Weitere Entscheidung unten: FG Rheinland-Pfalz, 27.03.2007

Rechtsprechung
   VG Potsdam, 31.07.2007 - 3 K 2495/03   

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https://dejure.org/2007,4533
VG Potsdam, 31.07.2007 - 3 K 2495/03 (https://dejure.org/2007,4533)
VG Potsdam, Entscheidung vom 31.07.2007 - 3 K 2495/03 (https://dejure.org/2007,4533)
VG Potsdam, Entscheidung vom 31. Juli 2007 - 3 K 2495/03 (https://dejure.org/2007,4533)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Militärische Nutzung des Truppenübungsplatzes Wittstock; Verletzung des Abwägungsgebotes in Bezug auf die gemeindliche Planungshoheit; Fortbestand von wirksamen vor dem Beitritt ergangenen Verwaltungsakten; Grundsatz des Vorbehaltes des Gesetzes; Nachträgliche materielle ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • brandenburg.de (Pressemitteilung)

    Verwaltungsgericht Potsdam gibt drei Klagen gegen den geplanten Truppenübungsplatz Wittstock statt

  • brandenburg.de (Pressemitteilung)

    Schriftliche Urteile zum geplanten Truppenübungsplatz Wittstock liegen vor

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bundeswehr darf Bombodrom nicht als Schießplatz nutzen - Verwaltungsgericht Potsdam gibt drei Klagen gegen den geplanten Truppenübungsplatz Wittstock statt

  • brandenburg.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Erörterungstermin Truppenübungsplatz Wittstock: Termin für mündliche Verhandlungen in Musterverfahren festgelegt

  • brandenburg.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Terminankündigung: Mündliche Verhandlungen zum Truppenübungsplatz Wittstock

  • brandenburg.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Erörterungstermin im Komplex Truppenübungsplatz Wittstock

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG; §§ 41, 43 VwVfG; Art. 19, 21 EinigungsV
    Planungshoheit einer Gemeinde

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2007, 1314
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • OVG Brandenburg, 27.12.2004 - 3 B 337/03

    Nutzung eines Geländes als Luft-Boden-Schießplatz und Standortübungsplatz;

    Auszug aus VG Potsdam, 31.07.2007 - 3 K 2495/03
    Die Verwaltungsentscheidung ist auch im Verhältnis zur Klägerin als Verwaltungsakt zu qualifizieren, denn sie entfaltet auch der Klägerin gegenüber Rechtswirkungen (OVG Brandenburg, Beschluss vom 27.12.2004 - 3 B 337/03 -, Rz. 22f., zitiert nach juris).

    Insoweit wird auf die Ausführungen der Kammer und des Oberverwaltungsgerichtes für das Land Brandenburg in den im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ergangenen Entscheidungen (3 L 871/03, Beschluss vom 24.09.2003, S. 13 ff. des Entscheidungsabdrucks bzw. OVG Brandenburg - 3 B 337/03 -, Beschluss vom 27.12.2004, Rz. 24 ff., zitiert nach juris) ergänzend Bezug genommen.

    59 Wann eine Gemeinde in ihrer durch eine hinreichend konkrete Planung manifestierten Planungshoheit betroffen ist, ist im Einzelfall in Abhängigkeit von der geplanten Nutzung, der Schutzbedürftigkeit und der Bedeutung der Planung für die Gemeinde zu bestimmen (Beschluss vom 24.09.2003 - 3 L 897/03 -, S. 17 des Entscheidungsabdrucks; OVG Brandenburg Beschluss vom 27.12.2004, a. a. O., Rz. 36).

    Aus diesem Grunde erachtet die Kammer es als sachgerecht, für die Betroffenheit der Planungshoheit der Klägerin den Schwellenwert zu Grunde zu legen, der auch gegenüber einer privaten Wohnnutzung eines Grundstückes angenommen wird (OVG Brandenburg Beschluss vom 27.12.2004, aaO, Rz. 53).

    Die Erheblichkeitsschwelle, bei deren Erreichen eine Beeinträchtigung abwägungserheblich ist bzw. sogar ein Anhörungsrecht des Betroffenen besteht, ist nach den Ergebnissen der neueren Lärmforschung in Bezug auf den äquivalenten Dauerschallpegel bei einem neuen Vorhaben in einem nicht vorbelasteten Gebiet mit einem Wert bei von 52 dB(A) anzusetzen (vgl. OVG für das Land Brandenburg, Beschluss vom 27.12.2004 - 3 B 337/03 -, Entscheidungsabdruck S. 19; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21.09.2005, - 2 S 100.05 - Entscheidungsabdruck S. 21 und Hofmann/Grabherr, a. a. O., § 6 Rdnr. 54 a).

