Weitere Entscheidung unten: VG Potsdam, 31.07.2007

Rechtsprechung
   VG Potsdam, 31.07.2007 - 3 K 2495/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,4533
VG Potsdam, 31.07.2007 - 3 K 2495/03 (https://dejure.org/2007,4533)
VG Potsdam, Entscheidung vom 31.07.2007 - 3 K 2495/03 (https://dejure.org/2007,4533)
VG Potsdam, Entscheidung vom 31. Juli 2007 - 3 K 2495/03 (https://dejure.org/2007,4533)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,4533) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Militärische Nutzung des Truppenübungsplatzes Wittstock; Verletzung des Abwägungsgebotes in Bezug auf die gemeindliche Planungshoheit; Fortbestand von wirksamen vor dem Beitritt ergangenen Verwaltungsakten; Grundsatz des Vorbehaltes des Gesetzes; Nachträgliche materielle ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • brandenburg.de (Pressemitteilung)

    Verwaltungsgericht Potsdam gibt drei Klagen gegen den geplanten Truppenübungsplatz Wittstock statt

  • brandenburg.de (Pressemitteilung)

    Schriftliche Urteile zum geplanten Truppenübungsplatz Wittstock liegen vor

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bundeswehr darf Bombodrom nicht als Schießplatz nutzen - Verwaltungsgericht Potsdam gibt drei Klagen gegen den geplanten Truppenübungsplatz Wittstock statt

  • brandenburg.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Erörterungstermin Truppenübungsplatz Wittstock: Termin für mündliche Verhandlungen in Musterverfahren festgelegt

  • brandenburg.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Terminankündigung: Mündliche Verhandlungen zum Truppenübungsplatz Wittstock

  • brandenburg.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Erörterungstermin im Komplex Truppenübungsplatz Wittstock

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG; §§ 41, 43 VwVfG; Art. 19, 21 EinigungsV
    Planungshoheit einer Gemeinde

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2007, 1314
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • OVG Brandenburg, 27.12.2004 - 3 B 337/03

    Nutzung eines Geländes als Luft-Boden-Schießplatz und Standortübungsplatz;

    Auszug aus VG Potsdam, 31.07.2007 - 3 K 2495/03
    Die Verwaltungsentscheidung ist auch im Verhältnis zur Klägerin als Verwaltungsakt zu qualifizieren, denn sie entfaltet auch der Klägerin gegenüber Rechtswirkungen (OVG Brandenburg, Beschluss vom 27.12.2004 - 3 B 337/03 -, Rz. 22f., zitiert nach juris).

    Insoweit wird auf die Ausführungen der Kammer und des Oberverwaltungsgerichtes für das Land Brandenburg in den im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ergangenen Entscheidungen (3 L 871/03, Beschluss vom 24.09.2003, S. 13 ff. des Entscheidungsabdrucks bzw. OVG Brandenburg - 3 B 337/03 -, Beschluss vom 27.12.2004, Rz. 24 ff., zitiert nach juris) ergänzend Bezug genommen.

    59 Wann eine Gemeinde in ihrer durch eine hinreichend konkrete Planung manifestierten Planungshoheit betroffen ist, ist im Einzelfall in Abhängigkeit von der geplanten Nutzung, der Schutzbedürftigkeit und der Bedeutung der Planung für die Gemeinde zu bestimmen (Beschluss vom 24.09.2003 - 3 L 897/03 -, S. 17 des Entscheidungsabdrucks; OVG Brandenburg Beschluss vom 27.12.2004, a. a. O., Rz. 36).

    Aus diesem Grunde erachtet die Kammer es als sachgerecht, für die Betroffenheit der Planungshoheit der Klägerin den Schwellenwert zu Grunde zu legen, der auch gegenüber einer privaten Wohnnutzung eines Grundstückes angenommen wird (OVG Brandenburg Beschluss vom 27.12.2004, aaO, Rz. 53).

    Die Erheblichkeitsschwelle, bei deren Erreichen eine Beeinträchtigung abwägungserheblich ist bzw. sogar ein Anhörungsrecht des Betroffenen besteht, ist nach den Ergebnissen der neueren Lärmforschung in Bezug auf den äquivalenten Dauerschallpegel bei einem neuen Vorhaben in einem nicht vorbelasteten Gebiet mit einem Wert bei von 52 dB(A) anzusetzen (vgl. OVG für das Land Brandenburg, Beschluss vom 27.12.2004 - 3 B 337/03 -, Entscheidungsabdruck S. 19; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21.09.2005, - 2 S 100.05 - Entscheidungsabdruck S. 21 und Hofmann/Grabherr, a. a. O., § 6 Rdnr. 54 a).

    Bei der Einschätzung, welche Eingangsdaten einer Lärmbegutachtung zu Grunde zu legen sind, ist nicht jede theoretisch denkbare Beeinträchtigung zu berücksichtigen, sondern nur eine solche Beeinträchtigung, die realistischer Weise zu erwarten ist (BVerwG, Urteil vom 07.02.2001 - 11 B 61/00 -, Rz. 11 und OVG Brandenburg, Beschluss vom 27.12.2004, - 3 B 337/03 - Rz. 59, zitiert nach juris).Vorliegend ist der voraussichtliche Flugbetrieb maßgeblich anhand der Verwaltungsentscheidung, des Betriebskonzeptes vom 20. Januar 2003 (Anlage 2 zur Verwaltungsentscheidung) und der Karte zur fliegerischen Nutzung (Anlage 3 zur Verwaltungsentscheidung) zu beurteilen.

