Rechtsprechung
FG Baden-Württemberg, 25.04.2006 - 3 K 266/02 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Erschütterung des Anscheinsbeweises der Nutzung eines zur Durchführung privater Fahrten geeigneten betrieblichen Pkw's auch zu privaten Zwecken; Wert der Nutzungsentnahme; Bemessung des Eigenverbrauchsumsatzes
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anscheinsbeweis; private Pkw-Nutzung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Anscheinsbeweis - private Pkw-Nutzung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (6)
- BFH, 04.11.1999 - V R 35/99
Private Pkw-Nutzung; Eigenverbrauch
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 25.04.2006 - 3 K 266/02
Während der Wert der Nutzungsentnahme nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG --falls der Steuerpflichtige ihn nicht aus Vereinfachungsgründen selbst zugrunde legt-- grundsätzlich kein geeigneter Schätzungsmaßstab (vgl. das BFH-Urteil vom 04.November 1999 V R 35/99, BFH/NV 2000, 759) ist die Schätzung der Privatnutzung in Höhe von 30 % der Gesamtnutzung im Ergebnis nicht zu beanstanden. - EuGH, 25.05.1993 - C-193/91
Finanzamt München III / Mohsche
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 25.04.2006 - 3 K 266/02
Dabei bleiben die Kosten, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt haben, außer Ansatz (Art. 6 Abs. 2 Buchst. a der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern 77/388/EWG - -Richtlinie 77/388/EWG --; Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften --EuGH--, Urteil vom 25. Mai 1993 C-193/91 - Mohsche -, Slg. 1993, I-2615, BStBl II 1993, 812). - BVerwG, 03.02.1993 - 1 B 10.93
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Vorliegen einer …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 25.04.2006 - 3 K 266/02
Der Beweis des ersten Anscheins kann durch den Gegenbeweis entkräftet werden, wobei der Steuerpflichtige nicht das Gegenteil beweisen muss, sondern es genügt, dass er die ernstliche Möglichkeit eines atypischen Geschehensablaufs darlegt (BFH Urteil vom 13. November 1974 VIII R 93/73, Bundessteuerblatt - BStBl- II 1980, 69; BFH Beschluss vom 28. März 1994 I B 10/93, BFH/NV 1995, 221).
- BFH, 24.02.2000 - III R 59/98
Verfassungsmäßigkeit der 1%-Regelung
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 25.04.2006 - 3 K 266/02
Hierzu reicht der Vortrag, der betriebliche Pkw werde nicht für Privatfahrten genutzt, Privatfahrten würden vielmehr ausschließlich mit anderen Fahrzeugen durchgeführt, grundsätzlich nicht aus (vgl. etwa die BFH-Urteile vom 24. Februar 2000 III R 59/98, BStBl II 2000, 273 und vom 13. Februar 2003 X R 23/01, BStBl II 2003, 472). - BFH, 13.11.1979 - VIII R 93/73
Entkräftung des Beweises des ersten Anscheins - Erwerb in Abbruchabsicht - …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 25.04.2006 - 3 K 266/02
Der Beweis des ersten Anscheins kann durch den Gegenbeweis entkräftet werden, wobei der Steuerpflichtige nicht das Gegenteil beweisen muss, sondern es genügt, dass er die ernstliche Möglichkeit eines atypischen Geschehensablaufs darlegt (BFH Urteil vom 13. November 1974 VIII R 93/73, Bundessteuerblatt - BStBl- II 1980, 69;… BFH Beschluss vom 28. März 1994 I B 10/93, BFH/NV 1995, 221). - BFH, 13.02.2003 - X R 23/01
1%-Regelung gilt auch für Geländewagen
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 25.04.2006 - 3 K 266/02
Hierzu reicht der Vortrag, der betriebliche Pkw werde nicht für Privatfahrten genutzt, Privatfahrten würden vielmehr ausschließlich mit anderen Fahrzeugen durchgeführt, grundsätzlich nicht aus (vgl. etwa die BFH-Urteile vom 24. Februar 2000 III R 59/98, BStBl II 2000, 273 und vom 13. Februar 2003 X R 23/01, BStBl II 2003, 472).
- FG Baden-Württemberg, 11.10.2007 - 5 K 302/04
Ordnungsmäßigkeit und zeitnahe Führung eines elektronischen Fahrtenbuchs - …
Den aus der allgemeinen Lebenserfahrung abgeleiteten Anscheinsbeweis habe er entsprechend den Hinweisen im Urteil des Finanzgerichts -FG- Baden-Württemberg vom 25. April 2006 3 K 266/02 (dokumentiert in [...]) erschüttert.Insoweit kommt es, entgegen der Ansicht des Kl, nicht auf den Umfang der privaten Nutzung des Firmenfahrzeugs und einen Anscheinsbeweis (Urteile des BFH vom 14. Mai 1999 VI B 258/98, BFH/NV 1999, 1330 und des FG Baden-Württemberg vom 25. April 2006 3 K 266/02, dokumentiert in [...]) an.
- BFH, 27.05.2009 - VI B 123/08
Vorteil aus der privaten Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs als …
Solche divergierenden Rechtssätze ergeben sich weder aus der vom Kläger in Bezug genommenen Entscheidung des FG Hamburg vom 16. Mai 2002 V 146/01 noch aus der des FG Baden-Württemberg vom 25. April 2006 3 K 266/02 ([...]). - FG München, 05.11.2008 - 10 K 4774/05
Keine Widerlegung des Anscheinsbeweises für eine auch private Nutzung eines …
Jedenfalls ist zu verlangen, dass die Aufzeichnungen in vergleichbarer Weise wie ein Fahrtenbuch einerseits lückenlos Aufschluss über Anlass und Entfernung aller in einem bestimmten Zeitraum durchgeführten Fahrten geben und andererseits einer Verprobung auf ihre sachliche Richtigkeit hin zugänglich sind (FG Baden-Württemberg vom 25.04.2006 3 K 266/02, in Juris).