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   FG Rheinland-Pfalz, 23.09.2014 - 3 K 2163/12   

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https://dejure.org/2014,34346
FG Rheinland-Pfalz, 23.09.2014 - 3 K 2163/12 (https://dejure.org/2014,34346)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23.09.2014 - 3 K 2163/12 (https://dejure.org/2014,34346)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23. September 2014 - 3 K 2163/12 (https://dejure.org/2014,34346)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 21 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 2009, § 9 Abs 1 S 3 Nr 7 EStG 2009, § 7 Abs 1 EStG 2009, EStG VZ 2008, EStG VZ 2009
    Ertragsteuerliche Behandlung eines Blockheizkraftwerkes (BHKW)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen sofort abzugsfähiger Erhaltungsaufwendungen bei der Ersetzung der Heizungsanlage in einem zu Wohnzwecken vermieteten Objekt durch ein Blockheizkraftwerk

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ertragsteuerliche Behandlung von Blockheizkraftwerken

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Ertragsteuerliche Behandlung von Blockheizkraftwerken

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Herstellungskosten für ein Blockheizkraftwerk als sofort abzugsfähige Erhaltungsaufwendungen

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2015, 19
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 17.10.1991 - IV R 106/90

    Das Verfassen und der Vortrag eines Rundfunk-Essays sind keine ausbildende oder

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.09.2014 - 3 K 2163/12
    Zu den begünstigten Tätigkeiten gehört die Entwicklung geistiger und leiblicher Fähigkeiten anderer Menschen durch Ausbildung vorhandener Anlagen; gleichgestellt ist dem die Leitung von Übungen, in denen Menschen ihre Fähigkeiten selbst entwickeln oder erproben (BFH-Urteil vom 17. Oktober 1991 IV R 106/90; BStBl II 1992, 176).

    Zur Überzeugung des Senats steht daher fest, dass die Tätigkeit des Klägers - soweit sie entlohnt wurde - in den journalistisch-schriftstellerischen Bereich einzuordnen ist, der im Rahmen des § 3 Nr. 26 EStG von dem der Ausbildung abgegrenzt werden muss (BFH-Urteil vom 17. Oktober 1991 IV R 106/90 a.a.O.).

  • BFH, 18.04.2007 - XI R 21/06

    Einkünfte aus nebenberuflicher künstlerischer Tätigkeit

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.09.2014 - 3 K 2163/12
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH übt ein Steuerpflichtiger eine künstlerische Tätigkeit i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG aus, wenn er eine eigenschöpferische Leistung vollbringt, in der seine individuelle Anschauungsweise und Gestaltungskraft zum Ausdruck kommt, und die über eine hinreichende Beherrschung der Technik hinaus grundsätzlich eine gewisse künstlerische Gestaltungshöhe erreicht (BFH-Urteil vom 18. April 2007 XI R 21/06, BFHE 218, 61; BStBl II 2007, 702 m.w.N.).

    Diese Grundsätze können auf § 3 Nr. 26 EStG übertragen werden (BFH-Urteil vom 18. April 2007 XI R 21/06 a.a.O.).

  • BFH, 07.09.2000 - III R 48/97

    Späneofen keine Betriebsvorrichtung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.09.2014 - 3 K 2163/12
    Im Einkommensteuerrecht erfolgt die Abgrenzung zwischen selbständigen und unselbständigen Wirtschaftsgütern auf der Grundlage des bürgerlichen Rechts über die wesentlichen Gebäudebestandteile und Scheinbestandteile (§§ 93 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs --BGB--) sowie des Bewertungsrechts (BFH-Urteil vom 7. September 2000 III R 48/97; BFHE 194, 289, BStBl II 2001, 253), wobei auch Gebäudeteile, die nicht in einem einheitlichen Nutzungs-und Funktionszusammenhang mit dem Gebäude stehen, oder aber auch unterschiedlich genutzte Gebäudeteile selbständige Wirtschaftsgüter sein können (R 4.2 Absatz 3 bis 5 EStH).

    Dem Blockheizkraftwerk kommt somit in erster Linie die Funktion zu, ein Gebäude besser nutzbar zu machen (vgl. hierzu auch das BFH-Urteil vom 7. September 2000 , a. a. O., mit dem der Einbau eines Späneofens in eine Tischlerei nicht als Betriebsvorrichtung anerkannt worden ist).