    Das Gericht bewertet das Interesse der Klägerin an der Aufhebung der Verwaltungsentscheidung mit 50.000,00 Euro (vgl. OVG Brandenburg, Beschluss vom 27.12.2004, a.a.O.).

  • VG Potsdam, 28.01.2004 - 3 L 897/03
    Auszug aus VG Potsdam, 31.07.2007 - 3 K 2495/03
    16 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten im vorliegenden Verfahren, im Verfahren 3 K 2498/03 und in den Verfahren 3 L 871/03 und 3 L 799/05, 3 L 897/03 sowie auf die zu diesen Verfahren geführten Beiakten ergänzend Bezug genommen.

    59 Wann eine Gemeinde in ihrer durch eine hinreichend konkrete Planung manifestierten Planungshoheit betroffen ist, ist im Einzelfall in Abhängigkeit von der geplanten Nutzung, der Schutzbedürftigkeit und der Bedeutung der Planung für die Gemeinde zu bestimmen (Beschluss vom 24.09.2003 - 3 L 897/03 -, S. 17 des Entscheidungsabdrucks; OVG Brandenburg Beschluss vom 27.12.2004, a. a. O., Rz. 36).

    Die Beklagte selbst hat im Beschwerdeverfahren zum Eilverfahren 3 L 897/03 angegeben, dass ca. 37 % aller Einsätze im taktischen Verfahren geflogen würden.

  • BVerwG, 14.12.2000 - 4 C 13.99

    Militärisch genutzte Liegenschaften; Inanspruchnahme durch DDR-Behörden; Nutzung

    Auszug aus VG Potsdam, 31.07.2007 - 3 K 2495/03
    Aufgrund von Klagen mehrerer in der Nachbarschaft des Truppenübungsplatzes gelegener Gemeinden wurde der Beklagten durch Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Dezember 2000 (- 4 C 13/99 -, NVwZ 2001, S. 1030) die Nutzung des Truppenübungsplatzes Wittstock zu militärischen Zwecken untersagt, da u.a. eine Anhörung der in ihrer Planungshoheit betroffenen klagenden Gemeinden nicht durchgeführt worden sei.

    Dies folgt auch aus der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Dezember 2000 (- 4 C 13/99 -, NVwZ 2001, S. 1030 [1034]), deren Umsetzung die angefochtene Verwaltungsentscheidung dient.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 14. Dezember 2000 (a. a. O. S. 1032 f.) ausgeführt, dass die Beklagte ungeachtet ihrer dem Grunde nach vorhandenen Befugnis zur weiteren militärischen Nutzung des vormals sowjetischen Übungsplatzes die militärische Nutzung nicht ohne weiteres fortsetzen dürfe, sondern vielmehr darüber eine dem materiellen Recht entsprechende Entscheidung nach Anhörung der in dem zu entscheidenden Fall in ihrer Planungshoheit betroffenen Klägerin (einer Gemeinde) zu treffen habe.

  • VG Potsdam, 24.09.2003 - 3 L 871/03
    Auszug aus VG Potsdam, 31.07.2007 - 3 K 2495/03
    Die Klägerin hat im Rahmen dieser Anhörung im wesentlichen auf ihre Ausführungen in dem vorliegenden Verfahren und in dem auf vorläufigen Rechtsschutz gerichteten Verfahren (3 L 871/03) verwiesen.

    16 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten im vorliegenden Verfahren, im Verfahren 3 K 2498/03 und in den Verfahren 3 L 871/03 und 3 L 799/05, 3 L 897/03 sowie auf die zu diesen Verfahren geführten Beiakten ergänzend Bezug genommen.

    Insoweit wird auf die Ausführungen der Kammer und des Oberverwaltungsgerichtes für das Land Brandenburg in den im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ergangenen Entscheidungen (3 L 871/03, Beschluss vom 24.09.2003, S. 13 ff. des Entscheidungsabdrucks bzw. OVG Brandenburg - 3 B 337/03 -, Beschluss vom 27.12.2004, Rz. 24 ff., zitiert nach juris) ergänzend Bezug genommen.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.11.2006 - 2 S 22.06

    Beeinträchtigung der Belange einer Gemeinde durch die militärische Nutzung eines

    Auszug aus VG Potsdam, 31.07.2007 - 3 K 2495/03
    Dabei verkennt die Kammer nicht, dass die Klägerin nur die Verletzung ihrer eigenen Rechte, das heißt eine Verletzung des Abwägungsgebotes in Bezug auf ihre gemeindliche Planungshoheit geltend machen kann, sich folglich nicht auf eine Vernachlässigung oder Fehlgewichtung fremder Belange und auch nicht auf eine Verstärkung ihrer eigenen Belange durch eine Summierung mit dem Gewicht entsprechender fremder Belange berufen kann (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30.11.2006, - 2 S 22.06, S. 9 des Entscheidungsabdrucks).

