Weitere Entscheidung unten: OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.06.2005

Rechtsprechung
   FG Baden-Württemberg, 20.09.2001 - 3 K 25/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,15671
FG Baden-Württemberg, 20.09.2001 - 3 K 25/01 (https://dejure.org/2001,15671)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.09.2001 - 3 K 25/01 (https://dejure.org/2001,15671)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. September 2001 - 3 K 25/01 (https://dejure.org/2001,15671)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schneeballsystem; Zur Frage der Besteuerung von Gewinnen aus einem Differenzgeschäft mit garantierter Kapitalrückzahlung und Rendite

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schneeballsystem; Differenzgeschäfte mit garantierter Kapitalrückzahlung und Rendite; Einkommensteuer 1989

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Schneeballsystem - Differenzgeschäfte mit garantierter Kapitalrückzahlung und Rendite - Einkommensteuer 1989

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 08.12.1981 - VIII R 125/79

    Einkünfte aus nicht auf Leistung gerichteten privaten Devisentermingeschäften

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 20.09.2001 - 3 K 25/01
    Jedenfalls stellten sie keine Erträge aus steuerfreien Differenzgeschäften (§ 764 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB -, Bundesfinanzhof - BFH-Urteil vom 8. Dezember 1981 VIII R 125/79, Bundesteuerblatt -BStBl- II 1982, 618) dar.

    So stünde der steuerlichen Erfassung der Gewinne nicht entgegen, wenn die ICB dem Kläger vorgemacht hätte, sie lege den zur Verfügung gestellten Geldbetrag weisungsgemäß in nicht steuerbare Differenzgeschäfte i.S.d. BFH-Rechtsprechung ( VIII R 125/79) an, garantiere aber jetzt schon, dass die Geldanlage zusammen mit einer nicht unerheblichen Rendite wieder an den Kläger zurückbezahlt werde.

    Denn dann wären die angeblich angelaufenen Gewinne allenfalls dann nicht steuerbar, wenn es sich tatsächlich um -vorgespielte- Gewinne aus Differenzgeschäften gem. dem Urteil des BFH Az. VIII R 125/79 gehandelt hätte.

  • BFH, 22.07.1997 - VIII R 57/95

    Kapitaleinkünfte beim Schneeballsystem

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 20.09.2001 - 3 K 25/01
    Da der Kläger im Streitjahr aber seine Forderungen auf Auszahlung von Kapital und Gewinn von der ICB stets erfüllt bekam und die Novation in seinem Interesse lag, sei entsprechend der Rechtsprechung des BFH, Urteil vom 22. Juli 1997 VIII R 57/95, BStBl II 1997, 559, auch in Bezug auf diese 249.800 $ ein Zufluss erfolgt.
  • BFH, 24.07.1996 - X R 139/93

    Veräußerung von Aktien-Optionsrechten

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 20.09.2001 - 3 K 25/01
    Bei diesem Recht handelt es sich um ein selbständiges Wirtschaftsgut i. S. d. § 23 Abs. 1 EStG (BFH, Urteil vom 24. Juli 1996 X R 139/93, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs -BFH/NV- 1997, 105).
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Rechtsprechung
   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.06.2005 - 3 K 25/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,14976
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.06.2005 - 3 K 25/01 (https://dejure.org/2005,14976)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 22.06.2005 - 3 K 25/01 (https://dejure.org/2005,14976)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 22. Juni 2005 - 3 K 25/01 (https://dejure.org/2005,14976)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Aufspaltung eines Bebauungsplans in einzelne kleinere Bebauungspläne; Erfordernis erneuter Abwägung; Abtrennung eines Industriegebietes im Rahmen der Verkleinerung des Plangebietes mitsamt Verlust der vormalig gewährleisteten Erschließung; Belastung durch neue ...

  • Judicialis

    BauGB i. d. F. v. 27.08.1997 § 3 Abs. 3 Satz 3; ; BauGB i. d. F. v. 27.08.1997 § 13 Nr. 2; ; BauGB i. d. F. v. 27.08.1997 § 1 Abs. 6; ; BauGB i. d. F. v. 23.09.2004 § 214; ; BauGB ... i. d. F. v. 23.09.2004 § 233

  • rechtsportal.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Aufspaltung eines Bebauungsplans vor der Bechlussfassung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.06.2005 - 3 K 25/01
    Dieses Abwägungsgebot wird verletzt, wenn eine sachgerechte Abwägung überhaupt nicht stattfindet oder in die Abwägung nicht eingestellt wird, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden muss, die Bedeutung der betroffenen Belange verkannt oder der Ausgleich zwischen den von der Planung betroffenen Belange in einer Weise vorgenommen wird, der zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (BVerwG, U. v. 12.12.1969 - 4 C 105.66, E 34, 301; U. v. 14.02.1975 - 4 C 21.74, E 48, 56).

