Rechtsprechung
   FG Rheinland-Pfalz, 14.04.2011 - 3 K 2207/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,41209
FG Rheinland-Pfalz, 14.04.2011 - 3 K 2207/08 (https://dejure.org/2011,41209)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14.04.2011 - 3 K 2207/08 (https://dejure.org/2011,41209)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14. April 2011 - 3 K 2207/08 (https://dejure.org/2011,41209)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,41209) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 21 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 2002, § 9 Abs 1 S 1 EStG 2002
    Kein Werbungskostenabzug bei jahrelangem Leerstand einer Einliegerwohnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung einer eindeutigen Gewinnerzielungsabsicht im Falle der Geltendmachung von Werbungskostenüberschüssen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung; Vorliegen einer Vermietungsabsicht im Falle des mehrjährigen Leerstands einer Einliegerwohnung

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Jahrelanger Leerstand einer Einliegerwohnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • FG Rheinland-Pfalz, 03.05.2004 - 5 K 2253/01

    Kein Werbungskostenabzug bei mangelnder Glaubhaftmachung einer Vermietungsabsicht

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 14.04.2011 - 3 K 2207/08
    Ebenso ist der Sachverhalt bei Ungewissheit über die Einnahmeerzielungsabsicht zu beurteilen, denn die Absicht zur Einnahmeerzielung muss anhand objektiver Umstände feststellbar sein (vgl. Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 03. Mai 2004 - 5 K 2253/01, in juris, m.w.N.).

    Da die letzte Vermietung zum 30. Juni 2001 endete, lässt sich daraus nicht überzeugend folgern, dass die ursprüngliche Absicht über die Jahre des Leerstandes in der zweiten Hälfte des Jahres 2001, den Streitjahren 2002 bis 3006 sowie noch im Jahr 2006 fortbestanden hat (vgl. Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 03. Mai 2004 - 5 K 2253/01, a.a.O.).

    Es kann daher nicht festgestellt werden, dass überhaupt Verhandlungen mit potenziellen Interessenten stattgefunden haben (vgl. Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 03. Mai 2004 - 5 K 2253/01, a.a.O.).

  • BFH, 25.06.2009 - IX R 54/08

    Einkünfteerzielungsabsicht bei jahrlangem Leerstand eines Gebäudes

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 14.04.2011 - 3 K 2207/08
    Bleibt der Steuerpflichtige untätig und nimmt den Leerstand auch künftig hin, spricht dieses Verhalten gegen den endgültigen Entschluss zu vermieten oder für dessen Aufgabe (vgl. BFH-Urteil vom 25. Juni 2009 - IX R 54/08, BStBl. II 2010, 124).

    Untätigkeit angesichts eines lang andauernden Leerstandes einer Wohnung "schadet der Vermietungsabsicht" (vgl. Jachmann, jurisPR-SteuerR 3/2010 Anm. 4 zu dem BFH-Urteil vom 25. Juni 2009 - IX R 54/08).

  • BFH, 28.10.2008 - IX R 1/07

    Zum Nachweis der Einkünfteerzielungsabsicht bei einer nach Selbstnutzung leer

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 14.04.2011 - 3 K 2207/08
    Da objektive Umstände, aus denen sich der endgültige Entschluss des Steuerpflichtigen zur Vermietung ergibt, ernsthafte und nachhaltige Vermietungsbemühungen des Steuerpflichtigen sind (vgl. BFH-Urteil vom 28. Oktober 2008 - IX R 1/07, BStBl. II 2009, 848), diese im Streitfall aber gerade nicht erkennbar sind, kann das Gericht eine Vermietungsabsicht in den Streitjahren nicht feststellen.
  • BFH, 06.12.1994 - IX R 11/91

    Doppelte Haushaltsführung - Kausalität bei der Abgabenordnung - Hilfstatsachen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 14.04.2011 - 3 K 2207/08
    Erforderlich ist, dass der Steuerpflichtige trotz der entgegenstehenden Schwierigkeiten konkret damit rechnen kann, dass die Wohnung in überschaubarer Zeit vermietet werden kann und er diese Vermietung nachhaltig zu verwirklichen sucht (vgl. BFH-Urteile vom 19. September 1990 IX R 5/86, BStBl. II 1990, 1030 und vom 6. Dezember 1994 IX R 11/91, BStBl. II 1995, 192).
  • BFH, 19.09.1990 - IX R 5/86

    Werbungskosten für leerstehende Einliegerwohnung?

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 14.04.2011 - 3 K 2207/08
    Erforderlich ist, dass der Steuerpflichtige trotz der entgegenstehenden Schwierigkeiten konkret damit rechnen kann, dass die Wohnung in überschaubarer Zeit vermietet werden kann und er diese Vermietung nachhaltig zu verwirklichen sucht (vgl. BFH-Urteile vom 19. September 1990 IX R 5/86, BStBl. II 1990, 1030 und vom 6. Dezember 1994 IX R 11/91, BStBl. II 1995, 192).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht