Weitere Entscheidung unten: FG Sachsen, 11.08.2009

Rechtsprechung
   FG Rheinland-Pfalz, 26.02.2003 - 3 K 2439/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,19363
FG Rheinland-Pfalz, 26.02.2003 - 3 K 2439/02 (https://dejure.org/2003,19363)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 26.02.2003 - 3 K 2439/02 (https://dejure.org/2003,19363)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 26. Februar 2003 - 3 K 2439/02 (https://dejure.org/2003,19363)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4
    Entfernungspauschale bei mehreren arbeitstäglichen Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Die Entfernungspauschale wird nur für eine arbeitstägliche Fahrt gewährt

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Entfernungspauschale nur einmal pro Arbeitstag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Entfernungspauschale bei mehreren täglichen Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 07.12.1999 - 2 BvR 301/98

    Häusliches Arbeitszimmer

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 26.02.2003 - 3 K 2439/02
    Er darf auch die Verwirklichung des Steueranspruchs verfahrensrechtlich erleichtern und dabei die für den Staat verfügbaren personellen und finanziellen Mittel berücksichtigen (vgl. die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes vom 10. April 1997, Az. 2 BvL 77/92, BStBl II 1997, 518 und vom 07. Dezember 1999, Az. 2 BvR 301/98, BStBl II 2000, 162, 166).
  • BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvL 77/92

    Weihnachtsfreibetrag

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 26.02.2003 - 3 K 2439/02
    Er darf auch die Verwirklichung des Steueranspruchs verfahrensrechtlich erleichtern und dabei die für den Staat verfügbaren personellen und finanziellen Mittel berücksichtigen (vgl. die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes vom 10. April 1997, Az. 2 BvL 77/92, BStBl II 1997, 518 und vom 07. Dezember 1999, Az. 2 BvR 301/98, BStBl II 2000, 162, 166).
  • FG Rheinland-Pfalz, 15.04.2003 - 2 K 2429/02

    Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale

    Nach der Rechtsprechung des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz (Urteil vom 26. Februar 2003, 3 K 2439/02 - Senatsurteil- ), die auch dem Streitfall zugrunde zulegen ist, gilt bei der Anwendung der gesetzlichen Regelung folgendes:.
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Rechtsprechung
   FG Sachsen, 11.08.2009 - 3 K 2439/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,23566
FG Sachsen, 11.08.2009 - 3 K 2439/02 (https://dejure.org/2009,23566)
FG Sachsen, Entscheidung vom 11.08.2009 - 3 K 2439/02 (https://dejure.org/2009,23566)
FG Sachsen, Entscheidung vom 11. August 2009 - 3 K 2439/02 (https://dejure.org/2009,23566)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Anerkennung der Kosten einer Studienreise nach Israel als Werbungskosten einer Lehrerin bei den Einkünften aus nicht selbstständiger Tätigkeit; Erfordernis eines Veranlassungszusammenhangs zwischen den Aufwendungen und der jeweiligen Einkunftsart; Ausschließliche ...

  • Judicialis

    EStG § 9 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Auch bei homogenem Teilnehmerkreis kein Werbungskostenabzug für eine vom Besuch der meisten touristisch interessanten Stätten Israels geprägte einwöchige Israel-Studienfahrt einer Gymnasiallehrerin für Deutsch, Kunst und Kunstgeschichte; kein Anspruch auf ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Auch bei homogenem Teilnehmerkreis kein Werbungskostenabzug für eine vom Besuch der meisten touristisch interessanten Stätten Israels geprägte einwöchige Israel-Studienfahrt einer Gymnasiallehrerin für Deutsch, Kunst und Kunstgeschichte - kein Anspruch auf ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 29.11.2006 - VI R 36/02

    Studienreise: Religionslehrerin, Fahrt nach Israel

    Auszug aus FG Sachsen, 11.08.2009 - 3 K 2439/02
    Gruppenreisen zu Studienzwecken, die lediglich allgemeiner Information dienen, liegt kein unmittelbarer beruflicher Anlass zugrunde (vgl. z.B. m.w.N. BFH-Urteil vom 29. November 2006 VI R 36/02, BFH/NV 2007, S. 681).

    b) Aufwendungen für derartige Informationsreisen sind als Werbungskosten abziehbar, wenn die berufliche Veranlassung bei weitem überwiegt und die Befriedigung privater Interessen wie z.B. Erholung, Bildung und Erweiterung des allgemeinen Gesichtskreises nach Anlass, Programm und tatsächlicher Durchführung der Reise nicht ins Gewicht fällt und nur von untergeordneter Bedeutung ist (vgl. m.w.N. BFH-Urteil vom 29. November 2006 VI R 36/02, BFH/NV 2007, S. 681).

