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   FG Düsseldorf, 06.07.2012 - 3 K 2579/11 F   

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https://dejure.org/2012,21343
FG Düsseldorf, 06.07.2012 - 3 K 2579/11 F (https://dejure.org/2012,21343)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.07.2012 - 3 K 2579/11 F (https://dejure.org/2012,21343)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. Juli 2012 - 3 K 2579/11 F (https://dejure.org/2012,21343)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die steuerneutrale Übertragung eines Einzelwirtschaftsgutes gemäß § 6 Abs. 5 S. 3 Nr. 2 EStG aus einem Sonderbetriebsvermögen in ein Gesamthandsvermögen

  • Betriebs-Berater

    Kein rückwirkender Teilwertansatz für die Übertragung eines Grundstücks innerhalb der Sperrfrist des § 6 Abs. 5 S. 4 EStG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übertragung eines Einzelwirtschaftsgutes aus dem Sonderbetriebsvermögen in das Gesamthandsvermögen einer Einmann-GmbH & Co. KG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Übertragung eines Einzelwirtschaftsgutes aus dem Sonderbetriebsvermögen in das Gesamthandsvermögen einer Einmann-GmbH & Co. KG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einbringung und die Ergänzungsbilanz des Alleingesellschafters

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Sperrfristregelung des § 6 Abs. 5 S. 4 EStG und der Aufstellung einer Ergänzungsbilanz

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Übertragung von Wirtschaftsgütern bei einer Einmann GmbH & Co. KG

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Sperrfristregelung des § 6 Abs. 5 Satz 4 EStG und Aufstellung einer Ergänzungsbilanz

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Sperrfristregelung bei Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2012, 2301
  • EFG 2012, 1914
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • FG Saarland, 19.04.2012 - 1 K 1318/10

    Rückwirkender Teilwertansatz nach § 6 Abs. 5 Satz 4 EStG auch ohne Erstellung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 06.07.2012 - 3 K 2579/11
    Die Sperrfrist endet drei Jahre nach Abgabe der Steuererklärung für den Veranlagungs- oder Feststellungszeitraum, in dem die Übertragung erfolgt ist (Finanzgericht des Saarlandes, Urteil vom 19.04.2012 1 K 1318/10, juris unter I. der Entscheidungsgründe).

    Der Senat folgt nicht der vom Finanzgericht des Saarlands im Urteil vom 19.04.2012 1 K 1318/10, juris unter I. der Entscheidungsgründe vertretenen Auffassung, wonach ein Sperrfristverstoß dann ausscheidet, wenn der einbringende Gesellschafter zu 100% am Gesamthandsvermögen der Gesellschaft beteiligt war.

    Der Senat sieht keine Möglichkeit, "im Wege der teleologischen Extension" über den Wortlaut der Vorschrift hinaus von der Annahme eines Sperrfristverstoßes und damit dem Ansatz des Teilwerts im Übertragungszeitpunkt abzusehen (so Finanzgericht des Saarlandes, Urteil vom 19.04.2012 1 K 1318/10, juris unter I. der Entscheidungsgründe).

  • BFH, 29.04.1999 - IV R 63/97

    Teilwert bei Betriebseröffnung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 06.07.2012 - 3 K 2579/11
    Damit ist beabsichtigt, dass bei der Bewertung des Wirtschaftsguts seine wirtschaftliche Bedeutung für den lebenden Betrieb zu berücksichtigen ist (vgl. Winkeljohann in: Herrmann/Heuer/Raupach, Kommentar zum EStG/KStG, § 6 EStG, Anm. 580 sowie BFH-Urteil vom 29.04.1999 IV R 63/97, BFHE 188, 386, BStBl. II 2004, 639 unter 2.a der Gründe).

    Bei einem Grundstück lassen sich die Wiederbeschaffungskosten aus dem Verkehrswert oder gemeinen Wert ableiten (BFH-Urteil vom 29.04.1999 IV R 63/97, BFHE 188, 386, BStBl. II 2004, 639 unter 2.a der Gründe; Ehmcke in Blümich, EStG, § 6 Rz. 640a ).

