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   FG Sachsen, 29.07.2003 - 3 K 1910/01   

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https://dejure.org/2003,18147
FG Sachsen, 29.07.2003 - 3 K 1910/01 (https://dejure.org/2003,18147)
FG Sachsen, Entscheidung vom 29.07.2003 - 3 K 1910/01 (https://dejure.org/2003,18147)
FG Sachsen, Entscheidung vom 29. Juli 2003 - 3 K 1910/01 (https://dejure.org/2003,18147)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umsatzsteuervorauszahlung als Masseverbindlichkeit; Begründung durch Insolvenzverwalter nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Anmeldung zur Insolvenztabelle; Entscheidung auf Grundlage des Insolvenzrechts; Qualifizierung eines Werklieferungsvertrages; Abnahme nach ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umsatzsteuerverbindlichkeit aufgrund von im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht erbrachter Werkleistung als Masseverbindlichkeit; Umsatzsteuer-Vorauszahlung für den Monat Dezember 2000

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Umsatzsteuerverbindlichkeit aufgrund von im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht erbrachter Werkleistung als Masseverbindlichkeit - Umsatzsteuer-Vorauszahlung für den Monat Dezember 2000

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 02.02.1978 - V R 128/76

    Die Umsatzsteuerforderung wegen halbfertiger Bauwerke im Konkurs des

    Auszug aus FG Sachsen, 29.07.2003 - 3 K 1910/01
    Der Werkunternehmer hat dann noch nicht alles zur Begründung der Werklieferung seinerseits Erforderliche geleistet (s. dazu BFH, Urteil vom 02.02.1978, V R 128/76, BStBl II 1978, 483).

    In einem solchen Fall, in dem die Erfüllung des Werkliefervertrages gewählt wurde, ist die Leistung vor und nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens als einheitliches Werk zu betrachten und einheitlich als Masseverbindlichkeit zu behandeln (BFH, Urteil vom 02.02.1978, a.a.O., I 2 der Entscheidungsgründe).

  • BFH, 28.02.1980 - V R 90/75

    Halbfertige Arbeiten als Gegenstand des Leistungsaustausches

    Auszug aus FG Sachsen, 29.07.2003 - 3 K 1910/01
    Abzustellen ist dabei darauf, ob die zivilrechtlichen Grundlagen für die Entstehung des steuerlichen Tatbestandes gelegt worden sind (BFH vom 17.12.1998, a.a.O., auch in den Entscheidungen des 5. Senats des BFH war darauf abgestellt worden, ob der Sachverhalt zum Eröffnungszeitpunkt gegeben war, der eine Lieferung oder sonstige Leistung ausmacht, siehe dazu die Urteile vom 28.02.1980, V R 90/75, BStBl II 1980, 535; und vom 13.11.1986, V R 59/79, BStBl II 1987, 226).

    Es wäre auch sogleich der für die Entstehung des Umsatzsteueranspruchs erforderliche zivilrechtliche Sachverhalt gegeben (zu einem solchen Sachverhalt BFH, Urteil vom 28.02.1980, V R 90/75, BStBl II 1980, 535).

  • BFH, 13.11.1986 - V R 59/79

    Der Anspruch des Finanzamtes auf Rückforderung abgezogener Vorsteuerbeträge ist

    Auszug aus FG Sachsen, 29.07.2003 - 3 K 1910/01
    Der Kläger bezieht sich auf ein Urteil des BFH vom 13.11.1986 (BStBl II 1987, 226) zur Stützung seiner Rechtsposition.

    Abzustellen ist dabei darauf, ob die zivilrechtlichen Grundlagen für die Entstehung des steuerlichen Tatbestandes gelegt worden sind (BFH vom 17.12.1998, a.a.O., auch in den Entscheidungen des 5. Senats des BFH war darauf abgestellt worden, ob der Sachverhalt zum Eröffnungszeitpunkt gegeben war, der eine Lieferung oder sonstige Leistung ausmacht, siehe dazu die Urteile vom 28.02.1980, V R 90/75, BStBl II 1980, 535; und vom 13.11.1986, V R 59/79, BStBl II 1987, 226).