    Damit ist notwendig der Planungskontrolle der Verwaltungsgerichte eine Grenze gezogen (BVerwG, U. v. 12.12.1969 a.a.O.).

  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.06.2005 - 3 K 25/01
    Dieses Abwägungsgebot wird verletzt, wenn eine sachgerechte Abwägung überhaupt nicht stattfindet oder in die Abwägung nicht eingestellt wird, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden muss, die Bedeutung der betroffenen Belange verkannt oder der Ausgleich zwischen den von der Planung betroffenen Belange in einer Weise vorgenommen wird, der zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (BVerwG, U. v. 12.12.1969 - 4 C 105.66, E 34, 301; U. v. 14.02.1975 - 4 C 21.74, E 48, 56).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.10.2010 - 5 S 875/09

    Zur Berücksichtigung von Bestandsschutz für Einzelhandelsbetriebe bei der

    und 08.03.2002 ausgelegen hat, insofern nachträglich verändert worden, als sein Geltungsbereich durch die Abtrennung des Teils C verkleinert und eine verfahrensmäßige Verknüpfung aufgelöst wurde (vgl. OVG MV, Urt. v. 22.06.2005 - 3 K 25/01 -, UPR 2006, 395; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 20.09.1996 - 8 S 2466/95 -, NVwZ-RR 1997, 695; BGH, Urt. v. 29.11.1979 - III ZR 67/78 -, NJW 1989, 1751; demgegenüber für den Fall einer bloßen räumlichen Einschränkung des Plangebiets noch Senat, Urt. v. 22.04.1996 - 5 S 1140/95 -, VBlBW 1996, 454; ebenso Urt. v. 04.07.1996 - 5 S 1697 -, VBlBW 1997, 24: regelmäßig schon keine Änderung).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.07.2007 - 5 S 2103/06

    Erneute öffentliche Auslegung bei Änderung des Bebauungsplanentwurfs; Ort der

    Die Herausnahme des Einkaufszentrums aus dem Plangebiet steht aber gleichwohl in einem räumlichen und funktionalen Zusammenhang zu den Festsetzungen für das verbleibende Plangebiet (vgl. OVG NRW, Urt. v. 20.11.1990 - 11a NE 22.89 - BRS 52 Nr. 28 unter Hinweis auf BVerwG, Beschl. v. 31.10.1989 - 4 NB 7.89 - NVwZ-RR 1990, 286; OVG MV, Urt. v. 22.06.2005 - 3 K 25/01 - UPR 2006, 395; Krautzberger, in: Ernst-Zinkahn-Bielenberg, BauGB, § 4a Rdnr. 21a, Battis, in: Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 10. Aufl., § 4a Rdnr. 4).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.03.2010 - 3 K 27/07

    Rechtsschutzbedürfnis für die Normenkontrollklage; Festlegungen zu

    Die 1. Änderung ist aber ersichtlich auf den Bebauungsplan Nr. 11 in der Weise abgestimmt, dass dieser notwendige Ergänzungen im Bereich der Ausgleichsflächen zu den Festsetzungen der 1. Änderung enthält (zu den Anforderungen an die Abwägung bei Aufspaltung eines Bebauungsplanes vgl. Senat Urt. v. 22.06.2005 - 3 K 25/01 -, UPR 2006, 39 = BRS 69 Nr. 13).
  • VG Schwerin, 24.08.2016 - 2 B 1907/15

    Einstellung der Vollstreckung aus einem Urteil

    Dem vorausgegangen waren - ebenfalls auf Normkontrollantrag des Rechtsvorgängers der Antragsgegnerin - die Aufhebung des am 07. August 2001 beschlossenen "Bebauungsplans Nr. 6.2 - nördlicher und östlicher Teil" durch Urteil des OVG Greifswald vom 22. Juni 2005 (Az. 3 K 25/01) und in der Folge die Aufhebung von Besitzeinweisung und Vorabentscheidung über die Enteignung durch das OLG Rostock mit Urteilen vom 27. Juni 2006 (Az. 13 U 4/04 und 13 U 05/04).
  • VG Schwerin, 20.01.2011 - 2 A 2151/06

    Folgenbeseitigungsanspruch auf Rückbau einer Erschließungsstraße

    Mit Urteil vom 22. Juni 2005 (Gesch.-Z. 3 K 25/01) erklärte das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern auf den Normenkontrollantrag des Klägers hin den Bebauungsplan Nr. 6.2 der Beklagten für den Bereich der ehemaligen Baustoffversorgung - nördlicher und östlicher Teil - gemäß § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) für unwirksam.
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