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   VG Stuttgart, 10.10.2001 - 3 K 3157/00   

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https://dejure.org/2001,28731
VG Stuttgart, 10.10.2001 - 3 K 3157/00 (https://dejure.org/2001,28731)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 10.10.2001 - 3 K 3157/00 (https://dejure.org/2001,28731)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 10. Oktober 2001 - 3 K 3157/00 (https://dejure.org/2001,28731)
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Wird zitiert von ... (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 08.05.2003 - 2 S 699/02

    Rundfunkgebühr - Händler - Sonderaktion

    Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 10. Oktober 2001 - 3 K 3157/00 - geändert und die Klage abgewiesen.

    Durch Urteil vom 10.10.2001 - 3 K 3157/00 - hat das Verwaltungsgericht der Klage mit der Begründung stattgegeben: Die Klägerin habe zwar eine beherrschende Stellung in Bezug auf die einzelnen Verkaufsstellen, sie sei jedoch tatsächlich nicht in der Lage, mit den dort angebotenen Geräten Rundfunkprogramme zu empfangen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 10.10.2001 - 3 K 3157/00 - zu ändern und die Klage abzuweisen.

  • VG Frankfurt/Main, 25.08.2005 - 10 E 4208/04

    Verkaufsaktionen von Rundfunk- und Fernsehgeräten in ALDI-Märkten lösen

    Dagegen legte die Klägerin Widerspruch ein, den sie damit begründete, dass nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 10.10.2001 - Az.: 3 K 3157/00 - der reine Verkauf von Rundfunkempfangsgeräten im Rahmen einzelner Verkaufsaktionen, in denen Geräte original verpackt an die Kunden abgegeben werden, kein zum Empfang bereithalten im Sinne des Rundfunkgebührenstaatsvertrags darstelle.

    Sowohl das Verwaltungsgericht Stuttgart (a.a.O.) wie auch der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Urteil vom 08.05.2003, 3 K 3157/00) legen zutreffend dar, dass maßgeblich für diese Bestimmung sei, wer die rechtlich gesicherte Verfügungsmacht über das Empfangsgerät besitze, wer also über seinen Einsatz und die Programmwahl tatsächlich und verantwortlich bestimmen könne.

  • VG Düsseldorf, 29.11.2005 - 27 K 3798/04

    Keine Rundfunkgebührenpflicht für originalverpackte Rundfunk- und

    Gegen den ihr am 23. März 2004 zugestellten Bescheid erhob die Klägerin mit Schreiben vom 21. April 2004 Widerspruch unter Hinweis auf die Gründe des Urteils des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 10. Oktober 2001 (3 K 3157/00), wonach der Verkauf von Rundfunkempfangsgeräten im Rahmen einzelner Verkaufsaktionen, in denen die Geräte originalverpackt an die Kunden abgegeben würden, den Tatbestand des zum Empfang bereithalten" im Sinne des Rundfunkgebührenstaatsvertrages nicht erfülle.
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