  • BFH, 20.07.2006 - VI R 94/01

    Aufteilung der Aufwendungen für die Hinreise und Rückreise bei gemischt

    Auszug aus FG Sachsen, 11.08.2009 - 3 K 2439/02
    Es soll damit verhindert werden, dass Steuerpflichtige durch eine mehr oder weniger zufällige oder bewusst herbeigeführte Verbindung zwischen beruflichen und privaten Interessen Aufwendungen für ihre Lebensführung nur deshalb zum Teil in einen einkommensteuerrechtlich relevanten Bereich verlagern können, weil sie einen entsprechenden Beruf haben, während andere Steuerpflichtige gleichartige Aufwendungen aus versteuertem Einkommen decken müssen (vgl. m.w.N. BFH-Beschluss vom 20. Juli 2006 VI R 94/01, BStBl. II 2007, S. 121).

    Nach dem Vorlagebeschluss des VI. Senates des Bundesfinanzhofs vom 20. Juli 2006 (VI R 94/01, BStBl. II 2007, S. 121) können die Gesamtkosten einer Reise, die nicht nahezu ausschließlich beruflich veranlasst sind, auch nach beruflichen und privaten Zeitanteilen aufgeteilt werden, allerdings nur unter der Voraussetzung, dass tatsächlich feststellbar ist, in welchem Umfang der Steuerpflichtige während der Reise beruflich und privat tätig geworden ist (vgl. III 5 b der Gründe) und wenn die beruflich veranlassten Zeitanteile gegenüber den privat veranlassten Zeitanteilen ins Gewicht fallen, also mindestens 15% betragen (III 5 c der Gründe).

  • BFH, 27.11.1978 - GrS 8/77

    Beschluß des Großen Senats zur Frage, wann und inwieweit Aufwendungen für die

    Auszug aus FG Sachsen, 11.08.2009 - 3 K 2439/02
    Nach der Rechtsprechung des BFH liegen Werbungskosten dann vor, wenn zwischen den Aufwendungen und der jeweiligen Einkunftsart ein Veranlassungszusammenhang besteht (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 27. November 1978 GrS 8/77, BStBl. II 1979, S. 213, 216; vom 28. November 1977 GrS 8/77, BStBl. II 1978, 105).
  • BFH, 27.08.2002 - VI R 22/01

    Werbungskosten bei Auslandsgruppenreisen

    Auszug aus FG Sachsen, 11.08.2009 - 3 K 2439/02
    Ein solcher unmittelbarer beruflicher Anlass liegt z.B. bei Aufsuchen eines Geschäftspartners, bei Durchführung eines Forschungsauftrages oder beim Halten eines Vortrages auf einem Fachkongress vor (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 27. August 2002 VI R 22/01, BFH/NV 2003, S. 239).
  • BFH, 19.10.2004 - VI B 110/04

    Gruppenreise: Fahrtaufwendungen einer Religionslehrerin nach Israel und Rom

    Auszug aus FG Sachsen, 11.08.2009 - 3 K 2439/02
    Anders sind jedoch solche Reisen zu beurteilen, denen ein konkreter Bezug zur beruflichen Tätigkeit fehlt, wie das bei der Teilnahme an Gruppenreisen in der Regel der Fall ist, die an beliebte Orte des Tourismus führen, einen erheblichen persönlichen Erlebniswert haben und eine Erweiterung des allgemeinen Gesichtsfeldes bewirken (vgl. BFH-Beschluss vom 19. Oktober 2004 VI B 110/04, BFH/NV 2005, S. 339).
  • BFH, 28.11.1977 - GrS 2/77

    Kosten eines Verkehrsunfalls auf einer betrieblichen oder beruflichen Fahrt

    Auszug aus FG Sachsen, 11.08.2009 - 3 K 2439/02
    Nach der Rechtsprechung des BFH liegen Werbungskosten dann vor, wenn zwischen den Aufwendungen und der jeweiligen Einkunftsart ein Veranlassungszusammenhang besteht (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 27. November 1978 GrS 8/77, BStBl. II 1979, S. 213, 216; vom 28. November 1977 GrS 8/77, BStBl. II 1978, 105).
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