    Bei der Einschätzung, welche Eingangsdaten einer Lärmbegutachtung zu Grunde zu legen sind, ist nicht jede theoretisch denkbare Beeinträchtigung zu berücksichtigen, sondern nur eine solche Beeinträchtigung, die realistischer Weise zu erwarten ist (BVerwG, Urteil vom 07.02.2001 - 11 B 61/00 -, Rz. 11 und OVG Brandenburg, Beschluss vom 27.12.2004, - 3 B 337/03 - Rz. 59, zitiert nach juris).Vorliegend ist der voraussichtliche Flugbetrieb maßgeblich anhand der Verwaltungsentscheidung, des Betriebskonzeptes vom 20. Januar 2003 (Anlage 2 zur Verwaltungsentscheidung) und der Karte zur fliegerischen Nutzung (Anlage 3 zur Verwaltungsentscheidung) zu beurteilen.

    Das Gericht bewertet das Interesse der Klägerin an der Aufhebung der Verwaltungsentscheidung mit 50.000,00 Euro (vgl. OVG Brandenburg, Beschluss vom 27.12.2004, a.a.O.).

  • VG Potsdam, 28.01.2004 - 3 L 897/03
    Auszug aus VG Potsdam, 31.07.2007 - 3 K 2495/03
    16 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten im vorliegenden Verfahren, im Verfahren 3 K 2498/03 und in den Verfahren 3 L 871/03 und 3 L 799/05, 3 L 897/03 sowie auf die zu diesen Verfahren geführten Beiakten ergänzend Bezug genommen.

    59 Wann eine Gemeinde in ihrer durch eine hinreichend konkrete Planung manifestierten Planungshoheit betroffen ist, ist im Einzelfall in Abhängigkeit von der geplanten Nutzung, der Schutzbedürftigkeit und der Bedeutung der Planung für die Gemeinde zu bestimmen (Beschluss vom 24.09.2003 - 3 L 897/03 -, S. 17 des Entscheidungsabdrucks; OVG Brandenburg Beschluss vom 27.12.2004, a. a. O., Rz. 36).

    Die Beklagte selbst hat im Beschwerdeverfahren zum Eilverfahren 3 L 897/03 angegeben, dass ca. 37 % aller Einsätze im taktischen Verfahren geflogen würden.

  • BVerwG, 14.12.2000 - 4 C 13.99

    Militärisch genutzte Liegenschaften; Inanspruchnahme durch DDR-Behörden; Nutzung

    Auszug aus VG Potsdam, 31.07.2007 - 3 K 2495/03
    Aufgrund von Klagen mehrerer in der Nachbarschaft des Truppenübungsplatzes gelegener Gemeinden wurde der Beklagten durch Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Dezember 2000 (- 4 C 13/99 -, NVwZ 2001, S. 1030) die Nutzung des Truppenübungsplatzes Wittstock zu militärischen Zwecken untersagt, da u.a. eine Anhörung der in ihrer Planungshoheit betroffenen klagenden Gemeinden nicht durchgeführt worden sei.

    Dies folgt auch aus der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Dezember 2000 (- 4 C 13/99 -, NVwZ 2001, S. 1030 [1034]), deren Umsetzung die angefochtene Verwaltungsentscheidung dient.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 14. Dezember 2000 (a. a. O. S. 1032 f.) ausgeführt, dass die Beklagte ungeachtet ihrer dem Grunde nach vorhandenen Befugnis zur weiteren militärischen Nutzung des vormals sowjetischen Übungsplatzes die militärische Nutzung nicht ohne weiteres fortsetzen dürfe, sondern vielmehr darüber eine dem materiellen Recht entsprechende Entscheidung nach Anhörung der in dem zu entscheidenden Fall in ihrer Planungshoheit betroffenen Klägerin (einer Gemeinde) zu treffen habe.

  • VG Potsdam, 24.09.2003 - 3 L 871/03
    Auszug aus VG Potsdam, 31.07.2007 - 3 K 2495/03
    Die Klägerin hat im Rahmen dieser Anhörung im wesentlichen auf ihre Ausführungen in dem vorliegenden Verfahren und in dem auf vorläufigen Rechtsschutz gerichteten Verfahren (3 L 871/03) verwiesen.

    16 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten im vorliegenden Verfahren, im Verfahren 3 K 2498/03 und in den Verfahren 3 L 871/03 und 3 L 799/05, 3 L 897/03 sowie auf die zu diesen Verfahren geführten Beiakten ergänzend Bezug genommen.

