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   VG Stuttgart, 04.09.2002 - 3 K 3032/01   

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VG Stuttgart, 04.09.2002 - 3 K 3032/01 (https://dejure.org/2002,13131)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 04.09.2002 - 3 K 3032/01 (https://dejure.org/2002,13131)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 04. September 2002 - 3 K 3032/01 (https://dejure.org/2002,13131)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Keine Gebühr für bestimmte bewaffnete Sicherheitsmaßnahmen und Streifendienste des Bundesgrenzschutzes auf Flughäfen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Erhöhung der Luftsicherheitsgebühren zum November 2000 rechtswidrig

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (16)

  • VG München, 27.06.2002 - M 24 K 01.177
    Auszug aus VG Stuttgart, 04.09.2002 - 3 K 3032/01
    Sie verweist ferner darauf, dass das Verwaltungsgericht München mit Urteil vom 27.6.2002 - M 24 K 01.177 - den dortigen Klagen gegen die Luftsicherheitsgebühren teilweise stattgegeben hat.

    Auch sonst bestehen keine Bedenken gegen die Zulässigkeit des Leistungsantrags (vgl. VG München, Urteil vom 27.6.2002 - M 24 K 01.177 -).

    Angesichts der dem Gericht gesetzten Grenzen bei der Überprüfung der Kostenprognose (vgl. dazu Verwaltungsgericht München, Urteil vom 27.6.2002 - M 24 K 01.177 -, Seite 34 f. der Urteilsausfertigung) ist der angefochtene Gebührenbescheid hinsichtlich der Luftsicherheitsgebühr I deshalb auch dann gerechtfertigt, wenn man die angegriffene Gebühr nur am Kostendeckungsprinzip misst und die Frage eines Gebührenanteils über den tatsächlichen Kosten nach dem Äquivalenzprinzip für die von der abzurechenden Maßnahme begünstigten Kostenschuldner außer Acht lässt.

    Das Verwaltungsgericht München hat im Urteil vom 27.6.2002 (a.a.O. Seite 30 f.) bereits auf die Erhöhung der allgemeinen Sicherheit am Flughafen und besonders darauf hingewiesen, dass die Fluggesellschaften der Bestreifung der Sicherheitsbereiche und dem hierdurch erzielten Sicherheitsgewinn nicht näher stehen als eine Vielzahl anderer Begünstigter, die hiervon ebenfalls profitieren.

  • BVerwG, 03.03.1994 - 4 C 1.93

    Finanzwesen - Luftverkehrsgebühren - Rechtsverordnung - Luftsicherheitsgebühr -

    Auszug aus VG Stuttgart, 04.09.2002 - 3 K 3032/01
    Das ist in zahlreichen Gerichtsentscheidungen im Grundsatz geklärt (vgl. insbesondere: BVerwG, Urteil vom 3.3.1994 - 4 C 1/93 -, BVerwGE 95, 188 = NVwZ 1994, 1102; BVerfG, Beschluss vom 11.8.1998 - 1 BvR 1270/94 -, NVwZ 1999, 176; sowie VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.8.2001 - 8 S 135/01 - VG Stuttgart, Urteil vom 28.3.2001 - 3 K 1301/00 -).

    Das Bundesverwaltungsgericht geht in seinem Grundsatzurteil vom 3.3.1994 - 4 C 1/93 - (BVerwGE 95, 188) davon aus, dass der Bundesgesetzgeber in dieser Vorschrift in Verbindung mit der Eigensicherung der Verkehrsflughäfen bestimmt, worin das Sicherheitsniveau für Flugzeuge bestehen soll, die von deutschen Flughäfen starten wollen.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat im Urteil vom 3.3.1994 - 4 C 1/93 - (BVerwGE 95, 188 = NVwZ 1994, 1102) zur Frage der Bestimmung des Kostenschuldners ausgeführt:.

  • BVerfG, 29.10.1987 - 2 BvR 624/83

    Lagerung chemischer Waffen

    Auszug aus VG Stuttgart, 04.09.2002 - 3 K 3032/01
    Zwar lässt sich verfassungsrechtlichen Grundsätzen das Gebot entnehmen, dass der Gesetzgeber wesentliche Fragen im Verfahren parlamentarischer Öffentlichkeit selbst zu entscheiden hat (vgl.  BVerfGE 33, 125 ; 33, 303 ; 41, 251 ; 49, 89 ; 58, 257 ; 63, 266 ; 68, 1 ; 77, 170 ; 80, 124 ).

