Weitere Entscheidung unten: FG München, 25.11.2009

Rechtsprechung
   VG Stuttgart, 21.03.2007 - 3 K 2360/06   

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https://dejure.org/2007,47315
VG Stuttgart, 21.03.2007 - 3 K 2360/06 (https://dejure.org/2007,47315)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 21.03.2007 - 3 K 2360/06 (https://dejure.org/2007,47315)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 21. März 2007 - 3 K 2360/06 (https://dejure.org/2007,47315)
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Wird zitiert von ...

  • VGH Baden-Württemberg, 09.09.2008 - 10 S 994/07

    Umdeutung einer Führerscheineinziehungsverfügung in einen feststellenden

    Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsrechts Stuttgart vom 21. März 2007 - 3 K 2360/06 - geändert.

    Mit Urteil vom 21.03.2007 - 3 K 2360/06 - hat das Verwaltungsgericht Stuttgart die Entscheidung des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis vom 11.05.2005 und den Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 16.05.2006 aufgehoben.

    das Urteil des Verwaltungsgericht Stuttgart vom 21. März 2007 - 3 K 2360/06 - zu ändern und die Klage abzuweisen.

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Rechtsprechung
   FG München, 25.11.2009 - 3 K 2360/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,28378
FG München, 25.11.2009 - 3 K 2360/06 (https://dejure.org/2009,28378)
FG München, Entscheidung vom 25.11.2009 - 3 K 2360/06 (https://dejure.org/2009,28378)
FG München, Entscheidung vom 25. November 2009 - 3 K 2360/06 (https://dejure.org/2009,28378)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Haftung des Betriebsübernehmers für Umsatzsteuer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Annahme der Übereignung eines Unternehmens im Ganzen bei einer Übernahme der Erbringung von Werkleistungen und sonstigen Leistungen als Kern der geschäftlichen Tätigkeit mit sofortiger Wirkung; Rechtmäßigkeit einer Haftungsinanspruchsnahme eines Betriebsübernehmers für ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung des Betriebsübernehmers trotz sittenwidriger Übernahme des Vermögens des Veräußerers

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Haftung des Betriebsübernehmers trotz sittenwidriger Übernahme des Vermögens des Veräußerers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2010, 689
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.03.1995 - IX ZR 72/94

    Sittenwidrigkeit der Abtretung sämtlicher Kundenforderungen unmittelbar vor dem

    Auszug aus FG München, 25.11.2009 - 3 K 2360/06
    Tritt - wie im Streitfall anzunehmen - ein Unternehmer, dessen baldige Insolvenz anzunehmen ist (hier: die D), sein letztes pfändbares Vermögen, ohne dass neue Mittel zugeführt werden, an einen Gläubiger (hier: die Klägerin) ab, so ist die Abtretung regelmäßig sittenwidrig, wenn dieser sich mindestens grob fahrlässig über die Erkenntnis der drohenden Insolvenz des Schuldners hinweggesetzt hat (vgl. BGH-Urteil vom 16. März 1995 IX ZR 72/94, NJW 1995, 1668).
  • BFH, 27.11.1979 - VII R 12/79

    Es liegt keine Übereignung i. S. von § 118 AO vor, wenn die wesentlichen

    Auszug aus FG München, 25.11.2009 - 3 K 2360/06
    Es genügt daher, wenn die wesentlichen Grundlagen des Unternehmens nur im wirtschaftlichen Sinn übereignet werden, wenn also ein eigentümerähnliches Herrschaftsverhältnis an den sachlichen Grundlagen des Unternehmens auf einen Erwerber übergegangen ist (BFH-Urteile vom 12. März 1985 VII R 140/81, BFH/NV 1986, 62 und vom 27. November 1979 VII R 12/79, BStBl II 1980, 258 jeweils m.w.N.).
  • BFH, 03.06.2009 - XI R 57/07

    Keine Haftung für Umsatzsteuer aus Globalzession vor dem 8. November 2003 -

    Auszug aus FG München, 25.11.2009 - 3 K 2360/06
    Da die Abtretung an die Bank im Streitfall nach dem unwidersprochen gebliebenen Vorbringen des FA bereits am 5. Juni 2001 erfolgte, scheidet eine Anwendung dieser Regelung mithin aus, auch wenn es sich hier um eine Globalzession gehandelt hat (vgl. BFH-Urteil vom 3. Juni 2009 XI R 57/07, DStR 2009, 2144).
  • BFH, 12.03.1985 - VII R 140/81

    Steuerrechtliche Wirkungen der Übereignung eines Unternehmens im ganzen

    Auszug aus FG München, 25.11.2009 - 3 K 2360/06
    Es genügt daher, wenn die wesentlichen Grundlagen des Unternehmens nur im wirtschaftlichen Sinn übereignet werden, wenn also ein eigentümerähnliches Herrschaftsverhältnis an den sachlichen Grundlagen des Unternehmens auf einen Erwerber übergegangen ist (BFH-Urteile vom 12. März 1985 VII R 140/81, BFH/NV 1986, 62 und vom 27. November 1979 VII R 12/79, BStBl II 1980, 258 jeweils m.w.N.).
  • BFH, 27.05.1986 - VII R 183/83

    Zum Umfang der Betriebsübernehmerhaftung nach § 75 AO 1977

    Auszug aus FG München, 25.11.2009 - 3 K 2360/06
    Durch diese Haftungsregelung soll verhindert werden, dass die in einem Unternehmen als solchem liegende Sicherung für die sich auf seinen Betrieb gründenden Steuerschulden durch den Übergang des Unternehmens in andere Hände verloren geht (Bundesfinanzhof -BFH-Urteil vom 27. Mai 1986 VII R 183/83, BStBl II 1986, 654 m.w.N.).
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