Rechtsprechung
VG Trier, 23.06.2015 - 3 K 1893/14.TR |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 47 BeamtStG, § 34 S 3 BeamtStG, § 174 StGB
Ein Lehrer, der sich außerdienstlich des sexuellen Missbrauchs einer schutzbefohlenen Schülerin schuldig macht, hat das Vertrauen des Dienstherrn und der Allgemeinheit endgültig verloren. - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Entfernung eines Oberstudienrats aus dem Dienst aufgrund eines außerdienstlich sexuellen Missbrauchs einer schutzbefohlenen Schülerin
- ra.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Dienstvergehen - Außerdienstlicher sexueller Missbrauch
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)
Dienstentfernung Lehrer
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Dienstentfernung eines Lehrers wegen sexueller Handlungen an Schülerin
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Entfernung eines Lehrers aus dem Beamtenverhältnis wegen sexuellen Missbrauchs einer Schülerin
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Entfernung eines Lehrers aus dem Beamtenverhältnis wegen sexuellen Missbrauchs einer Schülerin
- haerlein.de (Kurzinformation)
Dienstentfernung eines Lehrer wegen sexuellen Missbrauchs einer Schülerin
- anwalt.de (Kurzinformation)
Dienstentfernung eines Lehrers wegen sexuellen Missbrauchs
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Lehrer kann wegen sexueller Belästigung an Schülerin aus Dienst entfernt werden - Lehrer hat im Kernbereich seiner beruflichen Pflichten versagt und ist untragbar
Verfahrensgang
- VG Trier, 23.06.2015 - 3 K 1893/14.TR
- OVG Rheinland-Pfalz, 08.03.2016 - 3 A 10861/15
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (10)
- BVerwG, 14.11.2001 - 1 D 60.00
Dienstvergehen wegen Ausübung einer ungenehmigten Nebentätigkeit in erheblichem …
Auszug aus VG Trier, 23.06.2015 - 3 K 1893/14
Die Auflösung des Dienstverhältnisses beruht dann auf der schuldhaften Pflichtverletzung durch den Beamten und ist diesem daher als für alle öffentlich - rechtlichen Beschäftigungsverhältnisse vorhersehbare Rechtsfolge bei derartigen Pflichtverletzungen zuzurechnen (BVerwG, Urteil vom 14. November 2011, 1 D 60.00 - juris -). - BVerwG, 01.03.2012 - 2 B 140.11
Lehrer; sexueller Missbrauch von Schülern; Aberkennung des Ruhegehalts nach …
Auszug aus VG Trier, 23.06.2015 - 3 K 1893/14
Die für den Beamten sprechenden Entlastungsgründe haben in der Gesamtschau kein solches Gewicht, dass von der Verhängung der Höchstmaßnahme abzusehen wäre (BVerwG, Urteil vom 1. März 2012, 2 B 140/11 - juris -). - BVerwG, 24.10.2006 - 1 DB 6.06
Postbeamter des mittleren Dienstes; förmliches Disziplinarverfahren; Einbehaltung …
Auszug aus VG Trier, 23.06.2015 - 3 K 1893/14
Der Beklagte hat vorliegend im Kernbereich seiner dienstlichen Pflichten versagt und damit auf Grund der bestehenden materiellen Dienstbezogenheit seines Fehlverhaltens (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Oktober 2006, 1 DB 6/06 und Urteil vom 20. Februar 2011, 1 DB 55/99; Bay.VGH, Urteil vom 12. März 2013, 16a D 11.624 - juris -), ein innerdienstliches Dienstvergehen begangen.