    Mit Rücksicht auf die Eigenart des hier betroffenen Sachbereichs war eine eingehende Regelung jedoch nicht geboten (vgl. BVerfGE 49, 89 ; 68, 1 ; 77, 170 ).

  • BVerfG, 08.08.1978 - 2 BvL 8/77

    Kalkar I

    Auszug aus VG Stuttgart, 04.09.2002 - 3 K 3032/01
    Zwar lässt sich verfassungsrechtlichen Grundsätzen das Gebot entnehmen, dass der Gesetzgeber wesentliche Fragen im Verfahren parlamentarischer Öffentlichkeit selbst zu entscheiden hat (vgl.  BVerfGE 33, 125 ; 33, 303 ; 41, 251 ; 49, 89 ; 58, 257 ; 63, 266 ; 68, 1 ; 77, 170 ; 80, 124 ).

    Mit Rücksicht auf die Eigenart des hier betroffenen Sachbereichs war eine eingehende Regelung jedoch nicht geboten (vgl. BVerfGE 49, 89 ; 68, 1 ; 77, 170 ).

  • BVerfG, 18.12.1984 - 2 BvE 13/83

    Atomwaffenstationierung

    Auszug aus VG Stuttgart, 04.09.2002 - 3 K 3032/01
    Zwar lässt sich verfassungsrechtlichen Grundsätzen das Gebot entnehmen, dass der Gesetzgeber wesentliche Fragen im Verfahren parlamentarischer Öffentlichkeit selbst zu entscheiden hat (vgl.  BVerfGE 33, 125 ; 33, 303 ; 41, 251 ; 49, 89 ; 58, 257 ; 63, 266 ; 68, 1 ; 77, 170 ; 80, 124 ).

    Mit Rücksicht auf die Eigenart des hier betroffenen Sachbereichs war eine eingehende Regelung jedoch nicht geboten (vgl. BVerfGE 49, 89 ; 68, 1 ; 77, 170 ).

  • BVerfG, 11.08.1998 - 1 BvR 1270/94

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit Flugsicherheitsgebühren

    Auszug aus VG Stuttgart, 04.09.2002 - 3 K 3032/01
    Das ist in zahlreichen Gerichtsentscheidungen im Grundsatz geklärt (vgl. insbesondere: BVerwG, Urteil vom 3.3.1994 - 4 C 1/93 -, BVerwGE 95, 188 = NVwZ 1994, 1102; BVerfG, Beschluss vom 11.8.1998 - 1 BvR 1270/94 -, NVwZ 1999, 176; sowie VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.8.2001 - 8 S 135/01 - VG Stuttgart, Urteil vom 28.3.2001 - 3 K 1301/00 -).

    Das Bundesverfassungsgericht sieht die Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts zur Kostenschuldnerschaft noch in den Grenzen der fachgerichtlichen Auslegung (Beschluss vom 11.8.1998 - 1 BvR 1270/94 -, NVwZ 1999, 176).

  • BVerwG, 24.03.1999 - 8 C 27.97

    Keine Verwaltungsgebühr nach Rücknahme des atomrechtlichen Genehmigungsantrags

    Auszug aus VG Stuttgart, 04.09.2002 - 3 K 3032/01
    Die Klägerin hat für den Antrag wegen des Zinsanspruchs auch das nötige Rechtschutzbedürfnis, denn einem Gebührenschuldner stehen Prozesszinsen nicht bereits ab Erhebung der Anfechtungsklage gegen den Gebührenbescheid, sondern erst ab Rechtshängigkeit des bezifferten Rückzahlungsanspruchs zu (BVerwG, Urteil vom 24.3.1999 - 8 C 27/97 -, BVerwGE 108, 364 = NVwZ 2000, 77).

    Die berechtigte Rückforderungssumme ist ab Rechtshängigkeit des bezifferten Rückzahlungsanspruchs zu verzinsen (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.3.1999 - 8 C 27/97 -, BVerwGE 108, 364, NVwZ 2000, 77).