    Die Beklagte geht in ihrer nachträglichen Abwägung von einer schutzmindernden Vorbelastung des Gemeindegebietes aus, ohne die konkrete Vorbelastung hinreichend ermittelt zu haben und darzulegen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30.11.2006, a. a. O., S. 17 ff.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.09.2005 - 2 S 100.05

    Verwaltungsentscheidung über die militärische Weiternutzung eines Geländes im

    Auszug aus VG Potsdam, 31.07.2007 - 3 K 2495/03
    Die Erheblichkeitsschwelle, bei deren Erreichen eine Beeinträchtigung abwägungserheblich ist bzw. sogar ein Anhörungsrecht des Betroffenen besteht, ist nach den Ergebnissen der neueren Lärmforschung in Bezug auf den äquivalenten Dauerschallpegel bei einem neuen Vorhaben in einem nicht vorbelasteten Gebiet mit einem Wert bei von 52 dB(A) anzusetzen (vgl. OVG für das Land Brandenburg, Beschluss vom 27.12.2004 - 3 B 337/03 -, Entscheidungsabdruck S. 19; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21.09.2005, - 2 S 100.05 - Entscheidungsabdruck S. 21 und Hofmann/Grabherr, a. a. O., § 6 Rdnr. 54 a).
  • BVerwG, 07.02.2001 - 11 B 61.00

    Erfolgsaussichten einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

    Auszug aus VG Potsdam, 31.07.2007 - 3 K 2495/03
    Bei der Einschätzung, welche Eingangsdaten einer Lärmbegutachtung zu Grunde zu legen sind, ist nicht jede theoretisch denkbare Beeinträchtigung zu berücksichtigen, sondern nur eine solche Beeinträchtigung, die realistischer Weise zu erwarten ist (BVerwG, Urteil vom 07.02.2001 - 11 B 61/00 -, Rz. 11 und OVG Brandenburg, Beschluss vom 27.12.2004, - 3 B 337/03 - Rz. 59, zitiert nach juris).Vorliegend ist der voraussichtliche Flugbetrieb maßgeblich anhand der Verwaltungsentscheidung, des Betriebskonzeptes vom 20. Januar 2003 (Anlage 2 zur Verwaltungsentscheidung) und der Karte zur fliegerischen Nutzung (Anlage 3 zur Verwaltungsentscheidung) zu beurteilen.
  • BVerwG, 28.06.2000 - 11 C 13.99

    Flugverfahren; Abflugroute; Abflugstrecken; Abwägungsgebot; Schutznorm;

    Auszug aus VG Potsdam, 31.07.2007 - 3 K 2495/03
    Es begrenzt die planerische Gestaltungsfreiheit, die einerseits unerlässlich ist, um entgegengesetzte private und/oder öffentliche Belange auszugleichen, andererseits im Rechtsstaat nicht schrankenlos, sondern nur rechtlich gebunden und gerichtlich kontrollierbar sein kann (BVerwG, Urteil vom 28. Juni 2000 - 11 C 13.99 -, BVerwG 111, S. 276, 280).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.09.2005 - 2 S 99.05

    OVG Berlin-Brandenburg bestätigt vorläufiges Verbot der militärischen

    Auszug aus VG Potsdam, 31.07.2007 - 3 K 2495/03
    Darüber hinaus hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bereits in seinem Beschluss vom 20. September 2005 (- 2 S 99.05-, Entscheidungsabdruck S. 16 ff.) ausgeführt, dass der von der Beklagten gewählte Ansatz den für die Ermittlung der Abwägungserheblichkeit relevanten Maßstab verfehlt.
  • BVerwG, 14.12.1994 - 11 C 18.93

    Militärische Tiefflüge der Bundeswehr und der NATO-Truppen - Festlegung von

    Auszug aus VG Potsdam, 31.07.2007 - 3 K 2495/03
    Die Gemeinde ist darüber hinaus auch vor Vorhaben geschützt, die das Gemeindegebiet oder Teile davon nachhaltig betreffen und die Entwicklung der Gemeinde beeinflussen (BVerwG, Urteil vom 14.12.1994, BVerwGE 97, S. 203 m.w.N.).
  • BVerwG, 29.11.1985 - 8 C 105.83

    Ermächtigungsgrundlage - Feststellende Verwaltungsakte - Inhalt - Betroffener -

  • BVerwG, 10.10.1990 - 1 B 131.90

    Regelungszweck des § 34c GewO

  • VG Potsdam, 20.06.2006 - 3 L 799/05

    "Truppenübungsplatz Wittstock": Entscheidungen in zwei weiteren Eilverfahren

  • VG Potsdam, 31.07.2007 - 3 K 2498/03

    Terminankündigung: Mündliche Verhandlungen zum Truppenübungsplatz Wittstock

  • VG Potsdam, 31.07.2007 - 3 K 2837/03

    Nutzungsentscheidung bezüglich eines Truppenübungsplatzes (hier: Wittstock);

    Die angefochtene Verwaltungsentscheidung erweise sich auch unter Berücksichtigung des während des vorliegenden Verfahrens in Auftrag gegebenen Fluglärmgutachtens (Teilgutachten Gemeinde Lärz, Seehotel Ichlim, Karzfehn) der AVIA Consult vom 24. Juni 2007 (BA XV zu 3 K 2495/03) als abwägungsfehlerfrei.

