in Tipke/Kruse, AO/FGO, Vor § 118 AO Rz. 30).
  • BFH, 12.12.2011 - IX B 132/11

    NZB: Einkünfteerzielungsabsicht objektbezogen; endgültiger Entschluss

    Auszug aus FG Hamburg, 26.09.2013 - 3 K 181/11
    Entsprechend ist Objekt der Vermietung i. S. von § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG nicht zwingend ein Grundstück oder eine Wohnung, es kann auch ein bestimmter Teil eines Grundstücks oder Gebäudes sein, z. B. einzelne (auch möblierte) Zimmer oder Räumlichkeiten (BFH-Urteil vom 22.01.2013 IX R 19/11, BFHE 240, 136, BStBl II 2013, 376; BFH-Beschluss vom 12.12.2011 IX B 132/11, BFH/NV 2012, 727).
  • BFH, 31.07.2007 - IX R 8/07

    Verträge zwischen Angehörigen

    Auszug aus FG Hamburg, 26.09.2013 - 3 K 181/11
    Im Interesse einer effektiven Missbrauchsbekämpfung ist es daher geboten und zulässig, an den Beweis des Abschlusses und an den Nachweis der Ernstlichkeit von Vertragsgestaltungen zwischen nahen Angehörigen strenge Anforderungen zu stellen (BFH-Urteile vom 22.01.2013 IX R 70/10, BFH/NV 2013, 1067; vom 31.07.2007 IX R 8/07, BFH/NV 2008, 350).
  • BFH, 22.01.2013 - IX R 70/10

    Steuerliche Nichtanerkennung eines nicht vertragsgemäß durchgeführten

  • BFH, 28.02.2007 - IX B 161/06

    NZB: VuV, Einkünfteerzielungsabsicht

  • FG Münster, 20.04.2012 - 14 K 4222/11

    Zulässigkeit der Erweiterung einer steuerlichen Prüfungsanordnung bei Verdacht

  • BFH, 07.06.2006 - IX R 4/04

    Zivilrechtliche Unwirksamkeit bei Verträgen zwischen nahen Angehörigen als Indiz

  • BFH, 09.07.2002 - IX R 57/00

    Einkunftserzielungsabsicht bei befristeter Vermietung

  • BFH, 10.05.2007 - IX R 7/07

    Einkünfteerzielungsabsicht aus Vermietung und Verpachtung

  • BFH, 29.03.2007 - IX R 7/06

    Kurzfristige Fremdvermietung wegen geplanter Eigennutzung

  • BFH, 06.11.2001 - IX R 97/00

    Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Ferienwohnungen

  • BFH, 24.02.2010 - IX B 53/09

    Einkünfteerzielungsabsicht bei befristetem Mietvertrag - Vermietungsabsicht und

  • BFH, 31.07.2007 - IX R 30/05

    Längerer Leerstand eines Ferienhauses und Einkünfteerzielungsabsicht

  • BFH, 11.07.2012 - X B 136/11

    Postulationsfähigkeit - Bindung einer tatsächlichen Verständigung

  • BFH, 09.10.2008 - IX R 54/07

    Zu einer widersprüchlichen und rechtsfehlerhaften Würdigung der

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht