Rechtsprechung
   VG Neustadt, 28.01.2013 - 3 K 197/12.NW   

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https://dejure.org/2013,538
VG Neustadt, 28.01.2013 - 3 K 197/12.NW (https://dejure.org/2013,538)
VG Neustadt, Entscheidung vom 28.01.2013 - 3 K 197/12.NW (https://dejure.org/2013,538)
VG Neustadt, Entscheidung vom 28. Januar 2013 - 3 K 197/12.NW (https://dejure.org/2013,538)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 1004 BGB, § 823 BGB, Art 5 GG, § 170 StPO, § 890 ZPO
    Ehrverletzende Äußerung eines Gemeinderatsmitglieds gegenüber Unternehmen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit eines Unternehmens zur Geltendmachung der Verletzung seines Unternehmenspersönlichkeitsrechts durch ein Gemeinderatsmitglied

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Gemeinderatsmitglied von Haßloch darf nicht mehr behaupten, dass Korruptionsvorwürfe gegen den Geschäftsführer der Gemeindewerke Haßloch offen seien

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Meinungsäußerung oder unwahre Tatsachenbehauptung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Gemeinderatsmitglied von Haßloch darf nicht mehr behaupten, dass Korruptionsvorwürfe gegen den Geschäftsführer der Gemeindewerke Haßloch offen seien

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch unzutreffende Äußerungen eines Gemeinderatsmitglieds hinsichtlich "offener Korruptionsvorwürfe"

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Behauptung offener Korruptionsvorwürfe nicht von Meinungsfreiheit gedeckt

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • VG Wiesbaden, 06.06.2012 - 3 L 1086/11

    Fehlens einer Dienstpostenbewertung; Auswirkungen auf dienstliche Beurteilung und

    Auszug aus VG Neustadt, 28.01.2013 - 3 K 197/12
    Das erkennende Gericht untersagte mit Beschluss vom 19. Dezember 2011 (3 L 1086/11.NW) auf den Antrag der Kläger hin, der Beklagten im Wege des Erlasses einer einstweiligen Anordnung vorläufig, bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes von bis zu 50.000,-- EUR, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu behaupten und/oder behaupten zu lassen und/oder zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen: "Was allerdings immer noch offen ist, sind die Korruptionsvorwürfe gegen den Geschäftsführer M..".

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Verwaltungsakte, der Gerichtsakte 3 L 1086/11.NW und der zur Gerichtsakte 3 K 197/12.NW gereichten Schriftsätze, der Gegenstand der mündlichen Verhandlung war, sowie die Niederschrift vom 28. Januar 2013 verwiesen.

  • BGH, 03.06.1975 - VI ZR 123/74

    Voraussetzungen des zivilrechtlichen Anspruchs auf Unterlassung - Rufschädigung

    Auszug aus VG Neustadt, 28.01.2013 - 3 K 197/12
    Wenn aber der Führungskraft eines Unternehmens öffentlich ein Fehlverhalten, insbesondere ein strafbares Verhalten, bei der Wahrnehmung ihrer Führungsaufgaben vorgeworfen wird, dann wird dieses Fehlverhalten von den Adressaten dieser Äußerung grundsätzlich dem Unternehmen selbst zugerechnet, da dieses als für die Auswahl und die Tätigkeit seiner Mitarbeiter verantwortlich angesehen wird (BGH, Urteil vom 3. Juni 1075 - VI ZR 123/74 -, NJW 1975, 1882, 1883).
  • BGH, 22.04.2008 - VI ZR 83/07

    Richtigstellungsanspruch des BKA gegen FOCUS

    Auszug aus VG Neustadt, 28.01.2013 - 3 K 197/12
    Jedenfalls dann, wenn sich aus dem Gesamtzusammenhang des beanstandeten Schreibens vom Verfasser aufgestellte rufbeeinträchtigende Behauptungen ergeben und auch ein einschränkender Einschub den unbefangenen Leser nicht davon abhalten kann, die Äußerungen in diesem Sinne zu verstehen, liegt eine dem Beweis zugängliche Tatsachenbehauptung vor (BGH, Urteil vom 22. April 2008 - VI ZR 83/07 -, NJW 2008, 2262, 2264).
  • BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98

    Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen

    Auszug aus VG Neustadt, 28.01.2013 - 3 K 197/12
    Bei Meinungsäußerungen ist danach zu fragen, ob das zur Zurückhaltung und Mäßigung verpflichtende Sachlichkeitsgebot verletzt wurde (vgl. dazu insgesamt BVerfG, Beschluss vom 25. Oktober 2005 - 1 BvR 1696/98 -, BVerfGE 114, 339 ff. = NJW 2006, 207; VG Regensburg, Urteil vom 10. Dezember 2009 - RO 3 K 08.1960 -, juris, Rn. 34 f.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.09.1991 - 7 A 10359/91