    Die Lärmbelastung nach dem Gutachten der AVIA Consult sei deutlich geringer als im Rahmen der bisherigen Gutachten der EADS angenommen, da die Gutachter erstmals - richtigerweise - die für Horizontalüberflüge nach der Anleitung zur Berechnung von Lärmschutzbereichen ( - AzB - Stand Mai 2007, BA XX zu 3 K 2495/03) geltenden Werte der sog. Anflugklasse berücksichtigt hätten.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten im vorliegenden Verfahren und in den Verfahren 3 L 917/03 und 3 L 797/05, auf die zu diesen Verfahren geführten Beiakten, auf das Gutachten der EADS Deutschland vom 24. Februar 2003 (BA XI zu 3 K 2495/03), die Gutachten der AVIA Consult vom 24. Juni und 10. Juli 2007 (Beiakten XV und XX zu 3 K 2495/03) ergänzend Bezug genommen.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.11.2006 - 2 S 22.06
    Auf Antrag der Antragstellerin stellte das Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 24. September 2003 (3 L 871/03) die aufschiebende Wirkung der unter dem Aktenzeichen 3 K 2495/03 beim Verwaltungsgericht anhängigen Klage der Antragstellerin gegen die Verwaltungsentscheidung vom 9. Juli 2003 wieder her und führte zur Begründung im Wesentlichen aus, dass die (auch) gegenüber der Antragstellerin als Verwaltungsakt zu qualifizierende Verwaltungsentscheidung wegen der fehlenden Anhörung der Antragstellerin vor Erlass der Entscheidung deren aus der Selbstverwaltungsgarantie und der Planungshoheit folgendes Anhörungsrecht verletze.

    Unter Berufung auf eine nachträgliche Abwägung der Belange der Antragstellerin vom 16. Dezember 2005 stellte die Antragsgegnerin am 20. Dezember 2005 beim Verwaltungsgericht Potsdam den Antrag, den Beschluss der Kammer vom 24. September 2003 abzuändern und den Antrag der Antragstellerin, die aufschiebende Wirkung ihrer Klage 3 K 2495/03 gegen die Verwaltungsentscheidung vom 9. Juli 2003 wiederherzustellen, abzulehnen.

    Denn das Verwaltungsgericht hatte die aufschiebende Wirkung der Klage - 3 K 2495/03 - gegen die Verwaltungsentscheidung der Antragsgegnerin vom 9. Juli 2003 deshalb angeordnet, weil die Antragsgegnerin wegen der fehlenden Anhörung der Antragstellerin vor Erlass der Entscheidung deren aus der Selbstverwaltungsgarantie und der Planungshoheit folgendes Anhörungsrecht verletzt hatte.

  • OVG Brandenburg, 27.12.2004 - 3 B 337/03
    Das Verwaltungsgericht hat auf Antrag der Antragstellerin mit Beschluss vom 24. September 2003 die aufschiebende Wirkung der unter dem Aktenzeichen 3 K 2495/03 beim Verwaltungsgericht anhängigen Klage der Antragstellerin gegen die Verwaltungsentscheidung vom 9. Juli 2003 wiederhergestellt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   VG Potsdam, 31.07.2007 - 3 K 2837/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,7653
VG Potsdam, 31.07.2007 - 3 K 2837/03 (https://dejure.org/2007,7653)
VG Potsdam, Entscheidung vom 31.07.2007 - 3 K 2837/03 (https://dejure.org/2007,7653)
VG Potsdam, Entscheidung vom 31. Juli 2007 - 3 K 2837/03 (https://dejure.org/2007,7653)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,7653) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Militärische Nutzung des Truppenübungsplatzes Wittstock im Landkreis Ostprignitz-Ruppin; Berechtigung zur Entscheidung über die militärische Fortnutzung des Truppenübungsplatzes in Form eines Verwaltungsaktes; Bekanntgabe eines Verwaltungsakts auch bzgl. nachträglicher ...

  • freieheide.de PDF

    Nachbarklage gegen militärische Nutzung eines Truppenübungsplatzes

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • brandenburg.de (Pressemitteilung)

    Verwaltungsgericht Potsdam gibt drei Klagen gegen den geplanten Truppenübungsplatz Wittstock statt

  • brandenburg.de (Pressemitteilung)

    Schriftliche Urteile zum geplanten Truppenübungsplatz Wittstock liegen vor

  • brandenburg.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Erörterungstermin Truppenübungsplatz Wittstock: Termin für mündliche Verhandlungen in Musterverfahren festgelegt

  • brandenburg.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Terminankündigung: Mündliche Verhandlungen zum Truppenübungsplatz Wittstock

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (22)

  • VG Potsdam, 06.02.2004 - 3 L 917/03
    Auszug aus VG Potsdam, 31.07.2007 - 3 K 2837/03
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten im vorliegenden Verfahren und in den Verfahren 3 L 917/03 und 3 L 797/05, auf die zu diesen Verfahren geführten Beiakten, auf das Gutachten der EADS Deutschland vom 24. Februar 2003 (BA XI zu 3 K 2495/03), die Gutachten der AVIA Consult vom 24. Juni und 10. Juli 2007 (Beiakten XV und XX zu 3 K 2495/03) ergänzend Bezug genommen.

    Insoweit wird auf die Ausführungen der Kammer und des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg in den im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ergangenen Entscheidungen (3 L 917/03, Beschluss vom 06.02.2004, S. 10 ff. des Entscheidungsabdrucks bzw. OVG Berlin-Brandenburg - 2 S 99.05 -Beschluss vom 20.09.2005, S. 8 ff. des Entscheidungsabdrucks) ergänzend Bezug genommen.

    Die Beklagte beruft sich im vorliegenden Verfahren und im hierzu geführten Eilverfahren (3 L 917/03) ausdrücklich darauf, dass die Klägerin nicht Adressatin der Verwaltungsentscheidung sei und die Verwaltungsentscheidung ihr gegenüber keine Rechtswirkungen entfalte, so dass es an dem erforderlichen Willen zur Bekanntgabe (vgl. § 13 Abs. 1 Nr. 2 VwVfG) fehlt.