    Insoweit wird auf die Ausführungen der Kammer und des Oberverwaltungsgerichtes für das Land Brandenburg in den im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ergangenen Entscheidungen (3 L 871/03, Beschluss vom 24.09.2003, S. 13 ff. des Entscheidungsabdrucks bzw. OVG Brandenburg - 3 B 337/03 -, Beschluss vom 27.12.2004, Rz. 24 ff., zitiert nach juris) ergänzend Bezug genommen.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.11.2006 - 2 S 22.06

    Beeinträchtigung der Belange einer Gemeinde durch die militärische Nutzung eines

    Auszug aus VG Potsdam, 31.07.2007 - 3 K 2495/03
    Dabei verkennt die Kammer nicht, dass die Klägerin nur die Verletzung ihrer eigenen Rechte, das heißt eine Verletzung des Abwägungsgebotes in Bezug auf ihre gemeindliche Planungshoheit geltend machen kann, sich folglich nicht auf eine Vernachlässigung oder Fehlgewichtung fremder Belange und auch nicht auf eine Verstärkung ihrer eigenen Belange durch eine Summierung mit dem Gewicht entsprechender fremder Belange berufen kann (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30.11.2006, - 2 S 22.06, S. 9 des Entscheidungsabdrucks).

    Die Beklagte geht in ihrer nachträglichen Abwägung von einer schutzmindernden Vorbelastung des Gemeindegebietes aus, ohne die konkrete Vorbelastung hinreichend ermittelt zu haben und darzulegen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30.11.2006, a. a. O., S. 17 ff.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.09.2005 - 2 S 100.05

    Verwaltungsentscheidung über die militärische Weiternutzung eines Geländes im

    Auszug aus VG Potsdam, 31.07.2007 - 3 K 2495/03
    Die Erheblichkeitsschwelle, bei deren Erreichen eine Beeinträchtigung abwägungserheblich ist bzw. sogar ein Anhörungsrecht des Betroffenen besteht, ist nach den Ergebnissen der neueren Lärmforschung in Bezug auf den äquivalenten Dauerschallpegel bei einem neuen Vorhaben in einem nicht vorbelasteten Gebiet mit einem Wert bei von 52 dB(A) anzusetzen (vgl. OVG für das Land Brandenburg, Beschluss vom 27.12.2004 - 3 B 337/03 -, Entscheidungsabdruck S. 19; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21.09.2005, - 2 S 100.05 - Entscheidungsabdruck S. 21 und Hofmann/Grabherr, a. a. O., § 6 Rdnr. 54 a).
  • BVerwG, 07.02.2001 - 11 B 61.00

    Erfolgsaussichten einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

    Auszug aus VG Potsdam, 31.07.2007 - 3 K 2495/03
    Bei der Einschätzung, welche Eingangsdaten einer Lärmbegutachtung zu Grunde zu legen sind, ist nicht jede theoretisch denkbare Beeinträchtigung zu berücksichtigen, sondern nur eine solche Beeinträchtigung, die realistischer Weise zu erwarten ist (BVerwG, Urteil vom 07.02.2001 - 11 B 61/00 -, Rz. 11 und OVG Brandenburg, Beschluss vom 27.12.2004, - 3 B 337/03 - Rz. 59, zitiert nach juris).Vorliegend ist der voraussichtliche Flugbetrieb maßgeblich anhand der Verwaltungsentscheidung, des Betriebskonzeptes vom 20. Januar 2003 (Anlage 2 zur Verwaltungsentscheidung) und der Karte zur fliegerischen Nutzung (Anlage 3 zur Verwaltungsentscheidung) zu beurteilen.
  • BVerwG, 28.06.2000 - 11 C 13.99

    Flugverfahren; Abflugroute; Abflugstrecken; Abwägungsgebot; Schutznorm;

    Auszug aus VG Potsdam, 31.07.2007 - 3 K 2495/03
    Es begrenzt die planerische Gestaltungsfreiheit, die einerseits unerlässlich ist, um entgegengesetzte private und/oder öffentliche Belange auszugleichen, andererseits im Rechtsstaat nicht schrankenlos, sondern nur rechtlich gebunden und gerichtlich kontrollierbar sein kann (BVerwG, Urteil vom 28. Juni 2000 - 11 C 13.99 -, BVerwG 111, S. 276, 280).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.09.2005 - 2 S 99.05

    OVG Berlin-Brandenburg bestätigt vorläufiges Verbot der militärischen

    Auszug aus VG Potsdam, 31.07.2007 - 3 K 2495/03
    Darüber hinaus hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bereits in seinem Beschluss vom 20. September 2005 (- 2 S 99.05-, Entscheidungsabdruck S. 16 ff.) ausgeführt, dass der von der Beklagten gewählte Ansatz den für die Ermittlung der Abwägungserheblichkeit relevanten Maßstab verfehlt.
  • BVerwG, 14.12.1994 - 11 C 18.93