  • FG Niedersachsen, 10.07.2008 - 15 K 370/07

    Steuerliche Berücksichtigung von Absetzungen für die Abnutzung eines in einem

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.09.2014 - 3 K 2163/12
    Auch das FG Niedersachsen habe mit Urteil vom 10. Juli 2008 (15 K 370/07) entschieden, dass ein in ein Mehrfamilienhaus eingebautes Blockheizkraftwerk gegenüber dem Gebäude kein separates Wirtschaftsgut sei.

    Auch das Niedersächsische Finanzgericht hat in einem vergleichbaren Fall (Urteil vom 10. Juli 2008 15 K 370/07, DStRE 2008, 1437) die Auffassung vertreten, dass ein Blockheizkraftwerk (neben der Stromerzeugung) als Heizungsanlage unmittelbar dem Zweck dient, ein zu Wohnzwecken genutztes Gebäude nach der Entfernung der alten Heizung überhaupt nutzbar zu machen.

  • BFH, 01.06.2004 - XI B 117/02

    Nebenberufliche Geschäftsführung einer gemeinnützigen Stiftung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.09.2014 - 3 K 2163/12
    Die Vorschrift des § 3 Nr. 26 EStG dient zwar der Förderung der Bereitschaft in der Gesellschaft, verstärkt gemeinnützige Aufgaben freiwillig zu übernehmen; dies bedeutet aber nicht, dass der Gesetzgeber sämtliche ehrenamtlichen Tätigkeiten zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke begünstigen wollte (BFH-Beschluss vom 1. Juni 2004 XI B 117/02 a.a.O.).
  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68

    Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.09.2014 - 3 K 2163/12
    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) sieht das Wesentliche der künstlerischen Betätigung in der freien schöpferischen Gestaltung, in der Eindrücke, Erfahrungen und Erlebnisse des Künstlers durch das Medium einer bestimmten Formensprache zu unmittelbarer Anschauung gebracht werden (BVerfG-Entscheidungen vom 24. Februar 1971 1 BvR 435/68, BVerfGE 30, 173, 188, und vom 17. Juli 1984 1 BvR 816/82, BVerfGE 67, 213).
  • BVerfG, 17.07.1984 - 1 BvR 816/82

    Anachronistischer Zug: Politisches Straßentheater; Beleidigung; Kunstfreiheit

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.09.2014 - 3 K 2163/12
    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) sieht das Wesentliche der künstlerischen Betätigung in der freien schöpferischen Gestaltung, in der Eindrücke, Erfahrungen und Erlebnisse des Künstlers durch das Medium einer bestimmten Formensprache zu unmittelbarer Anschauung gebracht werden (BVerfG-Entscheidungen vom 24. Februar 1971 1 BvR 435/68, BVerfGE 30, 173, 188, und vom 17. Juli 1984 1 BvR 816/82, BVerfGE 67, 213).
  • BFH, 06.08.1998 - III R 28/97

    Erhöhte Investitionszulage bei Mischbetrieben

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.09.2014 - 3 K 2163/12
    Zwar können auch Einrichtungen zur Beheizung von Gebäuden und zur Stromerzeugung zu den Betriebsvorrichtungen gehören; dies ist jedoch ausschließlich dann der Fall, wenn mit den Heiz- bzw. Stromerzeugungseinrichtungen das Gewerbe des Steuerpflichtigen unmittelbar betrieben wird (ebenda mit Verweis auf BFHE 187, 124, BStBl II 2000, 144, zu Heizstationen eines Fernwärmeunternehmens).
  • BFH, 15.01.2009 - V R 91/07

    Überlassung von Strom als unselbständige Nebenleistung zur steuerfreien

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.09.2014 - 3 K 2163/12
    Umsatzsteuerlich wird dies jedenfalls so gesehen, denn der BFH hat mit Urteil vom 15. Januar 2009 (V R 91/07 BFHE 224, 172; BStBl II 2009, 615) entschieden, dass sich die nach § 4 Nr. 12 UStG steuerfreie Vermietung von Wohngebäuden auch auf die Lieferung von Strom erstreckt.
  • BFH, 17.10.2013 - III R 27/12

    Photovoltaikanlage: Gebäudekosten als gemischte Aufwendungen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.09.2014 - 3 K 2163/12
    Die Herstellung und der Verkauf des Stroms ist grundsätzlich als gewerbliche Tätigkeit i. S. d. § 15 EStG zu beurteilen (BFH-Urteil vom 17. Oktober 2013 III R 27/12, BFHE 243, 327; BStBl II 2014, 372 zu einer Photovoltaikanlage).
  • FG München, 02.08.2012 - 15 K 770/12

    Aufwendungen für die Dachsanierung vor Installation einer Photovoltaikanlage als

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