    Soweit die Beklagte sich hinsichtlich der An- und Abflüge darauf beruft, dass es sich hierbei um allgemeinen Tiefflug (vgl. § 30 Abs. 1 LuftVG) handele, folgt die Kammer dem, wie bereits im Eilverfahren - 3 L 917/03 - ausgeführt, nicht.

    Schreckreaktionen auch nur vereinzelter Tiere können bei einer Haltung von mehreren tausend Tieren in einem Stall schnell zu deren Ausbreitung und damit zu einer Überreaktion auch der anderen Tiere führen, was wiederum bei der in den Stallungen der Klägerin vorhandenen hohen Besatzdichte und der großen Anzahl gehaltener Tiere zu Verletzungen bei den Tieren führen kann (vgl. auch Dr. M., Stellungnahme über die Stressbelastung des Geflügels und die Auswirkungen der Nutzung des Luft-Boden-Schießplatzes Wittstock auf die unmittelbar angrenzenden Puten-Elterntierbestände der K. GmbH, 3 L 917/03, Bl. 65 ff.).

  • VG Potsdam, 23.05.2006 - 3 L 797/05

    Klagen gegen "Truppenübungsplatz Wittstock" behalten weiterhin aufschiebende

    Auszug aus VG Potsdam, 31.07.2007 - 3 K 2837/03
    Die Erkenntnisse des im Beschwerdeverfahren OVG 2 S 19.06 (3 L 797/05) seitens der Beklagten vorgelegten Forschungsberichts aus der Wehrmedizin ( Einflüsse von strahlgetriebenen Luftfahrzeugen auf Leistung und Verhalten von Wirbeltieren, Kurztitel: Fluglärm und Wirbeltiere, Verf.: Prof. Dr. Stephan u.a., 1986, BA II), wonach Putentiere keinen erheblichen Beeinträchtigungen von Tieffluglärm ausgesetzt seien, könnten auf ihren Betrieb schon deswegen nicht übertragen werden, weil sie im Unterschied zu dem im Forschungsbericht untersuchten Betrieb keinen Mastbetrieb, sondern einen Zuchtbetrieb von Elterntieren zur Eigewinnung führe.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten im vorliegenden Verfahren und in den Verfahren 3 L 917/03 und 3 L 797/05, auf die zu diesen Verfahren geführten Beiakten, auf das Gutachten der EADS Deutschland vom 24. Februar 2003 (BA XI zu 3 K 2495/03), die Gutachten der AVIA Consult vom 24. Juni und 10. Juli 2007 (Beiakten XV und XX zu 3 K 2495/03) ergänzend Bezug genommen.

    Soweit die Beklagte im Beschwerdeverfahren - 3 L 797/05 - zur Begründung ihrer Feststellung, dass der Flugverkehr keine beeinträchtigende Wirkung auf die von der Klägerin betriebene Putenzucht habe, einen Auszug aus dem Forschungsbericht der Wehrmedizin (Fluglärm und Wirbeltiere, Prof. Dr. E. Stephan u.a., Einflüsse von strahlgetriebenen Luftfahrzeugen auf Leistungen und Verhalten von Wirbeltieren, 1986, BA II) vorgelegt hat, ist diese Untersuchung in die Überprüfung des Gerichts, ob ein Abwägungsfehler in Form einer unzureichenden Ermittlung des Abwägungsmaterials vorliegt, nicht einzubeziehen, da die Ergebnisse dieses Forschungsberichtes nicht in die Abwägungsentscheidung der Beklagten vom 16. Dezember 2005 eingeflossen sind.

    Auch aus den Verwaltungsvorgängen ergibt sich nicht, dass der im Beschwerdeverfahren - 3 L 797/05 -vorgelegte Forschungsbericht bereits Grundlage der nachträglichen Abwägung der Beklagten war.

  • BVerwG, 14.12.2000 - 4 C 13.99

    Militärisch genutzte Liegenschaften; Inanspruchnahme durch DDR-Behörden; Nutzung

    Auszug aus VG Potsdam, 31.07.2007 - 3 K 2837/03
    Aufgrund von Klagen mehrerer in der Nachbarschaft des Truppenübungsplatzes gelegener Gemeinden wurde der Beklagten durch Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Dezember 2000 (- 4 C 13/99 -, NVwZ 2001, S. 1030) die Nutzung des Truppenübungsplatzes Wittstock zu militärischen Zwecken untersagt, da u.a. eine Anhörung der in ihrer Planungshoheit betroffenen klagenden Gemeinden nicht durchgeführt worden sei.

    Dies ergibt sich aus der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Dezember 2000 (- 4 C 13/99 -, NVwZ 2001, S. 1030), deren Umsetzung die angefochtene Verwaltungsentscheidung dient.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 14. Dezember 2000 (a. a. O. S. 1032 f.) ausgeführt, dass die Beklagte ungeachtet ihrer dem Grunde nach vorhandenen Befugnis zur weiteren militärischen Nutzung des vormals sowjetischen Übungsplatzes die militärische Nutzung nicht ohne weiteres fortsetzen dürfe, sondern vielmehr darüber eine dem materiellen Recht entsprechende Entscheidung nach Anhörung der in dem zu entscheidenden Fall in ihrer Planungshoheit betroffenen Klägerin (einer Gemeinde) zu treffen habe.