    Klage eines Bürgermeisters gegen Äußerungen eines Ratsmitglieds

    Auszug aus VG Neustadt, 28.01.2013 - 3 K 197/12
    Die Beklagte ist als Ratsmitglied passivlegitimiert, da es ihr, anders als einem Beamten, freisteht, ohne insoweit an Weisungen gebunden zu sein, über ihre weitere Amtsführung zu bestimmen, mithin auch umstrittene Äußerungen zu unterlassen oder zu widerrufen (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17. September 1991 - 7 A 10359/91.OVG -, NJW 1992, 1844).
  • VG Regensburg, 10.12.2009 - RO 3 K 08.1960

    Die Zulässigkeit amtlicher Meinungsäußerungen ist am Sachlichkeitsgebot zu

    Auszug aus VG Neustadt, 28.01.2013 - 3 K 197/12
    Bei Meinungsäußerungen ist danach zu fragen, ob das zur Zurückhaltung und Mäßigung verpflichtende Sachlichkeitsgebot verletzt wurde (vgl. dazu insgesamt BVerfG, Beschluss vom 25. Oktober 2005 - 1 BvR 1696/98 -, BVerfGE 114, 339 ff. = NJW 2006, 207; VG Regensburg, Urteil vom 10. Dezember 2009 - RO 3 K 08.1960 -, juris, Rn. 34 f.).
  • VG Neustadt, 21.02.2014 - 4 L 115/14

    Marktbeschickerin muss Standplatz auf dem Wochenmarkt in Speyer vorerst nicht

    Deshalb ist es unwahr zu behaupten, der Marktmeister habe Vorteilsannahme begangen (vgl. VG Neustadt, Urteil vom 28. Januar 2013 - 3 K 197/12.NW -).
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Rechtsprechung
   VG Neustadt, 14.01.2013 - 3 K 197/12.NW   

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https://dejure.org/2013,555
VG Neustadt, 14.01.2013 - 3 K 197/12.NW (https://dejure.org/2013,555)
VG Neustadt, Entscheidung vom 14.01.2013 - 3 K 197/12.NW (https://dejure.org/2013,555)
VG Neustadt, Entscheidung vom 14. Januar 2013 - 3 K 197/12.NW (https://dejure.org/2013,555)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 14.05.1979 - 7 ER 400.79

    Beiordnung eines Rechtsanwalts bei bereits bestehender Pflegschaft durch einen

    Auszug aus VG Neustadt, 14.01.2013 - 3 K 197/12
    Geboten ist eine Beiordnung und damit eine Vertretung im Anwaltsprozess (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. Mai 1979 - 7 ER 400/79 -, NJW 1979, 2117 und juris; Thomas/Putzo, ZPO, Kommentar, 31. Aufl., 2010, § 78 b, Anm. 1; Musielak, ZPO, Kommentar, 9. Aufl., 2012, § 78 b, Rn. 3; Piekenbrock in: Beck ZPO Online-Kommentar, Stand: 30. Oktober 2012, § 78 b, Rn. 3).
  • BVerwG, 28.07.1999 - 9 B 333.99

    Anwaltszwang, Beiordnung eines Rechtsanwalts, Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus VG Neustadt, 14.01.2013 - 3 K 197/12
    Sie muss aber jedenfalls zumindest eine gewisse Anzahl von Anwälten nachweisbar vergeblich um eine Übernahme ihrer Vertretung gebeten haben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Juli 1999 - 9 B 333/99 -, juris; Bay VGH, Beschluss vom 24. Juli 2007 - 12 ZB 07.1468 -, juris, m.w.Nachw.).
  • VGH Bayern, 24.07.2007 - 12 ZB 07.1468
    Auszug aus VG Neustadt, 14.01.2013 - 3 K 197/12
    Sie muss aber jedenfalls zumindest eine gewisse Anzahl von Anwälten nachweisbar vergeblich um eine Übernahme ihrer Vertretung gebeten haben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Juli 1999 - 9 B 333/99 -, juris; Bay VGH, Beschluss vom 24. Juli 2007 - 12 ZB 07.1468 -, juris, m.w.Nachw.).
  • VG Cottbus, 06.01.2021 - 3 L 522/20
    Da im erstinstanzlichen Verwaltungsverfahren kein Anwaltszwang herrscht (§ 67 Abs. 1, Abs. 4 VwGO), scheidet auch die Beiordnung eines Rechtsanwalts nach § 78b ZPO im ersten Rechtszug aus (Meissner/Steinbeiß-Winkelmann, in: Schoch/Schneider, VwGO, 39. EL Juli 2020, § 173 Rn. 98, zu alledem VG Neustadt (Weinstraße), Beschluss vom 14. Januar 2013 - 3 K 197/12.NW - juris Rn. 1 ff.).
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   VG Neustadt, 17.01.2013 - 3 K 197/12   

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https://dejure.org/2013,550
VG Neustadt, 17.01.2013 - 3 K 197/12 (https://dejure.org/2013,550)
VG Neustadt, Entscheidung vom 17.01.2013 - 3 K 197/12 (https://dejure.org/2013,550)
VG Neustadt, Entscheidung vom 17. Januar 2013 - 3 K 197/12 (https://dejure.org/2013,550)
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   VG Sigmaringen, 22.02.2013 - A 3 K 197/12   

