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   VG Minden, 24.03.2004 - 3 K 1965/02   

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https://dejure.org/2004,23300
VG Minden, 24.03.2004 - 3 K 1965/02 (https://dejure.org/2004,23300)
VG Minden, Entscheidung vom 24.03.2004 - 3 K 1965/02 (https://dejure.org/2004,23300)
VG Minden, Entscheidung vom 24. März 2004 - 3 K 1965/02 (https://dejure.org/2004,23300)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausgestaltung des Anspruchs eines Bürgers auf Gewährung des Zugangs zu in einem Schlussbericht eines Rechnungsprüfungsausschusses zur Jahresrechnung 2000 enthaltenen Informationen gem. § 5 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW); Ausgestaltung des Anspruchs eines ...

  • lda.brandenburg.de PDF

    Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Aussonderungen, Begriffsbestimmung, Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess), Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Interessenabwägung, Personenbezogene Daten

  • fragdenstaat.de

    Anwendungsbereich/ Zuständigkeit - Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - Aussonderungen - Interessenabwägung - Personenbezogene Daten - Begriffsbestimmung - Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lda.brandenburg.de (Kurzinformation)

    Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Aussonderungen, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Personenbezogene Daten, Interessenabwägung, Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess), Begriffsbestimmung, Verwaltungsaufwand

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Schleswig-Holstein, 15.09.1998 - 4 L 139/98

    Umweltinformationsgesetz: Der Begriff der behördlichen "Beratung" ist eng

    Auszug aus VG Minden, 24.03.2004 - 3 K 1965/02
    Ferner ist zu beachten, dass von dem Begriff der "Beratungen" nicht nur - wie bereits angeführt - die Beratungsergebnisse nicht erfasst werden, sondern hiervon auch die den Beratungen zugrundliegenden Sachinformationen, über die beraten wird (Beratungsgegenstände - z.B. die zur Entscheidung führenden Tatsachen) ausgenommen sind - vgl. zum Umweltinformationsgesetz OVG Schleswig, Urteil vom 15. September 1998 - 4 L 139/98 -, NVwZ 1999, 670 (672) -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2002 - 21 B 589/02

    Zum Auskunftsanspruch nach dem IFG

    Auszug aus VG Minden, 24.03.2004 - 3 K 1965/02
    Es ist nicht Sache der Gerichte, einen unter Umständen seitens der Behörden als unzulänglich empfundenen Schutz vor einer möglicherweise nachteiligen Verwendung amtlicher Informationen durch eine vom Gesetzeswortlaut nicht mehr getragene verengende Auslegung des Begriffs der Verwaltungstätigkeit zu verbessern - vgl. OVG NRW, Beschluss vom 19. Juni 2002 - 21 B 589/02 -, DVP 2003, 195 - .
  • VG Gelsenkirchen, 21.03.2002 - 17 L 494/02

    Antrag auf Einsicht in Bautagebücher zur Ermöglichung der geforderten

    Auszug aus VG Minden, 24.03.2004 - 3 K 1965/02
    Zwar sieht § 13 IFG NRW die Möglichkeit der Anrufung der Landesbeauftragten für den Datenschutz vor, auch ist diese nach § 13 Abs. 1 IFG NRW für die Sicherstellung des Rechts auf Information zuständig, es fehlen ihr jedoch rechtlich verbindliche Instrumentarien, um dem Antragsteller im Falle einer Weigerung der Behörde den Zugang zu den begehrten Informationen zu Gewähr leisten - vgl. VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 21. März 2002 - 17 L 494/02 -, NWVBl. 2002, 242 -.
  • VG Minden, 09.03.2006 - 7 K 1138/05

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Informationszugang zu gerichtlichen Akten;

    Die danach noch anhängige (Verpflichtungs-)Klage - vgl. zur Statthaftigkeit der Verpflichtungsklage bei Geltendmachung eines Informationsanspruchs nach dem IFG NRW, VG Minden, Urteil vom 24.03.2004 - 3 K 1965/02 - ist unbegründet.

    vgl. zum Begriff des Vorhandenseins VG Minden, Urteil vom 24.03.2004 - 3 K 1965/02 -.

  • VG Minden, 21.11.2018 - 7 K 3873/13
    Es kommt in diesem Zusammenhang also weder auf eine etwaige rechtliche Verfügungsbefugnis der informationspflichtigen Stelle an, vgl. Franßen/Seidel, Das Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen, Berlin 2007, Rn. 393-396, 399; VG Minden, Urteil vom 24. März 2004 - 3 K 1965/02 -, juris, Rn. 30, siehe auch Schoch, IFG Kommentar, 2. Aufl. 2016, § 2 Rn. 40, noch darauf, dass die fragliche Information im Einklang mit den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Aktenführung einer bestimmten Akte oder einem bestimmten Vorgang zugeordnet sind.
  • VG Weimar, 23.10.2008 - 1 K 583/08

    Kein Informationszugangsrecht auf der Grundlage des Thüringer

    Die Klägerin kann nicht auf die Möglichkeit, den Landesdatenschutzbeauftragten anzurufen, verwiesen werden (vgl. dazu: VG Minden, Urteil vom 26.01.2004 - 3 K 1162/02-, Juris ; Urteil vom 24.03.2004 - 3 K 1965/02 - Juris; Urteil vom 18.08.2004 - 3 K 4613/03 -, Juris).

    Schließlich stellt auch das Informationsfreiheitsgesetz von Nordrhein-Westfalen nur auf die tatsächlich vorhandenen amtlichen Informationen ab (vgl. VG Minden, Urteil vom 26.01.2004 - 3 K 1162/02-, Juris; Urteil vom 24.03.2004 - 3 K 1965/02 - Juris; Urteil vom 18. August 2004 - 3 K 4613/03 -, Juris; Innenministerium des Landes NRW, Das Recht auf freien Informationszugang - Leitfaden zum Informationsfreiheitsgesetz des Landes NRW, S. 12).

  • VG Münster, 13.09.2013 - 1 K 3312/12

    Hundebestandsaufnahme, Steuergeheimnis, Informationsanspruch, unverhältnismäßiger

    vgl. auch VG Minden, Urteil vom 24.3.2004 - 3 K 1965/02 -, juris, Rdn. 42; Franßen/Seidel, Das Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen, Kommentar, § 10 IFG NRW, Rdn. 1035.
  • VG Münster, 05.09.2014 - 1 K 2872/12

    Fahrzeugschein; Betriebsgeheimnis; Arbeitsmaschine; Abschleppwagen

    vgl. VG Minden, Urteil vom 24. März 2004 - 3 K 1965/02 -, juris, Rn. 36, unter Bezugnahme auf Stollmann, IFG NRW, NWVBl. 2002, 216.
  • VG Münster, 11.08.2008 - 1 K 592/08

    Auskünfte zur Forschung mit Palladium

    vgl. VG Minden, Urteile vom 24. März 2004 - 3 K 1965/02 - und vom 9. März 2006 - 7 K 1138/05 -, juris; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 21. März 2002 - 17 L 494/02 -, NWVBl.
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