- VGH Bayern, 27.10.2004 - 16a D 03.2067
Volksschullehrer, Versuchter sexueller Missbrauch in sechs Fällen, Zur …
Auszug aus VG Trier, 23.06.2015 - 3 K 1893/14
Körperliche Distanz hat daher das Verhältnis zwischen Lehrern und Schülern auch dann zu prägen, wenn der Schüler mit deren Aufgabe vordergründig einverstanden ist (vgl. OVG RP…, Urteil vom 24. Februar 2012, a.a.O.; Bay.VGH, Urteil vom 27. Oktober 2004, 16 a D 03.2067 - juris -). - BVerwG, 08.07.1987 - 1 D 141.86
Disziplinarrechtliche Bewertung sexuellen Missbrauchs von Kindern und …
Auszug aus VG Trier, 23.06.2015 - 3 K 1893/14
Eine solche Herabminderung des Kindes oder Jugendlichen zu einem bloßen Objekt der Sexualität verletzt deren Menschenwürde und Persönlichkeitsrecht in elementarster Weise (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Juli 1987, 1 D 141/86 - juris -). - BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 13.10
Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; außerdienstliches Fehlverhalten; …
Auszug aus VG Trier, 23.06.2015 - 3 K 1893/14
Der Beklagte hat am 9. Juni 2013 an der minderjährigen Zeugin K*** sexuelle Handlungen vorgenommen und sich damit nach § 174 Abs. 1 Nr. 2 Strafgesetzbuch - StGB strafbar gemacht, der für dieses Verhalten einen Strafrahmen von drei Monaten bis fünf Jahren vorsieht und damit selbst bei außerdienstlichen Verfehlungen den Orientierungsrahmen der Dienstentfernung indiziert (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. August 2010, 2 C 13/10 - juris -). - OVG Rheinland-Pfalz, 24.02.2012 - 3 A 11426/11
Lehrer wegen sexuellem Missbrauch von Schüler aus Dienst entfernt
Auszug aus VG Trier, 23.06.2015 - 3 K 1893/14
Über diese - für alle Beamten geltenden - Pflichten hinaus sind sie zudem insbesondere verpflichtet, die Jugend zu sittlicher Haltung zu erziehen und das Recht der Eltern über die Erziehung ihrer Kinder zu bestimmen (Art. 27 Abs. 1 LV), zu beachten (vgl. OVG RP, Urteil vom 24. Februar 2012, 3 A 11426/11.OVG). - BGH, 05.03.2013 - 5 StR 39/13
Rechtsfehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrags (hier: auf Einholung der …
Auszug aus VG Trier, 23.06.2015 - 3 K 1893/14
Solche Umstände sind gegeben, wenn es um die Beurteilung einer psychischen Störung geht, deren Auswirkungen auf die Aussagetüchtigkeit spezifisches Fachwissen erfordert, was nicht Allgemeingut von Richtern ist (vgl. BGH, Beschluss vom 5. März 2013, 5 StR 39/13 - juris -). - VGH Bayern, 12.03.2013 - 16a D 11.624
Hauptschullehrer; Sexueller Missbrauch einer Schutzbefohlenen; Lösung (verneint); …
Auszug aus VG Trier, 23.06.2015 - 3 K 1893/14
Der Beklagte hat vorliegend im Kernbereich seiner dienstlichen Pflichten versagt und damit auf Grund der bestehenden materiellen Dienstbezogenheit seines Fehlverhaltens (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Oktober 2006, 1 DB 6/06 und Urteil vom 20. Februar 2011, 1 DB 55/99; Bay.VGH, Urteil vom 12. März 2013, 16a D 11.624 - juris -), ein innerdienstliches Dienstvergehen begangen. - BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 9.06
Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt; …
Auszug aus VG Trier, 23.06.2015 - 3 K 1893/14
Ergibt die prognostische Gesamtwürdigung, dass ein endgültiger Vertrauensverlust noch nicht eingetreten ist, haben die Verwaltungsgerichte diejenige Disziplinarmaßnahme zu verhängen, die erforderlich ist, um den Beamten zur Beachtung der Dienstpflichten anzuhalten und der Ansehensbeeinträchtigung entgegenzuwirken (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Mai 2007, Az.: 2 C 9/06 - juris -).