  • BVerfG, 08.03.1983 - 1 BvR 1078/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Versagung der Zulassung zur

    Auszug aus VG Stuttgart, 04.09.2002 - 3 K 3032/01
    Zwar lässt sich verfassungsrechtlichen Grundsätzen das Gebot entnehmen, dass der Gesetzgeber wesentliche Fragen im Verfahren parlamentarischer Öffentlichkeit selbst zu entscheiden hat (vgl.  BVerfGE 33, 125 ; 33, 303 ; 41, 251 ; 49, 89 ; 58, 257 ; 63, 266 ; 68, 1 ; 77, 170 ; 80, 124 ).
  • BVerfG, 18.07.1972 - 1 BvL 32/70

    numerus clausus I

    Auszug aus VG Stuttgart, 04.09.2002 - 3 K 3032/01
    Zwar lässt sich verfassungsrechtlichen Grundsätzen das Gebot entnehmen, dass der Gesetzgeber wesentliche Fragen im Verfahren parlamentarischer Öffentlichkeit selbst zu entscheiden hat (vgl.  BVerfGE 33, 125 ; 33, 303 ; 41, 251 ; 49, 89 ; 58, 257 ; 63, 266 ; 68, 1 ; 77, 170 ; 80, 124 ).
  • BVerwG, 22.11.2000 - 6 C 8.99

    Elektromagnetische Verträglichkeit, Senderbetreiber, Beitrag, Gebühr, Steuer,

    Auszug aus VG Stuttgart, 04.09.2002 - 3 K 3032/01
    Die Klägerin beruft sich für diese Erkenntnis zu Recht auf die höchstrichterliche Rechtsprechung (BVerwG, Urteil vom 22.11.2000 - 6 C 8/99 -, NVwZ 2001, 801).
  • BVerfG, 20.10.1981 - 1 BvR 640/80

    Schulentlassung

  • BVerfG, 06.06.1989 - 1 BvR 727/84

    Postzeitungsdienst

  • BVerfG, 09.05.1972 - 1 BvR 518/62

    Facharzt

  • VGH Baden-Württemberg, 08.11.1988 - 14 S 940/87

    Verwaltungsgebühren: Gebührenmaßstab, Rahmengebühr

  • BVerfG, 27.01.1976 - 1 BvR 2325/73

    Speyer-Kolleg

  • VG Stuttgart, 04.09.2002 - 3 K 3095/01
  • VG Stuttgart, 04.09.2002 - 3 K 3095/01

    Gesetz zur Sanierung des Bundeshaushalts (Haushaltssanierungsgesetz - HSanG -)

    Am Mittwoch, 04. September 2002, fand beim Verwaltungsgericht Stuttgart die mündliche Verhandlung in den Verfahren 3 K 3032/01 und 3 K 3095/01 statt.
  • VGH Baden-Württemberg, 04.04.2003 - 8 S 2702/02

    Luftsicherheitsgebühr - bewaffnete Kontrollstellen nicht allgemein abzugelten

    Die Berufungen der Klägerin und der Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 4. September 2002 - 3 K 3032/01 - werden zurückgewiesen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 4. September 2002 - 3 K 3032/01 - zu ändern, soweit darin die Klage abgewiesen wurde, den Bescheid des Bundesgrenzschutzamtes Stuttgart vom 18. Dezember 2000 und den Widerspruchsbescheid des Grenzschutzpräsidiums Süd vom 13. Juli 2001 aufzuheben, soweit der darin festgesetzte Betrag 228.708,28 EUR (= 447.314,56 DM) übersteigt, sowie die Berufung der Beklagten zurückzuweisen.

  • VG Stuttgart, 14.07.2005 - 3 K 1568/05

    Einem Fluggastkontrolleur darf wegen einmaligen Cannabiskonsums seine Beleihung

    Die bewaffneten Sicherungsmaßnahmen zur Gewährleistung der Luftsicherheit (vollzugspolizeiliche Aufgaben), die an sich der Landespolizei oblägen, waren für den Flughafen Stuttgart der Bundespolizei übertragen (vgl. zu der Abgrenzung der Aufgaben der Luftsicherheitsbehörde vom bewaffneten Schutz vor Angriffen auf den Luftverkehr: BVerwG, Urteil vom 18.3.2004 - 3 C 24.03 - sowie Urteil der Kammer vom 4.9.2002 - 3 K 3032/01 -).
  • VG München, 27.06.2002 - M 24 K 01.170
    Die vom Verwaltungsgericht Stuttgart in Verfahren der Deutschen ... AG aufgeworfene Rechtsfrage, ob die Kostentatbestände der 5. Änderungsverordnung zur LuftKostV wegen fehlender Bestimmung des Kostenschuldners nichtig seien, da neben den Luftfahrtunternehmen und deren Fluggästen noch weitere individualisierbare Begünstigte als Kostenschuldner in Frage kämen (vgl. Niederschriftüber den Erörterungstermin vom 9. April 2002, Az.: 3 K 3032/01 u.a.), zielt nach Ansicht des erkennenden Gerichts im Kern weniger auf die Bestimmung des Kostenschuldners als vielmehr auf die individuelle Zurechenbarkeit der Maßnahmen im gebührenrechtlichen Sinne ab.
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