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   VG Minden, 07.11.2001 - 3 K 3061/00.A   

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https://dejure.org/2001,64364
VG Minden, 07.11.2001 - 3 K 3061/00.A (https://dejure.org/2001,64364)
VG Minden, Entscheidung vom 07.11.2001 - 3 K 3061/00.A (https://dejure.org/2001,64364)
VG Minden, Entscheidung vom 07. November 2001 - 3 K 3061/00.A (https://dejure.org/2001,64364)
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Wird zitiert von ... (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 24.02.2003 - A 12 S 939/02

    Türkei: Abschiebungshindernis für in Behandlung befindliche Heroinsüchtige

    Es kann auf sich beruhen, wie im Rahmen des § 53 Abs. 6 AuslG der Umstand zu würdigen ist, dass einem Drogensüchtigen im Heimatland aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen eine Behandlung vorenthalten wird, die - wie die Drogensubstitution mit Methadon - keine Heilbehandlung im engeren Sinne mit dem unmittelbaren Ziel der Suchtbekämpfung durch Drogenabstinenz darstellt, sondern (zunächst) unter Inkaufnahme einer fortbestehenden Abhängigkeit darauf gerichtet ist, durch die Ersetzung (Substitution) eines Opiats (Heroin) durch ein verwandtes Opiat (Methadon) primär die Lebensumstände des Betroffenen zu verbessern und da ein Fortschreiten der Suchterkrankung mit ihren gesundheitlichen und sonstigen Folgen und Risiken zu verhindern (vgl. VG Minden, Urteil vom 07.11.2001 - 3 K 3061/00.A -, ASYLIS-Rspr. Nr. NARE20200532).
  • VG Freiburg, 21.11.2003 - 1 K 205/02

    Ausweisung eines drogenabhängigen, türkischen Straftäters

    Es kann auf sich beruhen, wie im Rahmen des § 53 Abs. 6 AuslG der Umstand zu würdigen ist, dass einem Drogensüchtigen im Heimatland aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen eine Behandlung vorenthalten wird, die - wie die Drogensubstitution mit Methadon - keine Heilbehandlung im engeren Sinne mit dem unmittelbaren Ziel der Suchtbekämpfung durch Drogenabstinenz darstellt, sondern (zunächst) unter Inkaufnahme einer fortbestehenden Abhängigkeit darauf gerichtet ist, durch die Ersetzung (Substitution) eines Opiats (Heroin) durch ein verwandtes Opiat (Methadon) primär die Lebensumstände des Betroffenen zu verbessern und damit ein Fortschreiten der Suchterkrankung mit ihren gesundheitlichen und sonstigen Folgen und Risiken zu verhindern (vgl. VG Minden, Urteil vom 07.11.2001 - 3 K 3061/00.A -, ASYLIS-Rspr. Nr. NARE 20200532).
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