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   FG Sachsen, 23.04.2007 - 3 K 2092/06   

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FG Sachsen, 23.04.2007 - 3 K 2092/06 (https://dejure.org/2007,31813)
FG Sachsen, Entscheidung vom 23.04.2007 - 3 K 2092/06 (https://dejure.org/2007,31813)
FG Sachsen, Entscheidung vom 23. April 2007 - 3 K 2092/06 (https://dejure.org/2007,31813)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Steuerfestsetzung auf Null für insolvenzbefangene Zeiträume während eines schwebenden Insolvenzverfahrens

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine Steuerfestsetzung auf Null für insolvenzbefangene Zeiträume während eines schwebenden Insolvenzverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 18.12.2002 - I R 33/01

    Feststellungsbescheid im Insolvenzverfahren

    Auszug aus FG Sachsen, 23.04.2007 - 3 K 2092/06
    In seiner ständigen Rechtsprechung zu § 251 Abs. 2 AO geht der Bundesfinanzhof davon aus, dass - jedenfalls bis zum Prüfungstermin gemäß 176 InsO , möglicherweise aber auch noch danach (vgl. § 177 InsO ) und bis zur Aufhebung des Insolvenzverfahrens nach Beendigung der Schlussverteilung (vgl. § 200 Abs. 1 InsO ) - das Finanzamt Steuern nicht mehr festsetzen darf, die zur Tabelle anzumelden sind (BFH-Urteil vom 24.08.2004 VIII R 14/02, BFHE 207, 10 = BStBl. II 2005, 246, im Anschluss an BFH-Urteil vom 18.12.2002 I R 33/01, BFHE 201, 392 = BStBl. II 2003, 630).

    Denn leitend ist auch insoweit die grundsätzliche Erwägung, die der BFH bereits in seinem Urteil vom 18.12.2002 (a.a.O.) aufgestellt hat, dass nämlich Rechtsunsicherheit entstünde, wenn die Zulässigkeit der Steuerbescheide davon abhängig wäre, ob sich deren Inhalt tatsächlich zum Nachteil der Insolvenzschuldnerin auswirkt oder nicht.

  • BFH, 24.08.2004 - VIII R 14/02

    Eröffnung des Konkurs- bzw. Insolvenzverfahrens: FA darf bis zum Prüfungstermin

    Auszug aus FG Sachsen, 23.04.2007 - 3 K 2092/06
    In seiner ständigen Rechtsprechung zu § 251 Abs. 2 AO geht der Bundesfinanzhof davon aus, dass - jedenfalls bis zum Prüfungstermin gemäß 176 InsO , möglicherweise aber auch noch danach (vgl. § 177 InsO ) und bis zur Aufhebung des Insolvenzverfahrens nach Beendigung der Schlussverteilung (vgl. § 200 Abs. 1 InsO ) - das Finanzamt Steuern nicht mehr festsetzen darf, die zur Tabelle anzumelden sind (BFH-Urteil vom 24.08.2004 VIII R 14/02, BFHE 207, 10 = BStBl. II 2005, 246, im Anschluss an BFH-Urteil vom 18.12.2002 I R 33/01, BFHE 201, 392 = BStBl. II 2003, 630).

    Nach dem BFH-Urteil vom 24.08.2004 (a.a.O) sind "Handlungen des Finanzamts mit Außenwirkung entweder ganz oder mit Wirkung für den in Konkurs gefallenen Gesellschafter solange unzulässig (...), bis das Verfahren nach den für den Konkurs geltenden Vorschriften aufgenommen oder das Konkursverfahren aufgehoben wird".