  • VG Potsdam, 31.07.2007 - 3 K 2495/03

    Weiternutzung eines früheren Truppenübungsplatzes (hier: Wittstock); Wirksamkeit

    Auszug aus VG Potsdam, 31.07.2007 - 3 K 2837/03
    Die angefochtene Verwaltungsentscheidung erweise sich auch unter Berücksichtigung des während des vorliegenden Verfahrens in Auftrag gegebenen Fluglärmgutachtens (Teilgutachten Gemeinde Lärz, Seehotel Ichlim, Karzfehn) der AVIA Consult vom 24. Juni 2007 (BA XV zu 3 K 2495/03) als abwägungsfehlerfrei.

    Die Lärmbelastung nach dem Gutachten der AVIA Consult sei deutlich geringer als im Rahmen der bisherigen Gutachten der EADS angenommen, da die Gutachter erstmals - richtigerweise - die für Horizontalüberflüge nach der Anleitung zur Berechnung von Lärmschutzbereichen ( - AzB - Stand Mai 2007, BA XX zu 3 K 2495/03) geltenden Werte der sog. Anflugklasse berücksichtigt hätten.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten im vorliegenden Verfahren und in den Verfahren 3 L 917/03 und 3 L 797/05, auf die zu diesen Verfahren geführten Beiakten, auf das Gutachten der EADS Deutschland vom 24. Februar 2003 (BA XI zu 3 K 2495/03), die Gutachten der AVIA Consult vom 24. Juni und 10. Juli 2007 (Beiakten XV und XX zu 3 K 2495/03) ergänzend Bezug genommen.

  • OVG Brandenburg, 27.12.2004 - 3 B 337/03

    Nutzung eines Geländes als Luft-Boden-Schießplatz und Standortübungsplatz;

    Auszug aus VG Potsdam, 31.07.2007 - 3 K 2837/03
    Damit wird der in der überwiegenden Rechtsprechung (OVG Brandenburg, Beschluss vom 27.12.2004 - 3 B 337/03 -, Rz. 54, zitiert nach juris, m. w. N.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21.09.2005 - 2 S 100.05 - S. 21 des Entscheidungsabdrucks) und Literatur (Hofmann/Grabherr, Luftverkehrsgesetz, Kommentar, Stand: 1. März 2004, § 6 Rdnr. 54 a) als abwägungserheblich angesehene äquivalente Dauerschallpegel von 52 dB(A), den auch die Kammer für die Überschreitung der Grenze zur Erheblichkeit einer Lärmbelastung als maßgeblich erachtet, in allen Betriebsteilen weit überschritten.

    Die Erheblichkeitsschwelle, bei deren Erreichen eine Beeinträchtigung abwägungserheblich ist bzw. sogar ein Anhörungsrecht des Betroffenen besteht, ist nach den Ergebnissen der neueren Lärmforschung bei einem neuen Vorhaben in einem nicht vorbelasteten Gebiet bei einem äquivalenten Dauerschallpegel von 52 dB(A) anzusetzen (vgl. OVG für das Land Brandenburg, Beschluss vom 27.12.2004 - 3 B 337/03 -, Entscheidungsabdruck S. 19; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21.9.2005, - 2 S 100.05 - Entscheidungsabdruck S. 21 und Hofmann/Grabherr, a. a. O., § 6 Rdnr. 54 a).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.09.2005 - 2 S 100.05

    Verwaltungsentscheidung über die militärische Weiternutzung eines Geländes im

    Auszug aus VG Potsdam, 31.07.2007 - 3 K 2837/03
    Damit wird der in der überwiegenden Rechtsprechung (OVG Brandenburg, Beschluss vom 27.12.2004 - 3 B 337/03 -, Rz. 54, zitiert nach juris, m. w. N.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21.09.2005 - 2 S 100.05 - S. 21 des Entscheidungsabdrucks) und Literatur (Hofmann/Grabherr, Luftverkehrsgesetz, Kommentar, Stand: 1. März 2004, § 6 Rdnr. 54 a) als abwägungserheblich angesehene äquivalente Dauerschallpegel von 52 dB(A), den auch die Kammer für die Überschreitung der Grenze zur Erheblichkeit einer Lärmbelastung als maßgeblich erachtet, in allen Betriebsteilen weit überschritten.

    Die Erheblichkeitsschwelle, bei deren Erreichen eine Beeinträchtigung abwägungserheblich ist bzw. sogar ein Anhörungsrecht des Betroffenen besteht, ist nach den Ergebnissen der neueren Lärmforschung bei einem neuen Vorhaben in einem nicht vorbelasteten Gebiet bei einem äquivalenten Dauerschallpegel von 52 dB(A) anzusetzen (vgl. OVG für das Land Brandenburg, Beschluss vom 27.12.2004 - 3 B 337/03 -, Entscheidungsabdruck S. 19; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21.9.2005, - 2 S 100.05 - Entscheidungsabdruck S. 21 und Hofmann/Grabherr, a. a. O., § 6 Rdnr. 54 a).

