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   OVG Niedersachsen, 22.02.1999 - 3 K 2630/98   

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https://dejure.org/1999,10504
OVG Niedersachsen, 22.02.1999 - 3 K 2630/98 (https://dejure.org/1999,10504)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 22.02.1999 - 3 K 2630/98 (https://dejure.org/1999,10504)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 22. Februar 1999 - 3 K 2630/98 (https://dejure.org/1999,10504)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • Drs-Bund, 24.07.1975 - BT-Drs 7/3879
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.02.1999 - 3 K 2630/98
    Der Bundesgesetzgeber war sich ebenfalls darüber im Klaren, dass im Bundesgebiet nur wenige Landschaftsräume die Voraussetzungen für einen Nationalpark erfüllen können (vgl. BT-Drs. 7/3879 S. 24); die Voraussetzungen für die Unterschutzstellung eines Gebiets als Nationalpark hat er gleichwohl nicht weiter gefasst.

    Den Gesetzesmaterialien zu § 14 Abs. 1 BNatSchG ist zu entnehmen, dass die "Ausgestaltung des Nationalparks" durch diese Bestimmung im wesentlichen den Empfehlungen der IUCN folgt (BT-Drs. 7/3879 S. 24; 7/886 S. 36, 7/5171 S. 6, 7/5251 S. 10).

  • BVerwG, 10.09.1999 - 6 BN 1.99

    Nationalpark "Elbtalaue" gescheitert

    OVG Lüneburg vom 22.02.1999 - Az.: OVG 3 K 2630/98 -.

    BVerwG 6 BN 1.99 OVG 3 K 2630/98.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.04.2003 - 2 K 258/01

    Touristische Nutzung der Kernzone des Brockengebiets darf eingeschränkt werden

    In einem solchen Fall obliegt dem Senat allein die Prüfung, ob die Vorgabe des Bundesrahmenrechts durch das Nationalparkgesetz eingehalten oder überschritten wurde, mithin sich das gemäß §§ 1 Abs. 1; 2 Abs. 1 Satz 1 NlpG LSA i. V. m. Anlage 1 unter Schutz gestellte Gebiet in einem von Menschen nicht oder wenig beeinflussten Zustand befindet, d. h. ob das Gebiet sich noch in seinem ursprünglichen Zustand befindet oder dieser von Menschen lediglich wenig verändert worden ist (NdsOVG, Urt. v. 22.02.1999 - 3 K 2630/98 -, NuR 1999, 470; Gassner/Bendomir-Kahlo/Schmidt-Räntsch, Kommentar zum BNatSchG, § 14 RdNr. 8; Louis, Kommentar zum BNatSchG, 2. Aufl., § 14 RdNr. 8; Meßerschmidt, a.a.O., § 14 RdNrn. 34 ff.).
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