  • BFH, 02.07.1997 - I R 11/97

    Gewerbesteuermeßbescheid im Konkursverfahren

    Auszug aus FG Sachsen, 23.04.2007 - 3 K 2092/06
    Für den vorliegenden Fall bedeutet dies, dass die angefochtenen Bescheide nicht nur rechtswidrig sondern nichtig sind (vgl. BFH-Urteile vom 24.08.2004 und 18.12.2002, jeweils a.a.O., sowie schon BFH-Urteil vom 02.07.1997 I R 11/97, BFHE 183, 365 = BStBl. II 1998, 428).
  • BFH, 09.05.2001 - XI R 25/99

    Feststellung eines verbleibenden Verlustabzugs

    Auszug aus FG Sachsen, 23.04.2007 - 3 K 2092/06
    Hinzu kommt, dass eine körperschaftsteuerrechtliche 0-Festsetzung, wenn sie bestandskräftig wird, ebenso wie eine 0-Festsetzung nach dem Einkommensteuergesetz dem späteren Erlass eines Verlustfeststellungsbescheides (§§ 8 Abs. 4 KStG , 10 d EStG ) entgegensteht, soweit nicht zugleich eine Änderungsvorschrift der Abgabenordnung für den Körperschaftsteuer- bzw. Einkommensteuerbescheid eingreift (BFH-Urteile vom 1.3.2006 XI R 33/04, BFHE 212, 497 und vom 09.05.2001 XI R 25/99, BFHE 195, 545 = BStBl. II 2002, 817).
  • BFH, 01.03.2006 - XI R 33/04

    Feststellung des verbleibenden Verlustsabzugs gemäß § 10d EStG bei

    Auszug aus FG Sachsen, 23.04.2007 - 3 K 2092/06
    Hinzu kommt, dass eine körperschaftsteuerrechtliche 0-Festsetzung, wenn sie bestandskräftig wird, ebenso wie eine 0-Festsetzung nach dem Einkommensteuergesetz dem späteren Erlass eines Verlustfeststellungsbescheides (§§ 8 Abs. 4 KStG , 10 d EStG ) entgegensteht, soweit nicht zugleich eine Änderungsvorschrift der Abgabenordnung für den Körperschaftsteuer- bzw. Einkommensteuerbescheid eingreift (BFH-Urteile vom 1.3.2006 XI R 33/04, BFHE 212, 497 und vom 09.05.2001 XI R 25/99, BFHE 195, 545 = BStBl. II 2002, 817).
  • FG Sachsen, 23.04.2007 - 3 K 90/07
    Auszug aus FG Sachsen, 23.04.2007 - 3 K 2092/06
    Der erkennende Senat hält aus den nachstehenden Erwägungen heraus aber auch in derartigen Fällen den Erlass echter Steuerbescheide, um die es sich vorliegend handelt, nicht für zulässig und sieht den Beklagten daher auch in derartigen Gestaltungen auf die Vornahme bloßer Steuerberechnungen ohne Regelungscharakter beschränkt (vgl. ebenso - für das Umsatzsteuerrecht - das Urteil vom heutigen Tage im Verfahren über die Umsatzsteuer 2005 derselben Gemeinschuldnerin 3 K 90/07).
  • BFH, 10.12.2008 - I R 41/07

    Steuerbescheid im Insolvenzverfahren - Klagebefugnis und Interessenschutz des

    Die gegen den Körperschaftsteuerbescheid erhobene Klage hatte Erfolg (Urteil des Sächsischen Finanzgerichts --FG-- vom 23. April 2007 3 K 2092/06).
  • FG Sachsen, 23.04.2007 - 3 K 90/07

    Unzulässigkeit des Erlasses von Steuerbescheiden für zur Tabelle anzumeldende

    Zum weiteren Vorbringen der Beteiligten wird auf die vorbereitenden Schriftsätze, das Protokoll über den Erörterungstermin zu diesem Verfahren im Rahmen der mündlichen Verhandlung des Verfahrens 3 K 2092/06 am 23.04.2007 sowie die beigezogenen Steuerakten Bezug genommen.

    Es genügt insoweit bereits, dass die festgesetzten und festgestellten Besteuerungsgrundlagen für das Insolvenzverfahren insoweit präjudiziell sind, als sie Steuern betreffen können, die Insolvenzforderungen sein können; insoweit genügt bereits eine abstrakte Eignung (BFH, Urteil vom 18. Dezember 2002 I R 33/01, BStBl II 2003, 630; so auch der erkennende Senat mit Urteil vom heutigen Tag in dem Verfahren 3 K 2092/06 zu einem Nullbescheid aufgrund Körperschaftsteuerrechts nach Umstellung auf das Halbeinkünfteverfahren).

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