  • BVerwG, 29.04.2002 - 9 B 10.02

    Zumutbarkeit der Fluglärmbelastung eines Aussenbereichsgrundstücks als

    Auszug aus VG Potsdam, 31.07.2007 - 3 K 2837/03
    Nach der Rechtsprechung ist die Grenze unzumutbarer Beeinträchtigungen durch Fluglärm einzelfallbezogen unter Berücksichtigung der konkreten örtlichen Verhältnisse zu bestimmen (BVerwG, Urteil vom 29.04.2002 - 9 B 10.02 - und Urteil vom 24.06.2004 - 4 C 15/03 -, Rz. 34, zit. nach juris).
  • BVerwG, 23.05.1991 - 7 C 19.90

    Lärmbelastung - Schießlärm - Lärmempfindliche Nutzung - Baurechtliche Genehmigung

    Auszug aus VG Potsdam, 31.07.2007 - 3 K 2837/03
    Wegen der wesentlichen Änderung der fliegerischen Nutzung war die Ermittlung der Lärmvorbelastung erforderlich, denn der Gesichtspunkt der tatsächlichen Vorbelastung rechtfertigt es nicht, den Betroffenen massive Lärmmehrbelastungen aufgrund wesentlicher Änderungen eines Truppenübungsplatzes zuzumuten (BVerwG, Urteil vom 23.05.1991, - 7 C 19/90 -, RZ 12, zit. nach juris).
  • BVerwG, 11.04.1986 - 4 C 51.83

    Landbeschaffung für Verteidigungszwecke und Planungshoheit einer Gemeinde

    Auszug aus VG Potsdam, 31.07.2007 - 3 K 2837/03
    Die Abwägung ist bereits dann fehlerhaft, wenn der Behörde keine konkreten Informationen über die betroffenen Belange vorliegen (BVerwG, Urteil vom 11.4.1986 - 4 C 51/83, Rz. 39, zit. nach juris).
  • BVerwG, 25.02.1988 - 4 C 32.86

    Landesrechtlich erforderliche Verkehrsanalyse als Teil des Abwägungsmaterials im

    Auszug aus VG Potsdam, 31.07.2007 - 3 K 2837/03
    Aus diesem Grunde hat das Gericht die Rechtmäßigkeit des Abwägungsvorganges anhand des Materials zu überprüfen, welches der behördlichen Planungsentscheidung zugrunde gelegen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.02.1988 - 4 C 32/86 - u. a. zit. nach juris).
  • BVerwG, 28.06.2000 - 11 C 13.99

    Flugverfahren; Abflugroute; Abflugstrecken; Abwägungsgebot; Schutznorm;

  • OLG Koblenz, 06.05.1998 - 1 U 1568/93
  • BVerwG, 24.06.2004 - 4 C 15.03

    Taunus-Flugrouten rechtmäßig

  • BVerwG, 29.01.1991 - 4 C 51.89

    Grundrechtskonkretisierende Normen

  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

  • BVerwG, 24.06.2004 - 4 C 11.03

    Flugroutenfestlegung; planungsähnlicher Charakter; sicherheitsrechtliche

  • BVerwG, 26.11.2003 - 9 C 6.02

    Revisionsverfahren; Berücksichtigung von Rechtsänderungen; Klageänderung;

  • BVerwG, 19.05.2005 - 4 VR 2000.05

    Kein vorläufiger Baustopp für den Ausbau des Flughafens Leipzig/Halle

  • BVerwG, 29.11.1985 - 8 C 105.83

    Ermächtigungsgrundlage - Feststellende Verwaltungsakte - Inhalt - Betroffener -

  • BVerwG, 10.10.1990 - 1 B 131.90

    Regelungszweck des § 34c GewO

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.09.2005 - 2 S 99.05

    OVG Berlin-Brandenburg bestätigt vorläufiges Verbot der militärischen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.12.2006 - 2 S 19.06

    Interesse des Betreibers einer Putenfarm am Verschontbleiben einer

  • VG Potsdam, 23.05.2006 - 3 L 797/05
    Der auf § 80 Abs. 7 VwGO gestützte Antrag der Antragsgegnerin, den Beschluss der Kammer vom 6. Februar 2004 - 3 L 917/03 - abzuändern und den Antrag der Antragstellerin, die aufschiebende Wirkung ihrer Klage 3 K 2837/03 gegen die Verwaltungsentscheidung der Antragsgegnerin vom 9. Juli 2003 wiederherzustellen, abzulehnen, ist zwar zulässig, hat indes in der Sache keinen Erfolg.

    Die Antragsgegnerin macht insoweit geltend, dass die ab Januar 2006 einsetzende Bereitschaftsphase der Bundeswehr im Rahmen der sog. NATO-Response-Force sowie die unter dem 16. Dezember 2005 vorgenommene ergänzende Abwägungsentscheidung, die im Klageverfahren 3 K 2837/03 vorgelegt worden ist, veränderte Umstände im Sinne von § 80 Abs. 7 VwGO seien.

    Bei der im Rahmen eines Abänderungsverfahrens auf der Grundlage von § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO im Lichte der widerstreitenden Rechtsgüter vorzunehmenden Interessenabwägung zwischen dem öffentlichen Interesse der Antragsgegnerin, den Truppenübungsplatz Wittstock auf der Grundlage der Verwaltungsentscheidung vom 9. Juli 2003 aus verteidigungspolitischen Gründen sofort nutzen zu können, und dem privaten Aussetzungsinteresse der Antragstellerin, mit Blick auf die geltend gemachte Verletzung ihres grundrechtlich geschützten Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb von einer solchen Nutzung bis zur Entscheidung über die Klage 3 K 2837/03 verschont zu bleiben, überwiegt nach wie vor das Aussetzungsinteresse der Antragstellerin.

    Bedenklich ist die Verfahrensweise der Antragsgegnerin auch, weil sie ihre nachträgliche Abwägung der Belange der Antragstellerin lediglich im Verwaltungsvorgang niedergelegt und der Antragstellerin schriftsätzlich im Rahmen des noch anhängigen Klageverfahrens 3 K 2837/03 zur Kenntnis gegeben hat.

