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   FG Münster, 12.01.2005 - 3 K 2845/02 E   

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https://dejure.org/2005,6084
FG Münster, 12.01.2005 - 3 K 2845/02 E (https://dejure.org/2005,6084)
FG Münster, Entscheidung vom 12.01.2005 - 3 K 2845/02 E (https://dejure.org/2005,6084)
FG Münster, Entscheidung vom 12. Januar 2005 - 3 K 2845/02 E (https://dejure.org/2005,6084)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Einkommenssteuer - Behandlungskosten als außergewöhnliche Belastung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 33 Abs. 1 Satz 1
    Außergewöhnliche Belastung bei psychischer Erkrankung; Einkommensteuer 2000

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Außergewöhnliche Belastungen - Krankheitskosten - Einkommensteuer 2000

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Aufwendungen für eine psychotherapeutische Behandlung zur Heilung einer sozialen Phobie als außergewöhnliche Belastung steuermindernd zu berücksichtigen

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anerkennung der Kosten einer Behandlung in einer Klinik für Psychotherapie als außergewöhnliche Belastung; Zwangsläufiges Erwachsen von Krankheitskosten aus tatsächlichen Gründen ohne Rücksicht auf die Art und die Ursache der Erkrankung des Steuerpflichtigen; ...

Papierfundstellen

  • EFG 2005, 608
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 17.07.1981 - VI R 77/78

    Aufwendungen für eine Frischzellenbehandlung als außergewöhnliche Belastung, EStG

    Auszug aus FG Münster, 12.01.2005 - 3 K 2845/02
    Die Höhe, der Umfang und die Zweckmäßigkeit einer Krankheitsbehandlung gehört zu den höchstpersönlichen Angelegenheiten eines Steuerpflichtigen (BFH-Urteil vom 17.07.1991 VI R 77/78, BStBl. II 1981, 711).
  • BFH, 30.06.1995 - III R 52/93

    Von einem amtsärztlichen Attest vor Kurantritt kann abgesehen werden, wenn

    Auszug aus FG Münster, 12.01.2005 - 3 K 2845/02
    Es wurde bei dem Kl. auch keine sogenannte alternative Behandlung mit wissenschaftlich umstrittenen Methoden durchgeführt, deren Kosten nur dann als agB in Betracht käme, wenn ein entsprechendes amtsärztliches Attest vorläge (vgl. BFH-Urteil vom 30.06.1995 III R 52/93, BStBl. II 1995, 614).
  • BFH, 01.02.2001 - III R 22/00

    Außergewöhnliche Belastung bei Ayur-Veda-Behandlung

    Auszug aus FG Münster, 12.01.2005 - 3 K 2845/02
    Eine derart typisierende Behandlung der Krankheitskosten hält die Rechtsprechung zur Vermeidung eines unzumutbaren Eindringens in die Privatsphäre für geboten (vgl. BFH-Urteil vom 01.02.2001 III R 22/00, BStBl. II 2001, 543 m.w.N.).
  • FG Köln, 16.03.1994 - 12 K 2566/91

    Einkommensteuer; tiefenpsychologische Körpertherapie

    Auszug aus FG Münster, 12.01.2005 - 3 K 2845/02
    Therapeutische Maßnahmen in diesem Sinne sind gezielte, medizinisch indizierte Behandlungen zum Zwecke der Heilung oder Linderung einer Krankheit (Urteil des FG Köln vom 16.03.1994 12 K 2566/91, juris).
  • FG Rheinland-Pfalz, 11.10.2006 - 6 K 2169/05

    Außergewöhnliche Belastungen: Aufwendungen für den Bau eines Schwimmbeckens

    Daher sind auch die Erwägungen des Finanzgerichts Münster in dem Urteil vom 12. Januar 2005 (3 K 2845/02 E, EFG 2005, 608 ) nicht auf den Streitfall übertragbar.
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