  • BFH, 17.12.1998 - VII R 47/98

    Vorsteuerguthaben des Gemeinschuldners

    Auszug aus FG Sachsen, 29.07.2003 - 3 K 1910/01
    a) Nach Rechtsprechung des BFH ist auf Grundlage des Insolvenzrechts, nicht auf Grundlage des Steuerrechts zu entscheiden, ob ein Anspruch als Insolvenzforderung zur Tabelle anzumelden ist, da er zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bereits begründet war, oder ob er erst durch Handlungen des Insolvenzverwalters nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO begründet wurde (BFH, Urteile vom 21.09.1993, VII R 119/91, BStBl II 1994, 83 und vom 17.12.1998, VII R 47/98, BStBl II 1999, 423).

    Abzustellen ist dabei darauf, ob die zivilrechtlichen Grundlagen für die Entstehung des steuerlichen Tatbestandes gelegt worden sind (BFH vom 17.12.1998, a.a.O., auch in den Entscheidungen des 5. Senats des BFH war darauf abgestellt worden, ob der Sachverhalt zum Eröffnungszeitpunkt gegeben war, der eine Lieferung oder sonstige Leistung ausmacht, siehe dazu die Urteile vom 28.02.1980, V R 90/75, BStBl II 1980, 535; und vom 13.11.1986, V R 59/79, BStBl II 1987, 226).

  • BFH, 31.01.1956 - V 223/55
    Auszug aus FG Sachsen, 29.07.2003 - 3 K 1910/01
    Es kommt entscheidend darauf an, ob die einzuordnende Umsatzsteuer einen Zeitraum vor oder nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens betrifft (so schon BFH, Urteil vom 21.01.1956, V 223/55, NJW 1956, 1775).
  • BFH, 21.09.1993 - VII R 119/91

    Das FA kann im Konkurs mit Steueransprüchen aus der Zeit vor Konkurseröffnung

    Auszug aus FG Sachsen, 29.07.2003 - 3 K 1910/01
    a) Nach Rechtsprechung des BFH ist auf Grundlage des Insolvenzrechts, nicht auf Grundlage des Steuerrechts zu entscheiden, ob ein Anspruch als Insolvenzforderung zur Tabelle anzumelden ist, da er zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bereits begründet war, oder ob er erst durch Handlungen des Insolvenzverwalters nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO begründet wurde (BFH, Urteile vom 21.09.1993, VII R 119/91, BStBl II 1994, 83 und vom 17.12.1998, VII R 47/98, BStBl II 1999, 423).
  • FG Düsseldorf, 30.11.2005 - 5 K 3280/04

    Umsatzsteuerforderungen; Masseverbindlichkeit; Insolvenzverfahren;

    Während das Sächsische Finanzgericht in seinem Urteil vom 29.7.2003 (3 K 1910/01, Fundstelle: JURIS) auch nach Geltung der Insolvenzordnung - ebenso wie der erkennende Senat - eine umsatzsteuerlich relevante Aufteilung von Werkleistungen ablehnt, wird in der Literatur zum Teil eine abweichende Rechtsauffassung vertreten und eine Teilung der Leistungen vor und nach der Eröffnung des Verfahrens als Zuordnung zu den Handlungen des Gemeinschuldners einerseits und des Insolvenzverwalters andererseits gefordert (so Onusseit/Kunz, Steuern in der Insolvenz, 2. Auflage, 1997, S. 144 ff; Reiß in Reiß/Kraeusel/Langer, Umsatzsteuergesetz - Kommentar; § 13, Rdnr.92).
  • LG Kassel, 12.12.2005 - 3 T 774/05

    Eröffnung des Insolvenzverfahrens bei Bezifferung der Verfahrenskosten auf eine

    Soweit die Beschwerdeführerin nämlich auf die Pflicht zur Abführung der Umsatzsteuer verweist, wird übersehen, dass einem Steueranspruch nur der Charakter einer Insolvenzforderung im Sinne von § 38 InsO zukommt, wenn der maßgebende zivilrechtliche Sachverhalt vor der Eröffnung des Verfahrens verwirklicht worden ist (vgl. Uhlenbruck, InsO, 12. Auflage § 38 Rdnr. 35; BFH, Urteil vom 17.12.1998 - VII R 47/98 - [...] Nr. STRE991007250; Sächsisches Finanzgericht, Urteil vom 29.07.2003 - 3 K 1910/01 - [...] Nr. STRE200470639).
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