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https://dejure.org/2013,54719
VG Sigmaringen, 22.02.2013 - A 3 K 197/12 (https://dejure.org/2013,54719)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 22.02.2013 - A 3 K 197/12 (https://dejure.org/2013,54719)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 22. Februar 2013 - A 3 K 197/12 (https://dejure.org/2013,54719)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 11.12.1989 - 9 B 320.89

    Wiederaufgreifen eines unanfechtbar abgeschlossenen Verwaltungsverfahrens -

    Auszug aus VG Sigmaringen, 22.02.2013 - A 3 K 197/12
    Sofern mehrere selbstständige Wiederaufgreifensgründe vorgetragen werden, läuft für jeden Grund die Frist eigenständig (BVerwG, Beschl. v. 11.12.1989, NVwZ 1990, 359).
  • VG Leipzig, 03.12.2003 - 1 A 30807/03
    Auszug aus VG Sigmaringen, 22.02.2013 - A 3 K 197/12
    Allerdings ist das Schreiben von seinem Inhalt her einer Mitteilung gem. § 71 Abs. 5 Satz 2 AsylVfG gleichzusetzen, da sich aus dem übersandten Bescheid für die Aus­ länderbehörde zweifelsfrei entnehmen lässt, dass nach Auffassung des Bundesamtes die Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 bis 3 VwVfG nicht vorliegen (vgl. zu allem: VG Leipzig, Beschl. v. 03.12.2003 - 1 A 30807/03.A -, juris; VG Hamburg, Besch!, v. 12.09.2006 - 1 0 AE 709/06 -, juris; VG Bremen, Beschl. v. 06.04.2010 - 6 V 395/10.A - Marx. AsylVfG, 2009, Rn. 392 ff., GK-AsylVfG/Funke-Kaiser, § 71 Rn. 316).
  • BVerwG, 21.04.1982 - 8 C 75.80

    Zulässigkeit und Begründetheit eines Antrags auf Wiederaufgreifen eines durch

    Auszug aus VG Sigmaringen, 22.02.2013 - A 3 K 197/12
    Maßgeblich für die Beurteilung der Schlüssigkeit des Vorbringens des Betroffenen ist der Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (BVerwG, Urt. v. 02.04.1982, NJW 1982, 2204).
  • BVerwG, 23.06.1987 - 9 C 251.86

    Entscheidungskompetenz - Abgrenzung - Ausländerbehörde - Bundesamt -

    Auszug aus VG Sigmaringen, 22.02.2013 - A 3 K 197/12
    Eine Änderung der Sachlage im Sinne des § 51 Abs. 1 Nr. 1 VwVfG, die zur Beachtlichkeit des Abänderungsantrags führt, mit der Folge, dass das Bundesamt sich nach rechtsbeständi­ gem Abschluss des ersten Verfahrens erneut mit dem Begehren beschäftigen muss, liegt vor, wenn das neue Vorbringen des Betroffenen ergibt, dass neue Tatsachen vorliegen, die geeig­ net sind, dem Antrag zum Erfolg zu verhelfen, wobei es nicht genügt, dass eine solche Ände­ rung nur behauptet wird, sondern sie muss sich aus dem Vorbringen "in der Tat" ergeben (BVerwG, Urt. v. 27.06.1987, NVwZ 1988, 258 = E 77, 323; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 22.08.1988, InfAuslR 1989, 28, 30 und Beschl. v. 19.05.1992, InfAusIR 1992, 291).
  • FG Hamburg, 26.06.2014 - 4 K 149/13

    Zollrecht: Zum Begriff des "besonderen Falls" i. S. von Art 899 ZKDVO

    Auszug aus VG Sigmaringen, 22.02.2013 - A 3 K 197/12
    Die Antragstellerin hat gegen den am 01.02.2013 zugestellten Bescheid am 08.02.2013 Klage erhoben (4 K 149/13.A) und den vorliegenden Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gestellt.
  • VG Köln, 23.11.2018 - 4 K 8589/17
    vgl. Auswärtiges Amt, Bericht zur asyl- und abschiebungsrelevanten Lage in der Republik Indien (Stand: Juni 2018), S. 16; aus der Rechtsprechung etwa Urteil der Kammer vom 18. Januar 2017 - 4 K 11714/16.A - VG Düsseldorf, Beschluss vom 13. Februar 2017 - 14 L 152/17.A -, juris, und Urteil vom 6. September 2016 - 14 K 6767/15.A -, juris; VG Karlsruhe, Beschluss vom 22. April 2016 - A 5 K 1703/16 -, juris; VG Magdeburg, Urteil vom 9. Februar 2016 - 5 A 189/14 -, juris; Sächs. OVG, Beschluss vom 12. August 2013 - A 1 A 181/13 -, juris; VG Sigmaringen, Urteil vom 22. Februar 2013 - A 3 K 197/12 -, juris.
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