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   VG Gelsenkirchen, 22.08.1984 - 3 K 2253/83   

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VG Gelsenkirchen, 22.08.1984 - 3 K 2253/83 (https://dejure.org/1984,18609)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 22.08.1984 - 3 K 2253/83 (https://dejure.org/1984,18609)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 22. August 1984 - 3 K 2253/83 (https://dejure.org/1984,18609)
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  • OVG Thüringen, 29.01.2007 - 4 KO 759/05

    Kommunalaufsichtsrecht; Frischwassermaßstab als geeigneter Maßstab für

    Der Mengenmaßstab (also der Gebührenmaßstab nach der Menge des abgefahrenen Fäkalschlamms), der für die dezentrale Abwasserbeseitigung als allgemein anerkannter Gebührenmaßstab gilt, ist jedoch kein Wirklichkeitsmaßstab in diesem Sinne, weil zwar die Menge des abtransportierten Abwassers gemessen werden kann, der Schadstoffgehalt und die Beschaffenheit des abtransportierten Fäkalschlamms jedoch unberücksichtigt bleiben (vgl. ebenso Schulte/Wiesemann und Lichtenfeld in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand: 35. Erg.Lfg., Rn. 356d, 761a zu § 6; a. A. HessVGH, Beschluss vom 17.05.1991 - 5 TH 2437/89 - KStZ 1991, 235; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 22.08.1984 - 3 K 2253/83 -ZKF 1986, 133).

    Teilweise beruht die Gegenauffassung auf der vom Senat aus den oben dargestellten Gründen nicht geteilten Annahme, dass der Mengenmaßstab gegenüber dem Frischwassermaßstab für die Beseitigungsgebühr zu bevorzugen sei, weil er ein Wirklichkeitsmaßstab sei (so HessVGH, Beschluss vom 17.05.1991 - 5 TH 2437/89 - KStZ 1991, 235; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 22.08.1984 - 3 K 2253/83 - ZKF 1986, 133; hierzu kritisch: Rüttgers, GemH 1985, 173) bzw. weil der Satzungsgeber verpflichtet sei, unter mehreren Wahrscheinlichkeitsmaßstäben den wirklichkeitsnäheren (und praktikableren) Mengenmaßstab zu wählen (so OVG Lüneburg, Urteil vom 12.11.1991 - 9 L 20/90 - OVGE MüLü 42, 425 und VG Gelsenkirchen, Urteil vom 22.08.1984 - 3 K 2253/83 - a. a. O.; Lichtenfeld in Driehaus, a. a. O., Rn. 761a zu § 6).

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