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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.06.2004 - 3 K 31/03   

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https://dejure.org/2004,9074
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.06.2004 - 3 K 31/03 (https://dejure.org/2004,9074)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 23.06.2004 - 3 K 31/03 (https://dejure.org/2004,9074)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 23. Juni 2004 - 3 K 31/03 (https://dejure.org/2004,9074)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf ein Normenkontrollverfahren hinsichtlich eines Bebauungsplans; Vorliegen einer zivilrechtlichen Berechtigung zur Realisierung eines Bauvorhabens im Zeitpunkt der Beschlussfassung über einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan; Möglichkeit der Verwirklichung eines ...

  • Judicialis

    BauGB § 12 Abs. 1; ; BauGB § 12 Abs. 5; ; BauGB § 12 Abs. 6 a.F.; ; VwGO § 47 Abs. 5 a.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Voraussetzungen für vorhabenbezogene Bebauungspläne

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BauR 2005, 1968 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Sachsen, 14.07.1994 - 1 S 142/93

    Vereinfachte Planung durch Vorhaben- und Erschließungsplan

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.06.2004 - 3 K 31/03
    Die finanzielle Leistungsfähigkeit muss zum einen objektiv vorliegen und die Gemeinde muss zum anderen in geeigneter Weise die Leistungsfähigkeit überprüft haben (vgl. dazu allgemein OVG Bautzen, Urteil vom 14.07.1994 - 1 S 142/93 -, NVwZ 1995, 181, Reidt in: Gelzer/Bracher/Reidt, Bauplanungsrecht, 6. Aufl. 2002, Rn. 969; Krautzberger in: Ernst/Zinkhahn/Bielenberg/Krautzberger, a.a.O., Rn. 62).
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.06.2004 - 3 K 31/03
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist das Abwägungsgebot verletzt, wenn (1.) eine sachgerechte Abwägung überhaupt nicht stattfindet, (2.) in die Abwägung an Belangen nicht eingestellt wird, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden muss, (3.) die Bedeutung der betroffenen Belange verkannt oder (4.) der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten Belangen in einer Weise vorgenommen wird, der zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (BVerwG, Urteil vom 12.12.1969 - 4 C 105.66 -, E 34, 301; Urteil vom 14.02.1975 - 4 C 21.74 -, E 48, 56).
  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.06.2004 - 3 K 31/03
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist das Abwägungsgebot verletzt, wenn (1.) eine sachgerechte Abwägung überhaupt nicht stattfindet, (2.) in die Abwägung an Belangen nicht eingestellt wird, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden muss, (3.) die Bedeutung der betroffenen Belange verkannt oder (4.) der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten Belangen in einer Weise vorgenommen wird, der zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (BVerwG, Urteil vom 12.12.1969 - 4 C 105.66 -, E 34, 301; Urteil vom 14.02.1975 - 4 C 21.74 -, E 48, 56).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.09.2005 - 3 K 35/04

    Finanzielle Leistungsfähigkeit eines Vorhabenträgers

    Der erkennende Senat hat mit Urteil vom 23.06.2004 - 3 K 31/03 - die Vorgängersatzung für unwirksam erklärt.

    Für die weiteren Einzelheiten wird auf den Inhalt der Gerichtsakte sowie der beigezogenen Verwaltungsvorgänge und die Gerichtsakte im Verfahren OVG M-V 3 K 31/03 verwiesen.

    Die Gemeinde hat entsprechend der Begründung im Urteil des erkennenden Senats vom 23.06.2004 - 3 K 31/03 - sowohl die von der Nutzung des Vorhabens verursachten Verkehrslärmimmission als auch die Abstandsflächenproblematik zum Gegenstand der Abwägungsentscheidung gemacht.

    Erkennbar sollte das in einem ersten gerichtlichen Verfahren - wenn auch aus ganz anderen Gründen gescheiterte - Vorhaben unter - vermeintlicher - Berücksichtigung der Hinweise des erkennenden Senats in seinem Urteil vom 23.06.2004 - 3 K 31/03 - zu den Anforderungen an die Abwägung durchgesetzt werden.

  • OVG Niedersachsen, 27.08.2008 - 1 KN 153/06

    Beachtlichkeit einer Verletzung von Verfahrensvorschriften und Formvorschriften

    Soweit der Antragsteller die Verlässlichkeit der Durchführung in Frage stellt, die § 12 Abs. 1 BauGB voraussetzt ("bereit und in der Lage") - wobei hier nicht die finanzielle Leistungsfähigkeit thematisiert worden ist (vgl. OVG Greifswald, Urt. v. 15.2.2006 - 3 K 35/04 -, BauR 2006, 1432), sondern der Bereich u.a. der Verfügbarkeit der Grundflächen und der Möglichkeit der Fristeinhaltung (vgl. OVG Greifswald, Urt. v. 23.6.2004 - 3 K 31/03 -, NordÖR 2005, 216) -, hat die Antragsgegnerin in der mündlichen Verhandlung ergänzende Unterlagen beigebracht, wonach der Antragsteller seine Zweifel an der Abdeckung durch entsprechende Grundstücksverkaufsverträge nicht mehr ausdrücklich aufrecht erhalten hat.
  • OVG Niedersachsen, 27.08.2008 - 1 KN 138/06

    Erforderlichkeit einer festen Überzeugung von der Fehlerhaftigkeit des

    Soweit der Antragsteller die Verlässlichkeit der Durchführung in Frage stellt, die § 12 Abs. 1 BauGB voraussetzt ("bereit und in der Lage") - wobei hier nicht die finanzielle Leistungsfähigkeit thematisiert worden ist (vgl. OVG Greifswald, Urt. v. 15.2.2006 - 3 K 35/04 -, BauR 2006, 1432), sondern der Bereich u.a. der Verfügbarkeit der Grundflächen und der Möglichkeit der Fristeinhaltung (vgl. OVG Greifswald, Urt. v. 23.6.2004 - 3 K 31/03 -, NordÖR 2005, 216) -, hat die Antragsgegnerin in der mündlichen Verhandlung ergänzende Unterlagen beigebracht, wonach der Antragsteller seine Zweifel an der Abdeckung durch entsprechende Grundstücksverkaufsverträge nicht mehr ausdrücklich aufrecht erhalten hat.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.10.2008 - 4 K 25/06

    Erforderlichkeit eines Erörterungstermins oder einer Ergebnismitteilung nach NatG

    Ausgehend von diesem systematischen, entstehungsgeschichtlichen und teleologischen Hintergrund verbietet sich unter Beachtung des Grundsatzes möglichst normerhaltender Auslegung (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 20.08.2003 - 6 CN 2.02 -juris; Urt. v. 18.12.2002 - 6 CN 1.02 -, Buchholz 402.41, Allgemeines Polizeirecht Nr. 73; Urt. v. 15.12.1993 - 6 C 20.92 -, BVerwGE 94, 352; OVG Greifswald, Urt. v. 20.06.2007 - 1 L 241/06 -, NordÖR 2007, 376; Urt. v. 30.06.2004 - 4 K 34/02 -, juris; Urt. v. 23.06.2004 - 3 K 31/03 -, NordÖR 2005, 216; Urt. v. 14.04.2004 - 4 K 29/00 -, DÖV 2005, 121; Urt. v. 24.03.2004 -1 L 58/02 -, juris) die Annahme, eine Verletzung der Mitteilungspflicht nach § 30 Abs. 4 LNatG M-V führe mit Blick auf die Bestimmungen des § 31 LNatG M-V zur Unwirksamkeit der LSG VO Müritzer Wiesen.
  • VGH Bayern, 26.11.2019 - 1 N 16.1809

    Unwirksamkeit des vorhabenbezogenen Bebauungsplans bei Fehlen einer

    Die Festlegung der Durchführungsfrist steht nicht zur Disposition der Vertragsparteien, sondern ist ein im öffentlichen Interesse grundsätzlich strikt zu beachtendes Verfahrenserfordernis des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (vgl. OVG Lüneburg, U.v. 12.10.2016 - 1 MN 73/16 - BauR 2017, 205; OVG Berlin-Bbg., U.v. 10.12.2008 - OVG 2 A 10.07 - BauR 2009, 1697; OVG MV, U.v. 23.6.2004 - 3 K 31/03 - juris Rn. 41 ff.; OVG NRW, U.v. 6.4.2001 - 7a D 143/00.NE - juris Rn. 44).
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