  • BFH, 16.10.2008 - IV R 98/06

    Verlustausgleichsbeschränkung nach § 15a EStG: Zusätzliche Einlage bei negativer

    Auszug aus FG Düsseldorf, 06.07.2012 - 3 K 2579/11
    Vielmehr behält es buchhalterisch seinen Charakter als Einlagekonto (vgl. dazu BFH-Urteil vom 16.10.2008 IV R 98/06, Sammlung der amtlich veröffentlichten Entscheidungen des Bundesfinanzhofs 223, 149, BStBl. II 2009, 272 unter II.2.b der Gründe).
  • BFH, 31.07.2013 - I R 44/12

    Buchwerteinbringung: Keine Sperrfristverletzung bei einer Einmann-GmbH & Co.

    Der Senat folgt damit der im Schrifttum überwiegend vertretenen Auffassung, nach der die Sperrfristbestimmung des § 6 Abs. 5 Satz 4 EStG 1997 n.F./2002 in der Situation der "Einmann-GmbH & Co. KG" auch dann nicht zum Tragen kommt, wenn für das vom allein vermögensmäßig beteiligten Gesellschafter eingebrachte Wirtschaftsgut keine Ergänzungsbilanz erstellt wird (Niehus/Wilke in Herrmann/Heuer/ Raupach, § 6 EStG Rz 1471a; Reiß in Kirchhof, EStG, 12. Aufl., § 15 Rz 381c; Korn/Strahl in Korn, § 6 EStG Rz 502.5; Ley in Ley/Brandenberg, Die Unternehmensbesteuerung --Ubg-- 2010, 767, 773; Kloster/Kloster, GmbH-Rundschau 2002, 721, 729; Schroer/Starke, Finanz-Rundschau --FR-- 2003, 836, 837; Prinz, FR 2012, 726; mutmaßlich gl.A. Rödder/Schumacher, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2001, 1634, 1637, Fn. 18; Linklaters/ Oppenhoff/Rädler, Der Betrieb --DB-- 2002, Beilage 1 zu Heft 7, S. 29 ff.; Röhrig/Doege, DStR 2006, 161; zweifelnd Schmidt/Kulosa, EStG, 32. Aufl., § 6 Rz 720; a.A. Brandenberg in Ley/Brandenberg, Ubg 2010, 767, 773; Haberland, FR 2013, 538; FG Düsseldorf, Urteil vom 6. Juli 2012  3 K 2579/11 F, EFG 2012, 1914).

    Der Senat kann im Streitfall offenlassen, ob er sich diesem (kausalen) Normverständnis anschließen könnte oder ob nicht --ggf. über den Wortlaut der Regelung hinaus-- auch die für einen Alleingesellschafter erstellte negative Ergänzungsbilanz deshalb die Gegenausnahme des § 6 Abs. 5 Satz 4 Halbsatz 1 EStG 1997 n.F./2002 eröffnet, weil sie im Rahmen der Bruttobilanzierung den Teilwertansatz im Gesamthandsvermögen korrigiert (so z.B. FG Düsseldorf, Urteil in EFG 2012, 1914; Scharfenberg, ebenda; Schmidt/Kulosa, a.a.O., § 6 Rz 720, m.w.N.; Reiß in Kirchhof, a.a.O., § 15 Rz 381c, Fn. 7; zu Änderungen der Gesellschaftsverhältnisse nach Übertragung s. Prinz, FR 2012, 726, 727).

  • BFH, 26.06.2014 - IV R 31/12

    Buchwertübertragung: Keine Sperrfristverletzung bei einer Einmann-GmbH & Co. KG -

    Das Finanzgericht (FG) änderte den Feststellungsbescheid 2007 vom 2. Juni 2010 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 28. Juni 2011 aus den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2012, 1914 veröffentlichten Gründen dahingehend ab, dass im Rahmen der Ermittlung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb 2007 eine Verringerung um den in die Ergänzungsbilanz eingestellten Betrag in Höhe von 6.497.183,63 EUR sowie um den auf die technischen Anlagen entfallenden Buchwert in Höhe von 16.440 EUR erfolgt.
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