    Militärische Tiefflüge der Bundeswehr und der NATO-Truppen - Festlegung von

    Auszug aus VG Potsdam, 31.07.2007 - 3 K 2495/03
    Die Gemeinde ist darüber hinaus auch vor Vorhaben geschützt, die das Gemeindegebiet oder Teile davon nachhaltig betreffen und die Entwicklung der Gemeinde beeinflussen (BVerwG, Urteil vom 14.12.1994, BVerwGE 97, S. 203 m.w.N.).
  • BVerwG, 29.11.1985 - 8 C 105.83

    Ermächtigungsgrundlage - Feststellende Verwaltungsakte - Inhalt - Betroffener -

  • BVerwG, 10.10.1990 - 1 B 131.90

    Regelungszweck des § 34c GewO

  • VG Potsdam, 20.06.2006 - 3 L 799/05

    "Truppenübungsplatz Wittstock": Entscheidungen in zwei weiteren Eilverfahren

  • VG Potsdam, 31.07.2007 - 3 K 2498/03

    Terminankündigung: Mündliche Verhandlungen zum Truppenübungsplatz Wittstock

  • VG Potsdam, 31.07.2007 - 3 K 2837/03

    Nutzungsentscheidung bezüglich eines Truppenübungsplatzes (hier: Wittstock);

    Die angefochtene Verwaltungsentscheidung erweise sich auch unter Berücksichtigung des während des vorliegenden Verfahrens in Auftrag gegebenen Fluglärmgutachtens (Teilgutachten Gemeinde Lärz, Seehotel Ichlim, Karzfehn) der AVIA Consult vom 24. Juni 2007 (BA XV zu 3 K 2495/03) als abwägungsfehlerfrei.

    Die Lärmbelastung nach dem Gutachten der AVIA Consult sei deutlich geringer als im Rahmen der bisherigen Gutachten der EADS angenommen, da die Gutachter erstmals - richtigerweise - die für Horizontalüberflüge nach der Anleitung zur Berechnung von Lärmschutzbereichen ( - AzB - Stand Mai 2007, BA XX zu 3 K 2495/03) geltenden Werte der sog. Anflugklasse berücksichtigt hätten.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten im vorliegenden Verfahren und in den Verfahren 3 L 917/03 und 3 L 797/05, auf die zu diesen Verfahren geführten Beiakten, auf das Gutachten der EADS Deutschland vom 24. Februar 2003 (BA XI zu 3 K 2495/03), die Gutachten der AVIA Consult vom 24. Juni und 10. Juli 2007 (Beiakten XV und XX zu 3 K 2495/03) ergänzend Bezug genommen.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.11.2006 - 2 S 22.06
    Auf Antrag der Antragstellerin stellte das Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 24. September 2003 (3 L 871/03) die aufschiebende Wirkung der unter dem Aktenzeichen 3 K 2495/03 beim Verwaltungsgericht anhängigen Klage der Antragstellerin gegen die Verwaltungsentscheidung vom 9. Juli 2003 wieder her und führte zur Begründung im Wesentlichen aus, dass die (auch) gegenüber der Antragstellerin als Verwaltungsakt zu qualifizierende Verwaltungsentscheidung wegen der fehlenden Anhörung der Antragstellerin vor Erlass der Entscheidung deren aus der Selbstverwaltungsgarantie und der Planungshoheit folgendes Anhörungsrecht verletze.

    Unter Berufung auf eine nachträgliche Abwägung der Belange der Antragstellerin vom 16. Dezember 2005 stellte die Antragsgegnerin am 20. Dezember 2005 beim Verwaltungsgericht Potsdam den Antrag, den Beschluss der Kammer vom 24. September 2003 abzuändern und den Antrag der Antragstellerin, die aufschiebende Wirkung ihrer Klage 3 K 2495/03 gegen die Verwaltungsentscheidung vom 9. Juli 2003 wiederherzustellen, abzulehnen.

    Denn das Verwaltungsgericht hatte die aufschiebende Wirkung der Klage - 3 K 2495/03 - gegen die Verwaltungsentscheidung der Antragsgegnerin vom 9. Juli 2003 deshalb angeordnet, weil die Antragsgegnerin wegen der fehlenden Anhörung der Antragstellerin vor Erlass der Entscheidung deren aus der Selbstverwaltungsgarantie und der Planungshoheit folgendes Anhörungsrecht verletzt hatte.

  • OVG Brandenburg, 27.12.2004 - 3 B 337/03
    Das Verwaltungsgericht hat auf Antrag der Antragstellerin mit Beschluss vom 24. September 2003 die aufschiebende Wirkung der unter dem Aktenzeichen 3 K 2495/03 beim Verwaltungsgericht anhängigen Klage der Antragstellerin gegen die Verwaltungsentscheidung vom 9. Juli 2003 wiederhergestellt.
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Rechtsprechung
   FG Rheinland-Pfalz, 27.03.2007 - 3 K 2495/03   

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