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   FG Niedersachsen, 18.02.2004 - 3 K 252/02   

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https://dejure.org/2004,11486
FG Niedersachsen, 18.02.2004 - 3 K 252/02 (https://dejure.org/2004,11486)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 18.02.2004 - 3 K 252/02 (https://dejure.org/2004,11486)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 18. Februar 2004 - 3 K 252/02 (https://dejure.org/2004,11486)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Erstattungszinsen nach § 233a AO als Einnahmen aus Kapitalvermögen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 233a AO 1977; § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG; § 2 Abs. 1 EStG
    Erstattungszinsen als Einnahmen bei den Einkünften aus Kapitalvermögen; Begriff der "Einkünfte aus Kapitalvermögen"; Zahlung von Erstattungszinsen für entgangene anderweitige Kapitalnutzung; Entzug der Möglichkeit einer anderen Kapitalnutzung; Sinn und Zweck von ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 233a; EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7
    Erstattungszinsen; Kapitaleinkünfte; Kapitalnutzungsentgelt - Erstattungszinsen als Kapitaleinkünfte

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Erstattungszinsen als Kapitaleinkünfte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erstattungszinsen als Einnahmen bei den Einkünften aus Kapitalvermögen; Begriff der "Einkünfte aus Kapitalvermögen"; Zahlung von Erstattungszinsen für entgangene anderweitige Kapitalnutzung; Entzug der Möglichkeit einer anderen Kapitalnutzung; Sinn und Zweck von ...

Papierfundstellen

  • EFG 2004, 1213
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 08.04.1986 - VIII R 260/82

    Einnahmen auf Kapitalvermögen - Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 18.02.2004 - 3 K 252/02
    Zinsen sind dabei alle Entgelte, die für eine Kapitalüberlassung im weitesten Sinne aufzubringen sind (BFH-Urteil vom 08. April 1986 VIII R 260/82, BStBl. II 1986, 557).

    Dabei macht es insbesondere für die einkommensteuerliche Einordnung unter § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG keinen Unterschied, ob die Pflicht zur Abgeltung der Kapitalnutzung auf vertraglicher oder gesetzlicher Grundlage beruht, noch ob es sich bei diesen Zinsen der Sache nach um eine besondere Art des Schadensersatzes handelt (BFH-Urteil vom 08. April 1986 VIII R 260/82 a.a.O.).

  • BFH, 11.07.1996 - V R 18/95

    Zum Erlaß von Nachzahlungszinsen zur Umsatzsteuer bei einer von den

    Auszug aus FG Niedersachsen, 18.02.2004 - 3 K 252/02
    Erstattungszinsen im Sinne des § 233 a Abgabenordnung werden gezahlt, um Zinsvorteile und Zinsnachteile auszugleichen, die dadurch entstehen, dass Steuern, aus welchen Gründen auch immer, zu unterschiedlichen Zeitpunkten festgesetzt werden (BFH-Urteil vom 11. Juli 1996 V R 18/95, BStBl. II 1997, 259).
  • BFH, 25.10.1994 - VIII R 79/91

    1. Schadensersatzrenten zum Ausgleich vermehrter Bedürfnisse (sog.

    Auszug aus FG Niedersachsen, 18.02.2004 - 3 K 252/02
    Auch eine vom Schuldner erzwungene Kapitalüberlassung kann zu Einnahmen aus Kapitalvermögen führen (BFH-Urteil vom 25. Oktober 1994 VIII R 79/91, BStBl. II 1995, 121; BFH-Beschluss vom 14. April 1992 VIII 114/91, BFH/NV 1993, 165).
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