    Dabei verkennt das Gericht keineswegs, dass militärische Tiefflüge kontingentiert und im Einzelnen zugewiesen werden; allerdings muss sich die Antragstellerin - wie bereits im Beschluss vom 6. Februar 2004 - 3 L 917/03 - ausgeführt wurde - daran festhalten lassen, dass sie auch militärische Tiefflüge in ihr Betriebskonzept eingestellt hat, das wiederum Bestandteil der mit der Klage 3 K 2837/03 angefochtenen Verwaltungsentscheidung vom 9. Juli 2003 ist, so dass die Lärmrelevanz auch von Tiefflügen bei der Überprüfung der hier in Rede stehenden Abwägungsentscheidung im Hinblick auf die einzuhaltende Zumutbarkeitsgrenze berücksichtigt werden muss.

    Es kann derzeit nicht ausgeschlossen werden, dass bei einer sofortigen Inbetriebnahme des Truppenübungsplatzes nach Maßgabe der im Klageverfahren 3 K 2837/03 umstrittenen Verwaltungsentscheidung irreversible Grundrechtseingriffe erfolgen, die zur Existenzvernichtung des Gewerbebetriebes der Antragstellerin führen.

  • VG Potsdam, 06.02.2004 - 3 L 917/03
    Die aufschiebende Wirkung der Klage 3 K 2837/03 der Antragstellerin gegen die Verwaltungsentscheidung der Antragsgegnerin vom 9. Juli 2003 wird wiederhergestellt.

    Gegen die Verwaltungsentscheidung hat die Antragstellerin am 27. August 2003 beim Verwaltungsgericht Potsdam Klage erhoben (3 K 2837/03), über welche bisher nicht entschieden ist, und am selben Tage im vorliegenden Verfahren um einstweiligen Rechtsschutz nachgesucht.

    die aufschiebende Wirkung ihrer Klage 3 K 2837/03 gegen die Verwaltungsentscheidung der Antragsgegnerin vom 9. Juli 2003 wiederherzustellen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, namentlich der Anordnung der sofortigen Vollziehung vom 3. September 2003 und der Darstellung der Antragsgegnerin vom 19. August 2003, den Inhalt der Verfahrensakte 3 K 2837/03 und den Inhalt des Vorbringens insbesondere der Antragsgegnerin in den Verfahren 3 K 2489/03, 3 L 877/03, 3 K 2488/03, 3 L 860/03 und 3 L 897/03 einschließlich der jeweils beigezogenen Verwaltungsvorgänge der Antragsgegnerin sowie der von den dortigen Antragstellern vorgelegten Unterlagen und Pläne, insbesondere auf den Inhalt der Verwaltungsentscheidung vom 9. Juli 2003 einschließlich ihrer Anlagen, ergänzend Bezug genommen.

    Deshalb ist die Klage 3 K 2837/03 entgegen der Ansicht der Antragsgegnerin auch nicht offensichtlich unzulässig.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.12.2006 - 2 S 19.06
    Auf Antrag der Antragstellerin stellte das Verwaltungsgericht Potsdam mit Beschluss vom 6. Februar 2004 (3 L 917/03) die aufschiebende Wirkung der unter dem Aktenzeichen 3 K 2837/03 beim Verwaltungsgericht anhängigen Klage der Antragstellerin gegen die Verwaltungsentscheidung vom 9. Juli 2003 wieder her und führte zur Begründung im Wesentlichen aus, dass die auch der Antragstellerin gegenüber als Verwaltungsakt zu qualifizierende Verwaltungsentscheidung rechtswidrig sei, weil die Antragsgegnerin die aus den zu erwartenden Überflügen folgenden abwägungserheblichen Belange auf Seiten der Antragstellerin nicht hinreichend berücksichtigt habe.

    Unter Berufung auf eine nachträgliche Abwägung der Belange der Antragstellerin vom 16. Dezember 2005 stellte die Antragsgegnerin am 20. Dezember 2005 beim Verwaltungsgericht Potsdam den Antrag, den Beschluss der Kammer vom 6. Februar 2004 abzuändern und den Antrag der Antragstellerin, die aufschiebende Wirkung ihrer Klage 3 K 2837/03 gegen die Verwaltungsentscheidung vom 9. Juli 2003 wiederherzustellen, abzulehnen.

    unter Aufhebung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Potsdam vom 23. Mai 2006 den Beschluss des Verwaltungsgerichts Potsdam vom 6. Februar 2004 abzuändern und den Antrag der Antragstellerin auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage (3 K 2837/03) zurückzuweisen.

    Denn das Verwaltungsgericht hatte die aufschiebende Wirkung der Klage (3 K 2837/03) gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 9. Juli 2003 deshalb angeordnet, weil die Antragsgegnerin die aus den zu erwartenden Überflügen folgenden abwägungserheblichen Belange auf Seiten der Antragstellerin nicht mit in ihre Abwägungsentscheidung einbezogen hatte.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.09.2005 - 2 S 99.05
    Das Verwaltungsgericht hat auf Antrag der Antragstellerin mit Beschluss vom 6. Februar 2004 die aufschiebende Wirkung der unter dem Aktenzeichen 3 K 2837/03 beim Verwaltungsgericht anhängigen Klage der Antragstellerin gegen die Verwaltungsentscheidung vom 9. Juli 2003 wiederhergestellt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht