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   VG Trier, 23.06.2015 - 3 K 2202/14.TR   

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VG Trier, 23.06.2015 - 3 K 2202/14.TR (https://dejure.org/2015,18790)
VG Trier, Entscheidung vom 23.06.2015 - 3 K 2202/14.TR (https://dejure.org/2015,18790)
VG Trier, Entscheidung vom 23. Juni 2015 - 3 K 2202/14.TR (https://dejure.org/2015,18790)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Entfernung aus dem Polizeidienst

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Entfernung aus dem Polizeidienst

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Dienst wegen unerlaubter Nebentätigkeit als Betreuer

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Dienst wegen unerlaubter Nebentätigkeit als Betreuer

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Polizeidienst wegen Täuschung über Nebentätigkeit, Steuerhinterziehung und anderweitiger Arbeit zu Zeiten dienstunfähiger Erkrankung - Beamter hat das Vertrauen des Dienstherrn verloren

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 11.01.2007 - 1 D 16.05

    Bundespolizeibeamter; Verbot der Ausübung ungenehmigter Nebentätigkeiten;

    Auszug aus VG Trier, 23.06.2015 - 3 K 2202/14
    Erschwerend wirkt sich auch aus, wenn ein Beamter ungenehmigte Nebentätigkeiten in Zeiten der Krankschreibung wahrnimmt (BVerwG, Urteil vom 11. Januar 2007, 1 D 16.05; BVerfG, Beschluss vom 14. November 2007, 2 BvR 371/97 - juris - OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 6. Mai 2008, 3 A 10045/08).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.05.2008 - 3 A 10045/08

    Disziplinarrecht - Erkenntnisse aus strafrechtlichem Ermittlungsverfahren

    Auszug aus VG Trier, 23.06.2015 - 3 K 2202/14
    Erschwerend wirkt sich auch aus, wenn ein Beamter ungenehmigte Nebentätigkeiten in Zeiten der Krankschreibung wahrnimmt (BVerwG, Urteil vom 11. Januar 2007, 1 D 16.05; BVerfG, Beschluss vom 14. November 2007, 2 BvR 371/97 - juris - OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 6. Mai 2008, 3 A 10045/08).
  • BVerwG, 01.06.1999 - 1 D 49.97

    Aufbau einer Firma und Ausübung des Gewerbes durch einen krankgeschriebenen

    Auszug aus VG Trier, 23.06.2015 - 3 K 2202/14
    Dabei bleibt zu erwähnen der Umstand der Ausübung der nicht genehmigten Nebentätigkeit auch in Zeiten dienstunfähiger Erkrankung, da jedem Beamten bewusst sein muss, dass er sich in Zeiten seiner Erkrankung in seinem äußeren Auftreten größtmögliche Zurückhaltung aufzuerlegen hat und nicht einmal den Eindruck aufkommen lassen darf, er sei entweder gar nicht dienstunfähig oder lasse es an den notwendigen Bemühungen zur Wiederherstellung seiner Dienstfähigkeit fehlen (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Juni 1999, 1 D 49/97, BVerwGE 113, 337; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 30. Juni 2011, 3 B 10486/11. OVG).
  • BVerwG, 28.10.1997 - 1 D 60.97

    Disziplinarmaßnahme der Entfernung aus dem Dienst und der Kürzung des Ruhegehalts

    Auszug aus VG Trier, 23.06.2015 - 3 K 2202/14
    Sie beruht vielmehr auf ihm selbst zurechenbarem Verhalten (st. Rspr. BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 1997 - 1 D 60/97 - juris -).
  • BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 5.10

    Außerdienstliches Dienstvergehen; Disziplinarwürdigkeit; Besitz

    Auszug aus VG Trier, 23.06.2015 - 3 K 2202/14
    Insbesondere ist ein konkreter Dienstbezug der Verfehlung in Gestalt der Verletzung seiner Betreuerobliegenheiten zu seinen Dienstpflichten auch unter Berücksichtigung der besonderen Dienstpflichten eines Polizeibeamten nicht erkennbar und ein strafrechtsrelevantes Verhalten gerade nicht ausermittelt (vgl. zu den Anforderungen eines relevanten außerdienstlichen Verhaltens im Einzelnen: BVerwG, Urteil vom 19. August 2010, 2 C 5/10).
  • BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 9.06

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt;

    Auszug aus VG Trier, 23.06.2015 - 3 K 2202/14
    Ergibt die prognostische Gesamtwürdigung, dass ein endgültiger Vertrauensverlust noch nicht eingetreten ist, haben die Verwaltungsgerichte diejenige Disziplinarmaßnahme zu verhängen, die erforderlich ist, um den Beamten zur Beachtung der Dienstpflichten anzuhalten und der Ansehensbeeinträchtigung entgegenzuwirken (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Mai 2007, Az.: 2 C 9/06 - juris -).
  • BVerfG, 16.01.1991 - 1 BvR 1326/90

    Verstoß gegen die Unschuldsvermutung bei einer auf § 153a Abs. 2 StPO gestützten

    Auszug aus VG Trier, 23.06.2015 - 3 K 2202/14
    Jedoch ist es den Ermittlungsbehörden nicht verwehrt, die im staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren und im strafgerichtlichen Verfahren gewonnenen Erkenntnisse und Beweismittel einer eigenständigen Überprüfung etwa im Hinblick darauf zu unterziehen, ob sich daraus hinreichende Schlussfolgerungen für das Vorliegen eines Dienstvergehens ergeben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Januar 1991, 1 BvR 1326/90; VG Berlin, Urteil vom 28. August 2012, 8 K 9.12 OL; VG Meiningen, Urteil vom 20. Juni 2013, 6 D 60005/12 Me).
  • VG Meiningen, 20.06.2013 - 6 D 60005/12

    Abgrenzung innerdienstlicher von außerdienstlicher Dienstpflichtverletzung;

    Auszug aus VG Trier, 23.06.2015 - 3 K 2202/14
    Jedoch ist es den Ermittlungsbehörden nicht verwehrt, die im staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren und im strafgerichtlichen Verfahren gewonnenen Erkenntnisse und Beweismittel einer eigenständigen Überprüfung etwa im Hinblick darauf zu unterziehen, ob sich daraus hinreichende Schlussfolgerungen für das Vorliegen eines Dienstvergehens ergeben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Januar 1991, 1 BvR 1326/90; VG Berlin, Urteil vom 28. August 2012, 8 K 9.12 OL; VG Meiningen, Urteil vom 20. Juni 2013, 6 D 60005/12 Me).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.01.2002 - 3 A 11578/01

    Dienstvergehen - unerlaubte Nebentätigkeit

    Auszug aus VG Trier, 23.06.2015 - 3 K 2202/14
    Diesem Interesse dient die Notwendigkeit der Zustimmung des Dienstherrn zu der beabsichtigten Tätigkeit; der Dienstherr soll in dem berechtigten Interesse an einer vollwertigen, nicht durch anderweitige Verausgabung der körperlichen oder psychischen Arbeitskraft beeinträchtigten Dienstleistung des Beamten geschützt werden (BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1990, BVerwGE 84, 299ff - juris - OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21. Januar 2002, 3 A 11578/01.
  • BVerwG, 25.01.1990 - 2 C 10.89

    Nebentätigkeit: Keine Versagung der Genehmigung einer - aus

    Auszug aus VG Trier, 23.06.2015 - 3 K 2202/14
    Diesem Interesse dient die Notwendigkeit der Zustimmung des Dienstherrn zu der beabsichtigten Tätigkeit; der Dienstherr soll in dem berechtigten Interesse an einer vollwertigen, nicht durch anderweitige Verausgabung der körperlichen oder psychischen Arbeitskraft beeinträchtigten Dienstleistung des Beamten geschützt werden (BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1990, BVerwGE 84, 299ff - juris - OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21. Januar 2002, 3 A 11578/01.
  • VG Schleswig, 18.11.2020 - 17 A 4/19

    Disziplinarrecht der Landesbeamten

    Denn der Beklagte hat den Tatvorwurf nicht bestritten (vgl. VG Trier, Urteil vom 23.06.2015 - 3 K 2202/14.TR - juris Rn. 83).
  • VG München, 05.04.2022 - DK 18.2043

    Disziplinarklage, Aberkennung des Ruhegehalts, Schwere Verstöße gegen die

    Jedem Beamten muss bewusst sein, dass er sich in Zeiten seiner Erkrankung in seinem äußeren Auftreten größtmögliche Zurückhaltung aufzuerlegen hat und nicht einmal den Eindruck aufkommen lassen darf, er sei entweder gar nicht dienstunfähig oder lasse es an den notwendigen Bemühungen zur Wiederherstellung seiner Dienstfähigkeit fehlen (VG Trier, U.v. 23.6.2016 - 3 K 2202/14.TR - beck-online).
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